Künstliche Intelligenz
Überwachung: Strafverfolger setzen erneut mehr Staatstrojaner ein
Die Polizei hat die Telekommunikationsüberwachung sowie die Abfrage von Verkehrs- und Nutzungsdaten zahlenmäßig weiter – teilweise deutlich – ausgebaut. So haben etwa heimliche Eingriffe in IT-Systeme durch Ermittler weiter Konjunktur. 2023 erteilten Gerichte Ordnungshütern und anderen Strafverfolgungsbehörden in Deutschland 116 Mal die Erlaubnis, Smartphones und Computer etwa mithilfe von Staatstrojanern zu infiltrieren und Daten abzufischen.
Das geht aus den neuen Statistiken zur Telekommunikationsüberwachung nach den Paragrafen 100a und b Strafprozessordnung (StPO) hervor, die das Bundesamt für Justiz (BfJ) am Dienstag veröffentlicht hat. 2022 waren 109 einschlägige Anordnungen ergangen, 2021 „nur“ 55. Die Zahl entsprechender Überwachungsgenehmigungen hat sich damit innerhalb von zwei Jahren mehr als verdoppelt.
Die neue Statistik für 2023 zu Paragraf 100a StPO weist nun insgesamt 104 Anordnungen für die Quellen-Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) aus – im Vergleich zu 94 im Vorjahr. Bei dieser Maßnahme wird die Kommunikation direkt auf einem Endgerät vor einer Ver- beziehungsweise nach einer Entschlüsselung abgegriffen.
Ausforschen von Festplatten
62 Mal wurde ein Eingriff in ein IT-System per Quellen-TKÜ tatsächlich durchgeführt, das sind 13 Eingriffe mehr als 2022. Die Ermittler scheinen demnach mehr Übung und Erfahrung beim Verwenden entsprechender Abhörwerkzeuge erlangt zu haben. Allein 35 Maßnahmen gehen hier auf das Konto der Behörden in Nordrhein-Westfalen (NRW), 18 auf die in Niedersachsen, elf auf Sachsen und je acht auf Bayern und Berlin. Viermal setzte der Generalbundesanwalt auf Staatstrojaner (dreimal 2022). Als Grund gaben die Behörden in allen TKÜ-Bereichen wieder vor allem Drogendelikte an: Wie in den vergangenen Jahren begründete vor allem der Verdacht einer Straftat nach dem Betäubungsmittelgesetz die Ausforschung.
Ebenfalls wieder leicht gestiegen ist laut der Übersicht zu Paragraf 100b StPO mit acht statt sechs im Vorjahr die Zahl der Verfahren, in denen Richter heimliche Online-Durchsuchungen anordneten. Dabei dürfen die Fahnder mithilfe von Trojanern etwa auch Festplatten inspizieren, also nicht nur die laufende Kommunikation mitschneiden. Die Anzahl der Erst- und Verlängerungsanordnungen lag in diesem Bereich 2023 bei 26, von denen insgesamt sechs tatsächlich durchgeführt wurden. 2022 waren es 15 Genehmigungen, von denen sieben umsetzbar waren. Für 19 Anordnungen war 2023 der Generalbundesanwalt zuständig, für 3 Bayern. Im Großteil der Fälle (20) ging es um die Bildung krimineller beziehungsweise terroristischer Vereinigungen.
Relativ konstant geblieben sind die Zahlen zu Maßnahmen zur Überwachung der Telekommunikation nach Paragraf 100a StPO insgesamt, zu denen etwa auch das Abhören von Telefonaten ohne Spionagesoftware gehört. 2022 genehmigten die Gerichte in 4970 Verfahren 15.939 Anordnungen. Das ist ein Plus von 3,2 Prozent gegenüber 2022.
Nutzungsdaten inklusive Passwörter stark gefragt
Die Abfrage von Nutzungsdaten inklusive – meist als Hashwerte gespeicherter – Passwörter bei Telemediendiensten wie Facebook, WhatsApp, Google oder X gemäß Paragraf 100k StPO ist noch nicht solange zulässig. 2023 sind hier bundesweit in 207 Verfahren nach Paragraf 100k Absatz 1 StPO insgesamt 246 Anordnungen ergangen. Das bedeutet gegenüber dem Vorjahr einen massiven Anstieg von 135,2 Prozent. Nach Paragraf 100k Absatz 2 StPO, der von Staatsgefährdung bis Computerbetrug reicht, sind 2023 in acht Verfahren insgesamt neun Anordnungen ergangen (2022: sechs Verfahren mit sieben Anordnungen).
Publiziert hat das BfJ ferner die Statistik der Abfrage von Verbindungs- und Standortdaten gemäß Paragraf 100g StPO. Danach sind 2023 bundesweit hier in 22.617 Verfahren insgesamt 34.473 Maßnahmen angeordnet worden. Das entspricht einem Zuwachs von 10 beziehungsweise 14,2 Prozent gegenüber 2022.
(vbr)
Künstliche Intelligenz
Bundesdatenschutzbehörde erkennt ersten Dienst gegen die Cookie-Banner-Flut an
Erstmals ist ein Dienst zur automatischen (Nicht-)Einwilligung in Browser-Cookies in Deutschland amtlich anerkannt. Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Louisa Specht-Riemenschneider, hat festgestellt, dass das Browser-Plugin Consenter die gesetzlichen Vorgaben erfüllt.
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Die Anerkennung datiert vom 17. Oktober. Consenter soll Einwilligungen und Ablehnungen rund um Cookies über verschiedene Webseiten hinweg verwalten und Ende November der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden.
Hinter dem Plugin steht die Berliner Legal-Tech-Firma Law & Innovation Technology. Zum Entwicklerteam gehören Experten der Universität der Künste Berlin (UdK), des Einstein Centers sowie des Alexander-von-Humboldt-Instituts für Internet und Gesellschaft (HIIG).
Zustimmungsmüdigkeit unterläuft Datenschutz
Automatisierte Cookie-Verwalter stellten einen wichtigen Schritt „zu mehr Transparenz, Nutzerfreundlichkeit und Wirksamkeit im Datenschutz“ sowie zu nutzerfreundlicherer Verwaltung einschlägiger Einstellungen dar, meint Specht-Riemenschneider. Eine aktuelle Umfrage im Auftrag der BfDI habe ergeben, dass sich die Mehrheit der deutschen Internetnutzer mehr Kontrolle über ihre Daten wünscht.
„Cookie-Banner führen eher zu Verwirrung als zu mehr Transparenz“, weiß Specht-Riemenschneider. User seien „zunehmend frustriert“, was zu „Zustimmungsmüdigkeit“ führe. Dem könnten Dienste zur automatischen Einwilligungsverwaltung entgegenwirken.
Unwissen und Skepsis gegenüber Cookies
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Basis für die Anerkennung von Cookie-Managern durch die BfDI ist die Einwilligungsverwaltungsverordnung der deutschen Bundesregierung, die Anfang April in Kraft getreten ist. Nutzer müssen demnach grundsätzlich nicht mehr immer wieder neu über die umstrittenen Browser-Dateien entscheiden. Stattdessen sollen sie ihre Vorgaben dauerhaft hinterlegen können. Die Verordnung setzt einen Rechtsrahmen für ein Verfahren, das die Einbindung unabhängiger Dienste ermöglicht. In Betracht kommen dafür etwa Personal Information Management Systems (PIMS) oder Single-Sign-on-Lösungen.
Trotz der aktuellen Cookie-Banner-Flut wissen nur 43 Prozent der deutschen Internetnutzer genau, was Cookies sind und wie sie verwendet werden. Das hat eine Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Forsa im Rahmen des BfDI-Datenbarometers ergeben. 83 Prozent der Teilnehmer wollen demnach selbst festlegen können, ob und wofür ihre Daten im Internet verwendet werden. 60 Prozent lehnen Cookies pauschal ab, wenn dies mit nur einem Klick möglich ist.
Zwei Drittel der Befragten können sich vorstellen, einen Cookie-Manager einzusetzen. Über 70 Prozent erwarten, dass ein solches Instrument ihnen das Gefühl gibt, bessere Übersicht über ihre Daten zu haben. Dafür müssten die Einstellungen aber auf allen Webseiten gelten, fordern 83 Prozent. Verbraucherschützer monieren, dass Webseitenbetreiber abgegebene Entscheidungen gar nicht akzeptieren müssten. Erteilten Anwender keine Zustimmung zum Setzen von Cookies, könnten Online-Dienste erneut beliebig oft um Einwilligungen bitten.
(ds)
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Analyse: Wie die Dominanz von Big-Tech und der KI-Hype die Wirtschaft bedrohen
Technik hat etwas Faszinierendes: Viele bekommen leuchtende Augen, wenn ein neuer Prozessor den PC beschleunigt, Computerspiele fotorealistische Welten zaubern oder eine künstliche Intelligenz die Antwort auf jede Frage der Welt zu kennen scheint. Für deren Entwicklung schien die Marktwirtschaft lange das ideale Umfeld zu sein: Ideen und Produkte treten in freien Wettbewerb, die besten setzen sich durch und erleichtern das Leben aller – so jedenfalls die Idealvorstellung von Adam Smith, der am Vorabend der Französischen Revolution die Grundlagen der kapitalistischen Ordnung entwarf.
Mehr als zweihundert Jahre später tritt der Kapitalismus jedoch in eine neue Phase. Statt Fabrikhallen und Eisenbahnnetze entstehen heute gigantische Rechenzentren und immer schnellere Datenautobahnen. Doch diese globale Infrastruktur wird nicht von einer Vielzahl konkurrierender Unternehmen errichtet, sondern von einer Handvoll US-Giganten dominiert. Zu diesen „Magnificent Seven“ (M7), wie sie an den Börsen heißen, gehören Nvidia, Microsoft, Apple, Amazon, Alphabet, Meta sowie das Firmenkonglomerat von Elon Musk um Tesla und SpaceX. Gemeinsam erreichen sie inzwischen einen Marktwert von 18 Billionen Euro.
Damit scheint ein ökonomischer Kipppunkt erreicht: Eine kleine Gruppe von Konzernen verfügt – zumindest nach aktuellem Handelswert ihrer Anteilsscheine – über eine Kapitalmacht, die der Jahreswirtschaftsleistung aller Unternehmen und knapp 450 Millionen Bürgern der Europäischen Union entspricht. Auf den folgenden Seiten analysieren wir, wie es zu diesem kometenhaften Aufstieg kommen konnte und welche Rolle künstliche Intelligenz dabei spielt.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Analyse: Wie die Dominanz von Big-Tech und der KI-Hype die Wirtschaft bedrohen“.
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Künstliche Intelligenz
Budget-Modell soll MacBooks erschwinglicher machen
Apple plant offenbar, den Laptop-Markt bald stärker aufzumischen – mit einer neuen Budget-MacBook-Reihe. Preislich liegt diese einem Bericht zufolge deutlich unter der 1000-Dollar- respektive 1000-Euro-Marke, um die aktuell das MacBook Air M4 in der Einstiegsvariante platziert ist. Einen solchen 13″-Laptop mit Codenamen „J700“ testet Apple derzeit. Drühe Produktionsstufen sind bereits angelaufen.
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Das berichtet Bloomberg unter Berufung auf informierte Personen. Der Verkaufsbeginn ist demnach für das erste Halbjahr 2026 angesetzt.
A-Chip statt M-Chip für Budget-MacBook
Von den teureren MacBooks setzt sich der Mac-Neuling den Angaben zufolge durch ein einfacheres LC-Display mit einer Diagonale von rund 13 Zoll ab. Zudem greift Apple zu einer – wohl etwas älteren – Chipgeneration der A-Reihe ab – statt einem M-Prozessor. Es wäre damit zugleich der erste, frei verkäufliche Mac der letzten Jahre, in dem kein M-Chip steckt. Allerdings sind neuere A-Chips für viele Aufgaben längst ähnlich performant wie die frühen M-Chip-Generationen.
Apple würde mit einem solchen Produkt erstmals in direkte Preiskonkurrenz zu Budget-Laptops aus der Windows-Welt treten. Zudem wäre es eine Alternative zu den hauseigenen iPads, die bislang dieses Preissegment bedienen, etwa für den Schuleinsatz. Laptops bieten mehr Akkulaufzeit und ein flexibleres Desktop-Betriebssystem als Apples Tablets.
Gerüchte um ein neues Einsteiger-MacBook gibt es schon länger. Als möglicher Chip wird der A18 Pro gehandelt, der im Herbst 2024 im iPhone 16 Pro sein Debüt gab. Zudem sind knallige Farben im Gespräch, wie es sie bei Apple-Laptops schon sehr lange nicht mehr gab – darunter Pink und Gelb.
Apple bislang ganz dem Premium-Segment verschrieben
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Das Premium-Segment hat Apple bei seinen Laptops praktisch nie verlassen. Einziger jüngster Ausreißer ist das fünf Jahre alte MacBook Air M1, das in den USA hauptsächlich über Walmart vertrieben wurde – für unter 700 US-Dollar. Apple hat seine MacBook-Einstiegsmodelle zuletzt deutlich aufgewertet – mit dem MacBook Air M4 sowie jüngst dem MacBook Pro M5. Für Ende 2026 scheint ein weiterer Umbruch in der Laptop-Sparte des Herstellers anzustehen – Berichten zufolge ist ein MacBook Pro mit OLED-Touchscreen in Arbeit.
(lbe)
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