Apps & Mobile Entwicklung
Überwachung von Messengern: EU will Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung
Die EU-Kommission arbeitet gemeinsam mit den EU-Staaten an einer Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung, die Messenger-Dienste wie WhatsApp erfassen soll. Das geht aus mehreren internen Dokumenten hervor, die Netzpolitik.org vorliegen.
Das Vorhaben ist dem Bericht zufolge Teil einer EU-Initiative, die Strafverfolgern einen umfassenderen Zugang zu Daten geben soll. Arbeitsgruppen haben getagt und Papiere erstellt, die EU-Kommission hat in diesem Jahr sowohl eine Sondierung als auch eine Konsultation durchgeführt.
Elf Jahre nach dem Ende der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung will man ein neues Gesetzeswerk auf den Weg bringen. Druck macht neben der EU-Kommission auch die dänische Ratspräsidentschaft, die Fragebögen an anderen Mitgliedschaften versendet hat.
Verbindungs- und Standort-Daten der WhatsApp-Chats im Visier
Bei der Vorratsdatenspeicherung geht es um das Sammeln von Metadaten, also etwa Verbindungsdaten und IP-Adressen. Weil klassische Telekommunikation aber im Alltag praktisch keine Rolle mehr spielt, sollen die neuen Regeln für „Messenger-Apps wie WhatsApp, Facebook Messenger und WeChat“ gelten. Weitere Datenkategorien, von den in dem Dokument die Rede ist, sind IP-Adressen sowie Verkehrs- und Standortdaten.
Unterbinden will man zudem die anonyme Mobilfunk-Nutzung. Beim Kauf von Prepaid-Karten soll ein Ausweiszwang bestehen, einen entsprechenden Vorschlag hat die Anfang des Jahres amtierende Ratspräsidentschaft aus Polen lanciert.
Noch befindet sich das Thema im Fluss. So fragt die dänische Ratspräsidentschaft in den Fragebögen an die Mitgliedsstaaten nach Aspekten wie der anlassbezogenen Speicherung mit Quick Freeze, der Speicher-Dauer, den Zugangsregeln und den Straftaten, für die Vorratsdaten genutzt werden sollen.
Gesetzeswerk für Anfang 2026 erwartet
Die Neuregelung zur Vorratsdatenspeicherung will die EU-Kommission laut dem Netzpolitik.org-Bericht Anfang 2026 vorstellen. Interessant wird, wie man die Wünsche mit den Auflagen des Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Einklang bringen will. Denn diese wurden bei Aspekten wie der Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen zwar gelockert, im Kern gelten aber immer noch die Vorgaben aus den Urteilen seit dem Jahr 2014, mit denen die alten Vorratsdatenspeicher-Regelungen gekippt worden sind.
Verschlüsselung als weitere Baustelle
Wie aus den von Netzpolitik.org veröffentlichten Dokumenten hervorgeht, ist verschlüsselte Kommunikation ein weiteres Thema, bei dem die EU-Kommission im nächsten Jahr ansetzen will. Dabei geht es nicht nur um das Abgreifen von Verbindungsdaten, sondern auch um den Zugang zu Inhalten, selbst wenn diese Ende-zu-Ende-verschlüsselt sind.
Daher will man nach Technologien suchen, die in der Lage sind, Strafverfolgungsbehörden einen Zugang zu verschlüsselten Daten zu geben, während die IT-Sicherheit und Grundrechte intakt bleiben. Eine Roadmap für das Projekt soll dazu 2026 veröffentlicht werden.