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Künstliche Intelligenz

Tiktok: KI erkennen und Wohlbefinden steigern


Einatmen, ausatmen. Klooong. Bei Tiktok, das eigentlich bekannt ist für die schnellen Wechsel der kurzen Videos, gibt es nun einen neuen Bereich, der sich „Zeit und Wohlbefinden“ nennt. Er soll Menschen helfen, zu entspannen. Für eine entspanntere Nutzung der Plattform soll außerdem eine Verbesserung der KI-Hinweise und des Umgangs mit KI sorgen.

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Bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen ist das Journaling seit einigen Jahren ziemlich angesagt. Früher hätte man dazu „Tagebuch schreiben“ gesagt. Tiktok greift den Trend auf und bietet ein Achtsamkeitsjournal an. Dahinter verbergen sich 120 Karten, auf denen man seine Stimmung und Gefühle oder Ziele für einen Tag festhalten kann. Außerdem gibt es in dem Wohlfühl-Bereich des Dienstes auch einen beruhigenden Klanggenerator. Man kann sich also bei Bedarf Geräusche von Regen oder Wellen vorspielen lassen oder sogenannte White-Noise-Klänge – die sind nachgewiesen besonders beruhigend. Tiktok-Nutzer hören laut Tiktok besonders häufig Musik zum Einschlafen. Warum also nicht lieber ein bisschen Hintergrundrauschen. Es finden sich obendrein auch gleich noch Atemübungen in der App.

Und Tiktok wäre natürlich nicht die beliebte Kurzvideoplattform, wenn nicht auch in Kurzvideos vorgestellt würde, wie man die Tools nutzen kann. Creator sprechen über ihre Bildschirmzeiten, die Anpassung des eigenen Feeds und Funktionen für den begleiteten Modus. Das ist jener Modus, der für Jugendliche gilt. Eltern können dabei das Nutzungsverhalten der Kinder einsehen und zum Teil auch steuern – Inhalte als auch die Bildschirmzeit.

„Die kurzen, unterhaltsamen Aufgaben sollen die Community, darunter insbesondere Teenager, dabei unterstützen, Technologie zielgerichteter und selbstbewusster zu nutzen“, schreibt Tiktok. Diese Ambitionen sind nicht ganz neu, sie haben jedoch zuletzt an Fahrt aufgenommen. Alle großen Social-Media-Anbieter beteuern derzeit, dass sie sich um das Wohlbefinden der Jugendlichen kümmern. Hintergrund ist nicht zuletzt, dass es immer häufiger zur Diskussion steht, ob man eine Altersgrenze für soziale Netzwerke einführt. Auch jetzt liegt die eigentlich bei 13 Jahren. Die Kontrolle erweist sich jedoch als schwierig.

Auch Künstliche Intelligenz macht die Plattformen kaum sicherer. Entsprechend steuert Tiktok hier ebenfalls nach und gegen. KI-generierte Inhalte sollen noch besser als bisher schon gekennzeichnet werden. Das geschieht automatisch. Nicht alle Inhalte können jedoch als KI-generiert erkannt werden – das liegt in der Natur der Sache. Und nicht jede Bearbeitung macht aus einem Video sofort ein KI-generiertes Video. Dennoch will Tiktok versuchen, die Hinweise zu verbessern. Dafür stellt die Plattform selbst Werkzeuge zur Verfügung, mit denen Creator ihre Videos kennzeichnen können, es wird aber auch der branchenübergreifende Standard C2PA genutzt – dabei handelt es sich um Informationen in den Metadaten. Tiktok arbeitet außerdem an „unsichtbaren Wasserzeichen“ – konkreter wird es hier in der Umsetzung nicht.

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Nutzer können zudem anpassen, welche Inhalte sie sehen wollen. Tiktok nennt als Beispiel, dass man mehr oder weniger von „KI-generierten (prä-)historischen Inhalten“ auswählen kann. Die Tatsache, wie ein Video erstellt wurde, gehört nun also zur Auswahl.

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Tiktok investiert zwei Millionen US-Dollar in einen Bildungsfonds, der Experten dabei unterstützen soll, Inhalte zu erstellen, in denen es um den verantwortungsvollen Umgang mit KI geht.


(emw)



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Künstliche Intelligenz

Analyse zum Digitale-Souveränität-Gipfel: Open Source wird abgewatscht


Der französische Präsident Emmanuel Macron, Bundeskanzler Friedrich Merz, Digitalminister aus 23 EU-Staaten plus etwa 1000 weitere Teilnehmer: Sie alle kamen am Dienstag nach Berlin zum ersten „Gipfel zur europäischen digitalen Souveränität“, ausgerichtet von der deutschen und französischen Regierung. Eine große Bühne auch für Open-Source-Software wie Linux-Distributionen, LibreOffice, Nextcloud oder Collabora – so könnte man zumindest meinen.

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Schließlich lassen sich mit quelloffenen Anwendungen die Abhängigkeiten von Tech-Konzernen umgehend und spürbar reduzieren. Unter anderem Schleswig-Holstein oder der Internationale Strafgerichtshof machen das gerade vor. Doch tatsächlich wurden Open-Source-Anbieter auf dem Gipfel von der Politik stiefmütterlich behandelt, stellenweise sogar abgewatscht.

Am deutlichsten ablesen lässt sich das an der von Österreich initiierten „Charta für Digitale Souveränität und Resilienz„, die auf dem Gipfel von allen EU-Staaten unterschrieben wurde. In dem Text heißt es: „Open-Source-Lösungen können eine wichtige Rolle bei der Stärkung der digitalen Souveränität spielen, sofern sie hohen Cybersicherheitsstandards entsprechen und, wo es angebracht ist, durch zuverlässige proprietäre Technologien ergänzt werden.“ Open Source wird damit als Technik abgestempelt, die typischerweise unsicher und unzuverlässig ist. Eine Ohrfeige.


Ein Kommentar von Christian Wölbert

Ein Kommentar von Christian Wölbert

Christian Wölbert recherchiert und schreibt vor allem über digitalpolitische Themen und verfolgt die Digitalisierung der Verwaltung. Außerdem beschäftigt er sich mit Verbraucherschutz- und Umweltthemen. Dabei ist er ständig auf der Suche nach neuen Rechercheansätzen und freut sich über Hinweise an cwo@ct.de oder via Threema (PA6ZC6RE).

Da passte es ins Bild, dass der deutsche Digitalminister Karsten Wildberger und die französische Delegation auf ihrem Rundgang übers Gipfelgelände keine Zeit fanden, den Pavillon der Open-Source-Branche zu betreten. Die Minister hatten sich zuvor unter anderem im Container von SAP und Mistral so ausführlich informiert, dass für die Vertreter von Open-Source-Firmen nur noch ein kurzer Handshake mit ein paar warmen Worten übrigblieb. Die Zeit drängte, die Delegationen eilten zur Pressekonferenz.

Bei einem deutsch-französischen „Gipfel zur europäischen digitalen Souveränität“ hätte man obendrein erwarten können, dass das deutsche „Zentrum für digitale Souveränität“ (ZenDiS) eine prominente Rolle spielt. Schließlich hat die Bundesregierung das ZenDiS selbst gegründet um, nun ja, die digitale Souveränität voranzutreiben, etwa mit openDesk. Obendrein arbeitet die staatliche GmbH – passend zum Gipfel – längst mit französischen und weiteren europäischen Partnern zusammen.

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Laut Aussagen aus Regierungskreisen tauchte das ZenDiS in Programmentwürfen durchaus auf. Im finalen Programm wurde es jedoch mit keiner Silbe erwähnt, kein Vertreter der Organisation durfte auf der Bühne sprechen. Dort war zwar Platz für SAP, Telekom, Bitkom, den Sparkassenverband und viele weitere, nicht jedoch für das ZenDiS.

Über die Vorteile von Open Source sprachen auf der Bühne somit nur wenige Stimmen. Adriana Groh von der Sovereign Tech Agency etwa betonte, Open Source sei „die Gewinnerstrategie“ und überlegen in Sachen Sicherheit, Interoperabilität sowie hinsichtlich niedriger Entwicklungskosten. „Keine Silo-Entwicklung kann bei dieser Geschwindigkeit mithalten.“

Ein wenig Trost für die Open-Source-Community spendete gegen Ende der Veranstaltung der Bundeskanzler. Er war es, der in seiner Rede die konkretesten Aussagen zu openDesk und zum ZenDiS formulierte: Man werde in der Bundesverwaltung in den nächsten drei Jahren „souveräne digitale Arbeitsplätze“ zur Verfügung stellen, sagte Merz. Komponenten von openDesk nutze man nicht nur im Robert-Koch-Institut und im Digitalministerium, sondern auch im Bundeskanzleramt.

Freilich waren auch diese Aussagen unverbindlich und wiederholten im Wesentlichen die bekannten Pläne aus der Modernisierungsagenda. Merz sagte keineswegs, dass er Microsoft Office loswerden und durch openDesk ersetzen will. Das Delos-Projekt mit SAP und Microsoft treibt die Bundesregierung weiterhin voran.

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Insgesamt blieb vom Gipfel der Eindruck: Die Politik setzt in Sachen digitaler Souveränität in erster Linie auf „Buy European“-Klauseln, KI- und Cloudprojekte und auf Schwergewichte wie SAP, Schwartz Digits oder die Telekom. Ob sie damit mehr erreicht als etwa mit Gaia-X, lässt sich frühestens in einigen Jahren sagen. Konkrete, schnell wirksame Maßnahmen gegen Abhängigkeiten wie größere Bundes-Aufträge für das ZenDiS oder Projekte zur Ablösung von Microsoft Office durch Open-Source-Anwendungen wurden auf dem Digitalgipfel nicht angekündigt.

Über die Gründe kann man nur mutmaßen. Vielleicht ist es das in der Charta formulierte Misstrauen gegenüber Open-Source-Software. Vielleicht scheut man den Change-Prozess in der Verwaltung, obwohl Schleswig-Holstein ihn vorexerziert. Vielleicht mag man aber auch einfach nicht riskieren, Trump zu reizen. Klar ist, dass der Gipfel auch in den USA genau verfolgt wurde: Im Vorfeld des Gipfels hatte die US-Botschaft laut Politico von den Organisatoren „Erklärungen“ verlangt.


(cwo)



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Gericht stärkt EU den Rücken: Amazon scheitert mit Klage gegen DSA-Einstufung


Die Europäische Union darf große Tech-Unternehmen als „sehr große Online-Plattform“ einstufen und ihnen Pflichten auferlegen. In einer Entscheidung hat das Gericht der Europäischen Union der EU jetzt den Rücken gestärkt. Amazon hatte die Klassifizierung im Zuge des Gesetzes für digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) in einer Klage grundsätzlich infrage gestellt. Das US-Unternehmen sah in den auferlegten Pflichten einen unzulässigen Eingriff in die Grundrechte. So seien die unternehmerische Freiheit, das Eigentumsrecht, der Grundsatz der Gleichheit vor dem Gesetz, die Meinungsfreiheit, die Informationsfreiheit, das Recht auf Privatsphäre und der Schutz vertraulicher Daten verletzt worden (Rechtssache T-367/23).

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Das Gericht folgte Amazon in keinem der Punkte und wies die Klage ab. Damit steht es der EU weiterhin frei, Online-Plattformen und Suchmaschinen, die über 45 Millionen Nutzer in der Europäischen Union haben, anders zu behandeln als andere Unternehmen mit weniger Nutzern. Die Zahl von 45 Millionen bemisst sich an der Gesamteinwohnerzahl – sie entspricht zehn Prozent der Bevölkerung der Union. Amazon selbst ist durch den DSA betroffen, da sein Online Store als sehr große Online-Plattform eingestuft wurde. Das Unternehmen hatte die Klage im Juli 2023 eingereicht.

Die EU habe keinen Fehler begangen, als sie davon ausging, dass sehr große Online-Plattformen Risiken für die Gesellschaft darstellen können, befand das Gericht. Dies könnte etwa durch die Verbreitung illegaler Inhalte oder die Verletzung von Grundrechten der Fall sein, wozu auch der Verbraucherschutz gezählt wird. Die besonderen Pflichten des DSA, wie das Verbot von Profiling bei Empfehlungen im Onlineshop oder Zugang von Forschern zu bestimmten Daten, verhindern die Risiken. Den Unternehmen sei es zumutbar, dass dies für sie mit erheblichen Kosten verbunden ist. Einen Eingriff in die unternehmerische Freiheit stelle das nicht dar.

Auch von einem Entziehen des Eigentums könne keine Rede sein. Mit Blick auf den Gleichheitsgrundsatz seien die besonderen Pflichten nicht willkürlich gewählt, da nicht abzustreiten sei, dass eine Plattform mit mehr als 45 Millionen Nutzern großen Einfluss hat. Bezogen auf das Verbot, Empfehlungen per Profiling zu erzeugen, wiege der Verbraucherschutz schwerer als die Meinungsfreiheit, auf die sich Amazon beruft.

Dass der vorgeschriebene Zugang von Forschern zu bestimmten Unternehmensdaten und die auferlegte Transparenz bei der Werbung Privatsphäre und den Schutz vertraulicher Informationen berühren, bejaht das Gericht. Allerdings seien auch hier die DSA-Vorschriften verhältnismäßig und dienten dem allgemeinen Interesse, Risiken für die Gesellschaft und den Verbraucherschutz zu verhindern. Da der Zugang zu Daten streng geregelt sei, wird auch hierin kein unzulässiger Eingriff gesehen.

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Gegen die Entscheidung des Gerichts kann Amazon innerhalb von zwei Monaten und zehn Tagen ein auf Rechtsfragen beschränktes Rechtsmittel einlegen. Heise online hat Amazon um eine Stellungnahme gebeten.


(mki)



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Japan: Drohnen vergrämen Bären mit Hundegebell und Feuerwerkskörpern


Die japanische Präfektur Gifu hat auf die zunehmende Gefahr durch Bären für die Bevölkerung mit einer ungewöhnlichen Maßnahme reagiert. Sie setzt rund um die ländlich gelegene Stadt Hida eine „Hunting Drone“ des Unternehmens Aero Japan ein, um mit Hundegebell aus dem Lautsprecher und abgeschossenen Feuerwerkskörpern herumstreunende Bären in Stadtnähe zu verjagen.

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In Hida sei die Anzahl der Bärensichtungen im Herbst 2025 im Vergleich zum Vorjahr um das Achtfache angestiegen, heißt es vom Umweltamt der Präfektur Gifu. Die Bären würden vor dem Winterschlaf bei ihrer Futtersuche immer weniger Nahrung in ihrem natürlichen Lebensraum finden und nähern sich deshalb häufiger der Stadt.

Bären sind jedoch nicht nur ein Problem in Hida. Allein seit April 2025 seien 220 Menschen bei Bärenangriffen in ganz Japan verletzt worden. Dreizehn Menschen kamen dabei ums Leben. Sieben davon im Monat Oktober. Die meisten Angriffe seien jedoch in eher abgelegenen Gegenden erfolgt. Allerdings wagen sich Bären auch in Stadtnähe. Grund dafür sei die geschrumpfte Anzahl natürlicher Nahrungsquellen, darunter etwa Eicheln oder Bucheckern, ausgelöst vermutlich durch den Klimawandel. Zudem habe sich die Population der geschützten Schwarzbären in Japan nach Schätzungen seit 2012 auf 45.000 in etwa verdreifacht. Hinzu kommen rund 12.000 Braunbären. Um die Populationen in den Griff zu bekommen, wurde das Abschussverbot erst kürzlich gelockert. Abschüsse seien jedoch eher das letzte Mittel.

Um der wachsenden Gefahr durch Bären auf die Bevölkerung zu begegnen, hat das Umweltamt von Hida Maßnahmen geprüft, wie sich die Bären von Menschen fernhalten lassen, ohne die Tiere zu gefährden. Zunächst habe man Schilder zur Warnung der Bevölkerung aufgestellt und Einwohner und Besucher der Stadt dazu veranlasst, Glöckchen zu tragen, die die Bären fernhalten sollen.

Diese Maßnahmen sollten aber nach einem Bärenangriff auf einen spanischen Touristen in Shirakawa-go in der Nähe von Hida verstärkt werden. Touristen wurden dazu aufgefordert, bestimmte Bereiche in der Dunkelheit zu meiden. Dies reiche jedoch nicht aus. So wurden etwa Vergrämungsteams zu Fuß und mit Hunden diskutiert, was jedoch wohl auch aus Kostengründen verworfen wurde. Letztlich wurde der Einsatz von Drohnen als die praktischste Methode angesehen.

Zum Einsatz kommt dabei eine Drohne von Aero Japan, die „Hunting Drone“, wie ein Video zeigt. Ausgestattet ist der 0,9 m x 0,9 m große Quadkopter in roter Warnfarbe und Kulleraugen mit einem Megafon, über das kontinuierlich aufgezeichnetes Hundegebell abgespielt wird, auf das die Bären mit Flucht reagieren. In Gegenden, in denen öfter Bären gesichtet werden, ziehen die Drohnen ihre Runden, um die Tiere zu vergrämen.

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Besonders Obstplantagen wie etwa der Obstpark Kurouchi Orchard mit seinen Äpfeln und Pfirsichen seien davon betroffen. Bären würden auf ihrer Nahrungssuche den Obstpark sonst plündern. Bei besonders hartnäckigen Gesellen können zwei Feuerwerkskörper von der Drohne aus abgeschossen werden, um der Verscheuchungsaktion noch etwas mehr Nachdruck zu verleihen.


(olb)



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