Datenschutz & Sicherheit
Signal-Angriffe: Politische Realität beißt den IT-Admin
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Dass die jüngsten Phishing-Attacken auf Politiker, Beamte, Journalisten und andere Akteure in der Hauptstadtblase teilweise erfolgreich waren, mag man noch als selbstverschuldet abtun. Denn auf diese Phishingversuche hätte niemand reinfallen müssen. Ein Problem aber bleibt, und das adressieren auch die jetzt ins Feld geführten zahlreichen „Lösungen“ nicht.
So hat unter anderem die als betroffen geltende Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) den Abgeordneten inzwischen dringend den Messenger Wire empfohlen, der auf den Dienstgeräten des Bundestages als Alternative zur Verfügung steht.
Wire – geschlossen und föderiert
Tatsächlich ist eine angepasste Version des Messengers namens „Wire Bund“ vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) geprüft und für ausreichend sicher befunden worden, um die unterste der Geheimhaltungsstufen der Bundesrepublik einzuhalten. Wire Bund ist bis zur Stufe Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch (VS-NfD) zugelassen.
Wire Bund folgt dabei dem Prinzip einer geschlossenen Benutzergruppe: Nur zugelassene Geräte können darin registriert werden. Verschiedene Instanzen können sich föderieren, um etwa Kommunikation zwischen Bundestag und BSI zu erlauben.

Falk Steiner ist Journalist in Berlin. Er ist als Autor für heise online, Tageszeitungen, Fachnewsletter sowie Magazine tätig und berichtet unter anderem über die Digitalpolitik im Bund und der EU.
Auch andere Services werden gerade als irgendwie besser angepriesen: Das etwas ins Vergessen geratene Threema rückt wieder in den Fokus, Matrix und Element sind bei der Bundeswehr als „BWMessenger“ im Einsatz und der „Bundesmessenger“ als Weiterentwicklung daraus könnte ebenfalls auf mehr Interesse stoßen.
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Doch Klöckners Brief zeigt vor allem, was außerhalb des Berliner Politikbetriebs vielleicht schwer verständlich ist: Die Präsidentin und die Bundestags-Admins haben nur Einfluss auf die IT der Bundestagsverwaltung („Parlakom”) und ihrer Mitarbeiter, aber nicht der Abgeordneten und Fraktionen.
Darüber hinaus müssen Systeme die Logik der Bundesverwaltung und ihrer Sicherheitsbedürfnisse abbilden: Sichere Kommunikation erfolgt in gekapselten Umgebungen – was über „VS-NfD“ ist, muss in separaten Systemen verhandelt werden. Signal etwa ist etwa auf Dienstgeräten, die dem „Sichere Inter-Netzwerk Architektur“-Standard (SINA) folgen, gar nicht installierbar, da nicht geprüft.
Für die Sicherheitsstandards ist die Kommission des Ältestenrates für Informationstechnologien und Digitalisierung (IuD-Kommission) des Deutschen Bundestages zuständig. Sie betont, es sei „zu berücksichtigen, dass die IT-Landschaft des Deutschen Bundestages ein Verbundsystem darstellt”. Es gibt Dienste für Abgeordnete, parlamentarische Gremien und die Bundestagsverwaltung, die Fraktionen betreiben aber „aufgrund ihrer eigenständigen Stellung ihre eigene Informationstechnik“.
Abgeordnete und Fraktionen sind frei
Der Bundestag ist ein Parlament frei gewählter Abgeordneter. Und diese grundgesetzlich verbriefte Freiheit heißt auch: Jeder Abgeordnete hat das Recht, eigene IT zu nutzen. Die IT der Fraktionen ist ebenfalls unabhängig, wenn auch – nach einigen schlechten Erfahrungen – oft an die Hauptkonzepte des Hauses angelehnt.
Für alle Menschen, die vor allem mit der IT-Organisationsbrille auf den Bundestag schauen, zeigt sich hier ein wesentlicher Teil des Problems: Die Menschen sollen innerhalb der Umgebung „Bundestag“ mit unterschiedlichen Arbeitsmitteln nach unterschiedlichen Standards interoperabel arbeiten können.
Die Abgeordneten genießen einen besonders hohen Schutz – auch vor der Exekutive. Während manche vielleicht kein Problem damit hätten, wenn der Verfassungsschutz zur Gefahrenabwehr ihre Inbox scannt oder das BSI eine Firewall wirksam konfiguriert, wäre das für andere womöglich inakzeptabel – denn das würde Kontrolle des Parlaments ermöglichen, das seinerseits eigentlich die Exekutive, also die Behörden, kontrollieren soll.
Über die Organisationsgrenzen hinweg
Ein inhaltlich harmloses Beispiel hilft, das zu illustrieren: die Tagesordnung des Bundestages. Sie muss zwischen den Fraktionen abgestimmt werden, üblicherweise von den Parlamentarischen Geschäftsführern. Die müssen sich mit Fraktionsmitarbeitern und Abgeordneten rückkoppeln. Und weil Politik nicht nur im Bundestag stattfindet, kommen weitere Akteure ins Spiel. Soll ein Minister sprechen, muss dessen Haus einbezogen werden. Das ist aus Bundestagssicht organisationsfremd. Minister sind oft, aber nicht immer zugleich Abgeordnete.
Der vielleicht schwierigste Teil: die Parteien und ihre Apparate – mit Parteizentrale, Bundesgeschäftsführer, Mitarbeitern. Die Mitglieder des Präsidiums wiederum sind vielleicht Ministerpräsidenten, Bundesminister, Bundestagspräsidentin oder Fraktionsvorsitzende. Dann müssen vielleicht noch Arbeitnehmerflügel oder die Mittelstandsgruppe konsultiert werden.
Eine Partei ist keine staatliche Organisation, sondern ein privater Verein – und darf auch nicht auf Services von Bundesbehörden zurückgreifen. Für ihre Parteiarbeit wiederum dürfen sie, denn sonst wäre das eine Nutzung von Staatsmitteln zu dafür nicht vorgesehenen Zwecken, ihre Dienstgeräte und deren Software aus staatlichen Funktionen nicht nutzen.
Überdies haben Politiker oft mehrere Rollen: Friedrich Merz ist Bundeskanzler, Parteivorsitzender, Abgeordneter und kooptiertes Mitglied im Vorstand des CDU-Kreisverbandes Hochsauerland. Er muss als Kanzler hochsicher kommunizieren können. Als Abgeordneter ist er frei, die Nutzung der Parlaments-IT und Fraktionsdienste wie etwa geteilter Laufwerke unterliegt den jeweiligen Regeln für diese. Als Parteivorsitzender und Vorstandsmitglied im Heimatkreisverband ist er formal normaler Bürger.
All das sind Gründe, warum eine einfache „Lösung“ – „der Admin“ lässt einen „sicheren Messenger“ zu und kontrolliert die Infrastruktur – an der Vielzahl von Organisationskontexten scheitert. Weshalb in der Realität oft das private Endgerät das Kommunikationsmittel der Wahl ist. Und da in der Politik oft schnell und über Grenzen hinweg kommuniziert werden muss, gibt es dazu auch kaum eine verfügbare, skalierende Alternative.
Zwischen peinlicher Betroffenheit und Offenheit
Es sieht also danach aus, dass man die Kommunikationswege von Politikern nicht vollständig absichern können wird. Die nächste Phishing-Welle wird kommen – und sie könnte noch ausgefeilter sein. Es kann jeden treffen. Weshalb wir weiter über Absicherungen nachdenken müssen. Dazu gehört auch die Option, dass Signal Konten deaktivieren können sollte, wenn der ursprüngliche Eigentümer Anzeichen für einen Kontrollverlust hat. Dazu müsste der legitime Nutzer den Betreibern des Messengers einen Hinweis geben können. Signal seinerseits müsste dessen Inhaberschaft des Kontos prüfen können – zumindest als optionales Angebot beim Einrichten eines Kontos sollte das vorhanden sein.
Dass ein Messenger wie Signal nicht mehr als Nerdkram gesehen wird, der von ein paar Whistleblowern genutzt wird, sondern als Messenger bis in die Politik gelangt ist, ist eigentlich positiv. Dass die Nutzer dann allerdings auch grob verstehen sollten, was sie tun, dürfte nach den Ereignissen der vergangenen Wochen auch vielen bislang Unbedarften klarer geworden sein. Und etwas Funkdisziplin, also das Nachdenken darüber, was wann mit wem geteilt wird, ist allgemein ratsam.
Viele Namen von Betroffenen sind bislang nicht öffentlich, die wenigsten bekennen sich öffentlich dazu, dass sie auf die Phishing-Attacke hereingefallen sind. Manche werden nur dadurch wahrgenommen, dass Konten für andere Nutzer überraschenderweise aus Chatgruppen entfernt werden oder ganz offline darauf hingewiesen wird, dass der Account nun von woanders weiterbetrieben wird.
Der frühere BND-Vize Arndt Freytag von Loringhoven etwa hat es klüger gemacht und verdient dafür Anerkennung: Er hat beschlossen, dass die Peinlichkeit geringer zu gewichten ist als die Warnung an Betroffene und sich mehrfach öffentlich dazu verhalten. Denn das wiederum ist aus der normalen IT-Welt ein gutes Learning für die Politik: Data Breach Notifications sind wichtig für die indirekt Mitbetroffenen.
(vbr)
Datenschutz & Sicherheit
Root-Attacken auf Cisco Catalyst SD-WAN Manager und cPanel-Plug-in LiteSpeed
Admins, die Cisco Catalyst SD-WAN Manager oder cPanel mit LiteSpeed-Plug-in verwalten, sollten aufgrund von laufenden Angriffen umgehend die verfügbaren Sicherheitsupdates installieren. Im schlimmsten Fall können Angreifer als root-Nutzer auf Systeme zugreifen. Damit das klappt, müssen sie aber zuerst einige Hürden überwinden.
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Vor den Attacken warnt neben den Softwareanbietern auch die US-Sicherheitsbehörde Cybersecurity & Infrastructure Security Agency (CISA) auf ihrer Website. Sie stufen das Risiko der Angriffe als erhebliches Risiko für die Bundesbehörden ein. In welchem Umfang die Attacken ablaufen, ist zurzeit nicht bekannt.
Die Gefahren
Aus einer Warnmeldung von Cisco geht hervor, dass die ausgenutzte Sicherheitslücke (CVE-2026-20262 „mittel“) im Web-UI von Catalyst SD-WAN Manager steckt. Weil beim Uploadprozess Nutzereingaben nicht ausreichend geprüft werden, setzen Angreifer dort mit präparierten HTTP-Anfragen an. Darüber überschreiben sie Systemdateien und können sich so Cisco zufolge root-Rechte verschaffen. In so einem Zustand gelten Systeme in der Regel als vollständig kompromittiert. Die Entwickler geben an, dass Catalyst SD-WAN Manager in allen Konfigurationen angreifbar ist.
Damit Angreifer aber überhaupt an dieser Schwachstelle ansetzen können, müssen sie über gültige Zugangsdaten und mindestens über Schreibzugriff verfügen. Die Entwickler versichern, das Sicherheitsproblem in den Ausgaben 20.9.9.2, 20.12.7.2, 20.15.4.5, 20.15.5.3, 20.18.3.1 und 26.1.1.2 gelöst zu haben.
Die Entwickler vom LiteSpeed-Plug-in schreiben in einem Beitrag, dass die Schwachstelle (CVE-202654420) mit dem Bedrohungsgrad „hoch“ eingestuft ist. Haben Angreifer FTP- oder Web-Shell-Zugriff, können sie sich zum Rootnutzer hochstufen. Das WHM-Plug-in sei davon nicht betroffen. Die Entwickler geben an, die Lücke in v2.4.8 geschlossen zu haben.
Cisco hatte erst vor wenigen Tagen vor einer weiteren attackierten Sicherheitslücke in SD-WAN gewarnt.
(des)
Datenschutz & Sicherheit
Viel Geduld: Chinese IT-Spione lauerten lange in Forschungseinrichtungen
Chinesische Angreifer sind mit viel Geduld in die IT nordamerikanischer Einrichtungen eingedrungen und haben dort umfangreich spioniert. Das berichtet Googles Threat Intelligence Group (GTIG). Betroffen sind demnach Forschungseinrichtungen, Militär, Behörden und andere Organisationen in Kanada sowie den USA. Spätestens im September 2023 drangen die Angreifer in Redcap-Server ein; dies sind Electronic Data Capture Server, die für die Sammlung wissenschaftlicher Daten, insbesondere bei klinischen Studien, genutzt werden.
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Weil solche Studien lange laufen können, erlaubt Redcap den parallelen Betrieb auch älterer Softwareversionen. Dabei können Sicherheitslücken offen bleiben, nach denen die als UNC6508 bezeichneten Angreifer suchen. In einem konkreten Fall den die GTIG beschreibt, haben die Täter nach ihrem Eindringen drei Monate zugewartet, bevor sie Malware namens Infinitered installiert haben.
Infinitered sammelt Zugangsdaten, öffnet eine Hintertür für spätere Zugriffe auf das System, und infiziert drei Redcap-Systemmodule; Letzteres stellt sicher, dass Inifinitered bei jedem Update der Serversoftware eingenistet bleibt. Ein weiteres Jahr verstrich, bevor sich die Angreifer der geernteten Zugangsdaten in ein Administratorkonto einloggten. Damit konnten sie auf andere Ressourcen im Netz der betroffenen Organisation zugreifen.
Content Compliance als Bumerang
Dabei nutzten sie eine Funktion als Hebel, mit der die Organisation den E-Mail-Verkehr ihrer Mitarbeiter auf verpönte Inhalte überwacht (Domain Content Compliance Rules). Die Täter legten eine lange Liste von Stichworten an und E-Mail-Adressen an. Enthielt ein E-Mail einen dieser Suchbegriffe, wurde es automatisch heimlich mittels BCC: an eine von den Angreifern kontrollierte Gmail-Adresse weitergeleitet.
So erhielten die Angreifer fremde Daten frei Haus. Die GTIG hat UNC6508 mit hoher Wahrscheinlichkeit der Volksrepublik China zugeordnet. Eine offenbar manuell erstellte Stichwortliste gibt Einblick darin, wofür sich die Auftraggeber speziell interessieren: konventionelle Waffen, offensive Software und andere Militärbelange, außenpolitische Strategien, Diplomatie, unbemannte Fahrzeuge, KI, medizinische Forschung und Pathogene, darunter das Chikungunya-Virus.
Die GTIG hat zahlreiche Opfer, die wohl all die Google Cloud nutzen, ausgemacht und verständigt. Zur Vorbeugung empfiehlt Google unter anderem konsequenten Einsatz von Zweifaktor-Authentifizierung (2FA), Gerätebindung von Cookies (DBSC) um etwaige Kopien unbrauchbar zu machen, das Anlegen von Logs und deren regelmäßige Auswertung, automatische Regeln zur Reduktion unautorisierter Ausleitung sensibler Daten, Einspielen aller Redcap-Update und aktive Ausschau nach Infinitered anhand verräterischer Spuren.
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(ds)
Datenschutz & Sicherheit
Medizinregistergesetz: „Ein lebenslanges, unverhältnismäßiges Risiko“
In rund 350 verschiedenen Datenbanken lagern Gesundheitsdaten aus Deutschland. Zu den größten dieser sogenannten Medizinregister zählen das „Deutsche Herzschrittmacher-Register“ mit den Daten von mehr als einer Million Patient:innen oder das „TraumaRegister DGU“, das Daten von über 100.000 Personen enthält.
Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) will diese Daten für Forschende zugänglich machen. Dafür soll es einheitliche Vorgaben und Qualitätsstandards geben, das steht im Regierungsentwurf des Medizinregistergesetzes, der derzeit im Bundestag verhandelt wird. Ein neues Zentrum für Medizinregister (ZMR) soll die Register auf Datenschutz und Datenqualität prüfen. Qualifizierte Register werden dann in einem Verzeichnis aufgeführt, dürfen zu einem festgelegten Zweck kooperieren und auch anlassbezogen Daten zusammenführen.
In einer Anhörung des Gesundheitsausschusses am vergangenen Mittwoch äußerten verschiedene Verbände und Fachleute deutliche Kritik an den Regierungsplänen: Der Entwurf verstoße gegen europäisches Recht, es drohe die Gefahr einer Reidentifizierung von Personen und die Widerspruchsmöglichkeiten der Patient:innen seien unzureichend. Abhilfe könne teilweise ein Änderungsantrag der Grünen schaffen, für den sich einige der Sachverständigen aussprachen.
Regelungen zum Datenschutz seien „mangelhaft“
Am deutlichsten fiel die Kritik von Thilo Weichert vom Netzwerk Datenschutz Expertise aus. Er bescheinigte dem Regierungsentwurf, „gegen Europarecht sowie nationales Verfassungsrecht“ zu verstoßen. Als Grund führte der ehemalige Landesdatenschutzbeauftragte von Schleswig-Holstein an, dass die Regierung zentrale grundrechtliche Vorgaben und deren Konkretisierung in der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) missachte. Der Entwurf sei daher „mangelhaft“.
Die DSGVO sieht vor, dass Betroffene bei jeder sie betreffenden Datenverarbeitung informiert werden müssen. Die Bundesregierung will die Betreiber von Medizinregister jedoch nur dazu verpflichten, allgemein und einmalig über die Zwecke ihrer Datenbank zu informieren. Die Betroffenen könnten so nicht nachvollziehen, was mit ihren Daten passiert, so Weichert: „Ich bin sehr skeptisch, dass diese Regelung dann vor dem Europäischen Gerichtshof oder auch vorm Bundesverfassungsgericht standhält.“
Außerdem seien die Schutzvorkehrungen für die Register unzureichend, was für die Betroffenen „ein lebenslanges, unverhältnismäßiges Risiko“ bedeute. Dass das Gesetz eine Speicherdauer der Gesundheitsdaten von bis zu 100 Jahren vorsehe, vergrößere dieses Problem noch, sagte Weichert. Angesichts einer solchen Zeitspanne könne die Regierung nicht ernsthaft von einer Löschfrist sprechen.
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Das Risiko der Reidentifizierung
Auch die Bundesärztekammer kritisiert in ihrer Stellungnahme den unzureichenden Datenschutz.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Daten qualifizierter Medizinregister miteinander verknüpft werden können. Die Betreiber sollen dafür registerübergreifende Pseudonyme auf Grundlage des unveränderbaren Teils der Krankenversichertennummer von Versicherten (KVNR) erstellen. Damit aber lägen den Registerbetreibern faktisch sowohl die identifizierenden Klardaten der Betroffenen als auch die pseudonymisierten Daten vor. Medizinregister sollten jedoch grundsätzlich nur mit pseudonymisierten Daten arbeiten, so die Forderung der Bundesärztekammer. Außerdem sollte die Registerarchitektur konsequent dem Grundsatz der Datenminimierung folgen.
Auch Thilo Weichert warnte vor der Gefahr der Reidentifizierung. Der Entwurf trage dazu bei, dass die Krankenversichertennummer zu einem „Kennzeichen von allgemeiner Bedeutung“ für den Gesundheitsbereich werde. Damit erhöhe sich das Risiko der Reidentifizierung massiv. Es bedürfe dann nur noch „eines geringen Zusatzwissens“, so Weichert in der Anhörung, um festzustellen, zu wem ein Datensatz gehört.
Bei der Krankenversichertennummer handele es sich gemäß der DSGVO zudem um eine „nationale Kennziffer“. Eine solche Ziffer ist aber nur dann zulässig, wenn der Persönlichkeitsschutz der Betroffenen gewahrt bleibt, erklärte Weichert. Garantien dafür sehe der Gesetzentwurf nicht vor.
Widerspruchsrechte stärken
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe unterstrich, dass der Datenschutz insbesondere für vulnerable Gruppen wichtig ist. „Wir haben Menschen, die HIV-infiziert sind, unter unseren Mitgliedern. Da ist natürlich der Datenschutz ein ganz großes Thema“, sagte Siiri Ann Doka vom Dachverband, der bundesweit mehr als einhundert Selbsthilfeverbände behinderter und chronisch kranker Menschen vertritt.
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Die BAG Selbsthilfe sehe sich in einem Zwiespalt, sagte Doka. Einerseits begrüße ihr Verband es, wenn Medizinregister eingerichtet werden. Andererseits gebe es „erhebliche Risiken für die Daten der Patienten“. Dieses Spannungsverhältnis ließe sich auflösen, wenn Patient:innen stärker eingebunden werden. Alle stehen vor der gleichen Frage: „Will ich die Forschung fördern und im Grunde anderen auch Hilfestellung für ihre Erkrankung geben? Oder muss ich mich auf den Schutz meiner Daten konzentrieren?“
Zur Patientenbeteiligung zähle auch, dass Betroffene eine Möglichkeit erhalten, sich möglichst barrierearm darüber zu informieren, was mit ihren Daten passiert, und deren Nutzung gegebenenfalls differenziert widersprechen zu können, sagte Doka. Die BAG Selbsthilfe spreche sich daher für eine zentrale Vertrauensstelle aus, die auch die Widersprüche von Patient:innen aufnehme.
Forderung nach einer unabhängigen Vertrauensstelle
Der Verband greift damit einen Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf. Er sieht vor, eine unabhängige Vertrauensstelle beim Robert Koch-Institut einzurichten. Sie soll unter anderem Pseudonymisierungsverfahren vereinheitlichen und Widersprüche von Patient:innen entgegennehmen.
Auch die Bundesdatenschutzbeauftragte stellt sich hinter diesen Vorschlag. Die Vertrauensstelle könne „einen wesentlichen Beitrag zu einer einheitlichen und transparenten Registerlandschaft leisten“ und zugleich die Betroffenenrechte stärken, schreibt Louisa Specht-Riemenschneider in ihrer Stellungnahme. Allerdings betont sie, dass dann geklärt werden müsse, wie die Vertrauensstelle finanziell und personell ausgestattet wäre.
Das hier mit Blick auf den Regierungsentwurf grundsätzlich Klärungsbedarf besteht, hat die Anhörung ebenfalls gezeigt. Denn für das neue Zentrum für Medizinregister sieht das Gesetz bislang gerade einmal vier Personen vor. „Wie wollen Sie so die notwendige fachliche Kompetenz zusammenbekommen“, fragte der sichtlich entgeisterte Thilo Weichert am Mittwoch, „um die zahlreichen Aufgaben zu erfüllen, die ein solches Zentrum wahrnehmen muss?“
Auch diese Frage sollte der Bundestag noch klären, bevor er im Plenum über den Gesetzentwurf abstimmt.
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