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Künstliche Intelligenz

Deutschland verliert im KI-Ranking Platz an Kanada


Im Wettbewerb um die besten Köpfe im Bereich der Künstlichen Intelligenz (KI) steht Deutschland in der Europäischen Union an der Spitze – kann aber mit den globalen Marktführern USA, Indien, Großbritannien und Kanada nicht mithalten. Das geht aus einer Arbeitsmarktstudie des Berliner Thinktanks Interface (ehemals Stiftung Neue Verantwortung) hervor.

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Noch im Jahr 2024 belegte Deutschland weltweit den vierten Platz, direkt hinter den dominierenden Nationen USA, Indien und Großbritannien – und lag dabei noch komfortabel vor Kanada und Frankreich. Im Jahr 2025 ist Kanada jedoch an der Bundesrepublik vorbeigezogen.

Global gesehen wird der Arbeitsmarkt für KI-Fachkräfte durch ein amerikanisch-indisches Duopol dominiert. Die USA haben mit 1.001.839 KI-Talenten knapp die historische Millionenmarke überschritten, dicht gefolgt von Indien, das nach einer Aufholjagd nun 991.788 Talente stellt. Weit dahinter festigte Großbritannien mit 145.461 Experten den dritten Rang, während Kanada mit einem großflächigen Talentaufbau auf 133.280 Fachkräfte an der Bundesrepublik vorbeizog. Deutschland rutschte folglich mit 117.336 Talenten auf den fünften Platz ab.

Dabei ist aber zu beachten, dass China in der Auswertung nur indirekt vorkommt – mit dort ausgebildeten KI-Fachkräften, die in anderen Ländern arbeiten. Die Analyse der globalen Bewegung von KI-Arbeitskräften stützt sich auf Daten von Revelio Labs, einem Unternehmen für Arbeitskräfte-Analyse, das öffentlich zugängliche Berufsprofile, Stellenanzeigen und verwandte Quellen auswertet. Die herangezogenen Quellen hätten auf dem chinesischen Markt aber eine deutlich geringere Verbreitung, weshalb empirische Aussagen über China kaum möglich seien. Der Datensatz vom Oktober 2025 umfasste insgesamt 616 Millionen Personen der weltweiten Erwerbsbevölkerung.

Innerhalb der Europäischen Union bleibt Deutschland der führende KI-Standort. Besonders bei den hoch spezialisierten Forschern und Ingenieuren untermauert die Bundesrepublik mit über 17.000 Experten seine Position als führender europäischer KI-Hub. Angetrieben wird dieser Boom von zwei Metropolen: München führt EU-weit bei diesen Spitzenkräften mit über 3.000 Experten, dicht gefolgt von Berlin mit 2.850. Die Bundesrepublik werde zunehmend zu einem Magneten für internationale Nachwuchskräfte, was sich unter anderem in einem Anstieg der Einschreibungen indischer Studierender um fast 20 Prozent zeige.

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Dass Deutschland überhaupt so viele internationale Talente anziehen kann, ist nach Einschätzung der Studienautoren größtenteils einer historischen Schwächeperiode des bisherigen globalen Monopolisten USA geschuldet. Das US-Modell, das jahrzehntelang darauf basierte, die klügsten internationalen Studenten ins Land zu holen und in heimische Arbeitskräfte umzuwandeln, stehe unter einem beispiellosen politischen Druck. Im September 2025 führte die US-Regierung drastische Hürden ein, darunter eine hohe Zusatzgebühr von 100.000 US-Dollar für H-1B-Visa, also für genau jenen Visatyp, der von Technikunternehmen stark genutzt wird.

Gepaart mit weitreichenden Budgetkürzungen in der zivilen Wissenschaftsfinanzierung und Restriktionen bei Studentenvisa führte dies zu einem starken Einbruch der Ankünfte indischer Studenten um 46 Prozent und chinesischer Studenten um 26 Prozent. Für ein Land, in dem 67 Prozent der Top-KI-Forscher im Ausland geboren wurden, gleicht dies einer Zäsur. Das Resultat ist ein historisches Novum: Erstmals seit Jahren wandern nun mehr KI-Talente aus den USA nach Europa ab, als umgekehrt aus Europa in die USA abwandern.

Diese geopolitische Großwetterlage biete Deutschland eine einmalige Chance, die es jedoch durch einen strukturellen blinden Fleck bei der Frauenförderung zu verspielen drohe. Das deutsche KI-Ökosystem wachse zwar rasant, werde aber immer männlicher. Bei den Basis-KI-Kräften (Tier 0) fiel der Frauenanteil in Deutschland auf 28,9 Prozent – der niedrigste Wert unter allen untersuchten EU-Ländern, die durchschnittlich auf 36,7 Prozent kommen. Auch bei den Spitzenforschern (Tier 2) rutschte die Frauenquote von 21,4 Prozent auf 19,3 Prozent ab. „Deutschland ist ein Land, in dem Frauen auf dem Arbeitsmarkt insgesamt zwar stark vertreten sind, sich dies jedoch im KI-Sektor nicht widerspiegelt.“


(axk)



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Künstliche Intelligenz

EuGH-Urteil: TV-Signale im Seniorenheim sind keine öffentliche Wiedergabe


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Wer in einer Seniorenresidenz lebt, möchte in der Regel nicht auf den gewohnten Fernsehabend verzichten. Für die Betreiber solcher Einrichtungen gehört die Bereitstellung von Fernseh- und Radioanschlüssen zum Standard, doch die rechtliche Einordnung dieser Serviceleistung war lange umstritten. In einem am Donnerstag verkündeten Urteil hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) nun einer weitreichenden Auslegung des Urheberrechts eine Absage erteilt und damit eine wichtige Grenze für die Lizenzpflicht bei der Signalweiterleitung gezogen.

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Seniorenwohnheime dürfen laut der Entscheidung in der Rechtssache C-127/24 per Satellit empfangene Fernseh- und Hörfunkprogramme in die Zimmer von Bewohnern weiterleiten, ohne dafür eine zusätzliche Lizenz bei Verwertungsgesellschaften wie der Gema erwerben zu müssen.

Der Fall, der seinen Weg über den Bundesgerichtshof (BGH) nach Luxemburg fand, dreht sich um den Betreiber eines Seniorenwohnheims in Rheinland-Pfalz. Das Unternehmen empfängt Fernseh- und Hörfunkprogramme zentral über eine hauseigene Satellitenantenne und überträgt diese Signale zeitgleich, vollständig und unverändert über ein hauseigenes Kabelnetz an die Anschlüsse in den Bewohner- und Pflegezimmern.

Die Gema, die die Urheberrechte im Musikbereich wahrnimmt, sah darin eine lizenzpflichtige Handlung und klagte gegen den Betreiber auf Unterlassung. Die Verwertungsgesellschaft war der Ansicht, dass diese interne Weiterverbreitung musikalischer Werke aus ihrem Repertoire eine eigenständige Nutzung darstelle, für die eine gesonderte Vergütung fällig sei.

Die rechtliche Kernfrage dreht sich um den Begriff der „öffentlichen Wiedergabe“ im Sinne der grundlegenden EU-Urheberrechtsrichtlinie von 2001. Demnach steht Schöpfern das ausschließliche Recht zu, jede Form der öffentlichen Wiedergabe ihrer Werke zu erlauben oder zu verbieten. Der BGH wollte von den Luxemburger Richtern wissen, ob die technische Infrastruktur eines Heims diese Schwelle bereits überschreitet.

Der EuGH stellte nun klar, dass unter den gegebenen Umständen keine öffentliche Wiedergabe vorliegt, und stützte diese Entscheidung auf zwei zentrale juristische Säulen.

Ein entscheidender Punkt ist das genutzte Verfahren: Eine lizenzpflichtige Wiedergabe setzt laut ständiger Rechtsprechung meist ein spezifisches technisches Verfahren voraus, das sich von der ursprünglichen Ausstrahlung unterscheidet. Dies wäre laut dem Beschluss etwa bei der Weiterverbreitung einer terrestrisch ausgestrahlten Sendung über das Internet der Fall. Die interne Weiterleitung der Satellitensignale über ein Kabelsystem innerhalb der Seniorenresidenz erfülle dieses Kriterium dagegen nicht, da es sich lediglich um eine technische Unterstützung des Empfangs handele.

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Noch gewichtiger ist das Argument des „neuen Publikums“, das für eine Lizenzpflicht zwingend erforderlich wäre. Der EuGH befand, dass die Bewohner der Einrichtung kein Auditorium darstellen, an das der Rechtsinhaber bei der Erlaubnis der ursprünglichen Wiedergabe nicht bereits gedacht habe. Da die Urheber schon bei der ersten Genehmigung der Sendung die gesamte potenzielle Zuhörer- und Zuschauerschaft im Empfangsbereich berücksichtigen konnten, bilden die Heimbewohner keine neue, zusätzliche Gruppe.

Der Gerichtshof warnt auch davor, den Urheberrechtsinhabern eine nicht geschuldete Vergütung zu verschaffen. Die Richtlinie solle im Kern eine angemessene Entlohnung für die tatsächliche Nutzung ihrer Werke garantieren. Eine Entscheidung in dem konkreten Einzelfall ist das vorliegende EuGH-Urteil formal noch nicht. Das finale Urteil im nationalen Rechtsstreit müssen nun die deutschen Gerichte fällen, wobei sie aber strikt an die rechtlichen Vorgaben und die Argumentation aus Luxemburg gebunden sind.


(wpl)



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macOS 26: Entwickler bekommen unerwünschte Menü-Icons aufgedrückt


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Wer unter macOS 26 alias Tahoe die Menüs von Apps öffnet, sieht es sofort: Diverse Einträge sind nun mit kleinen Icons versehen, die, so hofft es zumindest augenscheinlich Apple, schneller zum passenden Eintrag führen sollen. Das Problem: Der Konzern hat das Feature in Form eines Automatismus umgesetzt, der keineswegs konsistent ist. Hinzu kommt, dass viele Entwickler ihre eigenen Vorstellungen passender Icons haben – oder diese gar nicht wollen. Teilweise sind Nutzer auch schlicht verwirrt angesichts der neuen Symbolbildflut.

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Ein Beispiel sind die Macher hinter Audioprogrammen wie Audio Hijack, SoundSource oder Airfoil: Das Team von Rogue Amoeba kämpft laut eigenen Angaben schon seit Monaten mit der neuen Zwangs-Iconifizierung. Apples Idee widerspreche langjährigen Traditionen seiner einst quasi heiligen Human Interface Guidelines (HIG), meinen die Entwickler. Die HIG rät unter anderem, „verwirrende Symbole” in Menüs schlicht zu unterlassen. Fehlende Konsistenz der Icons (sowie Vergleiche mit Windows) legt auch eine sehenswerte Sammlung des Entwicklers Nikita Prokopov dar.

Rogue Amoeba hält Icons in Menüs nicht grundsätzlich für schlecht. Allerdings habe Apple die Umsetzung nicht gut hinbekommen. So seien die Icons sehr klein und monochrom. Selbst bei Retina-Bildschirmen ließen sich diese kaum unterscheiden. „Die Implementierung ist einfach nicht gut.” Dutzende Icons seien nun in den Rogue-Amoeba-Apps zu finden, die man so nicht gewollt habe.

Auch erkennt Apples Automatismus Dinge nur schwer. So bekommt „Export Session” ein Upload-Icon,„Export Set” aber nicht. „Import Session” oder „Import Set” haben gar keine Icons. Zum Glück verbreiten sich mittlerweile Tricks, wie man die Icons wieder loswerden kann. Sie sind in Rogue-Amoeba-Apps bereits umgesetzt.

Unklar bleibt, ob Apple den sehr simplen Code womöglich künftig unterdrückt, um eine Konsistenz im Betriebssystem zu erzielen, die viele Nutzer gar nicht wollen. Rogue Amoeba überlässt es übrigens seiner Kundschaft selbst, ob sie die System-Icons in den Menüs wollen oder nicht: Über ein Debugging-Menü lassen sie sich auch wieder aktivieren, wenn man unbedingt möchte.


(bsc)



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Apples KI-Strategie: Spielt Tim Cook „3D-Schach”?


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Die neuesten Unternehmenszahlen von Microsoft, Meta oder Amazon zeigen, wie massiv diese IT-Riesen Geld in KI stecken: Die Kapitalkosten (CapEx) für Chips, Speicher, Rechenzentren und andere Notwendigkeiten zum Betrieb von Chatbots, Coding-Tools oder Agenten schießen weiter in die Höhe. Eine große Ausnahme ist dabei Apple: Zwar errichtet man auch dort Datacenter und kauft KI-Leistungen etwa von Google ein, doch die Summen sind signifikant geringer als bei der Konkurrenz.

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Apple hat weder einen eigenen Chatbot noch eine verbesserte KI-Assistenz (Siri) vorzuweisen. Die zentrale Frage dabei: Begeht Apple einen großen Fehler, hier nicht mitzuspielen? Einer Analyse der Wirtschaftsnachrichtenagentur Bloomberg zufolge erstaunlicherweise nicht: Gautam Mukunda, selbst Lehrer an der Yale School of Management, behauptet gar, Apple-Konzernchef Tim Cook spiele „3D-Schach mit KI“.

Die Begründung: Apple seien durch die fehlenden KI-Großinvestititionen weder Umsätze noch Gewinne entgangen. Das iPhone 17 sei trotz des Hinterherhinkens des Konzerns in Sachen KI „der beste Produktstart aller Zeiten“ gewesen. Hat Cook die KI-Strategie vermasselt? „Vielleicht ist das ja so. Oder vielleicht sieht der Mann, der einen Aktienwert in Höhe von Billionen Dollar geschaffen hat, immer noch ein paar Schritte voraus“, sagte Mukunda.

Seiner Ansicht nach steht Apple dank Cooks Ausgabendisziplin Gewehr bei Fuß, sofern die KI-Bewertungen sinken. Apple habe 145 Milliarden US-Dollar auf der hohen Kante. „Diese Barmittel bieten Flexibilität. Sollte KI wirklich [auch finanziell] fliegen, kann Apple ein KI-Labor damit immer noch direkt aufkaufen. Sollte es sich um eine Blase handeln, ist kein Unternehmen besser aufgestellt, wenn diese platzt.“ Tatsächlich sind die Kosten für KI derart hoch, dass keine der großen Firmen damit Gewinne macht.

Beim iPhone ist das ganz anders. Zwar seien Apples KI-Probleme etwa bei Siri eine selbstverschuldete Demütigungen. „Das interessiert die Kunden aber nicht.” Apple habe allein 2025 rund 250 Millionen iPhones verkauft. „Würden die Kunden Smartphones anhand ihrer KI-Fähigkeiten kaufen, hätte dieser Apple-Verkaufsboom nie passieren dürfen”, schreibt Mukunda.

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Das heißt nicht, dass Apple nicht aufpassen muss. Doch bislang kommt das Unternehmen augenscheinlich gut voran. So sind die Kosten, die Gemini für Siri verursacht, ungefähr 20 Mal geringer als das, was Google dem Konzern für Suchwerbung in Safari bezahlt. Dennoch scheint man bei Apple den Ernst der Lage zu erfassen. Der ab September amtierende neue Konzernchef John Ternus will das Augenmerk verstärkt auf KI legen. Und dann gibt es ja auch noch das neue Siri-KI-Bootcamp für Entwickler bei dem Konzern.


(bsc)



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