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Sparvorschläge: Fokus zuerst auf stabilen Finanzen später mehr Digitalisierung


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Eine breite Palette von Maßnahmen, etwa Steuern auf Alkohol, Tabak und Zucker, empfiehlt die FinanzKommission Gesundheit. In ihrem Bericht hat die Kommission auch die Kosten für die Digitalisierung des Gesundheitswesens unter die Lupe genommen. Demnach werden digitale Innovationen teilweise ohne nachgewiesenen Nutzen großzügig finanziert. Einsparungen bei der Digitalisierung gibt es für die Krankenkassen bereits, jedoch steigen die Kosten für Cybersicherheit.

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Mit der bundesweiten Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) für alle gesetzlich Versicherten seit Januar 2025 ist laut Kommission der Zeitpunkt gekommen, die Anschubfinanzierung zu beenden. Aktuell erhalten Arztpraxen gesonderte Vergütungen für die Erstbefüllung und die Aktualisierung der ePA. Die Kommission empfiehlt, diese Vergütungen ab 2027 zu streichen und damit rund 600 Millionen Euro jährlich einzusparen. Das begründet die Kommission damit, dass die Befüllung technisch weitgehend automatisierbar ist. Es sei „davon auszugehen […], dass die Effizienzgewinne den hierfür notwendigen Zeitaufwand übersteigen“. Die gesetzliche Verpflichtung zur Nutzung der ePA bleibe davon unberührt.

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken signalisierte auf der Pressekonferenz zur Vorstellung des Berichts, dass die Digitalisierung des Gesundheitswesens für sie weiterhin Priorität habe. „Gleichzeitig bringen wir die Digitalisierung voran. Da ist der Gesetzentwurf in der Abstimmung. Da geht es dann zum Beispiel darum, wie die ePA schneller genutzt werden kann, wie sie mit mehr Anwendbarkeitsfällen genutzt werden kann, wie man den Kassen da auch mehr Möglichkeiten gibt“, sagte Warken.

Parallel liefen „einige Dinge, die auch die Versorgung der Menschen“ und das System besser machen könnten, etwa Gesetze wie die Notfallreform. „Aber natürlich muss man […] den Bürgerinnen und Bürgern auch klarmachen, dass wir zum einen eben die finanzielle Situation haben, die wir stabilisieren wollen und die wir stabilisieren müssen, denn ohne stabile Finanzen ist auch das System an sich nicht stabil und zukunftsfähig“, sagte Warken. Das Primärversorgungssystem wolle sie im Sommer vorstellen, die Auswirkungen würden erst 2028 spürbar.


Grafik zu den Einnahmen und Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherungen

Grafik zu den Einnahmen und Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherungen

Die Grafik zeigt eine wachsende Deckungslücke von 15,3 Mrd. € (2027) auf 40,4 Mrd. € (2030) sowie eine daraus resultierende jährliche Mehrbelastung der Beitragszahler, die bis 2030 auf durchschnittlich 680 € pro Person steigt.

(Bild: FinanzKommission Gesundheit)

Kritisch äußert sich die Kommission auch kritisch zu den Kosten Digitaler Gesundheitsanwendungen (DiGA). Außerdem würden die versprochenen Versorgungseffekte im Erprobungszeitraum häufig nicht erreicht, die Abbruchquote bei DiGA-Therapien sei fast doppelt so hoch wie bei konventionellen Therapien. Die Kommission fordert daher die Abschaffung der Erprobungsregelung und eine Nutzenbewertung ähnlich wie bei Arzneimitteln. Erstattet werden sollen DiGAs künftig erst, nachdem ein Erstattungsbetrag verhandelt wurde. Zusätzlich empfiehlt die Kommission die Einführung von Zuzahlungen, um eine verantwortungsvollere Inanspruchnahme zu fördern. Insgesamt mahnt die Kommission, dass digitale Angebote im Gesundheitswesen keine Sonderbehandlung verdienen. Prozesse müssten evidenzbasiert sein, wirtschaftlich und den Patienten helfen.

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Im Bereich der Krankenkassenverwaltung stellt die Kommission fest, dass die Digitalisierung bereits spürbare Effizienzgewinne gebracht hat. „Im Jahr 2004 hat ein Mitarbeiter im Schnitt 487 Versicherte betreut, im Jahr 2024 waren es durchschnittlich bereits 563 Versicherte, was einer Steigerung um 16 Prozent entspricht“, heißt es im Bericht. Gleichzeitig seien die Verwaltungsausgaben durch steigende Anforderungen an Cybersicherheit und digitale Infrastruktur deutlich gewachsen. „Die zunehmende Digitalisierung ist hier durch stärkere Prozessautomatisierung und mehr digitale Services geprägt, aber auch durch höhere Anforderungen an Cybersecurity und Datenschutz. So zählen die größeren Krankenkassen – seit 2024 ab 500 Tsd. Versicherte, zuvor ab 3 Mio. Versicherte – zur kritischen Infrastruktur, für die strenge Sicherheitsanforderungen gelten und entsprechende Investitionen in IT notwendig sind“, heißt es. Auch bei der Krankenhausabrechnung sieht die Kommission Potenzial durch eine konsequentere Nutzung digitaler Daten. In einem weiteren Bericht Ende 2026 will die Kommission langfristige Maßnahmen darlegen.

Zudem schlägt die Kommission vor, Vergütungsregelungen aus dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) und künftige Honorarsteigerungen für Ärzte zu begrenzen. Die TSVG-Regeln waren ursprünglich dafür gedacht, mehr Anreize für Arztpraxen zu schaffen, zusätzliche Termine anzubieten, insbesondere für gesetzlich Versicherte. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) warnt davor, die Regeln ersatzlos zu streichen sowie Vergütungsanstiege global zu begrenzen, werde „für den Wegfall von Millionen Arztterminen“ sorgen. Den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten werde nichts anderes übrig bleiben, als ihre Leistungen und Terminvergaben den ohnehin knappen und künftig weiter reduzierten Finanzmitteln anzupassen.

Schon heute gingen über 40 Millionen fachärztliche Termine „aufs Haus“, würden also nicht vergütet. Einzelne Empfehlungen, etwa die Steuererhöhung auf Alkohol, Tabak und zuckerhaltige Getränke, begrüßt die KBV jedoch ausdrücklich, sofern die Mehreinnahmen vollständig ins Gesundheitswesen fließen und nicht zur Haushaltssanierung genutzt werden.

Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands, lobt unter anderem, nur evidenzbasierte Leistungen zu finanzieren, kritisiert die Sparpläne zulasten der Patientinnen und Patienten jedoch: „Höhere Zuzahlungen, etwa für Zahnersatz oder Arzneimittel, schaffen Zugangsbarrieren und schwächen die gesundheitliche Chancengleichheit. Schon heute tragen Menschen milliardenschwere Eigenanteile. Ministerin Warken hat versprochen, das Solidarprinzip zu schützen. Jetzt muss sie liefern und die Reform auf ineffiziente Strukturen ausrichten und nicht auf zusätzliche Belastungen für Verbraucherinnen und Verbraucher.“

Oliver Blatt, Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes, lobt die Vorschläge: „Dieses Reformpaket hat das Potenzial, dafür zu sorgen, dass die Krankenkassenbeiträge im kommenden Jahr insgesamt stabil bleiben oder sogar gesenkt werden können […] Die gesetzlichen Krankenkassen geben heute pro Tag über eine Milliarde Euro für die Versorgung der 75 Millionen GKV-versicherten Bürgerinnen und Bürger aus“. Damit sei das Ende der Fahnenstange erreicht. „Bei aller Anerkennung“ für die Vorschläge für kurzfristige Änderungen seien strukturelle Reformen erforderlich, „die dann ab 2028 wirken können, unverzichtbar.“

Nach Sicht des Digitalverbands Bitkom greifen die Vorschläge der Finanzkommission Gesundheit zu kurz, „denn sie berücksichtigen die Potenziale der Digitalisierung kaum“. Laut Bitkom könne die Digitalisierung „ganz entscheidend zur langfristigen Finanzierbarkeit unseres Gesundheitssystems beitragen“. Aus Sicht des Bitkom soll die Digitalisierung im Zentrum der Reformüberlegungen stehen. „Digitale Lösungen wie KI-gestützte Assistenzsysteme, die elektronische Patientenakte oder Tele-Konzile und Tele-Monitoring können Abläufe effizienter machen, Fachkräfte entlasten, Doppeluntersuchungen und Fehldiagnosen vermeiden und Kosten senken“, sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder.


(mack)



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Last Call: KI und Data Science im Unternehmen – von Rohdaten zu Erkenntnissen


Viele Unternehmen verfügen über einen immensen Datenschatz zu eigenen Produkten, Userinnen und Usern, internen Arbeitsabläufen und mehr. Lange Zeit galt als Maxime, so viele Daten wie möglich zu sammeln, irgendwann könnten sie schließlich hilfreich werden. Diese Datensammlungen sind aber derart umfangreich, dass eine händische Analyse außerordentlich zeitintensiv wäre. Künstliche Intelligenz kann hier helfen, Muster erkennen und Rohdaten vorstrukturieren, um daraus Strategien abzuleiten. Unser Classroom KI und Data Science im Unternehmen – von Rohdaten zu verwertbaren Erkenntnissen, vermittelt praxisnah Datenquellen zu erschließen und von den ersten Analysen bis zur überzeugenden Datenstory zu gelangen.

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In fünf aufeinander aufbauenden Sessions lernen Teilnehmende die Fähigkeiten, um Daten strategisch zu nutzen und datengetriebene Entscheidungen im Unternehmen zu etablieren. Unser Experte etabliert dafür zunächst die notwendigen KI-Grundlagen. Darauf aufbauend widmet er sich etablierten Frameworks, etwa dem ACHIEVE-Framework und der Impact-vs-Effort-Matrix, um Use Cases systematisch zu bewerten und priorisieren. Im Folgenden lernen Teilnehmende alles Notwendige über Datenerfassung und -aufbereitung. Damit identifizieren sie strukturierte und unstrukturierte Datenquellen, führen explorative Datenanalysen (EDA) durch und wenden Techniken zur Datenbereinigung an. Dabei behandelt unser Experte auch ethische Aspekte der Datenanalyse und zeigt auf, wie man darin Bias erkennt und vermeidet.

Im weiteren Verlauf des Classrooms lernen Teilnehmende die praktische Anwendung von Python und Jupyter Notebooks, um traditionelle Analysemethoden und modernen KI-Tools zu kombinieren und so Arbeitsprozesse erheblich zu beschleunigen. Unser Experte widmet sich zudem der Visualisierung von Analyseergebnissen. Dabei erklärt er, wann statische oder interaktive Darstellungen sinnvoll sind und wie man komplexe Daten verständlich präsentiert.




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Abschließend steht das Storytelling mit Daten im Fokus, um eine überzeugende Datenstory für verschiedene Zielgruppen zu entwickeln, einen strukturierten Kommunikationsplan zu erstellen und eine fokussierte Mini-Datenstrategie für einen konkreten Use Case zu entwerfen. Mit diesem Wissen sind Teilnehmende dazu in der Lage, nachhaltige und datengetriebene Initiativen im Unternehmen zu etablieren. Die Termine der Sessions sind:

  • 03.06.26: Künstliche Intelligenz strategisch nutzen – vom Buzzword zum konkreten Use Case
  • 10.06.26: Explorative Datenanalyse (EDA) – Datenquellen identifizieren und Datenqualität sichern
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  • 24.06.26: Datenvisualisierung mit Python und Tableau – von der Analyse zum aussagekräftigen Dashboard
  • 01.07.26: Datenanalyse erfolgreich kommunizieren – zielgruppenorientierte Präsentation und Strategieplanung

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Die Sessions haben eine Laufzeit von jeweils vier Stunden und finden von 9 bis 13 Uhr statt. Alle Teilnehmenden können sich nicht nur auf viel Praxis und Interaktion freuen, sondern haben auch die Möglichkeit, das Gelernte mit allen Aufzeichnungen und Materialien im Nachgang zu wiederholen und zu vertiefen. Fragen werden direkt im Live-Chat beantwortet und Teilnehmer können sich ebenfalls untereinander zum Thema austauschen. Der nachträgliche Zugang zu den Videos und Übungsmaterialien ist inklusive. Weitere Informationen und Tickets finden Interessierte auf der Website des Classrooms.

E-Mail-Adresse

Ausführliche Informationen zum Versandverfahren und zu Ihren Widerrufsmöglichkeiten erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.


(cbo)



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Verbraucherzentrale: Klage gegen Glasfaseranbieter wegen Vertragsklauseln


Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat Klage gegen Deutsche Glasfaser und Deutsche Giganetz eingereicht, weil beide Firmen sich in ihren Verträgen vorbehalten, die Übertragungstechnologie ohne Zustimmung der Kundinnen und Kunden ändern zu können. Gerade bei Glasfaseranbietern wie diesen sei die Übertragungstechnik als vereinbarte Leistung aber relevant und dürfe nicht einseitig geändert werden können, erklärt die größte deutsche Verbraucherschutzorganisation. Bei Deutsche Glasfaser bemängelt die zudem, dass in Verträgen eine „übermäßige Inanspruchnahme der Infrastruktur“ untersagt wird, ohne dass das konkretisiert wird. Bei Deutsche Giganetz wird ein „nahezu uferloses, einseitiges Kündigungsrecht“ kritisiert.

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In der Bekanntmachung der beiden Klagen führt die Verbraucherzentrale NRW noch aus, dass sie weiterhin mit zahlreichen Beschwerden über Glasfaserverträge konfrontiert sei. Menschen würden sich über Haustürgeschäfte und Drückerkolonnen beklagen, „die mit der Abschaltung der alten Kupferkabel Druck ausüben und Verträge ohne Bedenkzeit aufdrängen wollen“. Selbst wer Interesse am Wechsel auf die Übertragungstechnik habe, habe aber ein Interesse am Vergleich verschiedener Angebote. Die Gestaltung der Glasfaserverträge begleite man seit Jahren kritisch. Die Organisation verweist auch darauf, dass sie – gegen Deutsche Giganetz – erstritten hat, dass die zweijährige Maximallaufzeit bei Glasfaserverträgen ab Vertragsschluss und nicht erst ab Belieferungsstart gilt (Az. III ZR 8/25).

Die Verbraucherzentrale erinnert nun auch noch einmal daran, dass es keine Pflicht zu einem Glasfaseranschluss gibt und auch keine zeitnahe Abschaltung von Kupferleitungen drohe. Bei Haustürbesuchen solle man sich von solchen Behauptungen nicht unter Druck setzen lassen und Verträge nicht sofort unterschreiben. Sollte man das doch tun, habe man 14 Tage Widerrufsrecht. Prüfen sollte man auch, ob die Glasfaserleitung bis zur Wohnung oder bis in den Keller zugesagt wird. Zusatzleistungen, wie einen DSL-Überbrückungsvertrag bis zum Anschluss, brauche es zumeist nicht. Klären solle man auch, was zum Liefertermin und zur Bandbreite vereinbart wird. Den Router müsse man frei wählen können.


(mho)



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Lapdock für Maker: CrowView Note mit Arduino UNO Q


Lapdocks für Smartphones, Raspberry Pis und andere Einplatinenrechner gibt es schon seit Jahren. Die Idee dahinter ist simpel: Bildschirm, Tastatur, Touchpad und Akku werden in ein Notebook-ähnliches Gehäuse gepackt, während die eigentliche Rechenarbeit ein über USB-C angeschlossenes Gerät übernimmt. Mit dem CrowView Note versucht Elecrow nun allerdings, das Prinzip stärker auf Maker zuzuschneiden.

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Das CrowView Note ist ein 14-Zoll-Lapdock mit IPS-Panel und einer Auflösung von 1920 × 1080 Pixeln und 60 Hz bei 100 % sRGB-Abdeckung. Das Gerät integriert Tastatur, Touchpad, Lautsprecher, Mikrofon und einen Akku mit 5000 beziehungsweise 6000 mAh, je nach Angabe im Datenblatt. Angeschlossen werden kompatible Geräte über USB-C. Darüber laufen gleichzeitig Stromversorgung, Audio, Video und Eingaben.

Speziell wird das CrowView Note durch das Bundle mit dem Arduino UNO Q. Dabei handelt es sich nicht um ein klassisches Arduino-Board mit kleinem Mikrocontroller allein, sondern um eine Kombination aus Qualcomm Dragonwing QRB2210 und STM32U585. Das System setzt also auf zwei getrennte Recheneinheiten. Der Qualcomm-Chip übernimmt Linux, Netzwerkfunktionen, Videoverarbeitung und KI-Anwendungen, während sich der STM32-Mikrocontroller um Echtzeitaufgaben kümmert.

Der Linux-Teil läuft mit einem Quad-Core-Prozessor mit bis zu 2 GHz, Adreno-GPU und 4 GByte RAM. Dazu kommen zwei ISPs für Kameraverarbeitung. Laut Hersteller eignet sich das Board dadurch für lokale KI-Anwendungen wie Objekterkennung oder Gestensteuerung. Das ist für Maker interessant, weil viele KI-Projekte sonst schnell bei Cloud-Diensten landen oder zusätzliche Hardware benötigen. Hier läuft die Verarbeitung direkt auf dem Gerät.

Zum Bundle gehört außerdem eine USB-Kamera mit 640 × 480 Pixeln. Die Auflösung wirkt im Jahr 2026 zwar eher wie Steinzeit, reicht aber für einfache Computer-Vision-Projekte oder Objekterkennung aus.

Das CrowView Note selbst besitzt neben mehreren USB-C-Anschlüssen auch Mini-HDMI sowie zwei USB-A-Ports. Unterstützt werden neben dem Arduino UNO Q auch Raspberry Pi 5, Raspberry Pi Zero, Jetson Nano, Orange Pi, Rock Pi oder LattePanda. Damit eignet sich das Gerät im Prinzip als universeller Entwicklungsmonitor für viele SBC-Projekte.

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Interessant ist auch die Smartphone-Unterstützung. Android-Geräte mit Desktop-Modus lassen sich direkt anschließen und auf dem 14-Zoll-Display nutzen. Unterstützt werden im Apple-Bereich nur iPhones mit USB-3-fähigem Anschluss, also die Pro-Modelle neuerer Generationen. Die normalen iPhone-Varianten mit USB 2.0 bleiben außen vor.

Für Maker könnte das CrowView Note vor allem bei mobilen Projekten spannend werden. Wer beispielsweise an einem Roboter arbeitet, ein KI-Projekt auf Basis eines Jetson Nano testet oder unterwegs Sensorik debuggen möchte, bekommt mit dem Gerät eine kompakte Entwicklungsumgebung. Gerade bei Workshops, Messen oder Feldtests spart das zusätzliche Monitore und Eingabegeräte. Auch als portables Dashboard für Home-Assistant- oder Raspberry-Pi-Projekte wäre das Gerät denkbar.

Das Bundle mit Arduino UNO Q und Kamera wird für 259,90 US-Dollar angeboten. Für Maker könnte das Gerät weniger ein Notebook-Ersatz sein, sondern eher eine Art universeller „Werkstatt-Bildschirm zum Zusammenklappen“.

Wer mehr über den UNO Q erfahren will, findet alles dazu in unserem Test.


(das)



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