Künstliche Intelligenz
Strafverfolgung: Fast alle Meldungen ans BKA erfolgen durch „Trusted Flaggers“
Seit Anfang 2024 bis Mitte 2025 hat die Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet (ZMI) beim Bundeskriminalamt (BKA) insgesamt 36.015 Meldungen erhalten. Der Großteil dieser Eingaben stammte von drei sogenannten vertrauenswürdigen Hinweisgebern (Trusted Flaggers): den Meldestellen Respect! und Hessen gegen Hetze sowie den Landesmedienanstalten. Das geht aus einer jetzt veröffentlichten Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion hervor.
Allein im zweiten Quartal dieses Jahres gingen laut der Auskunft 6073 der insgesamt 6241 Meldungen auf das Konto von Trusted Flaggers. Die wichtigste Rolle spielte dabei Hessen gegen Hetze mit 4312 Hinweisen an die ZMI. Im ersten Quartal 2025 sah es ähnlich aus: 4682 Meldungen vertrauenswürdiger Hinweisgeber stehen 504 Eingaben aus „sonstigen“ Quellen wie vom BKA direkt oder Meldungen nach dem Digital Services Acts (DSA) entgegen.
Die ZMI gibt es seit 1. Februar 2022, um strafbare Inhalte im Netz mit Schwerpunkt auf digitale Gewalt, Hass und Hetze zentral zu erfassen, auf Relevanz zu prüfen und an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden weiterzuleiten. Politiker und das BKA rechneten schon aufgrund der im früheren Netzwerkdurchsetzungsgesetz verankerten Meldepflicht mit rund 250.000 Eingaben jährlich, aus denen sich 150.000 neue Strafverfahren ergeben könnten. Doch der von Bürgerrechtlern befürchtete massenhafte Transfer von Nutzerdaten blieb zunächst aus.
Funktion der Trusted Flaggers
Neben staatlichen Stellen spielen nun zivilgesellschaftliche Organisationen eine immer wichtigere Rolle. Den Status eines Trusted Flaggers vergibt die Bundesnetzagentur. Diese Hinweisgeber sind direkt in den Meldeprozess der ZMI eingebunden. Die Regulierungsbehörde betont deren Unabhängigkeit: Es handle sich „stets um Organisationen, die über besondere Sachkenntnis und Expertise im Erkennen und Melden rechtswidriger Inhalte verfügen“.
Im genannten Zeitraum erhielt die ZMI 22.009 Meldungen zu Postings auf Elon Musks Plattform X, 5839 zu Beiträgen auf Facebook und 868 betrafen Instagram. 2798 Hinweise bezogen sich auf TikTok, 454 auf YouTube, 792 auf Telegram sowie 3255 auf sonstige Plattformen. WhatsApp betrachtet die Stelle nicht separat.
Weiterleitung an lokal zuständige Strafverfolger
In den anderthalb Jahren stufte die ZMI 30.873 Meldungen als strafrechtlich relevant ein, 4745 sortierte sie aus. 22.957 Hinweise ordnete sie dem Phänomenbereich politisch motivierter Kriminalität rechts zu – also die große Mehrheit. Dagegen stehen nur 233 Fälle aus dem linken Spektrum. Besonders viele Meldungen bezogen sich auf Straftaten gegen Personen des politischen Lebens, etwa Beleidigungen, üble Nachreden und Verleumdungen, sowie auf die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen.
Als strafrechtlich relevant erkannte Inhalte leitet die ZMI an die lokal verantwortlichen Behörden weiter. Sie kann aber keine Informationen über den weiteren Verlauf der Ermittlungen oder Gerichtsverfahren sammeln. Ihre Erfolgsquote wird anhand der Fähigkeit bemessen, eine örtlich zuständige Strafverfolgungsbehörde festzustellen. Bei 87 Prozent der bearbeiteten Fälle konnte die ZMI eine solche im Inland oder einen möglichen Aufenthaltsort im Ausland feststellen. Die höchsten Trefferzahlen gab es bei Meldungen auf Facebook (94 Prozent), gefolgt von X und Instagram (je 85 Prozent). Partnern gibt die ZMI mittlerweile monatliche Rückmeldungen über die Ergebnisse der strafrechtlichen Erstbewertung, damit sie ihre Meldepraxis verbessern können.
(mki)