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Supercomputer-Patente: Deutscher Hersteller Partec geht gegen Nvidia vor


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Nvidia soll Technik der deutschen Firma Partec in den eigenen DGX-Servern verwenden. Das wirft Partec Nvidia in zwei Klagen am Münchener Bundespatentgericht vor und eröffnet dabei auch kartellrechtliche Fragen.

Im Kern geht es um das Patent EP2628080B1 „Computer-Cluster-Anordnung zur Verarbeitung einer Berechnungsaufgabe und Betriebsverfahren dafür“ beziehungsweise in den USA Patentnummer US20240168823A1 aus dem Jahr 2010. Es beschreibt, wie Server bestehend aus mehreren Prozessoren und Beschleunigern die Last dynamisch auf verschiedene Chips verteilen können, noch während die Berechnungen laufen.

Partec vermarktet sein Lastverteilungssystem als dynamische Modulare System Architektur (dMSA) und entwickelt zur Steuerung die Parastation-Software. Sie kommt auch bei europäischen Supercomputern zum Einsatz, einschließlich des deutschen Exascale-Systems Jupiter Booster, das Partec zusammen mit der französischen Firma Eviden gebaut hat.

Nach eigenen Angaben hat Partec bei Supercomputer-Projekten zahlreiche Jahre mit Nvidia zusammengearbeitet. 2019 sollen konkrete Gespräche über eine mögliche Zusammenarbeit bei der Entwicklung von GPU-Beschleunigern stattgefunden haben. In diesem Zuge stellte Partec eigenen Angaben zufolge die dMSA, die Parastation-Software sowie die wichtigsten Patente vor und stellte Kopien bereit. Nvidia soll das Gemeinschaftsprojekt anschließend nicht mehr weiterverfolgt, aber noch mit Partec beim Bau von Supercomputern zusammengearbeitet haben.

Inzwischen soll Nvidia allerdings alle Gespräche abblocken. Außerdem will Nvidia angeblich keine GPUs mehr für Supercomputer liefern, an deren Bau Partec beteiligt ist. Nvidia soll erklärt haben, dass diese Entscheidung auf Partecs Patentklage gegen Microsoft vom Juni 2024 basiert. Darin wirft Partec Microsoft die gleichen Patentverletzungen wie gegen Nvidia vor. Microsoft ist einer der wichtigsten Kunden für Nvidias KI-Beschleuniger, wäre indirekt also von möglichen Gerichtsurteilen betroffen.

„Diese Ablehnung besteht bis heute fort und könnte wettbewerbs- und kartellrechtliche Auswirkungen haben“, heißt es in einer Mitteilung.

Partec beantragt, „den Vertrieb wesentlicher Produkte des DGX-Produktportfolios in 18 patentgeschützten Ländern in Europa zu unterlassen“. Zudem verlangt Partec die Offenlegung früherer Vertriebsaktivitäten sowie Schadenersatz. Üblicherweise kommt es bei solchen Auseinandersetzungen zu weniger dramatischen, außergerichtlichen Einigungen.


(mma)



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Lufthansa Technik macht den Tisch im Flugzeug zum Touchscreen


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Der Tisch im Flugzeug wird zum Touchscreen: Lufthansa Technik stellt eine Technik vor, die aus den Tischen im Flugzeug einen Bildschirm macht.

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„Nice Intellitable“ nennt das Lufthansa-Tochterunternehmen die Technik. Diese sei eine „direkte Verschmelzung von interaktiver Funktionalität für die Flugzeugkabine mit besonders hochwertigen haptischen Oberflächen“, beschreibt Lufthansa Technik. Der Touchscreen kann beispielsweise in einer Oberfläche in Holz-, Carbon- oder Metalloptik integriert werden – das System ist eher für gehobene Klassen oder Privatflugzeuge gedacht.

Die Anzeige erscheint erst nach Aufruf, der Tisch kann also auch ohne Bildschirm genutzt werden. Werden Essen oder Getränke serviert, lässt sich das Display verkleinern und an den Rand verschieben. Die Displayoberfläche ist versiegelt, sodass ihr verschüttete Getränke oder harte Gegenstände wie Besteck nichts anhaben können.

„Da bekannte Schnittstellen dann schnell sperrig und veraltet wirken können, überdenken wir ständig, wie sich Technologie in die Innenraumgestaltung integrieren lässt,“ sagt Andrew Muirhead, Vice President Original Equipment and Special Aircraft Services bei Lufthansa Technik.

Lufthansa Technik stellt einen Prototyp des Touchscreens auf der Dubai Airshow vor, die am heutigen Montag startet. Der Demonstrator zeigt Fluginformationen, darüber können der Sitz verstellt sowie Speisen und Getränke bestellt werden. Das Display dient schließlich als Musik-Player, darauf können Filme angesehen oder digitale Zeitschriften gelesen werden.

Das Nice Intellitable basiert auf dem Hidden Touch Display, das vertikal an der Kabinenwand montiert wird und für das Lufthansa Technik in diesem Jahr den Designpreis Red Dot Award erhalten hat. Für das Nice Intellitable hat Lufthansa Technik die Technik des Hidden Touch Display miniaturisiert, was die Möglichkeit der Integration von Bedienoberflächen in Flugzeugkabinen erweitert. Details zu der ganzen Technik verrät das Unternehmen jedoch nicht.

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(wpl)



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Motorola Razr 60 im Test: Klapphandy als Preis-Leistungs-Sieger


Das Razr 60 zeigt sich als schickes Flip-Phone mit starken OLEDs, solider Laufzeit und immerhin IP48-Zertifizierung. Im Test zeigen wir, wie es sich im Alltag schlägt.

Mit dem Razr 60 führt Motorola das Razr 50 behutsam weiter. Der Akku wächst auf 4500 mAh, der Schutz ist nun mit IP48 auch offiziell gegen Staub zertifiziert, und der Mediatek Dimensity 7400X löst den älteren 7300X ab. An den Displays ändert sich wenig: innen 6,9 Zoll OLED mit bis zu 120 Hz, außen 3,6 Zoll mit 90 Hz. Die Ladeleistung bleibt mit 30 Watt über Kabel und 15 Watt drahtlos alltagstauglich, aber eher gemächlich.

Im Vergleich mit dem Razr 60 Ultra wirkt das Standardmodell deutlich bodenständiger: Spitzen-Chipsatz, höhere Bildrate und größeres Außendisplay bleiben dem Topmodell vorbehalten – ebenso der stärkere Akku und das schnellere Laden. Dafür bietet das Razr 60 den günstigeren Einstieg ins Flip-Format. Doch reicht das im Alltag aus?

Design

Das Razr 60 wirkt geradlinig und erwachsen. Das Scharnier öffnet und schließt sanft und hält das Gerät in fast jedem Winkel stabil offen. Nur an den Endpunkten klappt es die letzten Millimeter von selbst. Gegenüber dem Vorgänger wirkt das Smartphone noch ein Stück solider. Je nach Farbe nutzt Motorola unterschiedliche Materialien für den Bereich auf der Rückseite, der nicht vom Außendisplay eingenommen wird – wahlweise strukturierte Nylon-Optik, weiches Leder-Finish oder glatten Kunststoff.

Unser Testgerät in Pantone-konformem Lindgrün bietet dank Kunstleder eine angenehme Griffigkeit, ist unempfindlich gegenüber Fingerabdrücken und fühlt sich hochwertig an. Dazu trägt auch die makellose Verarbeitung bei: Kanten und Übergänge sind sauber gefräst, die Spaltmaße gleichmäßig, die haptischen Tasten auf der rechten Seite sitzen fest und bieten einen präzisen Druckpunkt.

Das seitlich gerundete Außendisplay wird ebenmäßig von Gorilla Glas Victus geschützt und fügt sich harmonisch in die Front ein. Die beiden Kameralinsen ragen nur minimal hervor. Der Fingerabdrucksensor im Power-Button sitzt – wie bei den Vorgängern – im aufgeklappten Zustand etwas hoch, was baulich bedingt ist, da sich dort das Scharnier befindet. Zusammengeklappt liegt der Sensor dagegen günstiger unter dem Daumen. Zwar ist das Razr 60 dann dicker als ein klassisches Smartphone, dank der kompakten Grundfläche passt es aber problemlos in Jacken- oder Hosentaschen.

Die Faltlinie im Hauptdisplay bleibt fühl- und sichtbar, fällt im Alltag aber kaum noch auf. Das Gehäuse ist nun nach IP48 gegen Staub und Wasser geschützt. Der Staubschutz ist moderat, doch das Gerät darf bis zu 30 Minuten in 1,5 Metern Süßwasser eingetaucht werden.

Display

Innen verbaut Motorola im Razr 60 erneut ein 6,9 Zoll großes OLED-Panel mit 2640 × 1080 Pixeln. Die Bildwiederholrate fällt im Vergleich zum Vorgänger von 144 auf 120 Hz, sorgt aber weiterhin für ein angenehm flüssiges Bild. Texte und Animationen wirken gestochen scharf. Das Außendisplay misst 3,6 Zoll, bietet 1066 × 1056 Pixel und läuft mit 90 Hz – ausreichend für klare Darstellung und weitgehend flüssige Bedienung. Für kurze Checks von Nachrichten, Widgets oder einfache App-Interaktionen reicht der Platz gut aus, auch wenn er naturgemäß begrenzt bleibt.

Die Helligkeit überzeugt: Das Innendisplay erreicht bis zu 3000 cd/m², das Außendisplay bis zu 1700 cd/m². Im Alltag haben wir rund 1150 cd/m² im offenen und 870 cd/m² im geschlossenen Zustand gemessen. Damit lässt sich das Innendisplay auch bei Sonnenlicht gut ablesen, während das Außendisplay immerhin zufriedenstellende Werte liefert.

Kamera

Motorola stattet das Razr 60 auf der Rückseite (im aufgeklappten Zustand) mit zwei Kameras aus. Die Hauptkamera löst mit 50 Megapixeln auf und verfügt über eine optische Bildstabilisierung (OIS). Daneben sitzt eine 13-Megapixel-Ultraweitwinkelkamera, die zugleich als Makrokamera dient. Für Selfies steht eine 32-Megapixel-Frontkamera bereit.

Im Alltag liefert die Hauptkamera natürliche Farben und gute Schärfe, besonders bei ausreichendem Licht. Bei wenig Licht hellt sie die Szene spürbar auf, verliert jedoch feine Details; Bildrauschen und Unschärfen nehmen sichtbar zu. Die Ultraweitwinkelkamera eignet sich für spontane Aufnahmen, zeigt in den Randbereichen aber geringere Schärfe und fällt bei Dunkelheit gegenüber der Hauptkamera deutlich ab. Ein Teleobjektiv fehlt, dafür bietet die Kamera-App eine zweifache digitale Vergrößerung – bei guten Lichtverhältnissen mit weiterhin ordentlicher Bildqualität.

Videos nimmt das Razr 60 in 4K mit 30 Bildern pro Sekunde auf. Das genügt für ruhige Szenen, führt bei schnellen Bewegungen oder Schwenks allerdings zu sichtbaren Rucklern. Verglichen mit dem Razr 60 Ultra oder aktuellen Top-Smartphones bleibt das Kamera-Setup solide, ohne hervorzustechen. Praktisch: Neben der ordentlichen Frontkamera bei Tageslicht lässt sich dank des Außendisplays auch die Hauptkamera bequem für Selfies nutzen.

Ausstattung

Im Inneren des Razr 60 arbeitet der im 4-nm-Verfahren gefertigte Mediatek Dimensity 7400X. Der Chipsatz zeigt im Alltag eine starke, zugleich effiziente Leistung und bleibt angenehm kühl. Gegenüber dem Dimensity 7300X des Vorgängers fällt der Leistungszuwachs moderat aus. Unterstützt wird der Prozessor von 8 GB LPDDR4X-Arbeitsspeicher, dazu kommen 256 GB interner Speicher – dank UFS 2.2 ausreichend flott, wenn auch nicht auf Topniveau.

Für alltägliche Aufgaben liefert das Razr 60 eine solide Leistungsbasis, was der PCMark-Benchmark mit rund 16.000 Punkten bestätigt. Im grafikintensiven Test 3DMark Wild Life Extreme erreicht das Gerät 850 Punkte – genug für Casual-Games, aber klar unterhalb echter Gaming-Smartphones.

Bei der Konnektivität präsentiert sich das Flip-Smartphone modern: Es unterstützt 5G, WLAN nach Wi-Fi 6E, Bluetooth 5.4, NFC und Dual-SIM-Betrieb – wahlweise über Nano-SIM und eSIM. Zur Positionsbestimmung stehen A-GPS, Glonass, Galileo und Beidou bereit. Der USB-C-Port arbeitet allerdings nur mit USB-2.0-Geschwindigkeit, wodurch große Datentransfers deutlich länger dauern als bei ähnlich teuren Geräten mit USB 3.x.

Der seitliche Fingerabdrucksensor im Power-Button entsperrt das Gerät zuverlässig, könnte jedoch etwas flotter reagieren. Die ergänzende Gesichtserkennung funktioniert bequem, bietet aufgrund der 2D-Erkennung aber geringere Sicherheit als Systeme mit 3D-Sensorik. Die Lautsprecher spielen in Stereo und unterstützen laut Datenblatt Dolby Atmos samt räumlichen Effekten. Im Alltag klingt die Wiedergabe klar und angenehm, bleibt aber weitgehend auf klassischen 2D-Stereoklang beschränkt.

Software

Ab Werk läuft auf dem Razr 60 Android 15 mit dezenten Motorola-Erweiterungen. Die Bedienoberfläche bleibt eng am puren Android und ergänzt sie um die bekannten Moto-Gesten sowie einige neue KI-Funktionen. Mit Moto Secure fasst Motorola Sicherheitsfunktionen wie geschützte Ordner, Phishing-Schutz und Netzwerk-Check übersichtlich zusammen. Einige KI-Funktionen setzen einen Motorola-Account voraus.

Bei den Updates verspricht Motorola drei Jahre Major-Updates auf neue Android-Versionen und vier Jahre Sicherheits-Patches. Das ist ein solides, wenn auch kein herausragend langes Update-Versprechen.

Akku

Der Akku des Razr 60 bietet 4500 mAh – ein spürbares Plus gegenüber dem Vorgänger, aber noch kein Garant für lange Laufzeiten. Im Alltag reicht die Kapazität für rund einen Tag. Bei sparsamer Nutzung sind auch anderthalb Tage Laufzeit möglich. Im praxisnahen Battery Test von PCMark erreicht das Razr 60 etwa 10,5 Stunden – ein ordentlicher, aber nicht herausragender Wert für ein Falt-Smartphone.

Geladen wird mit bis zu 30 W per Kabel und 15 W drahtlos. Eine vollständige Ladung über das Kabel dauert rund eine Stunde, das kabellose Laden entsprechend länger. Insgesamt bietet das Razr 60 solide, aber klar durchschnittliche Lade- und Laufzeitleistung.

Preis

Die unverbindliche Preisempfehlung (UVP) für das Motorola Razr 60 liegt bei 799 Euro. Im Handel ist das Gerät aktuell bereits ab rund 550 Euro erhältlich.

Fazit

Das Motorola Razr 60 präsentiert sich als schickes, hochwertig verarbeitetes Flip-Phone mit überzeugender Alltagstauglichkeit. Verarbeitung und IP48-Zertifizierung vermitteln Vertrauen, die Displays punkten mit kräftigen Farben, hoher Helligkeit und flüssiger Darstellung. Die Kamera liefert bei gutem Licht ordentliche Fotos, und auch die Akkulaufzeit kann im Alltag überzeugen.

Dank kabellosem Laden und solider Effizienz fällt selbst die moderate Ladegeschwindigkeit kaum negativ auf. Die Leistung reicht für typische Anwendungen problemlos aus, und die angenehm schlanke Software sorgt für eine flüssige Bedienung. Besonders attraktiv ist der vergleichsweise niedrige Straßenpreis für ein Falt-Smartphone.

Komplett frei von Schwächen ist das Razr 60 allerdings nicht: USB 2.0 bremst Datenübertragungen, eine Telekamera fehlt, das Laden ist eher gemächlich, und der Staubschutz bleibt begrenzt. Wer jedoch ein elegantes, zuverlässiges Flip-Phone zu fairem Preis sucht, findet im Razr 60 einen gelungenen und alltagstauglichen Alleskönner.



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Datenschutz-Reform: EU-Staaten einigen sich auf schnellere DSGVO-Durchsetzung


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Der EU-Ministerrat hat am Montag die Mini-Reform der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) final beschlossen, auf die er sich im Juni mit Vertretern des Parlaments einigte. Ziel ist es, die Kooperation zwischen den nationalen Datenschutzbehörden bei der Durchsetzung des Normenwerks zu verbessern. Damit soll die Bearbeitung grenzüberschreitender Datenschutzbeschwerden beschleunigt werden. Dabei geht es vor allem um das „Irland-Problem“: Die irische Datenschutzbehörde (DPC) gilt aktuell als Flaschenhals für die DSGVO-Durchsetzung gegen Big-Tech-Konzerne, die ihren europäischen Hauptsitz auf der Insel haben. Durch harmonisierte Abläufe soll künftig vermieden werden, dass Streitigkeiten im Europäischen Datenschutzausschuss (EDSA) zu komplizierten und langwierigen Verständigungsverfahren führen.

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Ein zentrales Element der jahrelang umkämpften Novelle betrifft die Angleichung der Zulässigkeitsvoraussetzungen für grenzüberschreitende Beschwerden. Künftig soll unabhängig davon, in welchem EU-Staat eine Eingabe erfolgt, die Entscheidung über deren Zulässigkeit auf der Basis derselben Informationen beurteilt werden. Damit wird eine Vereinheitlichung der Kriterien geschaffen, die unterschiedliche nationale Auslegungen beseitigen und den Beschwerdeführern mehr Rechtssicherheit bieten soll. Diese Harmonisierung gilt als entscheidend, um die Fragmentierung zu beenden, die das reibungslose Funktionieren des EU-weiten Kooperationsmechanismus bisher erschwert hat.

Gleichzeitig sehen die neuen Vorschriften gemeinsame Verfahrensrechte für alle Beteiligten vor. Dies umfasst sowohl den Anspruch der Beschwerdeführer auf Einbeziehung in das Verfahren als auch das verbriefte Anhörungsrecht für die Unternehmen oder Organisationen, gegen die ermittelt wird. Letztere erhalten zudem die verbriefte Option, vorläufige Ermittlungsergebnisse einzusehen und dazu Stellung zu nehmen. Das soll die Transparenz und Fairness des gesamten Verfahrens erhöhen. Ferner wird für unkomplizierte Fälle ein vereinfachtes Kooperationsverfahren eingeführt: Um unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden, können sich die nationalen Datenschutzbehörden darauf einigen, derartige Angelegenheiten vorzeitig beizulegen.

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Die wohl wichtigste Neuerung ist die Einführung verbindlicher Fristen für DSGVO-Untersuchungen. Ein reguläres grenzüberschreitendes Verfahren darf künftig nicht länger als 15 Monate in Anspruch nehmen. Lediglich bei den komplexesten Fällen kann diese Frist einmalig um maximal zwölf weitere Monate verlängert werden. Für Beschwerden, die über das neue vereinfachte Kooperationsverfahren abgewickelt werden, ist die Untersuchung innerhalb von zwölf Monaten abzuschließen. Bürgerrechtlern reichen diese Vorgaben nicht aus. Der Ratsbeschluss markiert den letzten legislativen Schritt. Die sogenannte Durchführungsverordnung wird 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft treten und nach einer Übergangsfrist von 15 Monaten vollständig anwendbar werden. Voraussichtlich am Mittwoch will die EU-Kommission eine umfangreiche DSGVO-Reform auf den Weg bringen, die laut Kritikern den Datenschutz schleifen würde.


(afl)



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