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Ulmen wehrt sich gegen Deepfake-Vorwürfe


Der Anwalt von Schauspieler Christian Ulmen, Christian Schertz, hat Deepfake-Vorwürfe gegen seinen Mandanten zurückgewiesen. „Unser Mandant hat zu keinem Zeitpunkt Deepfake-Videos von Frau Fernandes oder anderen Personen hergestellt und/oder verbreitet“, teilte Schertz in einer schriftlichen Erklärung mit. „Nach derzeitiger Kenntnis wird dieser Vorwurf, anders als teilweise verlautbart, auch überhaupt nicht erhoben. Mit der aktuell geführten Debatte über Strafbarkeitslücken bei Deepfake-Pornografie stehen die Geschehnisse mithin in keinem Zusammenhang“, erklärte der Medienanwalt.

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Die Ex-Frau von Ulmen, die Moderatorin Collien Fernandes, wirft dem Schauspieler im „Spiegel“ vor, Fake-Profile in ihrem Namen erstellt und darüber pornografische Darstellungen verbreitet zu haben. Das Nachrichtenmagazin zitiert Fernandes mit: „Mir wurde über Jahre mein Körper geklaut.“ Schertz kündigte zugleich an (PDF), aktuell gegen die „initiale Berichterstattung“ des Spiegels gerichtliche Schritte einzuleiten. Näher ins Detail ging er dabei nicht. Für Ulmen gilt die Unschuldsvermutung.

Zuvor war bekanntgeworden, dass die Staatsanwaltschaft Itzehoe in Schleswig-Holstein die Ermittlungen nach einer Strafanzeige von Fernandes wieder aufgenommen hat. Nach dem Spiegel-Bericht, in dem Fernandes schwere Vorwürfe gegen ihren Ex-Partner erhoben hatte, seien die Ermittlungen in dem eingestellten Verfahren wieder aufgenommen worden, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Die Auswertung der Berichterstattung habe zur „Bejahung eines Anfangsverdachts“ gegen Ulmen geführt, hieß es. Die Ermittlungen richteten sich „nunmehr gegen die benannte Person“.

Das Verfahren beziehe sich auf den Vorwurf der Nachstellung. Inwieweit weitere Straftatbestände in Betracht kommen, werde geprüft. Wie die Staatsanwaltschaft weiter mitteilte, sieht das Strafgesetzbuch bei Nachstellung im Falle einer Verurteilung eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vor.

Nach Angaben der Itzehoer Staatsanwaltschaft hatte die Geschädigte im November 2024 bei der Polizei in Berlin Strafanzeige gegen Unbekannt erstattet. Eine ihr unbekannte Person solle unberechtigt Fake-Accounts erstellt und betrieben haben, hieß es in der Pressemitteilung. Die Staatsanwaltschaft Itzehoe hatte das Verfahren übernommen, „weil die angezeigte Handlung wohl innerhalb unseres Zuständigkeitsbereiches durch die Anzeigende zur Kenntnis genommen worden ist“, hatte Oberstaatsanwalt Peter Müller-Rakow zuvor gesagt. Sie sei darum gebeten worden, für die Ermittlungen relevante Unterlagen zu übersenden. Da sie der Bitte nicht nachgekommen sei und somit Ermittlungsansätze zur Identifizierung des Täters gefehlt hätten, sei das Verfahren durch die Staatsanwaltschaft Itzehoe eingestellt worden. Fernandes hatte im Tagesspiegel dieser Darstellung widersprochen.

Fernandes hatte auf Mallorca Anzeige erstattet, wie eine Justizsprecherin auf der spanischen Mittelmeerinsel der Nachrichtenagentur dpa am 19. März bestätigte. Ulmens Anwalt teilte dazu am Abend mit: „Heute hat das spanische Gericht zudem mitgeteilt, dass das Verfahren in Spanien ausgesetzt wurde, da es an einer wesentlichen qualifizierten Voraussetzung für die Fortsetzung des Verfahrens fehlt.“ Auch sämtliche Ermittlungshandlungen seien damit ausgesetzt. Die spanische Justizsprecherin war am Abend telefonisch zunächst nicht zu erreichen.

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Die Schauspielerin hatte in dem Spiegel-Bericht schwere Vorwürfe gegen Ulmen erhoben, dabei ging es auch um körperliche Gewalt. Dazu teilte Ulmens Anwalt mit: „Es kam zu keinerlei einseitigen Gewalthandlungen und/oder Bedrohungen unseres Mandanten.“ Schertz sprach von „körperlicher Gewalt an unserem Mandanten, der eine Verletzung am Hals aufwies“. Fernandes schrieb am Abend bei Instagram: „Es gibt Bilder meiner blauen Flecken. Ich wurde von einer Ärztin der Justiz ausgezogen.“ Ulmen habe „einen kleinen Kratzer am Hals (weil mir ein Nagel eingerissen war)“ gehabt und „hat selbst der Polizei gegenüber geäußert, dass ich ihm keinerlei Gewalt angetan habe“. Seit Bekanntwerden der Vorwürfe gibt es bundesweit eine große Diskussion über digitale und sexualisierte Gewalt gegen Frauen – und breite Medienberichterstattung darüber. Tausende Menschen zog es bei Demonstrationen auf die Straße, etwa in Hamburg für mehr Schutz für Opfer sexualisierter Gewalt.


(nie)



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Mikrobengestützte Energieversorgung erzeugt Strom für Unterwassersensoren


Ein Forschungsteam der Michigan Technological University (Michigan Tech) hat im Rahmen des Programms „Biological Undersea Energy“ (BLUE) der Defense Advanced Research Projects Agency (DARPA) des US-Verteidigungsministeriums ein mikrobengestütztes Energieversorgungssystem zur Stromversorgung von Meeressensoren entwickelt. Das teilte die Michigan Tech am Montag mit. Das System wandelt gelöste organische Stoffe und Biomasse aus dem Meer in elektrischen Strom um. Durch die Zufuhr neuer Biomasse lädt sich die Batterie quasi selbst auf.

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Unterwassersensoren werden für die zivile Meeresforschung, aber auch für militärische Zwecke zur Aufklärung benötigt. Da es sich meist um langfristige Missionen handelt, suchen Wissenschaftler nach Wegen, um die Stromversorgung der Sensorik möglichst lange aufrechtzuerhalten, ohne sie austauschen zu müssen. Denn der Austausch der Batterien ist aufwendig und entsprechend kostenintensiv.

Forscher der Michigan Tech haben deshalb ein System einer mikrobiellen Brennstoffzelle entwickelt, die sich selbst kontinuierlich aus der Biomasse des Meeres speist. Die dabei genutzten Mikroben lösen Stoffwechselprozesse aus, die Elektronen von einer Anode zu einer Kathode transportieren und so Strom erzeugen, der zur Versorgung von Umwelt- und Aufklärungssensoren genutzt werden kann.

Doch die Wissenschaftler stießen bei ihrer Arbeit auf ein Problem: In Ozeanen, in denen herkömmlicherweise diese Arten der Sensorik eingesetzt werden, reichen die vorhandenen benötigten organischen Stoffe nicht aus. Stattdessen herrscht dort eine hohe Sauerstoffkonzentration – keine optimalen Bedingungen, um eine mikrobielle Brennstoffzelle betreiben zu können. Hinzu kommt, dass es eine Obergrenze für die Energiemenge gibt, die aus einer mikrobiellen Brennstoffzelle gewonnen werden kann. Denn die Mikroben benötigen einen Großteil ihrer Energie selbst, um wachsen zu können. Lediglich der Rest, der übrig bleibt, könne zur Stromerzeugung genutzt werden. Entsprechend sei es eine Herausforderung, ein solches System mit Meerwasser effektiv betreiben zu wollen, sagen die Wissenschaftler.

Die Forscher der Michigan Tech setzen deshalb in ihrer mikrobiellen Brennstoffzelle auf granulierte Aktivkohle. Damit schlagen die Wissenschaftler gleich zwei Fliegen mit einer Klappe: Zum einen reichern sie damit das durch das System fließende organische Material aus dem Meereswasser passiv an. Zum anderen schaffen sie ideale Lebensbedingungen für die Mikroben. Dabei werden der Durchfluss des Meerwassers und der Austausch so gesteuert, dass die Mikroben genügend Zeit haben, um organische Substanzen abzubauen und Energie zu erzeugen.

„Diese Mikroben siedeln sich bevorzugt in Biofilmen an. Wenn sie auf der Aktivkohle einen Biofilm bilden – selbst wenn die Brennstoffzelle mit Sauerstoff versorgt wird –, finden die Mikroben dort sauerstofffreie Bedingungen vor. Unter diesen können sie jene Stoffwechselprozesse durchführen, die mit der Energiegewinnung in Zusammenhang stehen“, erklärte Amy Marcarelli, Professorin für Biowissenschaften und leitende Wissenschaftlerin des Projekts.

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Das Design haben die Wissenschaftler immer wieder optimiert, um eine möglichst kontinuierliche Stromerzeugung zu erzielen. Da das mikrobielle Brennstoffzellensystem weitgehend aus Standardkomponenten aufgebaut ist, mussten weitere Anstrengungen unternommen werden, um sie etwa vor dem Wasserdruck, Korrosion und anderen Umwelteinflüssen zu schützen.

Das Forschungsteam hat vier mehr als 225 kg schwere Prototypen der mikrobiellen Brennstoffzelle bereits in einem Feldversuch in der Galveston Bay vor der texanischen Küste in der Nähe von Houston in rund 9 m Wassertiefe getestet. Dabei erzeugten drei der vier Systeme Strom. Der Test wird nun ausgeweitet. Dann sollen zehn der mikrobiellen Brennstoffzellen in Chesapeake Bay vor der Küste Virginias bei Norfolk erprobt werden. Ziel dabei ist es, die Leistung der Systeme im ganzjährigen Langzeiteinsatz zu erforschen. Außerdem soll festgestellt werden, in welchen Seegebieten die mikrobielle Brennstoffzelle zur Unterwasserstromerzeugung effizient eingesetzt wird und wie sie verkleinert und leichter gemacht werden kann.


(olb)



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c’t-Podcast: „Sie wollen das Narrativ des Versagens bekämpfen“


Eigentlich schien es zunächst gar keine Geschichte zu sein: Die Schweizer Tech-Journalistin Adrienne Fichter vom Magazin Republik hat gemeinsam mit Kollegen in einer aufwendigen Recherche fast 60 Transparenz-Anfragen an Schweizer Behörden gestellt. „Wir wollten wissen, welche Bundesbehörden die Software von Palantir nutzen“, sagt Fichter im c’t-Podcast „They Talk Tech“ mit Svea Eckert und Eva Wolfangel.

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Das Ergebnis: Null. Der Bund arbeitet bislang nicht mit Palantir zusammen. Doch die Anfragen führten zu etwas Erhellenden: einem internen Evaluationsbericht des Schweizer Armeestabs, der Palantirs Software eingehend bewertet. Der kam unter anderem zum Schluss, dass es Probleme mit den Grundrechten geben könnte und entschied sich dagegen.

Das US-Softwareunternehmen Palantir Technologies ist in Europa allgegenwärtig. In Deutschland, Großbritannien und anderen Ländern kooperiert der Datenanalyseanbieter mit Behörden, Armee und Geheimdiensten. Die Frage, ob diese Zusammenarbeit mit demokratischen Grundrechten vereinbar ist, wird selten so klar beantwortet wie in der Schweiz. Und noch seltener zieht eine solche Antwort rechtliche Konsequenzen für diejenigen nach sich, die darüber berichten.

Die Software liefere faszinierende Ergebnisse, sei in der Visualisierung von Bewegungen von Zielpersonen und der Auswertung unstrukturierter Daten europäischen Alternativen überlegen, so der Bericht. Die Fachleute in der Armee sprachen trotzdem eine klare Empfehlung aus: nicht beschaffen. Neben der Grundrechtsproblematik bemängelten sie die mangelnde Kontrollierbarkeit der Software und die Sorge, dass sensible Daten in US-Rechenzentren abfließen könnten. „Wenn wir das nicht selber testen können, können wir das für unproblematische Datenflüsse benutzen, aber nicht für die sensiblen“, fasst Fichter die Haltung der Armee zusammen.

Die Recherche schlug weit über die Schweiz hinaus Wellen. Der Guardian berichtete unter anderem, und im britischen Unterhaus befragten Abgeordnete die Regierung, warum sie die Zusammenarbeit mit Palantir ausbauen wolle, wenn die Schweizer Armee Bedenken angemeldet habe. Auch in Deutschland habe der Bericht zu Fragen geführt, hat Fichter erfahren. „Es hat Palantir in einer empfindlichen Phase getroffen“, sagt Fichter, „weil sie offenbar Mühe haben, in Europa zu expandieren.“ Das Unternehmen kämpfe darum, in Europa als Erfolgsgeschichte dazustehen, und ein Nein der Schweizer Armee passt nicht in dieses Bild.

Insbesondere, da die Republik auch aufdecken konnte, wie sehr Palantir sich bemüht hat: Über sieben Jahre hinweg habe der Konzern immer wieder Kontakt gesucht zu Schweizer Behörden, „die haben eigentlich permanent versucht, irgendwie bei irgendeinem Bundesamt reinzukommen.“

Gerade weil es keine Enthüllungsgeschichte war, sondern eine Geschichte des Versagens, traf es den Konzern. „Dieses Narrativ des Versagens, das wollten sie bekämpfen.“ Palantirs juristische Reaktion kam Ende Dezember 2025, die Klage läuft noch. Eine Anwaltskanzlei forderte eine Gegendarstellung, weitere Schriftsätze folgten. „Unser Anwalt sagt, das ist American Style“, berichtet Fichter: viele absurde Punkte, die den Journalistinnen Zeit raubten für weitere Recherchen. Selbst Fichters LinkedIn-Posts habe die Kanzlei ausgewertet, um zu belegen, dass die Journalistin nicht objektiv sei.

Die inhaltlichen Forderungen seien kaum ernst zu nehmen, sagt sie: Man dürfe nicht das Wort „Verkaufskampagne“ verwenden, einen Firmensprecher nicht als Mediensprecher bezeichnen, Guardian-Artikel nicht als Quelle zitieren. Das Vorgehen habe „Slap-Charakter“, eine strategische Klage, die einschüchtern und von weiterer Arbeit abhalten soll.

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Palantir hat sich mit der Klage keinen Gefallen getan. Schließlich wurde der Fakt, dass die Schweiz die Software wegen der Grundrechte und der Intransparenz ablehnt, erst dadurch international diskutiert.

Svea Eckert und Eva Wolfangel besprechen in der aktuellen Folge außerdem den Social-Engineering-Angriff, über den Bundestagspräsidentin Julia Klöckner und weitere Abgeordnete ihre Signal-Accounts verloren haben: wie Angreifer legitime Verifikationscodes abgreifen, um fremde Geräte an bestehende Konten zu koppeln – und warum Signal selbst dabei nicht gehackt wurde.

„They Talk Tech“ erscheint jeden Mittwoch überall, wo es Podcasts gibt. Svea Eckert und Eva Wolfangel diskutieren ein Tech-Thema oder treffen inspirierende Frauen aus und rund um die Tech-Welt.


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Gartner: Souveräne Cloud nur in USA und China möglich


Vollständige technologische oder digitale Souveränität lässt sich nach Einschätzung von Gartner derzeit kaum außerhalb der USA und Chinas erreichen. Ursachen dafür sind die Dominanz der großen Hyperscaler sowie anhaltende Abhängigkeiten bei Infrastruktur, Plattformdiensten und Lieferketten. Darauf wies Gartner-VP-Analyst Douglas Toombs auf der Konferenz „IT Infrastructure, Operations & Cloud Strategies“ in Sydney hin.

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Geopolitische Spannungen, regulatorische Unsicherheiten und die starke Marktstellung US-amerikanischer Cloudanbieter haben die Debatte um digitale Souveränität zuletzt weiter angeheizt. Vor allem in Europa suchen Unternehmen und Behörden nach Wegen, ihre Abhängigkeit von US-Hyperscalern zu verringern und Datenhoheit sowie regulatorische Kontrolle abzusichern.

„Derzeit gibt es keine geeigneten nicht-US-amerikanischen Alternativen zu den großen Hyperscalern – außer in China, wo der Schutz geistigen Eigentums Bedenken aufwirft“, erklärte Toombs laut den von Gartner veröffentlichten Konferenz-Highlights. Echte technologische Souveränität sei daher außerhalb dieser beiden Länder zurzeit nicht möglich.


Berg vor blauem Hintergrund

Berg vor blauem Hintergrund

Für den IT Summit 2026 suchen wir praxisnahe Berichte von Menschen, die Projekte zur digitalen Souveränität planen, leiten oder umsetzen. Vorträge und Keynotes auf dem IT Summit dauern 45 Minuten inklusive 5 Minuten Fagen und Antworten. Idealerweise kombinieren sie praktische Erfahrungen mit technischer Tiefe, sodass die Zuhörer und Zuhörerinnen konkrete Learnings mit nach Hause nehmen. Reichen Sie Ihre Vortragsideen bis zum 31. Mai 2026 ein.

Gartner meint damit nicht nur, wo Daten physisch liegen. Technologische Souveränität umfasse auch die Kontrolle über Cloud-Infrastruktur, Management-Software, Sicherheitsmechanismen, Supportprozesse und die zugrunde liegenden Lieferketten. Selbst lokal betriebene Varianten globaler Cloudplattformen blieben meist technisch und organisatorisch an ihre Anbieter gebunden.

Gleichzeitig beobachtet Gartner eine wachsende Nachfrage nach Kontrolle, Portabilität und digitaler Autonomie. Unternehmen müssten sich gegen Risiken wie regulatorische Änderungen, Sanktionen, Sicherheitsvorfälle oder Ausfälle einzelner Anbieter wappnen. In Europa prägen seit Jahren vor allem mögliche Zugriffe US-amerikanischer Behörden auf Daten europäischer Kunden die Diskussion, etwa über den Cloud-Act oder FISA-Regelungen.

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Besonders kritisch sieht Gartner die fehlenden Exit-Strategien vieler Cloudkunden. Organisationen müssten klar festlegen, unter welchen Bedingungen sie einen Anbieter verlassen. Wer das versäume, schaffe Folgeprobleme und bringe seine Teams in eine kaum lösbare Lage, warnte Toombs. Nötig seien konkrete Auslöser, feste Budgets und realistische Zeitpläne.

Ein Cloud-Exit beschränkt sich dabei nicht auf den Export von Daten. Vor allem cloudnative Anwendungen, proprietäre Plattformdienste und eng integrierte PaaS-Angebote erschweren einen Wechsel erheblich. Migrationen komplexer Unternehmensanwendungen ziehen sich laut Gartner häufig über mehrere Jahre.

Als Strategien nennt Gartner Sovereign-Cloud-, Hybrid- und Multicloud-Ansätze. Hinzu kommen Konzepte wie „Shelter in Place“, bei dem Unternehmen trotz bekannter Risiken bewusst bei ihrem bisherigen Anbieter bleiben, oder „Hide in Plain Sight“, bei dem sie sensible Daten und Workloads stärker segmentieren oder verschlüsseln.

Die großen US-Anbieter versuchen derweil aktiv, ihre Kunden mit eigenen, als souverän beworbenen Angeboten für Europa zu halten. AWS baut etwa an einer „European Sovereign Cloud“ mit eigenständigen EU-Strukturen und zusätzlichen Compliance-Zusagen. Parallel treiben europäische Anbieter und Behörden eigene Initiativen voran, darunter Projekte von Schwarz Digits sowie Kooperationen mit dem BSI für souveräne Cloud- und Sicherheitslösungen sowie ein gemeinsames Notsystem europäischer Anbieter für den Fall einer Cloudabschaltung.

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(fo)



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