Datenschutz & Sicherheit
EU-Kommission will US-Behörden erlauben, politische Ansichten und „Herkunft“ abzufragen
Die Europäische Kommission hat nach Erteilung ihres Verhandlungsmandats im vergangenen Dezember ein Rahmenabkommen mit den USA über eine „Grenzpartnerschaft“ fertig ausgehandelt. Den Entwurf hat die britische Bürgerrechtsorganisation Statewatch veröffentlicht. Demzufolge geht das geplante Abkommen weit über die bislang bekannten US-Forderungen hinaus.
Den Abschluss einer „Enhanced Border Security Partnership“ (EBSP) hatte die US-Regierung bereits 2022 von allen Teilnehmerstaaten des Visa-Waiver-Programms (VWP) verlangt – mit einer Frist bis Ende 2026. Das VWP ermöglicht Staatsangehörigen aus 43 befreundeten Ländern im Rahmen von Kurzaufenthalten bis zu 90 Tagen visafreies Reisen in die USA – und umgekehrt.
Nun knüpft die Regierung in Washington die weitere Teilnahme an dem Programm an den Abschluss der „Grenzpartnerschaft“: Die beteiligten Staaten sollen ihre Polizeidatenbanken für US-Behörden öffnen. Wer sich weigert, verliert den visafreien Status. Das Abkommen soll dem Entwurf zufolge auf dem Prinzip der Gegenseitigkeit beruhen. EU-Mitgliedstaaten sollen also ihrerseits Zugriff auf US-Datenbanken erhalten – sofern sich die US-Regierung nicht dagegen sperrt.
Mehr als Fingerabdrücke und Gesichtsbilder
Im Entwurf für das Rahmenabkommen ist nun auch die Rede davon, die Datenabfrage dazu zu nutzen dass „Personen, die ein echtes Risiko für die öffentliche Sicherheit oder öffentliche Ordnung darstellen“, daran gehindert werden, in den USA „zu verbleiben“. Es geht also auch um Abschiebungen, wie sie derzeit monatlich tausendfach von der brutalen US-Einwanderungsbehörde ICE durchgeführt werden. Ursprünglich hieß es, die „Grenzpartnerschaft“ solle nur bei Einreisen in die USA angewandt werden.
Außerdem galt bislang, dass US-Grenzbehörden nur Zugriff auf Fingerabdrücke und Lichtbilder in Polizeidatenbanken der VWP-Staaten verlangen. Im von der EU-Kommission ausgehandelten Entwurf steht darüber hinaus, dass auch „alphanumerische Daten zur Identifizierung einer Person, wie Vorname, Nachname und Geburtsdatum“ abgefragt werden können.
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Kommt es bei einer Anfrage zu einem Treffer, darf die angefragte Behörde – in Deutschland etwa das Bundeskriminalamt – ihrerseits nachfragen, was das Interesse an der Person ausgelöst hat und alle „bei der anfragenden zuständigen Behörde verfügbaren alphanumerischen und kontextuellen Daten zu derselben Person anfordern“.
Weitergabe an Drittstaaten möglich
Unter bestimmten Bedingungen dürfen laut Entwurf auch besonders sensible Kategorien personenbezogener Daten übermittelt werden, darunter Informationen zu „rassischer oder ethnischer Herkunft, politischen Ansichten oder religiösen oder sonstigen Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit“ sowie Angaben zu „Gesundheit oder Sexualleben“.
Der Entwurf erlaubt sogar die Weitergabe empfangener Daten an Behörden in Drittstaaten oder internationale Organisationen – allerdings nur mit vorheriger Zustimmung der übermittelnden Behörde. Welche Drittstaaten konkret gemeint sein könnten, lässt der Entwurf offen. In Betracht kämen neben Interpol auch enge Verbündete der USA, etwa Großbritannien oder andere Staaten des Commonwealth sowie Israel, das eigene Abkommen zum Datentausch mit den USA geschlossen hat.
In Deutschland wären Millionen Datensätze betroffen
Angaben zu den abfrageberechtigten Behörden – auf US-Seite kämen vor allem der Zoll- und Grenzschutz (Customs and Border Protection, CBP) sowie ICE in Frage – enthält der nun veröffentlichte Rahmenentwurf nicht. Das soll jeweils in bilateralen Umsetzungsabkommen geregelt werden, die jeder betroffene Staat separat mit Washington schließen muss.
In Deutschland beträfe dies wohl die INPOL-Datenbank aller Polizeien des Bundes und der Länder, die derzeit Fotos und Fingerabdrücke von 5,4 Millionen Personen enthält – darunter mehr als die Hälfte Asylsuchende. Selbst innerhalb der EU gibt es bislang keinen gegenseitigen Direktzugriff auf derartig umfangreiche Informationssysteme einzelner Mitgliedstaaten – das geplante Abkommen mit den USA ist deshalb besonders intrusiv.
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Das Rahmenabkommen regelt auch den Einsatz von Software zur Erstellung von Prognosen aus den abgefragten Datensätzen. Zwar sollen Entscheidungen mit „erheblichen nachteiligen Auswirkungen“ nicht ausschließlich automatisiert erfolgen, sondern stets mit „menschlicher Beteiligung“. Vollautomatische Entscheidungen sind aber erlaubt, wenn dies „nach dem jeweiligen Rechtsrahmen der Vertragsparteien zulässig“ ist. In der EU wäre dies nach der KI-Verordnung ausgeschlossen, in den USA gibt es einen vergleichbaren Rechtsakt nicht.
Eingeschränkte Rechte für Betroffene
Der Entwurf enthält auch Vorgaben zur Protokollierung für „Prüftätigkeiten“ unter anderem von Datenschutzbehörden. Das Abkommen sieht außerdem vor, dass betroffene Personen Auskunft über ihre gespeicherten Daten sowie deren Berichtigung oder Löschung beantragen können.
Diese Rechte stehen jedoch unter Einschränkungsvorbehalt: Verwehrt werden darf der Zugang unter anderem aus Gründen der nationalen Sicherheit, zum Schutz laufender Ermittlungen oder zur Strafverfolgung.
Den Entwurf des Rahmenabkommens werden die EU-Innen- und Justizminister*innen auf einer ihrer kommenden Sitzungen beraten. Nach derzeitigem Stand wird das Parlament daran nicht beteiligt. Die endgültige Entscheidung über den Abschluss wird dann im Rat der Europäischen Union von den 27 Mitgliedstaaten getroffen. Ob dies noch vor der Sommerpause erfolgt, ist unklar. Auch die US-Regierung muss ihre Zustimmung zu dem Entwurf geben. Bis zur Deadline am 31. Dezember 2026 könnte es dann in Kraft treten.
Datenschutz & Sicherheit
Ecovacs: Roboterhersteller offenbar Opfer von Datendiebstahl
Der für Staubsauger- und Rasenmähroboter bekannte Hersteller Ecovacs ist offenbar Opfer eines IT-Einbruchs geworden. Die kriminelle Online-Bande Space Bears behauptet, dort umfangreich Daten abgesaugt zu haben, und droht deren Veröffentlichung an.
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Das Unternehmen Ecovacs, ein Hersteller von Haushaltsrobotern, ist offenbar Ziel eines Cyberangriffs geworden.
Bislang ist lediglich der Eintrag im Darknet-Auftritt der Ransomware-Bande Space Bears aufgetaucht. Demnach haben die Täter circa zwei Terabyte an Daten gestohlen. Welcher Art diese Daten sind, erklären sie jedoch nicht.
Es könnte sich um Daten aus der Entwicklung handeln. Potenziell sind aber auch sensible Kundeninformationen betroffen – die Haushaltsroboter erstellen in der Regel Karten von Räumen oder Gärten, um sich darin kontrolliert zu bewegen.
Unterschiedliche Roboterarten
Der chinesische Hersteller hat mehrere populäre Geräteklassen im Portfolio, die recht weite Verbreitung gefunden haben. Die Deebot-Staubsauger- und Wischroboter etwa, oder die Winbot-Fensterputzautomaten sowie die Mähroboter der Goat-Reihe sind populär und verkaufen sich etwa auf Amazon teils tausendfach jeden Monat.
Eine Anfrage von heise online hat Ecovacs nicht umgehend beantworten können, eine Bestätigung des IT-Vorfalls steht daher noch aus. Wir liefern Herstellerinformationen hier nach, sofern wir sie erhalten.
Die Cybergang Space Bears behauptete bereits Ende des Jahres 2024 beim französischen IT-Sicherheits- und Cloud-Dienstleister Atos Daten nach einem Einbruch kopiert zu haben. Das Unternehmen konnte bis Silvester 2024 keine Belege für eine Kompromittierung oder Ransomware auf etwaigen Atos- oder Eviden-Systemen finden. Drei weitere Tage später legte Atos nach und schrieb, dass die Behauptungen von Space Bears unbegründet seien und dass der Hersteller nicht kompromittiert worden sei. Es ist daher gut möglich, dass Space Bears auch dieses Mal nur bluffen.
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(dmk)
Datenschutz & Sicherheit
Root-Attacken auf Cisco Catalyst SD-WAN Manager und cPanel-Plug-in LiteSpeed
Admins, die Cisco Catalyst SD-WAN Manager oder cPanel mit LiteSpeed-Plug-in verwalten, sollten aufgrund von laufenden Angriffen umgehend die verfügbaren Sicherheitsupdates installieren. Im schlimmsten Fall können Angreifer als root-Nutzer auf Systeme zugreifen. Damit das klappt, müssen sie aber zuerst einige Hürden überwinden.
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Vor den Attacken warnt neben den Softwareanbietern auch die US-Sicherheitsbehörde Cybersecurity & Infrastructure Security Agency (CISA) auf ihrer Website. Sie stufen das Risiko der Angriffe als erhebliches Risiko für die Bundesbehörden ein. In welchem Umfang die Attacken ablaufen, ist zurzeit nicht bekannt.
Die Gefahren
Aus einer Warnmeldung von Cisco geht hervor, dass die ausgenutzte Sicherheitslücke (CVE-2026-20262 „mittel“) im Web-UI von Catalyst SD-WAN Manager steckt. Weil beim Uploadprozess Nutzereingaben nicht ausreichend geprüft werden, setzen Angreifer dort mit präparierten HTTP-Anfragen an. Darüber überschreiben sie Systemdateien und können sich so Cisco zufolge root-Rechte verschaffen. In so einem Zustand gelten Systeme in der Regel als vollständig kompromittiert. Die Entwickler geben an, dass Catalyst SD-WAN Manager in allen Konfigurationen angreifbar ist.
Damit Angreifer aber überhaupt an dieser Schwachstelle ansetzen können, müssen sie über gültige Zugangsdaten und mindestens über Schreibzugriff verfügen. Die Entwickler versichern, das Sicherheitsproblem in den Ausgaben 20.9.9.2, 20.12.7.2, 20.15.4.5, 20.15.5.3, 20.18.3.1 und 26.1.1.2 gelöst zu haben.
Die Entwickler vom LiteSpeed-Plug-in schreiben in einem Beitrag, dass die Schwachstelle (CVE-202654420) mit dem Bedrohungsgrad „hoch“ eingestuft ist. Haben Angreifer FTP- oder Web-Shell-Zugriff, können sie sich zum Rootnutzer hochstufen. Das WHM-Plug-in sei davon nicht betroffen. Die Entwickler geben an, die Lücke in v2.4.8 geschlossen zu haben.
Cisco hatte erst vor wenigen Tagen vor einer weiteren attackierten Sicherheitslücke in SD-WAN gewarnt.
(des)
Datenschutz & Sicherheit
Viel Geduld: Chinese IT-Spione lauerten lange in Forschungseinrichtungen
Chinesische Angreifer sind mit viel Geduld in die IT nordamerikanischer Einrichtungen eingedrungen und haben dort umfangreich spioniert. Das berichtet Googles Threat Intelligence Group (GTIG). Betroffen sind demnach Forschungseinrichtungen, Militär, Behörden und andere Organisationen in Kanada sowie den USA. Spätestens im September 2023 drangen die Angreifer in Redcap-Server ein; dies sind Electronic Data Capture Server, die für die Sammlung wissenschaftlicher Daten, insbesondere bei klinischen Studien, genutzt werden.
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Weil solche Studien lange laufen können, erlaubt Redcap den parallelen Betrieb auch älterer Softwareversionen. Dabei können Sicherheitslücken offen bleiben, nach denen die als UNC6508 bezeichneten Angreifer suchen. In einem konkreten Fall den die GTIG beschreibt, haben die Täter nach ihrem Eindringen drei Monate zugewartet, bevor sie Malware namens Infinitered installiert haben.
Infinitered sammelt Zugangsdaten, öffnet eine Hintertür für spätere Zugriffe auf das System, und infiziert drei Redcap-Systemmodule; Letzteres stellt sicher, dass Inifinitered bei jedem Update der Serversoftware eingenistet bleibt. Ein weiteres Jahr verstrich, bevor sich die Angreifer der geernteten Zugangsdaten in ein Administratorkonto einloggten. Damit konnten sie auf andere Ressourcen im Netz der betroffenen Organisation zugreifen.
Content Compliance als Bumerang
Dabei nutzten sie eine Funktion als Hebel, mit der die Organisation den E-Mail-Verkehr ihrer Mitarbeiter auf verpönte Inhalte überwacht (Domain Content Compliance Rules). Die Täter legten eine lange Liste von Stichworten an und E-Mail-Adressen an. Enthielt ein E-Mail einen dieser Suchbegriffe, wurde es automatisch heimlich mittels BCC: an eine von den Angreifern kontrollierte Gmail-Adresse weitergeleitet.
So erhielten die Angreifer fremde Daten frei Haus. Die GTIG hat UNC6508 mit hoher Wahrscheinlichkeit der Volksrepublik China zugeordnet. Eine offenbar manuell erstellte Stichwortliste gibt Einblick darin, wofür sich die Auftraggeber speziell interessieren: konventionelle Waffen, offensive Software und andere Militärbelange, außenpolitische Strategien, Diplomatie, unbemannte Fahrzeuge, KI, medizinische Forschung und Pathogene, darunter das Chikungunya-Virus.
Die GTIG hat zahlreiche Opfer, die wohl all die Google Cloud nutzen, ausgemacht und verständigt. Zur Vorbeugung empfiehlt Google unter anderem konsequenten Einsatz von Zweifaktor-Authentifizierung (2FA), Gerätebindung von Cookies (DBSC) um etwaige Kopien unbrauchbar zu machen, das Anlegen von Logs und deren regelmäßige Auswertung, automatische Regeln zur Reduktion unautorisierter Ausleitung sensibler Daten, Einspielen aller Redcap-Update und aktive Ausschau nach Infinitered anhand verräterischer Spuren.
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(ds)
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