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Künstliche Intelligenz

Trotz Rekordpreisen: Tanken so günstig wie vor 15 Jahren


Was die Spritpreise angeht, wird der April voraussichtlich der teuerste Monat aller Zeiten sein, wie sich aus Daten des ADAC abschätzen lässt. In der Spitze war Diesel so teuer wie nie, Benzin verpasste seinen Rekord aus dem Jahr 2022 nur knapp. Doch inflationsbereinigt sind die Preise nicht mehr so außergewöhnlich, auch wenn das jetzt die meisten Autofahrer nicht besonders tröstlich finden werden.

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Blickt man rein auf die Zahl, wird der April zum Rekordmonat. Für die ersten 29 Tage gibt es Durchschnittspreise, die der ADAC errechnet hat. Ihr Durchschnitt liegt für Benzin der Sorte E10 bei rund 2,11 Euro pro Liter, für Diesel bei rund 2,27 Euro. Beides wären klare Rekorde. Die bisherigen Höchststände liegen bei 2,07 Euro für E10 im März 2022 und 2,16 Euro für Diesel im vergangenen März. Damit müsste der Preis am letzten Tag des April extrem abstürzen, um neue Rekorde zu verhindern.

Bereinigt um die zwischenzeitliche Inflation sieht es anders aus: Denn nicht nur Kraftstoffe sind deutlich teurer geworden, sondern auch andere Waren und Dienstleistungen. So war das allgemeine Preisniveau im April gut 25 Prozent höher als im Durchschnitt des Jahres 2020, wie sich aus vorläufigen Zahlen des Statistischen Bundesamtes errechnen lässt. Rechnet man also die Spritpreise im April dementsprechend auf das allgemeine Preisniveau des Jahres 2020 um, sind es für E10 nur noch 1,68 Euro pro Liter, für Diesel 1,81 Euro.

Vergleicht man das mit den ebenfalls preisbereinigten Monatspreisen seit Anfang 2011, ist der Dieselpreis zwar immer noch hoch, liegt aber deutlich unter dem Hoch von umgerechnet 1,98 Euro im März 2022. Und E10 fällt im Vergleich zu früheren Preisen sogar noch weiter zurück: Inflationsbereinigt war der Kraftstoff nämlich nicht nur in der Anfangsphase des Ukrainekrieges teurer als jetzt, sondern auch über lange Zeiträume in den Jahren 2011 und 2012.

Autofahrer, die jetzt mehr als 100 Euro für eine Tankfüllung ausgeben, wird das kaum trösten. Sie können allerdings auf den Tankrabatt ab 1. Mai hoffen und auf die Preisentwicklung im Verlauf des April schauen. Zuletzt lagen die Preise ein gutes Stück unter den Hochs rund um Ostern. Selbst diese Höchststände sehen auf das 2020er-Niveau umgerechnet nicht mehr so drastisch aus: Bei Diesel werden aus den 2,447 Euro am 7. April dabei nämlich 1,95 Euro, bei E10 aus den 2,192 Euro am 6. April 1,75 Euro.

Gemessen an der allgemeinen Preisentwicklung sei der Sprit in den 2010er-Jahren „kontinuierlich billiger geworden“, sagt Friedrich Heinemann vom Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW). „Dann kamen die zwei Preisschübe, in der Energiekrise nach Russlands Überfall und jetzt. Aber noch zur Jahreswende lagen die preisbereinigten Spritkosten mehr als zehn Prozent unter dem Niveau von Anfang der 2010er.“ Berücksichtige man nun noch, „dass die Kaufkraft zugelegt hat und der Spritverbrauch pro PS rückläufig war, relativiert sich die effektive Belastung der Autofahrer stark“. Das werfe die Frage auf, warum die Politik „so schnell das Scheckbuch zückt“.

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(fpi)



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Künstliche Intelligenz

Deutschland verliert im KI-Ranking Platz an Kanada


Im Wettbewerb um die besten Köpfe im Bereich der Künstlichen Intelligenz (KI) steht Deutschland in der Europäischen Union an der Spitze – kann aber mit den globalen Marktführern USA, Indien, Großbritannien und Kanada nicht mithalten. Das geht aus einer Arbeitsmarktstudie des Berliner Thinktanks Interface (ehemals Stiftung Neue Verantwortung) hervor.

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Noch im Jahr 2024 belegte Deutschland weltweit den vierten Platz, direkt hinter den dominierenden Nationen USA, Indien und Großbritannien – und lag dabei noch komfortabel vor Kanada und Frankreich. Im Jahr 2025 ist Kanada jedoch an der Bundesrepublik vorbeigezogen.

Global gesehen wird der Arbeitsmarkt für KI-Fachkräfte durch ein amerikanisch-indisches Duopol dominiert. Die USA haben mit 1.001.839 KI-Talenten knapp die historische Millionenmarke überschritten, dicht gefolgt von Indien, das nach einer Aufholjagd nun 991.788 Talente stellt. Weit dahinter festigte Großbritannien mit 145.461 Experten den dritten Rang, während Kanada mit einem großflächigen Talentaufbau auf 133.280 Fachkräfte an der Bundesrepublik vorbeizog. Deutschland rutschte folglich mit 117.336 Talenten auf den fünften Platz ab.

Dabei ist aber zu beachten, dass China in der Auswertung nur indirekt vorkommt – mit dort ausgebildeten KI-Fachkräften, die in anderen Ländern arbeiten. Die Analyse der globalen Bewegung von KI-Arbeitskräften stützt sich auf Daten von Revelio Labs, einem Unternehmen für Arbeitskräfte-Analyse, das öffentlich zugängliche Berufsprofile, Stellenanzeigen und verwandte Quellen auswertet. Die herangezogenen Quellen hätten auf dem chinesischen Markt aber eine deutlich geringere Verbreitung, weshalb empirische Aussagen über China kaum möglich seien. Der Datensatz vom Oktober 2025 umfasste insgesamt 616 Millionen Personen der weltweiten Erwerbsbevölkerung.

Innerhalb der Europäischen Union bleibt Deutschland der führende KI-Standort. Besonders bei den hoch spezialisierten Forschern und Ingenieuren untermauert die Bundesrepublik mit über 17.000 Experten seine Position als führender europäischer KI-Hub. Angetrieben wird dieser Boom von zwei Metropolen: München führt EU-weit bei diesen Spitzenkräften mit über 3.000 Experten, dicht gefolgt von Berlin mit 2.850. Die Bundesrepublik werde zunehmend zu einem Magneten für internationale Nachwuchskräfte, was sich unter anderem in einem Anstieg der Einschreibungen indischer Studierender um fast 20 Prozent zeige.

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Dass Deutschland überhaupt so viele internationale Talente anziehen kann, ist nach Einschätzung der Studienautoren größtenteils einer historischen Schwächeperiode des bisherigen globalen Monopolisten USA geschuldet. Das US-Modell, das jahrzehntelang darauf basierte, die klügsten internationalen Studenten ins Land zu holen und in heimische Arbeitskräfte umzuwandeln, stehe unter einem beispiellosen politischen Druck. Im September 2025 führte die US-Regierung drastische Hürden ein, darunter eine hohe Zusatzgebühr von 100.000 US-Dollar für H-1B-Visa, also für genau jenen Visatyp, der von Technikunternehmen stark genutzt wird.

Gepaart mit weitreichenden Budgetkürzungen in der zivilen Wissenschaftsfinanzierung und Restriktionen bei Studentenvisa führte dies zu einem starken Einbruch der Ankünfte indischer Studenten um 46 Prozent und chinesischer Studenten um 26 Prozent. Für ein Land, in dem 67 Prozent der Top-KI-Forscher im Ausland geboren wurden, gleicht dies einer Zäsur. Das Resultat ist ein historisches Novum: Erstmals seit Jahren wandern nun mehr KI-Talente aus den USA nach Europa ab, als umgekehrt aus Europa in die USA abwandern.

Diese geopolitische Großwetterlage biete Deutschland eine einmalige Chance, die es jedoch durch einen strukturellen blinden Fleck bei der Frauenförderung zu verspielen drohe. Das deutsche KI-Ökosystem wachse zwar rasant, werde aber immer männlicher. Bei den Basis-KI-Kräften (Tier 0) fiel der Frauenanteil in Deutschland auf 28,9 Prozent – der niedrigste Wert unter allen untersuchten EU-Ländern, die durchschnittlich auf 36,7 Prozent kommen. Auch bei den Spitzenforschern (Tier 2) rutschte die Frauenquote von 21,4 Prozent auf 19,3 Prozent ab. „Deutschland ist ein Land, in dem Frauen auf dem Arbeitsmarkt insgesamt zwar stark vertreten sind, sich dies jedoch im KI-Sektor nicht widerspiegelt.“


(axk)



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EuGH-Urteil: TV-Signale im Seniorenheim sind keine öffentliche Wiedergabe


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Wer in einer Seniorenresidenz lebt, möchte in der Regel nicht auf den gewohnten Fernsehabend verzichten. Für die Betreiber solcher Einrichtungen gehört die Bereitstellung von Fernseh- und Radioanschlüssen zum Standard, doch die rechtliche Einordnung dieser Serviceleistung war lange umstritten. In einem am Donnerstag verkündeten Urteil hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) nun einer weitreichenden Auslegung des Urheberrechts eine Absage erteilt und damit eine wichtige Grenze für die Lizenzpflicht bei der Signalweiterleitung gezogen.

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Seniorenwohnheime dürfen laut der Entscheidung in der Rechtssache C-127/24 per Satellit empfangene Fernseh- und Hörfunkprogramme in die Zimmer von Bewohnern weiterleiten, ohne dafür eine zusätzliche Lizenz bei Verwertungsgesellschaften wie der Gema erwerben zu müssen.

Der Fall, der seinen Weg über den Bundesgerichtshof (BGH) nach Luxemburg fand, dreht sich um den Betreiber eines Seniorenwohnheims in Rheinland-Pfalz. Das Unternehmen empfängt Fernseh- und Hörfunkprogramme zentral über eine hauseigene Satellitenantenne und überträgt diese Signale zeitgleich, vollständig und unverändert über ein hauseigenes Kabelnetz an die Anschlüsse in den Bewohner- und Pflegezimmern.

Die Gema, die die Urheberrechte im Musikbereich wahrnimmt, sah darin eine lizenzpflichtige Handlung und klagte gegen den Betreiber auf Unterlassung. Die Verwertungsgesellschaft war der Ansicht, dass diese interne Weiterverbreitung musikalischer Werke aus ihrem Repertoire eine eigenständige Nutzung darstelle, für die eine gesonderte Vergütung fällig sei.

Die rechtliche Kernfrage dreht sich um den Begriff der „öffentlichen Wiedergabe“ im Sinne der grundlegenden EU-Urheberrechtsrichtlinie von 2001. Demnach steht Schöpfern das ausschließliche Recht zu, jede Form der öffentlichen Wiedergabe ihrer Werke zu erlauben oder zu verbieten. Der BGH wollte von den Luxemburger Richtern wissen, ob die technische Infrastruktur eines Heims diese Schwelle bereits überschreitet.

Der EuGH stellte nun klar, dass unter den gegebenen Umständen keine öffentliche Wiedergabe vorliegt, und stützte diese Entscheidung auf zwei zentrale juristische Säulen.

Ein entscheidender Punkt ist das genutzte Verfahren: Eine lizenzpflichtige Wiedergabe setzt laut ständiger Rechtsprechung meist ein spezifisches technisches Verfahren voraus, das sich von der ursprünglichen Ausstrahlung unterscheidet. Dies wäre laut dem Beschluss etwa bei der Weiterverbreitung einer terrestrisch ausgestrahlten Sendung über das Internet der Fall. Die interne Weiterleitung der Satellitensignale über ein Kabelsystem innerhalb der Seniorenresidenz erfülle dieses Kriterium dagegen nicht, da es sich lediglich um eine technische Unterstützung des Empfangs handele.

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Noch gewichtiger ist das Argument des „neuen Publikums“, das für eine Lizenzpflicht zwingend erforderlich wäre. Der EuGH befand, dass die Bewohner der Einrichtung kein Auditorium darstellen, an das der Rechtsinhaber bei der Erlaubnis der ursprünglichen Wiedergabe nicht bereits gedacht habe. Da die Urheber schon bei der ersten Genehmigung der Sendung die gesamte potenzielle Zuhörer- und Zuschauerschaft im Empfangsbereich berücksichtigen konnten, bilden die Heimbewohner keine neue, zusätzliche Gruppe.

Der Gerichtshof warnt auch davor, den Urheberrechtsinhabern eine nicht geschuldete Vergütung zu verschaffen. Die Richtlinie solle im Kern eine angemessene Entlohnung für die tatsächliche Nutzung ihrer Werke garantieren. Eine Entscheidung in dem konkreten Einzelfall ist das vorliegende EuGH-Urteil formal noch nicht. Das finale Urteil im nationalen Rechtsstreit müssen nun die deutschen Gerichte fällen, wobei sie aber strikt an die rechtlichen Vorgaben und die Argumentation aus Luxemburg gebunden sind.


(wpl)



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macOS 26: Entwickler bekommen unerwünschte Menü-Icons aufgedrückt


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Wer unter macOS 26 alias Tahoe die Menüs von Apps öffnet, sieht es sofort: Diverse Einträge sind nun mit kleinen Icons versehen, die, so hofft es zumindest augenscheinlich Apple, schneller zum passenden Eintrag führen sollen. Das Problem: Der Konzern hat das Feature in Form eines Automatismus umgesetzt, der keineswegs konsistent ist. Hinzu kommt, dass viele Entwickler ihre eigenen Vorstellungen passender Icons haben – oder diese gar nicht wollen. Teilweise sind Nutzer auch schlicht verwirrt angesichts der neuen Symbolbildflut.

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Ein Beispiel sind die Macher hinter Audioprogrammen wie Audio Hijack, SoundSource oder Airfoil: Das Team von Rogue Amoeba kämpft laut eigenen Angaben schon seit Monaten mit der neuen Zwangs-Iconifizierung. Apples Idee widerspreche langjährigen Traditionen seiner einst quasi heiligen Human Interface Guidelines (HIG), meinen die Entwickler. Die HIG rät unter anderem, „verwirrende Symbole” in Menüs schlicht zu unterlassen. Fehlende Konsistenz der Icons (sowie Vergleiche mit Windows) legt auch eine sehenswerte Sammlung des Entwicklers Nikita Prokopov dar.

Rogue Amoeba hält Icons in Menüs nicht grundsätzlich für schlecht. Allerdings habe Apple die Umsetzung nicht gut hinbekommen. So seien die Icons sehr klein und monochrom. Selbst bei Retina-Bildschirmen ließen sich diese kaum unterscheiden. „Die Implementierung ist einfach nicht gut.” Dutzende Icons seien nun in den Rogue-Amoeba-Apps zu finden, die man so nicht gewollt habe.

Auch erkennt Apples Automatismus Dinge nur schwer. So bekommt „Export Session” ein Upload-Icon,„Export Set” aber nicht. „Import Session” oder „Import Set” haben gar keine Icons. Zum Glück verbreiten sich mittlerweile Tricks, wie man die Icons wieder loswerden kann. Sie sind in Rogue-Amoeba-Apps bereits umgesetzt.

Unklar bleibt, ob Apple den sehr simplen Code womöglich künftig unterdrückt, um eine Konsistenz im Betriebssystem zu erzielen, die viele Nutzer gar nicht wollen. Rogue Amoeba überlässt es übrigens seiner Kundschaft selbst, ob sie die System-Icons in den Menüs wollen oder nicht: Über ein Debugging-Menü lassen sie sich auch wieder aktivieren, wenn man unbedingt möchte.


(bsc)



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