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Tschechien: Oberster Gerichtshof kippt die anlasslose Vorratsdatenspeicherung
Millionen von Tschechen waren über Jahre hinweg einer gesetzlich verordneten Überwachungsmaßnahme ausgesetzt, die der Oberste Gerichtshof als rechtswidrig eingestuft hat. Der Nejvyšší soud bestätigte in einem Urteil vom 8. Januar (Az.: 30 Cdo 2556/2025), dass die nationale Vorschrift zur Vorratsdatenspeicherung gegen EU-Recht verstoße. Damit endete ein langjähriger Prozess, den der Journalist Jan Cibulka mit Unterstützung der Datenschutzorganisation IuRe gegen das Ministerium für Industrie und Handel geführt hatte.
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Im Zentrum des Falls stand die Pflicht für Telekommunikationsanbieter, Verbindungs- und Standortdaten aller Nutzer sechs Monate lang präventiv aufzubewahren. Erfasst wurde dabei zwar nicht der Inhalt der Kommunikation, aber wer mit wem wann und von wo aus telefonierte oder Textnachrichten austauschte. Diese Metadaten erlauben laut dem Gericht sensible Rückschlüsse auf das Privatleben nahezu aller Bürger. Polizei und Geheimdienste konnten auf diese Informationen zugreifen, ohne dass im Einzelfall eine konkrete Bedrohung vorliegen musste.
Die Richter stellten klar, dass eine solche anlasslose und flächendeckende Speicherung nur in Ausnahmefällen zulässig sei. Dies gelte etwa bei einer unmittelbaren und realen Bedrohung der nationalen Sicherheit. Da das tschechische Gesetz die Datensammlung aber pauschal und ohne Rücksicht auf die Sicherheitslage anordnete, verletzt es laut dem Urteil die E-Privacy-Richtlinie der EU. Das Gericht wies das Argument des Staates zurück, wonach die aktuelle globale Sicherheitslage – etwa durch den Krieg in der Ukraine – eine solche Überwachung rechtfertige.
Richter sehen Schadenersatzpflicht
Das Verfassungsgericht hielt auch fest, dass bereits das bloße Gefühl des Überwachtwerdens und der damit einhergehende Kontrollverlust über die eigenen Daten einen entschädigungspflichtigen, immateriellen Schaden darstellen. Für Journalisten wie Cibulka wiegt dieser Eingriff besonders schwer, da der Schutz von Informanten durch die unkontrollierte Datenspeicherung untergraben worden sein könnte. Infolge des Urteils ist das Ministerium nun zu einer offiziellen Entschuldigung gegenüber dem Kläger verpflichtet.
Die Entscheidung rückt Tschechien näher an die Datenschutzstandards anderer EU-Staaten wie Deutschland oder Belgien, in denen ähnliche Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung bereits durch Gerichte gestoppt oder stark eingeschränkt wurden. Bürgerrechtler drängen auf eine schnelle Gesetzesreform, um die massenhafte Datensammlung zu beenden und den Zugriff der Behörden auf das notwendige Maß zu beschränken.
Hierzulande treibt Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) aktuell die anlasslose Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen voran. Auch die EU-Kommission plant eine neue EU-weite Initiative auf diesem umstrittenen Gebiet. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) erklärte eine frühere einschlägige Richtlinie schon vor Jahren für nichtig und lockerte seine Rechtsprechung mit der Zeit nur teilweise – etwa mit Blick auf IP-Adressen. Die Luxemburger Richter betonen immer wieder, dass ein solches grundrechtsrelevantes Ermittlungsinstrument auf das absolut notwendige Maß beschränkt werden müsse.
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(wpl)
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Nie wieder Funkloch: Satelliten-Telefonie für Autos kommt
Im Falle einer Panne oder eines Unfalls lässt sich Hilfe in vielen modernen Autos einfach über die integrierte Telefoniefunktion – etwa eCall – anfordern. Bislang ist dafür ein Mobilfunknetz erforderlich, was sich perspektivisch aber ändern soll. Denn auf dem MWC 2026 hat Harman eine Kooperation mit Viasat angekündigt. Diese ermöglicht Sprachtelefonie über Satellitenverbindungen, der Pannen- und Rettungsdienst ist so auch in Funklöchern erreichbar.
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Die Funktion baut auf der bereits 2024 vorgestellten Ready Connect Telematics Control Unit (TCU) mit Qualcomms Snapdragon Auto 5G Modem-RF Gen 2 auf. Das Modem unterstützt neben herkömmlichen Mobilfunkverbindungen und der direkten Kommunikation zwischen Fahrzeugen (V2V, Vehicle-to-Vehicle) sowie zwischen Fahrzeug und Infrastruktur (V2I, Vehicle-to-Infrastructure) auch den Datenaustausch mit Satelliten.

Die Telematics Control Unit enthält neben dem Modem für Mobilfunk- und Satellitenverbindungen auch die notwendigen Antennen.
Wahlfreiheit sollen die Fahrzeuginsassen nicht haben. Stattdessen entscheidet die Software in Abhängigkeit der Netzverfügbarkeit über die passende Verbindung. In diesem Zusammenhang spricht Harman explizit davon, dass die Satellitennetze lediglich eine Ergänzung darstellen sollen – und keinen vollständigen Ersatz. Zusätzliche Antennen sind nicht notwendig, für Satellitenverbindungen reichen die ohnehin in der TCU verbauten aus.
Als Ersatz kommt die neue Funktion aufgrund einer wichtigen Einschränkung auch nicht infrage. Denn Harman und Viasat setzen lediglich auf eine Schmalband-Verbindung (NB-NTN, Narrowband Non-Terrestrial Network) mit geringer Bandbreite. Konkrete Übertragungsraten nennen beide Unternehmen nicht. Sie sollen aber für Text- und Sprachnachrichten ausreichen. Die verwendeten Satelliten ermöglichen einen weltweiten Einsatz, sofern die staatlichen Regularien die entsprechenden Dienste erlauben. In den wichtigsten Zielmärkten wie Europa und Nordamerika ist dies laut Harman der Fall.
Streaming via Satellit ist geplant
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Perspektivisch sollen auch Verbindungen mit höherem Bandbreitenbedarf möglich sein. Entsprechende Breitband-Dienste könnten der Fernzugriff auf Fahrzeugfunktionen, Diebstahlverfolgung und Ferndiagnose sein. Ebenso spricht Harman von Streaming-Diensten, die die Daten über eine Satellitenverbindung erhalten. Einen konkreten Zeitplan gibt es allerdings noch nicht.
(pbe)
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Elektro-Kleintransporter Hudson eBuddy: Neuzugang für die Last-Mile-Logistik
Einen elektrischen Kleinsttransporter zwischen Fiat Tris und Piaggio Porter hat ein österreichischer Importeur kürzlich ins Programm genommen. Der Hudson EV eBuddy aus Hongkong ist ein zweisitziger Transporter in der Leichtfahrzeugklasse L7e. Nach Europa holt ihn jetzt die Holvex Handels GmbH aus der Heinzl-Gruppe in Kammersdorf nahe Wien, die schon seit einigen Jahren die Elektromotorräder der Marke Horwin aus China nach Europa bringt. Sie stellt den eBuddy am 25. und 26. März 2026 auf dem Fuhrparkmanager-Event „Flotte! Der Branchentreff“ auf der Messe Düsseldorf vor.
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(Bild: Florian Pillau )
Einen nachhaltig wachsenden Absatzmarkt für solche Fahrzeuge erhofft man sich in der sogenannten „Last-Mile-Logistik“, bei der innerhalb emissionsgeschützter Innenstadtbereiche ausgeliefert werden muss. Dort dürfen Fahrzeuge mit Verbrennungsantrieben wegen der Abgas- und Lärmbelastung nicht oder nur eingeschränkt eingesetzt werden, mit wachsender Tendenz sowohl bei Restriktionen als auch Fläche.
Wendig und lokal abgasfrei
Dazu kommt, dass sich Innenstadt oft auch mit Altstadt übersetzt, mit den typischen Einschränkungen in Straßenbreite und -belastbarkeit. Hier sind Fahrzeuge mit einer geringen Grundfläche und einem kleinen Wendekreis im Vorteil, was im Übrigen der einzige Grund für Fiat ist, seinen Tris weiterhin mit einem einzelnen vorderen Rad auszustatten. Damit kann das Fahrzeug praktisch auf der Stelle wenden. Piaggio Porter und Hudson eBuddy bieten als Vierradkonstruktionen eine deutlich bessere fahrdynamische Sicherheit und dürfen auch schneller fahren. Um den Wendekreis dennoch so gering wie möglich zu halten, sind beide Hecktriebler.

Hudson
)
Der eBuddy misst 3820 mal 1480 mm und ist in seiner Version mit Cargobox noch unter zwei Meter hoch, was ihm unter anderem die Einfahrt in übliche Tiefgaragen und Parkhäuser ermöglicht. Außer in der Last-Mile-Logistik sieht der Importeur Anwendungen in Land- und Forstwirtschaft, auf dem Bau, als Kommunalfahrzeug und auf Industriegeländen. Als lokal emissionsfreies Fahrzeug kann er dauerhaft auch etwa in Gewächshäusern und Hallen eingesetzt werden.
30 kW und 71 km/h
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Im Aufbau hält sich der eBuddy an das im Automobilbau seit über 100 Jahren bewährte Konzept mit einem Leiterrahmen aus Stahlblechprofilen, einer hinteren Starrachse, die nur von Blattfedern geführt wird, und einer vorderen Aufhängung mit unteren Querlenkern. Der direkt an die Hinterachse geflanschte Elektromotor bietet 15 kW Dauer- und 30 kW Spitzenleistung und bis zu 110 Nm Drehmoment gewissermaßen aus dem Stand. Damit erreicht der Transporter 71 km/h Höchstgeschwindigkeit – mehr als ausreichend für den Stadtverkehr.
Der 15,4 kWh fassende Lithium-Eisenoxid-Akku (LFP), der in der Fahrzeugmitte zwischen den Rahmenlängsträgern hängt, soll bis zu 150 Kilometer Reichweite ermöglichen, die Ladezeit gibt der Anbieter mit rund acht Stunden an. Rekuperation beim Bremsen ist Serie, eine Schnellladeoption oder eine Akkukonditionierung werden – wie bei den Konkurrenzprodukten – nicht angeboten. Die LFP-Zellchemie mag zwar gerade bei Kälte nicht die höchsten Ladeleistungen bieten, dafür ist sie günstig, robust und sicher gegen thermisches Durchgehen. Das Arbeitspferd unter den Akkutechnologien ist damit eine konsequente Wahl für stark beanspruchte Nutzfahrzeuge.
Für die 3,82 Meter messende Version mit der 2 auf 1,4 Meter messenden Pritsche nennt Hudson ein Leergewicht von 850 Kilogramm und 1,7 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht, also 850 Kilogramm Nutzlast. Die gleich lange Version mit einer geschlossenen Cargobox mit 2045 mm Länge, 1420 mm Breite und 1195 mm Höhe und einem Volumen von 3,47 Kubikmetern wiegt 910 kg, was die Zuladung auf 790 Kilogramm verringert. Beide Versionen sollen Platz für zwei Europaletten bieten. Die zweiflügelige Hecktür der Cargo-Variante lässt sich je Flügel um bis 270 Grad öffnen und außen an der Seitenwand arretieren.
Zur Serienausstattung zählen unter anderem Servolenkung, elektrischer Bremskraftverstärker, ABS, Klimaanlage, Rückfahrkamera, elektrische Fensterheber und USB-Anschluss. Der Importeur gewährt zwei Jahre oder 50.000 Kilometer Garantie, auf den Akku fünf Jahre oder 150.000 Kilometer. Als Pritschenwagen kostet der Zweisitzer 14.900 Euro, mit Transportkiste statt Ladefläche auf dem Rahmen 1000 Euro mehr. Der österreichische Importeur nennt das ein „sensationelles Preis-Leistungs-Verhältnis“.
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Mobilfunk: Telekom schließt weiße Flecken mit Starlink
Die Deutsche Telekom schließt ihre Lücken in der Netzabdeckung europaweit mithilfe von Elon Musks Starlink. Die Unternehmen gaben am Montag auf der Mobilfunkmesse MWC in Barcelona eine Partnerschaft bekannt. Dank der Satellitenkommunikation können geeignete Smartphones damit künftig auch in klassischen Funklöchern eine Verbindung halten. Die Dienste sollen ab 2028 verfügbar sein.
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„Auch dort wollen wir zuverlässige Konnektivität für unsere Kunden sicherstellen“, sagte Technikvorstand Abdu Mudesir am Montagmittag in Barcelona. „Deshalb ergänzen wir unser Netz strategisch um Satellite-to-Mobile-Konnektivität.“
Ergänzen, nicht ersetzen
Die Satellitenverbindung von Starlink soll die bestehende Mobilfunkversorgung dort ergänzen, wo das terrestrische Mobilfunknetz nicht verfügbar ist. Der Dienst werde ausschließlich im MSS-Spektrum (Mobile Satellite Service) von Starlink betrieben, erklärt die Telekom. Mit geeigneten Smartphones soll darüber „Zugang zu Daten-, Video-, Sprach- und Messaging-Diensten“ möglich werden.
Einige Spitzen-Smartphones auf dem Markt können bereits Textnachrichten via Satellit übermitteln. Bis zum geplanten Start des Dienstes Anfang des Jahres 2028 sei damit zu rechnen, dass die Auswahl kompatibler Endgeräte stetig wachse, so die Telekom.
„Wir freuen uns sehr, für die Telekom Satellite-to-Mobile-Konnektivität in zehn Ländern mit rund 140 Millionen Kunden bereitzustellen“, sagte Starlink-Managerin Stephanie Bednarek in Barcelona. Starlink stellt der Telekom dafür Mobildienste auf seiner Satellitenkonstellation der nächsten Generation (V2) bereit.
„Starlink Mobile“ kommt 2027
Das Unternehmen baut seine „Starlink Mobile“-Plattform derzeit mit Hochdruck aus. „Die Konstellation der zweiten Generation wird Breitband für hunderte Millionen unmodifizierte Mobiltelefone bereitstellen, wenn wir sie ausgebaut haben“, sagte Starlink-Vizepräsident Michael Nicolls am Morgen in Barcelona.
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Zum Einsatz kommt dabei Spektrum im S-Band bei 2 GHz, das Starlink von EchoStar übernommen hat. Das Unternehmen arbeitet mit Herstellern von Modemtechik und Endgeräten zusammen, um die Kompatibilität sicherzustellen. „Starlink Mobile“ soll Mitte 2027 einsatzbereit sein.
Die Partnerschaft von Deutscher Telekom und Starlink für die europäischen Netze folgt auf einen Betatest bei der US-Tochter T-Mobile. Kunden der nordamerikanischen Telekom-Tochter konnten dabei bereits Textnachrichten über Satellitenverbindungen verschicken.
Zukunftsmarkt Satellite-to-Mobile
Das Segment Satellite-to-Mobile gilt bei Satellitenbetreibern als lukratives Zusatzgeschäft. Die Betreiber von terrestrischen Netzen bekommen damit eine Gelegenheit, entlegene Regionen ohne großen Aufwand zu erschließen. Die Satellitenbetreiber sind dabei bemüht, den Mobilfunkern als Dienstleister und nicht als Konkurrent zu begegnen.
Ebenfalls in Barcelona fiel am Morgen der offizielle Startschuss für Satellite Connect Europe. Das Joint Venture von Vodafone und AST SpaceMobile positioniert sich als europäische Alternative zum US-Anbieter Starlink.
(vbr)
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