Künstliche Intelligenz
Basis für Cyberdome: BSI und Länder schmieden digitale Abwehrallianz
Angesichts einer dauerhaft angespannten Bedrohungslage im Netz schaltet das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) in den Angriffsmodus bei der Verteidigung: Gemeinsam mit der Genossenschaft der öffentlichen IT-Dienstleister (Govdigital) legt die Behörde den Grundstein für den von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) geforderten Cyberdome. Ziel ist laut BSI-Präsidentin Claudia Plattner die „Industrialisierung der Cybersicherheit“.
Weiterlesen nach der Anzeige
Durch eine erweiterte Daten-Sensorik in den IT-Systemen von zehn Bundesländern und deren Kommunen sollen Anomalien künftig in Echtzeit erkannt werden. Diese Vernetzung zwischen dem BSI und den lokalen Security Operations Centern (SOC) dient dem Plan nach als automatisiertes Frühwarnsystem, um die Handlungsfähigkeit von Staat und Verwaltung gegen professionelle Cyberangriffe abzusichern und Bedrohungsinformationen länderübergreifend auszuwerten.
Das am Mittwoch angekündigte Vorhaben markiert die operative Umsetzung einer seit Monaten von Dobrindt forcierten Strategie. Auch die CSU-Landesgruppe im Bundestag verlangte im Januar eine „aktive Cyberabwehr“ und skizzierte dabei das Konzept eines Cyberdomes als automatisierte Schutzhülle.
CSU will Hackbacks erlauben
Das BSI legt aktuell zwar den Fokus auf die Detektion und Resilienz. Doch die politischen Appelle gehen weiter: Die CSU und ihr Minister wollen eine rechtliche Basis für digitale Gegenschläge, sogenannte Hackbacks. Wenn deutsche Server aus dem Ausland angegriffen werden, sollen Sicherheitsbehörden die Infrastruktur der Angreifer aktiv stören können. Der nun eingeleitete Aufbau der Sensorik-Infrastruktur könnte das technische Fundament für diese Vision einer wehrhaften digitalen Souveränität legen.
Die Zusammenarbeit zwischen dem Bund und den kommunalen Dienstleistern über Govdigital soll die bisherige digitale Kleinstaaterei beenden. Durch die Bündelung der Kräfte wollen die Akteure versuchen, die Abwehrkapazitäten so zu skalieren, dass sie mit der Geschwindigkeit moderner Schadsoftware mithalten können.
Das Projekt gilt als einer der ersten konkreten Pfeiler des Cyberdomes, der das nationale Cyber-Abwehrzentrum technisch und personell verstärken soll. Damit rückt Deutschland weg von rein reaktiven Maßnahmen hin zu einer proaktiven, aber heftig umstrittenen Verteidigungsstrategie, die den digitalen Raum als zentrales Feld der zivilen Verteidigung begreift und die Sicherheit der öffentlichen Infrastruktur auf ein industrielles Niveau heben soll.
Weiterlesen nach der Anzeige
(wpl)
Künstliche Intelligenz
Kommentar zum Tag der Pressefreiheit: Die Sache mit der eigenen Nase
Sie empfehle immer, sich im Hinblick auf Grundrechte am besten an der eigenen Nase zu fassen, sagte einst Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), als sie im ZDF zum Thema Rassismus in den USA befragt wurde. Schließlich hätten wir selbst bei uns damit genug zu tun. Darin mindestens kann man ihr zustimmen.
Weiterlesen nach der Anzeige
Doch die allfälligen Rituale und offiziellen Postulate zum jährlichen Tag der Pressefreiheit sind weit entfernt davon, den Ratschlag der Altkanzlerin zu beherzigen. Das Ranking der NGO „Reporter ohne Grenzen“ (RoG), das stets im Vorfeld veröffentlicht wird, bescheinigt den üblichen Verdächtigen wie Nordkoreas Kim oder Russlands Putin nichtregierungsamtlich, Feinde der Pressefreiheit zu sein.
Und wenn sich Deutschland ein klein wenig verschlechtert und gar aus den Top Ten der Pressefreiheit auf Platz 14 abrutscht, dann sind laut RoG irgendwelche Extremisten schuld, die Medienvertreter bedrohen und auf Demos oder politischen Großveranstaltungen wie AfD-Parteitagen, bedrängen und behindern. Mag sein. Doch zugleich gäbe es im eigenen Wirkungsbereich unserer Bundesregierung und ihres Medienstaatsministers Wolfram Weimer genug zu tun, um einer freien Presse den Rücken zu stärken, anstatt sie zu behindern. Ein paar Beispiele folgen.
Wie wäre es zum Beispiel mit einem Medienauskunftsgesetz, auf das sich recherchierende Journalistinnen und Journalisten stützen können, wenn sie Auskünfte von Ministerien oder Behörden des Bundes benötigen? Seit gut zwölf Jahren existiert in Deutschland kein gesetzlich verbrieftes Recht für Medienvertreter mehr, von diesen Behörden Auskünfte zu verlangen. Da für Medien die Länder zuständig sind, existiert kein Bundespressegesetz. Bis 2015 galt aber, dass das jeweilige Landespressegesetz auch auf die Bundesbehörden anwendbar sein und mithin auch für sie die meist in § 4 in allen 16 Landespressegesetzen festgelegte Auskunftspflicht gelte.
Unterste Schublade
Diese jahrzehntelange Praxis hat im Jahr 2015 das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig beendet. Es hat geurteilt, dass die Landespressegesetze nicht für Bundesbehörden gelten. Auskunftspflichten für seine Behörden könne nur der Bundesgesetzgeber selbst vorschreiben. Mangels gesetzlicher Regelungen stehen Medienvertreter zwar unmittelbar aus dem Grundgesetz ein Auskunftsrecht zu. Dieses bewege sich aber allenfalls im Rahmen eines Mindeststandards, den der Gesetzgeber nicht unterschreiben dürfte, wenn er denn ein Gesetz verabschieden würde. Doch der Bundestag, der dafür zuständig wäre, blieb jahrelang untätig.
Das änderte sich mit Beginn der Ampel-Regierung. Die sah in ihrem Koalitionsvertrag vor, ein Medienauskunftsgesetz zu schaffen. Die mit der Umsetzung beauftragte Medienstaatsministerin der Ampel, Claudia Roth (B‘90/Grüne), ließ sich allerdings mehrere Jahre damit Zeit. So war der Entwurf für das einfache, wenige Paragrafen umfassende Gesetz erst Ende 2024 fertig und wurde wegen des vorzeitigen Endes der Ampelregierung nicht mehr ins parlamentarische Verfahren eingebracht.
Roths Nachfolger Weimer äußerte sich nach seinem Amtsantritt als Medienstaatsminister zunächst vorsichtig. Man werde das prüfen, hieß es auf Nachfrage aus Weimers Behörde. Der Entwurf, der unserer Redaktion vorliegt, normiert eigentlich nichts Überraschendes, sondern gibt im Grunde nichts anderes wieder, als schon in den Landespressegesetzen steht. Ein Mindeststandard halt.
Weiterlesen nach der Anzeige
Den hatte das Bundesverwaltungsgericht in den zurückliegenden Jahren seit seiner Grundsatzentscheidung von 2013 bereits in diversen Entscheidungen im Wege richterlicher Rechtsfortbildung ausdefiniert und dabei die ein oder andere unangemessene Auskunftsverweigerung von Behördenseite kassiert. Grundsätzlich sei das Informationsinteresse gegen zu schützende andere Rechtsgüter wie öffentliche oder private Geheimhaltungsinteressen gründlich abzuwägen, wobei dem Informationsinteresse der Presse aufgrund der grundgesetzlich verbrieften Pressefreiheit ein hohes Gewicht zukommt. Der auskunftspflichtigen Stelle kommt eine Bewertung deshalb nicht zu, heißt es immer wieder aus Leipzig.
Einen Missgriff der obersten Verwaltungsrichter aber hätte das unter Roths Ägide formulierte Gesetz heilen können. Die in erster Instanz für Klagen gegen den Bundesnachrichtendienst (BND) zuständigen Leipziger Richter hatten in einem Verfahren darüber zu befinden, ob der Dienst einem Journalisten Auskunft zur Zahl früherer Mitarbeiter und Informanten erteilen muss, die Mitglieder in der NDSAP oder dieser nahestehender Organisationen gewesen sind. Dazu hätte die Behörde Tausende von lediglich auf Papier vorhandenen Akten auswerten müssen.
Um die Behörde vor diesem Aufwand zu bewahren, erklärten die Richter die Informationen für nicht vorhanden, da sie ja erst durch eine Untersuchung generiert werden müssten. Mit dieser Begründung kann man freilich auch jede noch so einfache Auskunft verweigern, denn bei sehr vielen Fragen muss man erst mal in eine Akte schauen oder ein paar Dinge zusammenzählen.
Genau so verfahren Behörden und untere Instanzen wie das Verwaltungsgericht Berlin inzwischen. Die Information, ob ein im Internet aufgefundenes Dokument tatsächlich aus dem Bundesinnenministerium stamme, sei dort „nicht vorhanden“, entschied es vor einem Jahr. Die Beamten hätten es schließlich suchen und gegebenenfalls vergleichen müssen. Das sei ein Beschaffen von Informationen und dazu seien die Behörden nicht verpflichtet, heißt es in dem Beschluss. Das Bundesverwaltungsgericht selbst hatte seine Rechtsprechung korrigieren müssen und postulierte in einer späteren Entscheidung, dass „ein gewisser Aufwand für das Heraussuchen und Zusammenstellen von Informationen“ deren Vorhandensein im Sinne des Auskunftsrechts nicht ausschließe. Die Berliner Richter befassten sich damit erst gar nicht.

Medienstaatsminister Weimer wartet auf „politischen Auftrag“, um in Sachen Pressefreiheit gesetzliche Verbesserungen auf den Weg zu bringen, die sein Vorgängerin bereits ausformliert hatte.
(Bild: Foto: BKM / Kay Herschelmann)
Bleibende Unsicherheit
Die erhebliche Unsicherheit, die investigativen Journalisten in der Praxis das Leben schwer macht, bleibt damit bestehen. Auf der anderen Seite dürfen Behörden und Ministerien nicht durch überbordende Anfragen, die mit immensem Aufwand verbunden sind, faktisch lahmgelegt werden. Dies war beim BND der Fall, der bereits eine Historikerkommission zu dem Themenkomplex seiner NS-Vergangenheit eingesetzt hatte und somit auf das zu erwartende Ergebnis deren Untersuchung verweisen konnte. Roths Entwurf, der unserer Redaktion vorliegt (PDF), übernahm dafür eine Regelung, die sich auch in einigen Landespressegesetzen finden. Der zufolge kann der Auskunftsanspruch ausgeschlossen sein, wenn der Umfang das zumutbare Maß übersteigt.
Eine Forderung aus der Praxis, die auch Roths eigene Partei übernommen hatte, schaffte es indessen nicht in das Gesetz: Eilrechtsschutz sollte für Medienvertreter bei Auskunftsverweigerung Standard sein. Bisher müssen sie, wenn sie eine verschwiegene Behörde vor Gericht zu Auskünften zwingen wollen, die Eilbedürftigkeit umfassend darlegen und viele Begehren scheitern daran, dass die Gerichte bereits das verneinen und in der Sache auf ein reguläres Verfahren verweisen. Das aber dauert gern zwei Jahre oder länger, mit der begehrten Information ist dann kaum noch etwas anzufangen. Und teuer sind solche Verfahren auch.

Tim Gerber ist gelernter Theaterbeleuchter und Beleuchtungsmeister; Jura-Studium in Leipzig, seit 2001 c’t-Redakteur. Dort anfangs für Drucker zuständig, aktuell für Programmierung, Löten und Basteln mit Elektronik sowie für Verbraucherthemen in der Rubrik „Vorsicht, Kunde“.
Aber selbst für kleine Verbesserungen, die das Gesetz für Journalisten hierzulande mit sich bringen könnte, sieht Staatsminister Weimer offenbar keinen Anlass. Nach einem Jahr im Amt, erneut nach dem Gesetzentwurf befragt, heißt es aus seinem Amt bürokratisch, dass „das Vorhaben derzeit nicht aktiv weiterverfolgt wird. Im Koalitionsvertrag findet sich hierzu kein Auftrag. Im Falle eines erneuten politischen Auftrags kann das Vorhaben kurzfristig wieder aufgenommen werden.“
Mit anderen Worten: Der in der Regierung Merz im Amt eines Staatsministers im Bundeskanzleramt und als Beauftragter für Kultur und Medien tätige Spitzenpolitiker wartet auf einen „politischen Auftrag“, um die Pressefreiheit auch nur ein kleines bisschen zu verbessern? Von wem sollte der denn kommen, wenn nicht von Weimer selbst? Wäre das nicht genau seine Aufgabe, die Initiative dafür zu ergreifen? Doch solche Fragen lässt sein Pressesprecher lieber unbeantwortet.
Stattdessen verbreitet auch er das übliche und wohlfeile Statement am Tag der Pressefreiheit, der, so Weimer, wichtig sei, „um auf die mutigen Journalistinnen und Journalisten in Ländern wie Venezuela, in Russland, im Iran und vielen anderen aufmerksam zu machen.“
Dass er nicht die Spur eines Händchens für seinen Job hat, hat Weimer ja bereits im Hinblick auf Buchpreis und Nationalbibliothek deutlich unter Beweis gestellt. Und dafür, sich, wie einst von Merkel gefordert, an die eigenen Nase zu fassen, genügt es auch nicht.
(tig)
Künstliche Intelligenz
Medizintechnik zwischen Innovation und Regulierung auf der MedConf 2026
Die MedConf by heise ist wie wichtigste deutschsprachige Konferenz für Software- und Geräteentwicklung in der Medizintechnik. Experten aus Forschung und Entwicklung informieren hier über aktuelle Entwicklungen und präsentieren praxisnahe Lösungen für aktuelle Herausforderungen der Medizintechnik im Spannungsfeld zwischen Innovation, Security und Regulierung. Über 75 Vorträge und Keynotes an drei Tagen behandeln Usability in der Medizintechnik, Geräteentwicklung, Software-Engineering, KI in der Medizintechnik, Safety und Security, Normen und Richtlinien sowie Agilität.
Weiterlesen nach der Anzeige
So erklärt Martin Tettke, Leiter der Zertifizierstelle für Medizinprodukte Berlin Cert, in seiner Keynote, wie Unternehmen die steigenden Cybersecurity-Anforderungen umsetzen können. Anne Kramer, Spezialistin für Softwarequalität, spricht über Risiken von KI im Entwicklungsprozess. Sven Wittorf, Mitautor der VDI-Richtlinien zur Medizintechnik, zeigt, wie der Spagat zwischen Gesetzeskonformität und den damit verbundenen Dokumentationspflichten und gutem Engineering gelingt.
Eine Besonderheit der Konferenz sind die neun 100-minütigen Intensiv-Coachings in kleinen Gruppen mit ausgesuchten Experten. Themen sind unter anderem Threat Modeling für Medizingeräte, Compliance by Design als Entwicklungsprinzip, Automatisierung im Ingenieurswesen und KI als Dokumentationshilfe. Teilnehmer erhalten Zertifikate für die absolvierten Coachings.
Die MedConf by heise findet vom 19. bis 21. Mai 2026 in München-Unterhaching statt. Neben den Vorträgen und Coachings bietet die MedConf eine Partnerausstellung mit Branchenunternehmen.
(odi)
Künstliche Intelligenz
Missing Link: Die Bewährungsprobe kommt erst noch
Jahrelang wurde darüber diskutiert, vor einem Jahr wurde es dann – überraschend – doch eingeführt: das Digitalministerium. Genauer gesagt das „Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung“ – was auch schon einen Hinweis darauf gibt, wie das Haus angelegt wurde. Doch was steht nach einem Jahr auf der Habenseite, wo ist die Merz-Regierung digitalpolitisch im Soll?
Weiterlesen nach der Anzeige
Als der Bundeskanzler Friedrich Merz vor fast einem Jahr Karsten Wildberger aus dem Hut zauberte, fragte sich ein Großteil der Berliner Journalisten: Wer? Wildberger war Chef von Ceconomy, dem Konzern hinter den Marken Saturn und Mediamarkt. Ein Elektronikhändler mit Filialbetrieb und Onlineshop. Kann so einer Bundespolitik? Ein Manager im Ministerium?
Eines lässt sich nach einem Jahr konstatieren: Karsten Wildberger ist bislang nicht gescheitert. Er trat in die CDU ein, hielt sich zu Beginn tapfer an seinen Manuskripten fest, die ihm im Ministerium geschrieben wurden und die er an den Wochenenden im glasfaserlosen Zuhause weiter bearbeitete. Fleißig und ambitioniert, das ist das Wortpaar, was aus seinem Umfeld, von Koalitions- und auch von Oppositionspolitikern immer wieder fällt. Er ist anders als die meisten Minister der schwarz-roten Bundesregierung. Wildberger ist, und meist ist das positiv gemeint, tief in den Themen.
Als langjähriger Manager der Telekombranche ist er mit vielen Details vertraut, über die vorher für Glasfaser und Mobilfunk zuständige Minister lange Unterlagen vorgelegt bekamen, und am Ende nicht immer alles verstanden hatten. Und auch bei anderen Zuständigkeiten, etwa bei Datennutzung und KI, ist der gelernte Physiker tiefer im Film als alle zuvor damit befassten Minister. Und bei agentischer KI, da leuchten die Augen des Ministers, wenn er ins Erzählen kommt, wie er damit herumexperimentiert und was KI für die Menschheit bedeuten wird.
Deshalb läuft es nun, so erzählen es Menschen aus seinem neu zusammengesetzten Ministerium, eben andersherum: Der Minister fordert bei der Fachebene weitere Informationen ab, definiert höchstselbst Zeitpläne, Featurerequests, Key Performance Indicators. Wenn Wildberger „KPI“ sagt, dann klingt das nicht wie von einer Beraterfolie abgelesen. Wildberger meint messbare Erfolge. Er ist ein Mensch, der in Produktprozessen denkt. Und wenn das heißt, dass der Minister mit dem zuständigen Referenten den Sachstand besprechen will, dann ist auch das bei Wildberger Normalität. Aus Beamtenkreisen heißt es, dass Wildberger mit langen Berichtslinien nichts anfangen kann. Beispielhaft können die wie folgt ablaufen: Der Referent schreibt dem Referatsleiter den Sachstand, dieser wird dem Unterabteilungsleiter zur Weiterleitung an den Abteilungsleiter gegeben. Jener legt das Schreiben dem Staatssekretär vor, und dann, wenn es für relevant genug erachtet wird, wird der Sachstand auch dem Minister nach dem Stille-Post-Prinzip kondensiert zur Kenntnis gebracht.
Deutschlands Chief Product Officer
Wildberger hat derzeit einen entscheidenden Vorteil: Er ist der Mann, der dem Rest des Kabinetts Schmerzen ersparen soll. Dass er selbst sein Ministerium nicht als „bad bank“ sieht, also als die Zwischen- oder Endlagerstätte für gescheiterte Projekte, hat Wildberger von vornherein klargemacht. Er hat die Flucht nach vorn angetreten, versteht sich als Chief Product Officer: der Mann, der konkrete Versprechungen macht, wann die digitale Brieftasche kommt: am 02. Januar 2027.
Wildberger ist inzwischen der Mann, der definiert, was sie leisten können muss. Auch gegen starke Bedenken. Und der mit der Bürger-App den Zugang zu Verwaltungsdienstleistungen neu schaffen will. Der Staat soll spürbar digitaler werden, Wildberger will Prozesse nicht erst mühsam einzeln verändern, sondern sie erst einmal per KI-Unterstützung für Bürger und Unternehmen benutzbarer machen. Denn das geht schneller als die vielen zähen Schritte wie Registermodernisierung, NOOTS-Staatsvertrag, Deutschland-Stack und die anderen einzelnen Bausteine für den für Bürger unsichtbaren Teil unter der digitalen Staatshaube überhaupt vorankommen können.
Weiterlesen nach der Anzeige
Wildberger muss hingegen schnell performen. Und setzt Teile der Korrektive außer Kraft, die in Ministerien normalerweise wirken. Was langsam und behäbig ist, hat zwar längst nicht immer einen Grund. Aber häufig erspart es hinterher eine Menge Ärger, wenn aus unterschiedlichen Perspektiven gründlich auf Probleme geschaut wurde – auch wenn es nervig ist. Doch für Bedenken findet Wildberger nur wenig Zeit.
Scheitern ist eine Option
Der Minister macht sich damit angreifbar. So wie er es von anderen fordert, gilt auch für ihn: Seine Erfolge müssen kommen. Sie müssen messbar sein und vor allem, so betonen es die Spitzen von CDU, CSU und SPD immer wieder, sollen die Reformen spürbar sein. Und zwar nicht nur im negativen, sondern auch im positiven Sinne. Und das soll Wildberger leisten, findet Friedrich Merz, der laut einer ministeriumsinternen Ankündigung zur Geburtstagsparty Anfang Mai erwartet wird. Wildberger ist auch ein Jahr nach dem Start der Mann des Kanzlers im Amt. Dass der Politikneuling scheitert, ist dabei alles andere als ausgeschlossen.
Denn jedes seiner Projekte kann vor die Wand fahren. Die Nervosität ist den Beteiligten anzumerken. Der Minister drängelt, die Technik muss liefern. Und eine Gewissheit steht im Raum: bei den Vorhaben, die direkt die Bürger betreffen – allen voran digitale Brieftasche und Verwaltungsplattform – ist das Abliefern unausgereifter Bananensoftware keine Option. Ein Schuss pro Projekt. Und sitzt dieser nicht, werden Karrieren enden, Behörden Kompetenzen verlieren, Unternehmen Aufträge.
Der Digitalisierungsminister
Versteht man Digitalpolitik als Daten, KI, digitale Infrastrukturen, Rechenzentren und Verwaltungsmodernisierung, dann ist Wildberger ein nach wie vor ungewöhnlicher Minister, aber im Job angekommen. Er leitet seine staatliche Produktagentur so, wie er es für richtig hält. Der Migrationsprozess von Kupfer-DSL zu Glasfaser? Als das Ministerium in dem komplexen Kontext seine Ideen eigentlich finalisiert hatte, hatte der Minister ein paar Ergänzungen, die noch nicht abgesprochen waren. Dass er nun nach weniger als einem Jahr vor wenigen Tagen seine Staatssekretärin vor die Tür setzte, wurde vor allem als Zeichen nach innen gedeutet: Verbindliche Freundlichkeit sei nicht mit Laissez-faire zu verwechseln.
Begreift man das Digitalministerium jedoch auch als politischen Gestaltungsort, an dem die Grundzüge definiert werden, wie die Gesellschaft künftig in der Digitalisierung miteinander und füreinander agieren soll, dann fällt eines auf: Wildberger fühlt sich mit diesen Debatten nicht wirklich wohl. Dieser Teil von Politik ist ihm fremd, für ihn geht es um Ratio und Wahrscheinlichkeit. Digitale Souveränität? Keine theoretische Frage, sondern eine konkreter Fähigkeiten, die mit marktwirtschaftlichen Mitteln und staatlichen Anreizen herbeizuführen ist.
Man kann dem Minister beim Denken förmlich zuschauen, wenn es in ihm arbeitet und er hin und wieder beim Sprechen stolpert, weil er schon wieder einen halben Gedanken weiter war, als die Zunge es zuließ. Vorratsdatenspeicherung? Er hat da nichts gegen einzuwenden, für ihn ergibt das Sinn. Chatkontrolle und Inhaltedurchsuchung? Verschlüsselung brechen wäre nicht sinnvoll, aber am Kinderschutz wolle er keine Abstriche machen. Und es gehe ja auch nicht um ein allgemeines Brechen von Verschlüsselung. Datenschutz? Der sei wichtig, betont er immer wieder. Ob das aber informationelle Selbstbestimmung des Einzelnen heißt oder eher eine bessere Datensicherheit?
In den vergangenen Monaten betonte Wildberger immer lauter, dass es bei der Datennutzung vor allem um Industriedaten gehen müsse, die gar nicht personenbezogen seien. Aber wenn es um die EUDI-Wallet geht, seinen Liefernachweis, sind viele Bedenken für ihn fehl am Platze. Und in Brüssel wundern sich Politiker über die neuen Positionen der Bundesrepublik. Dass Wildberger auch für den Digital Services Act mit zuständig ist, für viele weitere Aspekte der Digitalisierung eine politische Rolle hat: derzeit ist das nachrangig. Für Wildberger heißt Digitalpolitik derzeit primär Digitalisierungspolitik und KI. Für den Staat und für die Wirtschaft und dadurch für die Gesellschaft.
Und zwar möglichst handfeste Politik, mit Ergebnissen. Weshalb es falsch wäre, bei Wildbergers Aufgabe nach einem Jahr Schwarz-Rot nur auf ihn zu schauen. Seine Digitalpolitik ist bislang kein großer Streitpunkt – obwohl es dazu gute Gründe gäbe.
-
Künstliche Intelligenzvor 2 Monaten
Top 10: Die beste kabellose Überwachungskamera im Test – Akku, WLAN, LTE & Solar
-
Social Mediavor 2 MonatenCommunity Management und Zielgruppen-Analyse: Die besten Insights aus Blog und Podcast
-
Social Mediavor 3 MonatenCommunity Management zwischen Reichweite und Verantwortung
-
Künstliche Intelligenzvor 3 MonatenSmartphone‑Teleaufsätze im Praxistest: Was die Technik kann – und was nicht
-
Apps & Mobile Entwicklungvor 3 MonatenIntel Nova Lake aus N2P-Fertigung: 8P+16E-Kerne samt 144 MB L3-Cache werden ~150 mm² groß
-
Entwicklung & Codevor 2 MonatenCommunity-Protest erfolgreich: Galera bleibt Open Source in MariaDB
-
Künstliche Intelligenzvor 2 MonatenBlade‑Battery 2.0 und Flash-Charger: BYD beschleunigt Laden weiter
-
Social Mediavor 1 MonatVon Kennzeichnung bis Plattformpflichten: Was die EU-Regeln für Influencer Marketing bedeuten – Katy Link im AllSocial Interview
