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Sammelklage gegen SSS GmbH: Zahlungsrückforderung noch bis 1. September
Die SSS-Software Special Service GmbH hatte ein Online-Formular aufgesetzt und sich als Dienstleister für An-, Ab- oder Ummeldung beim Beitragsservice der öffentlich-rechtlichen Sender betätigt. Das sind eigentlich kostenlose Vorgänge, für die das Unternehmen knapp 30 Euro verlangt hat. Der Hinweis auf diese Gebühren war nicht eindeutig. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte deshalb eine Sammelklage gegen das Unternehmen eingereicht. Forderungen zur Rückzahlung sind jedoch nur noch kurz kostenlos einreichbar.
Verbraucher und auch kleine Unternehmen können sich zu der Sammelklage gegen SSS mit dem Eintragen in das Klageregister anmelden. Die Eintragung kostet nichts, es bestehen auch keine Prozesskostenrisiken für Betroffene, die sich der Klage anschließen wollen. Eine Anmeldung zur Sammelklage ist unkompliziert über ein Formular beim Bundesjustizamt möglich. Die Verbraucherzentrale gibt Betroffenen zudem Hinweise, die beim korrekten Ausfüllen helfen sollen.
Anmeldung von Rückzahlungsforderungen
Die SSS-Software Special Service GmbH ist inzwischen in der Insolvenz. Das erschwert es Betroffenen, ihr Geld zurückzuerhalten. Die Forderung können sie jedoch beim Insolvenzverwalter anmelden. Der nennt als Frist den 1. September 2025, bis zu dem Gläubiger ihre Forderung bei ihm anmelden sollen. „Für verspätete Anmeldungen fällt eine Gebühr von 22,00 € an“, schreibt der vzbv in der FAQ zur Sammelklage. Betroffene können ein Anmeldeformular ausfüllen und mit der Post schicken. Auch ein Online-Formular ist verfügbar, aber auch das muss ausgedruckt und verschickt werden, zudem ist eine Registrierung am Portal nötig.
Bis zum Juli 2024 sind nach Schätzungen des vzbv mehr als 90.000 Verbraucherinnen und Verbraucher auf das Online-Portal „Service Rundfunkbeitrag“ hereingefallen. Es stand bis dahin, als werblicher Inhalt markiert, an erster Stelle in der Google-Suche angezeigt, wenn eine Suche etwa die Begriffe „Rundfunkbeitrag“, „Rundfunkgebühr“, „GEZ“ oder ähnliche enthielt. Auf der Seite waren Formulare verfügbar, die eine Mitteilung zur Änderung der Wohnadresse oder Bankverbindung an den Beitragsservice von ARD ZDF Deutschlandradio veranlasst haben. Die Seite verlangte dafür jedoch 29,99 Euro, später gar 39,99 Euro. Das fiel den Verbrauchern erst auf, als sie die Rechnung erhielten – die „Hinweise auf diese Kosten waren allerdings so undeutlich, dass viele Verbraucher:innen sie übersahen“, schreibt der vzbv.
(dmk)