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Riesiger Autohändler insolvent – Bleiben Garantieansprüche bei Sachmängeln?
Ein großer Autohändler in Nordrhein-Westfalen hat Insolvenz angemeldet. Betroffen sind nicht nur die Beschäftigten, sondern auch viele Käufer. Können sich diese bei Sachmängeln nach wie vor auf ihre Garantie- oder Gewährleistungsrechte berufen?
Mit dem Werbespruch „Matthes hat es“ zog der Kölner Händler Matthes über Jahre hinweg viele Interessenten an. Das Unternehmen gehörte zu den größten Autohäusern in NRW und bot nach eigenen Angaben zuletzt mehr als 32.000 Fahrzeuge an – sowohl neu als auch gebraucht. Neben dem Standort in Köln gab es auch eine kleinere Niederlassung in Berlin. Nun ist jedoch Schluss: Das Autozentrum hat Insolvenz beantragt. Für viele Autokäufer stellt sich jetzt die Frage, welche Folgen das für sie hat.
Insolvenzverfahren eingeleitet
Das Amtsgericht Köln eröffnete am 8. August offiziell das Insolvenzverfahren über das Autozentrum Matthes. Vorausgegangen war ein Antrag der Geschäftsführung, eingereicht am 18. Juli. Der Geschäftsbetrieb wurde bereits eingestellt. Nach Angaben von Insolvenzverwalter Mike Westkamp – gegenüber T-Online – verlieren 13 Mitarbeitende infolge der Pleite ihre Anstellung. Die Löhne seien jedoch bis zum Tag der Insolvenzeröffnung weiterhin gezahlt worden.
Warum es zur Insolvenz kam, ist bislang nicht bekannt. Westkamp teilte lediglich mit, dass der Händler zuletzt einen Umsatz von rund 20 Millionen Euro erzielt habe.
Welche Rechte bleiben Kunden?
Bei Neuwagen können sich Käuferinnen und Käufer mit einem Garantiefall weiterhin auf die Herstellergarantie berufen. Bei Gebrauchtwagen hängt es laut Westkamp vom jeweiligen Einzelfall ab. Das Rechtsportal 123recht differenziert hier zwischen drei Varianten: Gewährleistungsansprüche bei Neuwagen innerhalb der Gewährleistungsfrist, der Werksgarantie sowie der Händlergarantie. Während die ersten beiden bei jedem autorisierten Vertragshändler geltend gemacht werden können, sieht es bei der Händlergarantie anders aus.
- Die Händlergarantie erlischt bei einer Insolvenz, da der Händler als Vertragspartner wegfällt.
- In solchen Fällen bleibt nur die Möglichkeit, die Forderung im Insolvenzverfahren anzumelden.
- Das Gleiche gilt für eine Gebrauchtwagengarantie, sofern sie direkt vom Händler stammt.
Der Insolvenzverwalter kündigte an, betroffene Kunden zu einem späteren Zeitpunkt mit weiteren Informationen zu versorgen.