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Telekom und Vodafone müssen Pornhub und YouPorn vorerst nicht sperren


In die Rechtsprechung rund um die umstrittenen Websperren gegen Erotikportale kommt wieder Bewegung. Zuletzt hatte nach mehreren Verwaltungsgerichten etwa auch das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in einem Eilrechtsschutzverfahren entschieden, dass der Zugriff auf die zwei deutschsprachigen Portale von Pornhub und YouPorn über den Provider 1&1 vorerst weiterhin gesperrt bleibt.

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Das Verwaltungsgericht Düsseldorf sieht die Sache in einem Streit, der die Deutsche Telekom und Vodafone betrifft, nun aber anders aus: Ihm zufolge darf die Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM NRW) die zwei Provider vorerst nicht zwingen, die Erotikportale des auf Zypern sitzenden Plattformbetreibers Aylo zu blockieren.

Der Anbieter der pornografischen Webseiten begehrte vor dem Verwaltungsgericht in dem sich seit Jahren hinziehenden Streit die Aufhebung von Untersagungen der LfM NRW sowie von Sperrverfügungen. Er stellte Eilanträge und begründete diese mit „nachträglichen weitreichenden Änderungen des europäischen und nationalen Rechts“.

Die 27. Kammer des Düsseldorfer Gerichts erkannte die Einwände Aylos am Donnerstag erstmals zumindest teilweise an (Az.: 27 L 805/24 und andere). Sie setzte die weitere Vollziehung der Sperranordnungen bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache aus. Die Richter begründen dies so: Nach der jüngsten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) verstoßen die den Blockadeverfügungen zugrundeliegenden Vorschriften des Jugendmedien-Schutzstaatsvertrags (JMStV) gegen das vorrangig anzuwendende EU-Recht. Demnach dürfe der freie Verkehr von digitalen Diensten aus einem anderen Mitgliedstaat nur unter bestimmten Voraussetzungen eingeschränkt werden, die die in Deutschland bestehenden JMStV-Vorschriften nicht mehr erfüllten.

Hintergrund ist vor allem das Herkunftslandprinzip der E-Commerce-Richtlinie von 2002. Dieses besagt, dass ein EU-Land ein in einem anderen Mitgliedsstaat ansässiges Unternehmen nicht einfach regulieren kann. Ausnahmen sind nur nach Durchlaufen eines förmlichen Prozesses möglich, der die Benachrichtigung des Herkunftslands und der EU-Kommission einschließt.

Mit einer ähnlichen Begründung setzte im August auch ein Pariser Verwaltungsgericht ein Verfahren mit Aylo im Zentrum aus. Die Muttergesellschaft von Pornhub, YouPorn und Redtube hatte zuvor diese Portale in Frankreich selbst vom Netz genommen. Sie wollte damit gegen das Greifen eines neuen französischen Gesetzes protestieren, das Betreiber von Webseiten für Erwachsene seit Juni verpflichtet, robuste Altersverifikationssysteme (AVS) einzuführen und Nutzer unter 18 Jahren zu sperren.

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Der Medienrechtler Marc Liesching hält es noch aus einem anderen Grund für fraglich, ob Regulierer weiter mit Verweis auf den Jugendschutz gegen Porno-Portale im EU-Ausland vorgehen können. Denn die Landesgesetzgeber fügten 2022 eine kleine Neuregelung in den JMStV ein. Sie legt prinzipiell fest, dass innerhalb der EU auf Basis der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-RL) der Geltungsbereich des JMStV auf in Deutschland niedergelassene Videoportale begrenzt ist.

Die Untersagungsverfügungen gegen Aylo hielt das Verwaltungsgericht Düsseldorf aber aufrecht. Sie können damit prinzipiell weiter vollzogen werden. Die erneuten Eilanträge des Anbieters hat die Kammer wegen fehlendem Rechtsschutzbedürfnis abgelehnt, weil derzeit ohnehin keine weiteren Vollstreckungsmaßnahmen gegen ihn drohten und ihm gegen die Sperrverfügungen gesonderter Rechtsschutz zur Verfügung stehe.

Gegen sämtliche Beschlüsse können alle Beteiligten Beschwerde einlegen, über die das Oberverwaltungsgericht (OVG) NRW in Münster befinden würde. In den Jahren zuvor waren Anträge von Aylo auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Bescheide der LfM NRW sowohl vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf als auch dem OVG ohne Erfolg geblieben.

Im Hauptsacheverfahren hatte das Verwaltungsgericht Düsseldorf diese Untersagungsverfügungen ebenfalls bereits mit Urteilen vom 4. April 2023 nach dem damaligen Stand für rechtmäßig erachtet. Die Berufungsverfahren dagegen sind vor dem OVG noch anhängig. Die betroffenen Provider, zu denen etwa Telefónica und Pyür gehören, wehren sich ihrerseits gegen die Sperranordnungen.


(mki)



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TB5-Zubehör: Kabel mit zwei Metern, Dock im Mac-mini-Design


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Satechi und Other World Computing (OWC) haben frisches Thunderbolt-5-Zubehör im Angebot, das sich für MacBook Pro (ab M4 Pro), Mac mini (ab M4 Pro) und Mac Studio (M4 Max / M3 Ultra) eignet. OWC liefert ein neues, besonders langes Kabel und Satechi ein Dock in einem besonderen Look.

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Die schlicht Thunderbolt 5 (USB-C) Cable genannte Strippe von OWC ist nun auch in einer Länge von zwei Metern erhältlich – nach Varianten mit 30 cm, 80 cm und einem Meter. Das Kabel enthält die notwendige aktive Verstärkung, um sowohl Strom (maximal 240 Watt) als auch Daten (bis zu 120 Gb/s bei TB5 in einer Richtung, 80 Gb/s bidirektional) zu übermitteln.

Das Kabel gibt es nur in schwarzer Farbe, als Preis wurden knapp 80 US-Dollar genannt (ohne Sales-Tax). Die Auslieferung beginnt in einem Monat in den Vereinigten Staaten, wann Europa dran ist, ist bisher ebenso unklar wie der Euro-Preis. OWC lässt sich aber üblicherweise bei der Internationalisierung nicht viel Zeit. Zum Vergleich: Apple bietet sein eigenes TB5-Kabel („Pro Cable“) nur mit maximal einem Meter an – für 80 Euro.

Das Thunderbolt 5 CubeDock sieht von weitem aus wie ein Mac mini, ahmt dessen Formfaktor nach. Das Gerät kommt Ende März für 400 US-Dollar (ohne Sales-Tax, Euro-Preis: unbekannt) in den Handel und kombiniert diverse Anschlüsse auf der Vorder- und Rückseite mit einem Einschub für eine NVMe-M.2-SSD (2230/2242/2260/2280) auf der Unterseite. So lassen sich bis zu 8 TByte extern anbinden, mit einem Durchsatz von theoretisch bis zu 6000 MByte pro Sekunde.

Sonst sind drei TB5-Downstream-Ports für verschiedene Display-Konfigurationen, zusätzliche USB-C- und USB-A-Strom- und Datenports, SD/microSD-Leser, 2,5G-Ethernet sowie 3,5 mm Audio (Input/Output) dabei. Aktuell sind drei Displays unter macOS aber (noch) nicht möglich – ob Apple dies ändert, bleibt unklar. Ein Netzteil (180 Watt) ist leider – wie bei solchen Docks üblich – notwendig. Darüber lässt sich dann mit bis zu 140 Watt aufladen, etwa ein MacBook Pro.

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(bsc)



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Für Vertikalspieler: Neues Gamepad fürs iPhone


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Üblicherweise dreht man sein iPhone horizontal, wenn man zocken möchte – actionreiche Games werden, im Gegensatz zu den ubiquitären „Vertical Videos“ auf Instagram, TikTok & Co., im Querformat gezockt. Doch eine Ausnahme gibt es: Retrotitel in 4:3 eignen sich tatsächlich für die Wiedergabe im Porträtmodus. Das sieht man nun auch beim Controller- und Spielezubehörspezialisten 8Bitdo so: Die Firma bringt dazu passend nun ein eigenes Gamepad für Smartphones.

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Das 8BitDo FlipPad hat derzeit noch keine eigene Website, wurde aber bereits samt Video auf X annonciert. Im Gameboy-Look eingefärbt (grau mit schwarzem Steuerkreuz und kirschroten Knöpfen), wird das Gerät am unteren Rand eines iPhone – und bestimmter, passender Android-Geräte – angebracht. Das FlipPad ist klappbar: Dank integriertem USB-C-Stecker wird es direkt mit dem Handy verbunden und dann umgeschlagen.

Es verdeckt dann einen Teil des Screens, was aber für Retrotitel kein Problem darstellt, da diese im Hochformat nur den oberen Teil des Bildschirms einnehmen. Laut 8Bitdo hat man einen „offiziellen Support von Apple“, das Gerät dürfte eine „Made for iPhone“-Zertifizierung haben.

Die Verwendung von USB-C ist hilfreich, da Latenzen vermieden werden. Das „Flip-style-Gamepad, das für mobiles Gaming gestaltet wurde“, kommt mit reichlich Tasten. Neben Steuerkreuz (D-Pad) und ABXY-Knöpfe sowie Start und Select gibt es insgesamt sechs weitere Buttons, die sich frei belegen lassen. Wie das Software-technisch gelöst wird, ist noch unklar. Einen Preis hat 8Bitdo ebenfalls bislang nicht genannt, zudem dauert die Auslieferung noch bis Sommer.

Passende Spiele / Emulatoren, die das Format des FlipPad unterstützen, gibt es bereits einige. Apple hat – nach reichlich Nerv für Entwickler – seine Vorgaben mittlerweile gelockert, zudem stehen in der EU alternative Vertriebswege wie der AltStore zur Verfügung. 8Bitdo zeigt den FlipPad derzeit auf der CES in Las Vegas. Diese endet am heutigen Freitag.

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(bsc)



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Google-Update sorgt für Probleme auf Pixel-Smartphones – so werden sie behoben


Ende des vergangenen Jahres hat Google für Pixel-Nutzer noch einmal ein großes Update bereitgestellt. Durch den Pixel-Drop können die Smartphones seither KI-Zusammenfassungen in Chats nutzen und profitieren von verbesserten Energiesparfunktionen. Jetzt bringt ein neues Update aber einige Probleme mit sich, wie 9to5Google berichtet.

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Demnach treten die Probleme auf, seitdem Google vor wenigen Tagen ein Update für das Play-System ausgerollt hat. Die Aktualisierung, die lediglich 15 Megabyte groß ist, hält unter anderem den aktuellen Security-Patch von Google bereit. Nach der Installation kommt es allerdings vornehmlich auf Googles Pixel-10-Reihe zu Problemen. Nach dem Neustart eines Pixel 10 Pro blieb der Bildschirm zunächst dunkel.

Lediglich der Power-Button an der Seite des Pixel-Smartphones lieferte noch ein haptisches Feedback, als er länger gedrückt wurde. Alle anderen Eingaben blieben auf dem Gerät unerkannt. Das Standardmodell, das Google Pixel 10, konnte nach dem Neustart ganz normal mit einem Code entsperrt werden. Allerdings wurde der Pixel-Launcher, also die Oberfläche des Betriebssystems, nicht komplett geladen. So zeigte das Pixel-Smartphone lediglich das festgelegte Hintergrundbild. Sämtliche Icons und UI-Elemente fehlten.

Auf anderen Pixel-10-Geräten, wie dem Foldable und der Pixel-9-Reihe, sollen die Probleme nicht ganz so gravierend ausfallen. Hier ist den Testern lediglich aufgefallen, dass der Neustart nach der Installation des Google-Play-Updates etwa länger als normal gedauert hat. Danach funktionierten die Geräte aber ohne spürbare Fehler. Ältere Pixel-Generationen wurden nicht getestet.

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Glücklicherweise lassen sich die Probleme recht schnell beheben, wenn das Smartphone davon betroffen sein sollte. Sollte ein schwarzer Bildschirm sichtbar sein, hilft laut 9to5Google, das Gerät per Kabel und Netzteil mit Strom zu versorgen. Anschließend sollte ein weiterer Neustart durchgeführt werden. Selbiges gilt für Geräte, bei denen die UI-Elemente nicht richtig geladen werden. Nach dem Neustart sollten die Pixel-Smartphones wieder reibungslos arbeiten und die Probleme dauerhaft verschwunden sein.

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Dieser Beitrag ist zuerst auf t3n.de erschienen.


(jle)



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