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Künstliche Intelligenz

Tesla stellt hauseigenes KI-Projekt Dojo ein


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Tesla stellt sein hauseigenes Dojo-Supercomputer-Projekt ein. Dessen Teamleiter Peter Bannon verlässt das Unternehmen. Dojo, das auf dem selbst entwickelten D1-Chip basierte, hat der US-amerikanische Automobilbauer für das KI-Training eingesetzt, um die Autopilot-Funktionen und das Full Self Driving (FSD) in Tesla-Fahrzeugen zu verbessern. Laut Medienberichten soll es schon vor der Entscheidung von Geschäftsführer Elon Musk in der jetzt geschlossenen Abteilung rumort haben. 20 Mitarbeiter seien zu einem neuen Start-up-Unternehmen namens DensityAI gewechselt. Verbliebene Mitarbeiter sollen anderen Projekten bei Tesla zugeordnet werden.

Die Entwicklung von Dojo begann im Jahr 2019. Musk begründete das Projekt seinerzeit damit, dass Supercomputer zu dieser Zeit zumeist für allgemeine Einsatzzwecke konzipiert wurden. Zudem versprach sich Tesla Unabhängigkeit von Nvidia-GPUs und geringere Kosten. Im Erfolgsfall hätte Dojo überdies ein Alleinstellungsmerkmal sein können, um einen Innovationsvorsprung gegenüber Mitbewerbern im Automobilmarkt zu gewinnen. Schon damals wurde allerdings von einem “Long Shot” mit hohem Risiko gesprochen. Dieses Wagnis will Tesla nun offenbar nicht länger eingehen.

Dojo, dessen Name eine Anspielung auf Trainingsräume für Kampfkünste darstellte, sollte hingegen einem speziellen Einsatzzweck dienen und hierfür optimiert werden. Neben der Verarbeitung von Millionen von Terabyte an Videodaten aus der Tesla-Fahrzeugflotte sollte der Supercomputer auch für die Weiterentwicklung der humanoiden Optimus-Roboter zum Einsatz kommen. In Buffalo im US-Bundesstart New York existiert ein Rechenzentrum, in dem Dojo in Version 1 steht.

Musk erklärte in einem X-Post, dass eine Aufteilung der Ressourcne auf zwei verschiedene KI-Chipdesigns nicht sinnvoll sei. Tesla wolle sich jetzt auf die Autoprozessoren AI5, AI6 und nachfolgende Chips konzentrieren, die sowohl für Inferenz als auch „zumindest recht gut“ für Training geeignet sein sollen. Der Hersteller strebt nun doch eine stärkere Zusammenarbeit mit Nvidia und AMD an. Die eigenen Prozessoren ab der AI6-Generation stellt Samsungs Chipfertigungssparte her, mit der Tesla ein Abkommen bis 2033 mit einem Wert von 16,5 Milliarden US-Dollar geschlossen hat.

Die öffentliche Ankündigung kommt derweil abrupt: Noch am 23. Juli 2025 betonte Musk in einer Analystenkonferenz, dass Tesla Dojo 2 kommendes Jahr hochfahren will. Da zeigte sich der Firmenchef noch optimistischer zu den Trainingsfertigkeiten von AI6. Viele solcher Chips zusammengeschlossen bezeichnete er als Option für einen Dojo 3. So ein Verbund könnte laut Musk weiterhin Sinn ergeben. Erst vor wenigen Tagen kursierten Gerüchte, dass Intels Fertigungssparte einige AI6-Chips auf einem Träger zu Dojo-Boards zusammenschließen könnte.

Offen bleibt, wie sich der Weggang etlicher Mitarbeiter zu DensityAI auf Tesla auswirken wird. Aktuell handelt es sich dabei noch um ein so genanntes Stealth-Start-up, also ein junges Unternehmen, das noch im Verborgenen arbeitet. Die US-Finanznachrichtenagentur Bloomberg berichtet, dass DensityAI plane, Chips sowie Hard- und Software zu entwickeln, die für Robotik, KI-Agenten und im Automobilsektor verwendet werden können. Das Unternehmen sei von einem früheren leitenden Mitarbeiter des Dojo-Projekts bei Tesla sowie weiteren Ex-Tesla-Beschäftigten gegründet worden.


(mki)



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EU-Kommission verlangt Auskunft von US-Tech-Riesen zu Betrug


Die Europäische Kommission verlangt von Apple, Google, Microsoft und Booking.com Auskünfte darüber, was sie gegen finanziellen Betrug auf ihren Plattformen unternehmen. Die Brüsseler Behörde stellte ein für die Unternehmen verpflichtendes Auskunftsersuchen, wie ein Sprecher der EU-Kommission bestätigte. „Dies ist auch ein wichtiger Schritt zum Schutz der Nutzer in der gesamten EU“, so der Behördensprecher. Grundlage für das Ersuchen ist das Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA).

Alle vier Plattformen sollen nun erläutern, wie sie verhindern, dass Nutzerinnen und Nutzer etwa durch fälschliche Angebote finanzielle Schäden erleiden. Bei Apple und Google dürften dabei besonders die Vertriebsplattformen App Store beziehungsweise Google Play im Fokus stehen. Microsoft betreibt auf der Plattform Bing eine Verkaufsplattform. Neben den drei US-Riesen nimmt die EU-Kommission mit Booking.com auch eine Firma mit Sitz in den Niederlanden ins Visier.

Bis wann die Plattformen die geforderten Informationen liefern müssen, teilte die Kommission nicht mit. In der Regel gibt die Brüsseler Behörde dafür aber einige Wochen Zeit. Auf Grundlage der Antworten will die Behörde die nächsten Schritte festlegen, hieß es. Wenn die Unternehmen falsche, unvollständige oder irreführende Informationen bereitstellen oder sich weigern, die Fragen zu beantworten, könnte die EU-Kommission Geldstrafen verhängen.

In einem nächsten Schritt könnte die Kommission ein Verfahren gegen die Unternehmen eröffnen. Dann will die Behörde auch mehr Details zu dem Vorgang mitteilen.

Das Gesetz über digitale Dienste (DSA) soll unter anderem sicherstellen, dass Plattformen illegale Inhalte von ihren Seiten schneller entfernen als bislang. Nutzern sollen solche Inhalte möglichst einfach melden können. Grundsätzlich müssen große Dienste mehr Regeln befolgen als kleine.

Das Gesetz sieht unter anderem vor, dass die Plattformen die Identität ihrer Verkäufer kennen und nachverfolgen können. Dafür sollen sie die entsprechenden Nachweise verlangen und speichern, um die Informationen im Betrugsfall an die Betroffenen weitergeben zu können.

Das Gesetz hatte in der Vergangenheit auch zu Problemen in der Beziehung zwischen der EU und den Vereinigten Staaten geführt. Die US-Regierung unter Präsident Donald Trump kritisierte in der Vergangenheit immer wieder europäische Digitalgesetze wie das DSA als wettbewerbsfeindlich.


(afl)



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Gnome 49 frischt Apps auf und deaktiviert X11-Session


Das Gnome-Projekt hat Version 49 der Linux-Desktopumgebung veröffentlicht. Das neue Gnome schickt den Videoplayer Totem in Rente und ersetzt ihn durch Showtime (Videowiedergabe).

Auch der altgediente Dokumentenbetrachter Evince muss weichen und wird von Papers (Dokumentenbetrachter) beerbt, das ursprünglich als Fork von Evince gestartet ist. Sowohl Showtime als auch Evince bauen auf den modernen Bibliotheken GTK 4 und Libadwaita auf. Außerdem hat das Gnome-Team die Bedienoberfläche der Kalender-App überarbeitet. Die App solle jetzt barriereärmer sein und eigne sich auch für Nutzer, die ausschließlich mit der Tastatur navigieren oder Bedienungshilfen einsetzen, schreiben die Entwickler.

Gnome 49 dürfte das letzte Release sein, das noch Code für eine X11-Session enthält. Die Entwickler haben sich dazu entschieden, in GDM (Gnome Display Manager) keine X11-Session mehr anzubieten. Auch wenn die Funktion deaktiviert wird, bleibt der Code noch erhalten. Damit können Distributoren selbst entscheiden, ob sie zusätzlich zu Wayland auch eine X11-Session anbieten. Die vollständige Entfernung des Codes soll dann in Gnome 50 erfolgen. Gnome 49 findet demnächst seinen Weg in die Linux-Distributionen Fedora Workstation 43 und Ubuntu Desktop 25.10, die beide noch dieses Jahr erscheinen.

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Anwendungen, die den X-Server benötigen, funktionieren dank Xwayland prinzipiell weiterhin, auch wenn es bekannte Mängel gibt. Xwayland wird Gnome laut den Entwicklern noch Jahrzehnte begleiten.

Das Gnome-Team hat zudem eine Reihe kleinerer Änderungen vorgenommen. Der Sperrbildschirm hat jetzt Schaltflächen, um die Medienwiedergabe zu steuern, und das Menü mit Bedienungshilfen soll leichter auffindbar sein. Außerdem kann man das System jetzt auch aus dem Sperrbildschirm herunterfahren oder neu starten. Um die Funktion zu aktivieren, muss jedoch zunächst der folgende Befehl ausgeführt werden:


gsettings set org.gnome.desktop.screensaver restart-enabled true


Wer das neue Gnome ausprobieren möchte, bevor es die Distributoren aufnehmen, sollte einen Blick auf Gnome OS werfen. Die Referenzdistribution ist jedoch nur eingeschränkt für den Produktivbetrieb zu empfehlen.


(ndi)



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Jobs im öffentlichen Dienst sprechen auch ITler zunehmend an


In Krisenzeiten wächst offenbar der Wunsch nach einem sicheren Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst, wie aus der aktuellen Berufestudie des Versicherers HDI hervorgeht. Dabei hätten insbesondere Angestellte aus der IT sowie aus der Bau- und Architekturbranche ein gestiegenes Interesse: 30 Prozent der Befragten in diesen Jobfeldern erklärten demnach, dass die Arbeit für den Staat heute attraktiver sei als noch vor fünf Jahren.

Unter Führungskräften seien das sogar 32 Prozent gewesen. Über die Gesamtheit aller befragten Berufstätigen hinweg hätten 24 Prozent dem öffentlichen Dienst mehr Attraktivität zugeschrieben. Bei gleichem Tätigkeitsfeld würden sich laut der Studie auch mehr der Befragten für eine Arbeitsstelle im öffentlichen Dienst entscheiden (43 Prozent) statt in der Privatwirtschaft (40 Prozent). Dabei zeigten sich Unterschiede bei den Altersgruppen: Insbesondere die Berufstätigen unter 25 Jahren und ab 45 Jahren neigten zum öffentlichen Dienst. Nur in der dazwischenliegenden Altersgruppe liege die Privatwirtschaft vorn.

54 Prozent der Berufstätigen in Deutschland sehen als größten Vorteil des öffentlichen Dienstes die Sicherheit des Arbeitsplatzes. Danach folgen höhere Bezüge im Ruhestand, ein besseres Nettogehalt sowie weniger Stress. Das Umfrageinstitut Yougov befragte im HDI-Auftrag im Juni und Juli insgesamt 3.739 Berufstätige, die Erhebung war demnach repräsentativ.

Ein weiteres zentrales Ergebnis der HDI-Studie ist, dass eine wachsende Mehrheit in Deutschland nicht mehr Vollzeit arbeiten möchte. Mittlerweile würden 53 Prozent der befragten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Teilzeit bevorzugen, wenn es ein entsprechendes Angebot für sie gäbe. Im Vergleich zum letzten Jahr ist das ein neuerlicher Zuwachs um zwei Prozentpunkte, bis 2023 waren die Teilzeit-Anhänger noch in der Minderheit. Besonders bei jüngeren Arbeitnehmern unter 40 ist der Wunsch mit 57 Prozent stärker ausgeprägt.

Wer Homeoffice nutzen kann, möchte dies laut der Studie meist auch nicht mehr aufgeben. Mehr als zwei Drittel (68 Prozent) von denen, die heute dauerhaft oder regelmäßig im Homeoffice oder mobil arbeiten, sind gegen einen Rückruf an den Firmenarbeitsplatz sowie strikte Vorgaben, wie viel im Homeoffice gearbeitet werden darf. Bei den Angestellten, die aber ohnehin dauerhaft am Firmen arbeiten, sieht das aber etwas anders aus. Hier könnten sich 40 Prozent für einen generellen Rückruf ins Büro oder entsprechende Vorgaben erwärmen.


(axk)



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