Künstliche Intelligenz
Rolling-Stones-Songs: BMG verklagt Anthropic wegen Verwendung für KI-Training
Der zum deutschen Bertelsmann-Konzern gehörende Musikrechteverwalter BMG Rights Management hat das KI-Unternehmen Anthropic vor einem kalifornischen Bundesgericht verklagt. Anthropic soll urheberrechtlich geschützte Songtexte verwendet haben, um seinen KI-Chatbot Claude zu trainieren.
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In der am Dienstag beim US-Bezirksgericht für den nördlichen Bezirk von Kalifornien in San Jose eingereichten Klage (AZ. 5:26-CV-02334) wirft BMG Anthropic „umfassende Urheberrechtsverletzungen“ vor „an urheberrechtlich geschützten Musikkompositionen, die BMG gehören oder von BMG kontrolliert werden“, darunter Songs der Rolling Stones, Bruno Mars und andere Musikgrößen. Anthropic soll diese unberechtigterweise kopiert und reproduziert und damit Hunderte Urheberrechtsverletzungen begangen haben.
Lange Liste an Vorwürfen
„Um seine Claude-Modelle zu entwickeln oder zu ‚trainieren‘, kopierte Anthropic eine enorme Menge an Texten aus Internetquellen auf verschiedene Weise“, heißt es in der Klage. Das sei unter anderem durch den Einsatz automatisierter Scraping-Tools und durch das Herunterladen von Dateien aus illegalen Online-Bibliotheken geschehen, so der Vorwurf. „Verschärfend kommt hinzu, dass Anthropic weitere Kopien dieser raubkopierten Werke über Torrent-Netzwerke ins Internet hochlud und öffentlich verbreitete.“
Darüber hinaus habe Claude unerlaubte Kopien von BMGs urheberrechtlich geschützten Musikkompositionen angefertigt und auf deren Grundlage, basierend auf Benutzereingaben, unerlaubte abgeleitete Werke erstellt und ausgegeben. Auch habe Anthropic urheberrechtswidrig Kopien von Songtexten erstellt und in einer zentralen Bibliothek gespeichert. „Die massenhafte Vervielfältigung dieser Werke durch Anthropic – ohne Genehmigung und unabhängig von der Verwendung einzelner Werke als Input oder Output für Claude – stellt eine eigenständige Urheberrechtsverletzung dar“, so BMG in der Klage. Neben diesen zahlreichen direkten Urheberrechtsverletzungen wirft das Rechteunternehmen Anthropic „Beihilfe zur Urheberrechtsverletzung“ vor; Anthropic hafte deshalb auch für die rechtsverletzenden Handlungen seiner Lizenznehmer und Nutzer.
BMG fordert von Anthropic in der Klage Unterlassung und Wiedergutmachung. Der Rechteverwalter führt Hunderte Beispiele für Urheberrechtsverletzungen an, die das KI-Unternehmen angeblich begangen hat. Der gesetzliche Schadensersatz für Urheberrechtsverletzungen kann nach US-amerikanischem Recht zwischen bis zu 150.000 US-Dollar pro verletztem Werk liegen, wenn das Gericht die Verletzung als vorsätzlich einstuft.
Plattenlabel gegen KI-Unternehmen
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Die Klage von BMG gegen Anthropic reiht sich ein in ähnliche Verfahren, die von Autoren, Medienunternehmen und anderen Urheberrechtsinhabern gegen Tech-Konzerne angestrengt wurden, weil diese ihre Werke für das Training ihrer KI-Chatbots verwenden. Erst Ende vergangener Woche verklagten die Online-Enzyklopädie Britannica und ihre Tochtergesellschaft Merriam-Webster den ChatGPT-Entwickler OpenAI vor einem US-Bezirksgericht in Manhattan wegen „massiver Urheberrechtsverletzungen“ beim Training seiner KI-Modelle.
Anfang vergangenen Jahres unterzeichneten Anthropic und mehrere Plattenlabels in den USA eine gerichtliche Einigung in einem Urheberrechtsstreit. Darin erklärte das KI-Unternehmen, dass seine KI-Modelle keine urheberrechtlich geschützten Liedtexte mehr ausgeben und diese auch nicht als Grundlage nutzen, um ähnliche Texte zu produzieren. Offen blieb der Streitpunkt, ob die Musik und Texte für das Training von KI-Modellen genutzt werden dürfen. Universal Music, Concord Music, ABKCO, die auch die Rolling Stones unter Vertrag haben, und einige weitere Unternehmen der Branche waren im Herbst 2023 gegen Anthropic vor Gericht gezogen. Anthropic sauge für das Training und den Output seines KI-Modells Claude massenhaft und unerlaubt geschützte Songtexte in sich auf, so der Vorwurf. Das erinnert stark an die nun von BMG gegen Anthropic erhobenen Vorwürfe.
(akn)
Künstliche Intelligenz
Ab Raspberry-Pi-Format: Einplatinencomputer mit Intel Core 300 „Wildcat Lake“
Die im April von Intel vorgestellte CPU-Baureihe Core 300 alias Wildcat Lake nutzen immer mehr Hersteller als Nachfolger der ältlichen N-Prozessoren. Der taiwanische Hersteller kündigt mehrere Einplatinencomputer (UP-Boards) und Minirechner an, die mit Core-300-Chips bestückt sind. Die Vorgänger nutzten x86-Prozessoren wie Intel N100 (Alder Lake-N), N150 oder Core 3 N355 (Twin Lake).
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Die Platine des Aaeon UP WCL hat wie beim Raspberry Pi ungefähr das Format einer Bezahlkarte. Er soll mit Core 3 304 (1 P- und 4 E-Kerne), Core 5 320 (2P/4E) oder Core 7 350 (2P/4E) bestellbar sein sowie mit bis zu 24 GByte LPDDR5-RAM und 256 GByte UFS-Flash.
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Auf den Produktfotos von Aaeon fehlt der Kühlkörper. Allerdings kann der Core 300 auf 10 bis 15 Watt TDP eingestellt werden, und Aaeon nennt 30 bis 36 Watt typische Leistungsaufnahme. Daher dürfte ein Lüfter nötig sein, den das Datenblatt auch erwähnt (Active cooling).
M.2, USB mit 10 Gbit/s und Ethernet mit 2,5 Gbit/s
Dank der bis zu zwei P-Kerne verspricht der Aaeon UP WCL wesentlich höhere Rechenleistung als bei einem Raspberry Pi 5. Außerdem hat das Board leistungsfähigere Schnittstellen: 3 × USB-A mit 10 Gbit/s, Ethernet mit 2,5 Gbit/s und eine M.2-Fassung. Leider verrät Aaeon bisher nicht, wie viele PCIe-Lanes welcher PCIe-Generation zum Einsatz kommen.
Eine USB-C-Buchse hat der UP WCL nicht und auch nur eine HDMI-2.1-Buchse. Es gibt auch nur 10 GPIO-Anschlüsse. Die Stromversorgung erfolgt mit 12 Volt Gleichspannung.
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Preise und Lieferterrmine nennt Aaeon bisher nicht.
Der deutlich größere Aaeon UP Nexus WCL hat vor allem mehr Anschlüsse und Schnittstellen, darunter USB-C. Allerdings liefert die Buchse keine DisplayPort-Signale an einen Monitor, beherrscht aber immerhin USB 3.2 Gen 2×2 mit 20 Gbit/s. Den im Core 300 integrierten Controller für USB4/Thunderbolt 4 nutzt Aaeon nicht.
(ciw)
Künstliche Intelligenz
Tödlicher Titanic-Tauchgang: Keine Vorschriften für solche Tauchboote
Bei einer Besichtigungsfahrt zum Wrack der Titanic am 18. Juni 2023 implodierte das Tauchboot Titan. Alle fünf Personen an Bord waren sofort tot. Das Tauchboot war nirgends registriert. Das Begleitschiff war kanadisch und vom Hafen St. John’s in Neufundland ausgelaufen, weshalb die kanadische Verkehrssicherheitsbehörde TSB (Transportation Safety Board) die Todesfahrt untersucht hat. Am Mittwoch hat sie ihren Bericht M23A0169 veröffentlich. Darin beschreibt sie zahlreiche Mängel und spricht sechs Empfehlungen aus.
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Das Design der Titan war einzigartig und ungeprüft. Gebaut und betrieben wurde es von einer kleinen US-Firma namens Oceangate. Sie hat allerdings nicht überprüft, ob die von ihr getroffenen Annahmen über Material und Konstruktion auch wirklich zutrafen. Damit war völlig unklar, wie viele Tauchgänge die Kohlefaserhülle aushalten würde.

Schema der Titan
(Bild: TSB/Daniel AJ Sokolov)
Zwar war ein System eingebaut, dass den Materialstress erhob, doch wurden dessen Daten nicht regelmäßig ausgewertet. Zusätzlich gab es zwei Warnsystemen, die bei Problemen Alarm schlagen sollten. Eines funktionierte nicht. Ob das andere überhaupt so früh gewarnt hätte, dass Titan den über drei Stunden langen Tauchvorgang durchführen hätte können, hat Oceangate nie verifiziert.
Sicherheit war zweitrangig
Hinzu kam, dass die Firma mangelhaftes Kohlefasermaterial eingesetzt hat: billige Ausschussware, die beim Flugzeugzusammenbauer Boeing durchgefallen war. Dieses bekannt schlechte Material wurde dann auch noch unsachgemäß verbaut, gelagert und transportiert. Für den konkreten Unfall ohne Belang, aber beispielhaft für die Sicherheitskultur, war, dass die Titan keine von Innen zu öffnende Luke hatte. Außenstehende mussten Schrauben entfernen, um die Insassen aussteigen zu lassen.
Zudem war der Notfallplan völlig unzureichend. Das Begleitschiff hatte keine Möglichkeit, Titan unter Wasser zu orten. Theoretisch vorgesehen war der Einsatz von Tauchrobotern, sollte Titan nicht selbständig auftauchen können. Doch gab es keine Verträge mit Betreibern passender Tauchroboter. Dabei beschränkte sich die Lebenserhaltung für Titan-Insassen auf nur 96 Stunden. Passende Tauchroboter zu finden und vor Ort zu bringen dauerte dann auch deutlich länger.
Soziale Faktoren
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Diplomatisch fasst der kanadische Bericht die Zustände bei Oceangate, die zu dem tödlichen Unfall beigetragen haben, zusammen: „Das Risikomanagement Oceangates wurde durch Struktur und Zusammensetzung der Firma behindert und durch Machtverhältnisse sowie soziale und psychologische Faktoren beeinflusst.“ Wie schon aus einem US-Untersuchungsbericht zur tödlichen Titanic-Tauchfahrt bekannt ist, legte Firmenchef Stockton Rush nur mäßigen Wert auf Sicherheit.
Rush setzte auf Trial-and-Error und reagierte spontan auf Probleme. Mehrere Personen, die intern auf Sicherheitsrisiken hingewiesen hatten, verließen das Unternehmen oder wurden gegangen. Einer erstattete Anzeige bei der US-Arbeitssicherheitsbehörde OSHA, wurde durch eine Klage Oceangates aber zum Schweigen gebracht. Zum Zeitpunkt des Unglücks hatte Oceangate gar keinen Entwicklungsleiter mehr.
Firmenchef Rush kann nicht mehr zur Verantwortung gezogen werden. Er ist eines der fünf Todesopfer.
Keine Aufsicht
Wasserfahrzeuge müssen in einem einzelnen Land registriert sein, das dann zuständig ist. Doch hat Oceangate seine Titan nirgends registriert. Einen Anlauf zu einer Registrierung auf den Bahamas hat die Firma wieder abgebrochen, nachdem dessen Behörde die notwendigen Voraussetzungen erklärt hatte, hält der kanadische Bericht fest.
Doch auch Registrierung bedeutet nicht, dass das Wasserfahrzeug zertifiziert sein muss. Konkret in Kanada fällt nur etwa ein Viertel der registrierten Flotte unter die Zertifizierungspflicht (abhängig von Größe und Maximalzahl etwaig beförderter Passagiere). Der Rest muss ebenfalls Betriebs- und Sicherheitsvorschriften einhalten. Ob sie das tun, wird nicht laufend behördlich geprüft. Das kanadische Verkehrsministerium setzt auf „risikobasierte“ Inspektionen.
Ausländische Schiffe, die in kanadische Häfen einlaufen, müssen sich vorab melden und können dann im Hafen untersucht werden. Das gilt allerdings erst ab 500 Bruttotonnen und nicht für Wasserfahrzeuge, die als Fracht durch andere Fahrzeuge importiert werden, wie es bei der Titan der Fall war.
Keine Regeln
Vor allem aber gibt es keine verpflichtenden Normen für Design, Herstellung und Betrieb von Tauchbooten. Die Internationale Seeschifffahrts-Organisation (IMO) hat zwar Richtlinien erarbeitet (Maritime Safety Committee Circular 981), deren Befolgung aber freiwillig ist. Daher empfiehlt die kanadische Verkehrssicherheitsbehörde dem Verkehrsministerium, sich bei der IMO dafür starkzumachen, diese Richtlinien in internationale Verträge oder Normen aufzunehmen.
Zusätzlich sollte die Monarchie die Einhaltung der Richtlinien für alle Tauchboote vorschreiben, die in Kanada registriert sind, ein kanadisches Begleitschiff haben oder in der ausschließlichen Wirtschaftszone vor den Küsten des Landes betrieben werden. (Die Titanic liegt außerhalb dieser Zone, Anmerkung.)
Drei weitere Empfehlungen zielen auf bessere Kommunikation zwischen Behörden sowie konkrete Definition von Risikofaktoren, die behördliche Inspektionen auslösen ab. Der sechste Rat betrifft bessere Zusammenarbeit zwischen der Mannschaft eines Tauchbootes und der Crew seines Begleitschiffes.
(ds)
Künstliche Intelligenz
Neuer Regulierungsärger für Apple: Italien leitet DMA-Untersuchung ein
Apple droht neuer Regulierungsärger in der Europäischen Union (EU): Mit der italienischen Wettbewerbsbehörde AGCM wird die Untersuchung diesmal nicht von der EU-Kommission in Brüssel, sondern aus einem EU-Mitgliedsland angestoßen. Die Wettbewerbshüter in Italien wollen überprüfen, ob Apple auf iPhone und iPad die iCloud gegenüber alternativen Cloudanbietern bevorzugt – und ob dies mit den Vorschriften des Digital Markets Act (DMA) vereinbar ist. Im Falle eines Verstoßes drohen Apple empfindliche Strafen, die von der EU-Kommission als Durchsetzungsbehörde ausgesprochen werden können.
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In dem formellen Beschluss zur Einleitung einer Untersuchung gegen Apple vom 9. Juni 2026 werden zwei Beispiele genannt, in denen alternative Cloudanbieter gegenüber Apple benachteiligt sein sollen. Erstens soll nur über die iCloud ein vollständiges Geräte-Backup mit Apps, Nachrichten und Einstellungen möglich sein. Und zweitens verwehre Apple Cloud-Mitbewerbern auch, dass ihre Dienste gleichwertig für die Hintergrundsynchronisierung und andere iCloud-Funktionen eingesetzt werden.
Apple sucht das Gespräch
Bei Apple zeigt man sich überrascht über den plötzlichen Vorstoß aus Italien: „Die neuen Bedenken zu iCloud kamen in unseren ausführlichen Gesprächen mit der Europäischen Kommission zu Interoperabilität nie zur Sprache.“ Die EU-Kommission habe Apples DMA-Verpflichtungen zuletzt auch im Streit um Siri AI und den Digital Markets Act thematisiert, heißt es in einer Stellungnahme Apples, die heise online vorliegt. Apple arbeite gewissenhaft daran, seinen Verpflichtungen unter dem DMA nachzukommen. „Wir freuen uns auf den Austausch mit der italienischen Behörde, um ihre Bedenken im Detail zu besprechen und auszuräumen.“
Das Verfahren – laut Medienberichten die erste nationale DMA-Untersuchung in Italien – geht offenbar auf einen Whistleblower-Hinweis zurück, der am 9. April 2025 bei der Behörde eingegangen ist. Es ist unklar, ob es sich um eine Einzelperson, ein Unternehmen oder einen Konkurrenten handelt. Nach der ersten Meldung erhielt die Behörde weitere Ergänzungen am 24. Juli 2025 und am 16. Februar 2026.
Italienische Behörde ist „alter Bekannter“
Apple habe nun 60 Tage Zeit, eine Anhörung zu beantragen. Das Verfahren müsse bis zum 31. März 2027 abgeschlossen sein. Die EU-Kommission wurde laut der italienischen Behörde am 8. Juni 2026 informiert.
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Es ist nicht die erste Begegnung Apples mit der italienischen Behörde: Bereits im Dezember 2025 erhielt Apple von der AGCM einen Bußgeldbescheid über 98,6 Millionen Euro. Die Behörde warf Apple Missbrauch seiner beherrschenden Stellung im App-Markt vor. Konkret ging es um die App Tracking Transparency, die von App-Entwicklern verlangt, dass diese sich für das Tracking von Usern zuerst das Einverständnis der Nutzer einholen müssen.
Apple wurde von der EU-Kommission 2023 (für iOS) und 2024 (für iPadOS) als Gatekeeper eingestuft. Derzeit streitet Apple mit der EU-Kommission auch darum, ob der DMA Siri AI von iPhones in der EU fernhält – iOS 27 soll ohne die neue KI-Siri in die EU kommen. Damit gelten für Apple besondere Pflichten, etwa die zur Interoperabilität nach Artikel 6, Absatz 7 des DMA. Apple und andere Gatekeeper müssen damit Funktionen für Mitbewerber gleichberechtigt öffnen.
(mki)
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