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So funktioniert der Trick mit der Null
Sonne im Gesicht, Cocktailglas in der Hand, die Rechnung schnell mit einem Piepen beglichen: Der Urlaub lebt von Leichtigkeit, nicht von Kontrolle. Doch genau in diesem Moment, wenn wir die Karte ans Kartenlesegerät halten und schon an den nächsten Strandspaziergang denken, kann der teuerste Fehler passieren – einer, den man oft erst bemerkt, wenn man längst wieder zu Hause ist.
Wenn im Urlaub die Zahlen „aus Versehen“ verrutschen
Am Strand, im Taxi, beim Abendessen – viele bezahlen mit Karte. Weil es so einfach ist, weil es schnell geht. Doch ein flüchtiger Blick reicht, um eine Null zu übersehen. Aus 30 Euro werden 300. „Von dieser Betrugsmasche haben uns mehrere Verbraucher berichtet, die außerhalb Europas Urlaub gemacht haben“, erklärt David Riechmann, Finanzexperte der Verbraucherzentrale NRW dem Handelsblatt. Die Mechanik ist banal: Das Terminal zeigt den falschen Betrag, der Gast bestätigt – und bemerkt den Schaden meist erst Wochen später, beim Blick aufs Konto. Die Empfehlung von Verbraucherschützern klingt unspektakulär, ist aber entscheidend: Kontoauszüge prüfen, spätestens nach der Rückkehr. Wer Unstimmigkeiten entdeckt, sollte sofort reagieren.
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Der erste Reflex: Betrug melden. Doch so einfach ist es nicht. „Die Verbraucher wurden zwar getäuscht, aber nicht betrogen im Sinne von ‚Ich war es nicht‘, denn sie haben die Zahlung selbst autorisiert“, sagt Riechmann. Der PIN wurde korrekt eingegeben, der Beleg liegt vor. Zumal es vielleicht auch gar keine böse Absicht vom Kellner sein muss, wenn er versehentlich 455 statt 45 Euro in das Kartenlesegerät eintippt.
Was man tun sollte – wenn man kann
Die Lösung liegt im Detail des Verfahrens. Statt „Betrug“ muss beim Reklamieren die Kategorie Ware/Dienstleistung nicht erhalten ausgewählt werden – ein juristischer Kniff, der die Chancen erhöht. Doch ob die Bank das Geld tatsächlich zurückbringt, bleibt ungewiss. Sicher ist nur: Kreditkartenbuchungen lassen sich in der Regel 120 Tage lang reklamieren. Danach wird es schwierig.
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Wer in Deutschland mit der Girocard zahlt, stößt auf ein anderes System. „Wird die Zahlung an der Kasse mit der Unterschrift bestätigt, ist es eine Lastschrift. Bei PIN-Eingabe handelt es sich um eine Überweisung“, erklärt Riechmann.
- Lastschrift: Acht Wochen lang kann man widersprechen, bei nicht autorisierten Abbuchungen sogar 13 Monate.
- Überweisung: Geschwindigkeit ist entscheidend. Solange der Betrag noch nicht abgebucht ist, kann die Bank den Vorgang stoppen. Sobald er dem Händlerkonto gutgeschrieben wurde, wird es kompliziert. Dann hilft oft nur der Rechtsweg – im Zweifel mit anwaltlicher Unterstützung.
Fazit: Achtsamkeit statt Bürokratie
Die große Betrugswelle mit physischen Karten bleibt bislang aus, doch die kleinen Fallen sind real. Vorsicht bedeutet nicht Misstrauen, sondern Achtsamkeit: den Betrag auf dem Terminal prüfen, Push-Benachrichtigungen aktivieren, im Urlaub genauso wie zu Hause.