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Datenschutz & Sicherheit

EU-Kommission will US-Behörden erlauben, politische Ansichten und „Herkunft“ abzufragen


Die Europäische Kommission hat nach Erteilung ihres Verhandlungsmandats im vergangenen Dezember ein Rahmenabkommen mit den USA über eine „Grenzpartnerschaft“ fertig ausgehandelt. Den Entwurf hat die britische Bürgerrechtsorganisation Statewatch veröffentlicht. Demzufolge geht das geplante Abkommen weit über die bislang bekannten US-Forderungen hinaus.

Den Abschluss einer „Enhanced Border Security Partnership“ (EBSP) hatte die US-Regierung bereits 2022 von allen Teilnehmerstaaten des Visa-Waiver-Programms (VWP) verlangt – mit einer Frist bis Ende 2026. Das VWP ermöglicht Staatsangehörigen aus 43 befreundeten Ländern im Rahmen von Kurzaufenthalten bis zu 90 Tagen visafreies Reisen in die USA – und umgekehrt.

Nun knüpft die Regierung in Washington die weitere Teilnahme an dem Programm an den Abschluss der „Grenzpartnerschaft“: Die beteiligten Staaten sollen ihre Polizeidatenbanken für US-Behörden öffnen. Wer sich weigert, verliert den visafreien Status. Das Abkommen soll dem Entwurf zufolge auf dem Prinzip der Gegenseitigkeit beruhen. EU-Mitgliedstaaten sollen also ihrerseits Zugriff auf US-Datenbanken erhalten – sofern sich die US-Regierung nicht dagegen sperrt.

Mehr als Fingerabdrücke und Gesichtsbilder

Im Entwurf für das Rahmenabkommen ist nun auch die Rede davon, die Datenabfrage dazu zu nutzen dass „Personen, die ein echtes Risiko für die öffentliche Sicherheit oder öffentliche Ordnung darstellen“, daran gehindert werden, in den USA „zu verbleiben“. Es geht also auch um Abschiebungen, wie sie derzeit monatlich tausendfach von der brutalen US-Einwanderungsbehörde ICE durchgeführt werden. Ursprünglich hieß es, die „Grenzpartnerschaft“ solle nur bei Einreisen in die USA angewandt werden.
Außerdem galt bislang, dass US-Grenzbehörden nur Zugriff auf Fingerabdrücke und Lichtbilder in Polizeidatenbanken der VWP-Staaten verlangen. Im von der EU-Kommission ausgehandelten Entwurf steht darüber hinaus, dass auch „alphanumerische Daten zur Identifizierung einer Person, wie Vorname, Nachname und Geburtsdatum“ abgefragt werden können.

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Kommt es bei einer Anfrage zu einem Treffer, darf die angefragte Behörde – in Deutschland etwa das Bundeskriminalamt – ihrerseits nachfragen, was das Interesse an der Person ausgelöst hat und alle „bei der anfragenden zuständigen Behörde verfügbaren alphanumerischen und kontextuellen Daten zu derselben Person anfordern“.

Weitergabe an Drittstaaten möglich

Unter bestimmten Bedingungen dürfen laut Entwurf auch besonders sensible Kategorien personenbezogener Daten übermittelt werden, darunter Informationen zu „rassischer oder ethnischer Herkunft, politischen Ansichten oder religiösen oder sonstigen Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit“ sowie Angaben zu „Gesundheit oder Sexualleben“.

Der Entwurf erlaubt sogar die Weitergabe empfangener Daten an Behörden in Drittstaaten oder internationale Organisationen – allerdings nur mit vorheriger Zustimmung der übermittelnden Behörde. Welche Drittstaaten konkret gemeint sein könnten, lässt der Entwurf offen. In Betracht kämen neben Interpol auch enge Verbündete der USA, etwa Großbritannien oder andere Staaten des Commonwealth sowie Israel, das eigene Abkommen zum Datentausch mit den USA geschlossen hat.

In Deutschland wären Millionen Datensätze betroffen

Angaben zu den abfrageberechtigten Behörden – auf US-Seite kämen vor allem der Zoll- und Grenzschutz (Customs and Border Protection, CBP) sowie ICE in Frage – enthält der nun veröffentlichte Rahmenentwurf nicht. Das soll jeweils in bilateralen Umsetzungsabkommen geregelt werden, die jeder betroffene Staat separat mit Washington schließen muss.

In Deutschland beträfe dies wohl die INPOL-Datenbank aller Polizeien des Bundes und der Länder, die derzeit Fotos und Fingerabdrücke von 5,4 Millionen Personen enthält – darunter mehr als die Hälfte Asylsuchende. Selbst innerhalb der EU gibt es bislang keinen gegenseitigen Direktzugriff auf derartig umfangreiche Informationssysteme einzelner Mitgliedstaaten – das geplante Abkommen mit den USA ist deshalb besonders intrusiv.

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Das Rahmenabkommen regelt auch den Einsatz von Software zur Erstellung von Prognosen aus den abgefragten Datensätzen. Zwar sollen Entscheidungen mit „erheblichen nachteiligen Auswirkungen“ nicht ausschließlich automatisiert erfolgen, sondern stets mit „menschlicher Beteiligung“. Vollautomatische Entscheidungen sind aber erlaubt, wenn dies „nach dem jeweiligen Rechtsrahmen der Vertragsparteien zulässig“ ist. In der EU wäre dies nach der KI-Verordnung ausgeschlossen, in den USA gibt es einen vergleichbaren Rechtsakt nicht.

Eingeschränkte Rechte für Betroffene

Der Entwurf enthält auch Vorgaben zur Protokollierung für „Prüftätigkeiten“ unter anderem von Datenschutzbehörden. Das Abkommen sieht außerdem vor, dass betroffene Personen Auskunft über ihre gespeicherten Daten sowie deren Berichtigung oder Löschung beantragen können.

Diese Rechte stehen jedoch unter Einschränkungsvorbehalt: Verwehrt werden darf der Zugang unter anderem aus Gründen der nationalen Sicherheit, zum Schutz laufender Ermittlungen oder zur Strafverfolgung.

Den Entwurf des Rahmenabkommens werden die EU-Innen- und Justizminister*innen auf einer ihrer kommenden Sitzungen beraten. Nach derzeitigem Stand wird das Parlament daran nicht beteiligt. Die endgültige Entscheidung über den Abschluss wird dann im Rat der Europäischen Union von den 27 Mitgliedstaaten getroffen. Ob dies noch vor der Sommerpause erfolgt, ist unklar. Auch die US-Regierung muss ihre Zustimmung zu dem Entwurf geben. Bis zur Deadline am 31. Dezember 2026 könnte es dann in Kraft treten.



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Schweiz: „Die Republik“ setzt sich gegen Palantir durch


Es wirkt wie eine David-gegen-Goliath-Geschichte: ein kleines Magazin aus Zürich gegen einen milliardenschweren US-Konzern. Denn „Die Republik“ aus der Schweiz war nach einer kritischen Berichterstattung über Palantir mit einer Klage des Tech-Giganten konfrontiert. Er forderte eine Gegendarstellung wegen „sachlicher Ungenauigkeiten“ und zog vor das Handelsgericht des Kantons Zürich.

Anfang Dezember letzten Jahres hatte „Die Republik“ zusammen mit dem WAV-Recherche­kollektiv ausführlich darüber geschrieben, wie Palantir in der Schweiz jahrelang versuchte, mit staatlichen Behörden ins Geschäft zu kommen. Dafür hatten die Journalisten zahlreiche Dokumente zum Lobbying ausgewertet.

Sie legten auch eine Bewertung des Schweizer Militärs offen, in der eine Zusammenarbeit mit dem US-Konzern erwogen, strategische Risiken analysiert und eine Kooperation dann aus mehreren Gründen abgelehnt worden war: wegen Unwägbarkeiten bei Datenhoheit, Abhängigkeiten und digitaler Souveränität, wegen des Risikos eines Datenabflusses und aus Grundrechtserwägungen.

Palantir hatte dem Gericht mit der Klage einen Text zur Gegendarstellung übermittelt, der unterhalb des „Republik“-Artikels angefügt werden sollte, um angeblich falsche Tatsachen zu korrigieren und die eigenen Sichtweisen zu unterstreichen. Das Handelsgericht urteilte am 4. Juni nun in weiten Teilen gegen diese Forderung nach einer Gegendarstellung.

Den Tatsachen entsprochen

Es wird aus dem Urteil deutlich, dass die Darstellung der „Republik“ über die Versuche von Palantir, über sieben Jahre hinweg eine Zusammenarbeit mit Schweizer Bundesbehörden zu etablieren, den Tatsachen entsprechen. Sie sind weder unsachlich noch falsch. Auch die sprachlichen Wertungen zu den Rechercheergebnissen waren nach Ansicht des Gerichts zulässig.

Auch die Darstellung über die Analyse der Schweizer Armee beanstandet das Urteil nicht. Darin riet die Armee, keine Kooperation mit Palantir einzugehen. Das Zürcher Gericht ließ die vorgebrachte Kritik daran nicht gelten: In dem Artikel werde nicht so getan, als wäre ein handfestes Angebot des Konzerns abgelehnt worden. Die Autoren hätten deutlich gemacht, dass es vielmehr darin um eine Bewertung der Vor- und Nachteile einer Zusammenarbeit ging.

Palantir-Software hat verheerende Risiken

Insgesamt entschied das Gericht bei 22 von 23 geforderten Gegendarstellungen zugunsten des Magazins „Republik“. Damit ist nur ein kleines Detail der umfänglichen Recherche korrekturbedürftig, das die Entstehungsgeschichte eines Software-Produkts von Palantir betrifft.

Was wäre, hätte Palantir Recht bekommen?

Adrienne Fichter
Journalistin Adrienne Fichter. CC-BY-SA 2.0: republica GmbH

Adrienne Fichter, die an der Recherche gearbeitet und bei „Die Republik“ darüber geschrieben hatte, ist über das Urteil erfreut: „Es ist ein riesiger Gewinn für ein kleines investigatives Medienmagazin wie uns, das sauber und solide arbeitet.“ Sie merkt gegenüber netzpolitik.org aber auch an, dass die Richter mit dem Urteil „alle europäischen Medien“ gestärkt hätten.

Denn hätte Palantir mehrheitlich Recht bekommen, hätte das nicht nur für die Schweizer Presse ein falsches Signal gesendet. Das wäre „ein Präzedenzfall“ gewesen, sagt Fichter, „der Palantir ermutigt hätte, gegen weitere Medien ins Feld zu ziehen.“ Schließlich berichteten in Europa viele Medien kritisch über den Konzern. Die Ablehnung in ganz Europa habe merklich zugenommen: „Hier haben sie Mühe, neue Kunden zu gewinnen.“

Weitere rechtliche Schritte

Der Konzern Palantir, der nationalistische Ideologien vertritt und über X verbreitet, und die mit ihm verbundenen prominenten Milliardäre Peter Thiel und Geschäftsführer Alexander Karp kommentieren öffentliche Kritik aus Europa wenig. Im Blog von Palantir wurde aber eine wortreiche deutschsprachige „Korrektur“ zu den „Republik“-Recherchen veröffentlicht, die den Journalisten Falschaussagen vorwirft.

Anders als der „Korrektur“-Blogbeitrag vom Dezember 2025 ist eine aktuelle Erwiderung auf das Urteil, die am Wochenende von Palantir veröffentlicht worden war, schon am Montag wieder gelöscht worden. Darin stand, dass der Konzern das Urteil begrüße. Auch die vollständigen Gegendarstellungsforderungen sind entfernt worden. Ob das eine Bedeutung für das weitere rechtliche Vorgehen hat, ist bisher unklar.

Denn das Urteil des Handelsgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Palantir könnte dagegen innerhalb eines Monats Beschwerde beim Bundesgericht einlegen. Wir haben den Konzern gefragt, ob er weitere rechtliche Schritte erwägt. Darauf bekamen wir keine Antwort.



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Ecovacs: Roboterhersteller offenbar Opfer von Datendiebstahl


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Der für Staubsauger- und Rasenmähroboter bekannte Hersteller Ecovacs ist offenbar Opfer eines IT-Einbruchs geworden. Die kriminelle Online-Bande Space Bears behauptet, dort umfangreich Daten abgesaugt zu haben, und droht deren Veröffentlichung an.

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Logo und Beschreibung des Unternehmens Ecovacs mit Download-Optionen

Logo und Beschreibung des Unternehmens Ecovacs mit Download-Optionen

Das Unternehmen Ecovacs, ein Hersteller von Haushaltsrobotern, ist offenbar Ziel eines Cyberangriffs geworden.

Bislang ist lediglich der Eintrag im Darknet-Auftritt der Ransomware-Bande Space Bears aufgetaucht. Demnach haben die Täter circa zwei Terabyte an Daten gestohlen. Welcher Art diese Daten sind, erklären sie jedoch nicht.

Es könnte sich um Daten aus der Entwicklung handeln. Potenziell sind aber auch sensible Kundeninformationen betroffen – die Haushaltsroboter erstellen in der Regel Karten von Räumen oder Gärten, um sich darin kontrolliert zu bewegen.

Der chinesische Hersteller hat mehrere populäre Geräteklassen im Portfolio, die recht weite Verbreitung gefunden haben. Die Deebot-Staubsauger- und Wischroboter etwa, oder die Winbot-Fensterputzautomaten sowie die Mähroboter der Goat-Reihe sind populär und verkaufen sich etwa auf Amazon teils tausendfach jeden Monat.

Eine Anfrage von heise online hat Ecovacs nicht umgehend beantworten können, eine Bestätigung des IT-Vorfalls steht daher noch aus. Wir liefern Herstellerinformationen hier nach, sofern wir sie erhalten.

Die Cybergang Space Bears behauptete bereits Ende des Jahres 2024 beim französischen IT-Sicherheits- und Cloud-Dienstleister Atos Daten nach einem Einbruch kopiert zu haben. Das Unternehmen konnte bis Silvester 2024 keine Belege für eine Kompromittierung oder Ransomware auf etwaigen Atos- oder Eviden-Systemen finden. Drei weitere Tage später legte Atos nach und schrieb, dass die Behauptungen von Space Bears unbegründet seien und dass der Hersteller nicht kompromittiert worden sei. Es ist daher gut möglich, dass Space Bears auch dieses Mal nur bluffen.

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(dmk)



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Root-Attacken auf Cisco Catalyst SD-WAN Manager und cPanel-Plug-in LiteSpeed


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Admins, die Cisco Catalyst SD-WAN Manager oder cPanel mit LiteSpeed-Plug-in verwalten, sollten aufgrund von laufenden Angriffen umgehend die verfügbaren Sicherheitsupdates installieren. Im schlimmsten Fall können Angreifer als root-Nutzer auf Systeme zugreifen. Damit das klappt, müssen sie aber zuerst einige Hürden überwinden.

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Vor den Attacken warnt neben den Softwareanbietern auch die US-Sicherheitsbehörde Cybersecurity & Infrastructure Security Agency (CISA) auf ihrer Website. Sie stufen das Risiko der Angriffe als erhebliches Risiko für die Bundesbehörden ein. In welchem Umfang die Attacken ablaufen, ist zurzeit nicht bekannt.

Aus einer Warnmeldung von Cisco geht hervor, dass die ausgenutzte Sicherheitslücke (CVE-2026-20262 „mittel“) im Web-UI von Catalyst SD-WAN Manager steckt. Weil beim Uploadprozess Nutzereingaben nicht ausreichend geprüft werden, setzen Angreifer dort mit präparierten HTTP-Anfragen an. Darüber überschreiben sie Systemdateien und können sich so Cisco zufolge root-Rechte verschaffen. In so einem Zustand gelten Systeme in der Regel als vollständig kompromittiert. Die Entwickler geben an, dass Catalyst SD-WAN Manager in allen Konfigurationen angreifbar ist.

Damit Angreifer aber überhaupt an dieser Schwachstelle ansetzen können, müssen sie über gültige Zugangsdaten und mindestens über Schreibzugriff verfügen. Die Entwickler versichern, das Sicherheitsproblem in den Ausgaben 20.9.9.2, 20.12.7.2, 20.15.4.5, 20.15.5.3, 20.18.3.1 und 26.1.1.2 gelöst zu haben.

Die Entwickler vom LiteSpeed-Plug-in schreiben in einem Beitrag, dass die Schwachstelle (CVE-202654420) mit dem Bedrohungsgrad „hoch“ eingestuft ist. Haben Angreifer FTP- oder Web-Shell-Zugriff, können sie sich zum Rootnutzer hochstufen. Das WHM-Plug-in sei davon nicht betroffen. Die Entwickler geben an, die Lücke in v2.4.8 geschlossen zu haben.

Cisco hatte erst vor wenigen Tagen vor einer weiteren attackierten Sicherheitslücke in SD-WAN gewarnt.


(des)



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