Künstliche Intelligenz
Ulmen wehrt sich gegen Deepfake-Vorwürfe
Der Anwalt von Schauspieler Christian Ulmen, Christian Schertz, hat Deepfake-Vorwürfe gegen seinen Mandanten zurückgewiesen. „Unser Mandant hat zu keinem Zeitpunkt Deepfake-Videos von Frau Fernandes oder anderen Personen hergestellt und/oder verbreitet“, teilte Schertz in einer schriftlichen Erklärung mit. „Nach derzeitiger Kenntnis wird dieser Vorwurf, anders als teilweise verlautbart, auch überhaupt nicht erhoben. Mit der aktuell geführten Debatte über Strafbarkeitslücken bei Deepfake-Pornografie stehen die Geschehnisse mithin in keinem Zusammenhang“, erklärte der Medienanwalt.
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Die Ex-Frau von Ulmen, die Moderatorin Collien Fernandes, wirft dem Schauspieler im „Spiegel“ vor, Fake-Profile in ihrem Namen erstellt und darüber pornografische Darstellungen verbreitet zu haben. Das Nachrichtenmagazin zitiert Fernandes mit: „Mir wurde über Jahre mein Körper geklaut.“ Schertz kündigte zugleich an (PDF), aktuell gegen die „initiale Berichterstattung“ des Spiegels gerichtliche Schritte einzuleiten. Näher ins Detail ging er dabei nicht. Für Ulmen gilt die Unschuldsvermutung.
Staatsanwaltschaft Itzehoe ermittelt
Zuvor war bekanntgeworden, dass die Staatsanwaltschaft Itzehoe in Schleswig-Holstein die Ermittlungen nach einer Strafanzeige von Fernandes wieder aufgenommen hat. Nach dem Spiegel-Bericht, in dem Fernandes schwere Vorwürfe gegen ihren Ex-Partner erhoben hatte, seien die Ermittlungen in dem eingestellten Verfahren wieder aufgenommen worden, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Die Auswertung der Berichterstattung habe zur „Bejahung eines Anfangsverdachts“ gegen Ulmen geführt, hieß es. Die Ermittlungen richteten sich „nunmehr gegen die benannte Person“.
Das Verfahren beziehe sich auf den Vorwurf der Nachstellung. Inwieweit weitere Straftatbestände in Betracht kommen, werde geprüft. Wie die Staatsanwaltschaft weiter mitteilte, sieht das Strafgesetzbuch bei Nachstellung im Falle einer Verurteilung eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vor.
Nach Angaben der Itzehoer Staatsanwaltschaft hatte die Geschädigte im November 2024 bei der Polizei in Berlin Strafanzeige gegen Unbekannt erstattet. Eine ihr unbekannte Person solle unberechtigt Fake-Accounts erstellt und betrieben haben, hieß es in der Pressemitteilung. Die Staatsanwaltschaft Itzehoe hatte das Verfahren übernommen, „weil die angezeigte Handlung wohl innerhalb unseres Zuständigkeitsbereiches durch die Anzeigende zur Kenntnis genommen worden ist“, hatte Oberstaatsanwalt Peter Müller-Rakow zuvor gesagt. Sie sei darum gebeten worden, für die Ermittlungen relevante Unterlagen zu übersenden. Da sie der Bitte nicht nachgekommen sei und somit Ermittlungsansätze zur Identifizierung des Täters gefehlt hätten, sei das Verfahren durch die Staatsanwaltschaft Itzehoe eingestellt worden. Fernandes hatte im Tagesspiegel dieser Darstellung widersprochen.
Das sind die Hintergründe
Fernandes hatte auf Mallorca Anzeige erstattet, wie eine Justizsprecherin auf der spanischen Mittelmeerinsel der Nachrichtenagentur dpa am 19. März bestätigte. Ulmens Anwalt teilte dazu am Abend mit: „Heute hat das spanische Gericht zudem mitgeteilt, dass das Verfahren in Spanien ausgesetzt wurde, da es an einer wesentlichen qualifizierten Voraussetzung für die Fortsetzung des Verfahrens fehlt.“ Auch sämtliche Ermittlungshandlungen seien damit ausgesetzt. Die spanische Justizsprecherin war am Abend telefonisch zunächst nicht zu erreichen.
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Die Schauspielerin hatte in dem Spiegel-Bericht schwere Vorwürfe gegen Ulmen erhoben, dabei ging es auch um körperliche Gewalt. Dazu teilte Ulmens Anwalt mit: „Es kam zu keinerlei einseitigen Gewalthandlungen und/oder Bedrohungen unseres Mandanten.“ Schertz sprach von „körperlicher Gewalt an unserem Mandanten, der eine Verletzung am Hals aufwies“. Fernandes schrieb am Abend bei Instagram: „Es gibt Bilder meiner blauen Flecken. Ich wurde von einer Ärztin der Justiz ausgezogen.“ Ulmen habe „einen kleinen Kratzer am Hals (weil mir ein Nagel eingerissen war)“ gehabt und „hat selbst der Polizei gegenüber geäußert, dass ich ihm keinerlei Gewalt angetan habe“. Seit Bekanntwerden der Vorwürfe gibt es bundesweit eine große Diskussion über digitale und sexualisierte Gewalt gegen Frauen – und breite Medienberichterstattung darüber. Tausende Menschen zog es bei Demonstrationen auf die Straße, etwa in Hamburg für mehr Schutz für Opfer sexualisierter Gewalt.
(nie)
Künstliche Intelligenz
Vor 30 Jahren: Apples Konsolen-Flop Pippin erscheint
Sie darf in keinem Artikel über die größten Misserfolge von Apple fehlen: die Spielkonsole Pippin. Wie manch anderes von Apple ist sie benannt nach einer Apfelsorte. Ein „Multimedia Player“ auf der Basis eines Mac, zum Abspielen von Musik, Filmen, Spielen und Infotainment, günstiger als ein PC.
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Es bleibt rätselhaft, warum Apple Ende 1994 dieses Vorhaben ankündigte. Ähnliche Multimedia-Geräte wie Philips CD-i (1991), Commodore CDTV (1991) und 3DO (1993) sind zuvor mit der Idee gescheitert, das Wohnzimmer mit seinem Fernseher in den Mittelpunkt digitaler Unterhaltung zu setzen. Sicher: Die Nähe zum Mac und die vertrauten Werkzeuge machen es leicht, für das System zu entwickeln.
Apple-Hardware als Lizenz-Modell
Zudem will Apple die Konsole nicht selbst herstellen und vermarkten, sondern risikoarm nur Lizenzen vergeben. Die Idee kennt man vom 3DO, den unter anderem Goldstar und Panasonic produzieren. Überzeugen kann Apple damit nur die Firma Bandai. Der japanische Spielzeughersteller verdient sein Geld vor allem mit Actionfiguren beliebter Anime-Serien wie Power Rangers und Gundam. Bereits 1994 veröffentlicht er eine CD-basierte Konsole für Kinder: Playdia. Nun will er mehr.
Angekündigt wird die Mac-Konsole für das Jahr 1995. Doch erst am 28. März 1996 erscheint der „Pippin Atmark“ mit zeitgemäß hellgrauer Farbe in Japan, für umgerechnet 700 US-Dollar. Atmark: So spricht man in Japan das @-Zeichen aus.

Der Bandai-Pippin mit dem Spiel „Super Marathon“
(Bild: René Meyer)
Auch die 600 Dollar teure US-Version „Pippin @World“, dieses Mal in Schwarz, verzögert sich. Ursprünglich für September 1996 anvisiert, kann Bandai erst im Dezember mit der Auslieferung beginnen. Viele Geschäfte erhalten das Gerät erst nach Weihnachten, im Januar 1997.
Für Europa findet sich Katz Media, ein extra dafür gegründetes Unternehmen mit Wurzeln in Frankreich, Norwegen und Irland. Es will die Konsole als OEM-Version unter dem Namen „Katz Media Player 2000“ anbieten, der soll ebenfalls schwarz werden.
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Die Technik
Pippin basiert auf den ersten Power Macs, also Rechnern mit dem PowerPC-Prozessor. In diesem Fall regiert ein abgespecktes MacOS über den PowerPC 603 mit 66 MHz, einen Einsteiger-Chip der zweiten PowerPC-Generation. Was fehlt, ist jegliche Grafikbeschleunigung jenseits der CPU. Das ist keine gute Wahl für eine Multimedia-Konsole Mitte der Neunzigerjahre. 6 MB RAM sind verbaut; die europäische Variante hat 2 MB mehr. Als Datenträger dient die CD. Eine Festplatte gibt es nicht; aber es lassen sich 128 KB auf einem internen Flashspeicher ablegen. Anschlüsse hat Pippin satt: hinten Cinch, S-Video und VGA sowie Anschlüsse für Maus und Tastatur/Grafiktablet-Kombis. Per Schalter wird zwischen NTSC und PAL gewechselt; und da das Gerät mit verschiedenen Spannungen zurechtkommt, kann eine Importvariante ohne Weiteres in Deutschland betrieben werden.
Es wird erstaunlich viel Zubehör vorgestellt, das zum Teil als Bundle mitgeliefert wird und zum Teil gar nicht auf den Markt kommt. So gibt es ein Diskettenlaufwerk als Dockingstation, die man unter die Konsole steckt. Um den von Bandai entwickelten Online-Dienst zu nutzen, Franky für Japan und Atworld.Net für die USA, braucht es ein Modem.
Für Pippin werden überwiegend Multimedia-Programme angeboten. Sie erscheinen häufig ursprünglich für den Mac oder als Hybrid-Version für Mac und Windows und entstehen mit dem Autoren-System Macromedia Director. Ein Beispiel ist eine CD zur japanischen Popsängerin Chisato Moritaka, mit Videos und einem Interview.
Überschaubares Spiele-Angebot
Die Datenbank Mobygames listet gerade 21 Spiele. Es sind überwiegend Adventures und Lernspiele für Kinder; auch hier oft Umsetzungen vom Mac. Die Höhepunkte:
- „Marathon“ für den Macintosh ist 1993 Bungies Antwort auf „Doom“. Zusammen mit Teil 2 erscheint der Ego-Shooter als Bundle unter dem Namen „Super Marathon“ exklusiv für Pippin – und ist somit für längere Zeit die einzige Konsolen-Version der Serie. Diese wird 2026 überraschend fortgesetzt.
- „Racing Days“ ist das einzige Rennspiel. Es ist auch das einzige Multiplayer-Spiel – per seriellem Kabel oder gar Modem kann man gegeneinander antreten. Das ist für 1996 bei einer Spielkonsole beachtlich. Obwohl es von einem japanischen Studio entwickelt wird (das kurzlebige Kitty Peak), erscheint es nur in den USA.
- „Shockwave Assault“ ist ein Rail-Shooter, bei dem man sich nicht frei, sondern wie auf Schienen bewegt, mit Video-Sequenzen. Es ist das einzige Pippin-Spiel von EA. Es erscheint als „Shock Wave“ ursprünglich für die 3DO-Konsole und wird zusammen mit dem Addon später für weitere Plattformen umgesetzt.
- „The Journeyman Project“ ist ein Adventure von Presto, das 1993 für Windows und Mac erscheint und durch seine hochaufgelösten Grafiken gefällt. Für PowerMac, PlayStation und Pippin erscheint später in Japan ein Remake mit dem Untertitel „Pegasus Prime“, das die Standbilder durch Videos ersetzt. Es soll auch für PlayStation und Saturn im Westen kommen, doch daraus wird nichts – erst 2013/2014 erscheint eine Jubiläumsausgabe für Windows, Linux und Mac.
- Ebenfalls von Presto stammt „Gundam 0079: The War for Earth“. Der interaktive Film, als Spiel verkauft, basiert auf dem Anime-Universum „Gundam“ mit seinen Kampfrobotern.
- „Gadget“ ist ein Adventure in der Art von „Myst“. Es erscheint 1993 zunächst für das PC-artige System „FM Towns“ in Japan und wird später für andere Systeme umgesetzt. Entwickler ist das japanische Studio Synergy. Von ihm werden weitere Adventures für Pippin konvertiert, wie „Yellow Brick Road“ nach Motiven von „Der Zauberer von Oz“ und „Alice – An Interactive Museum“ nach „Alice im Wunderland“.
- „Power Rangers Zeo“ ist ein simples Prügelspiel zur gleichnamigen Serie. Umgesetzt hat es Cyberflix, die sich eigentlich eher auf Adventures spezialisieren: Ihr mit Abstand größter Erfolg ist „Titanic – Out of the Time“, das ein Jahr vor dem Spielfilm von James Cameron erscheint und in dessen Fahrwasser mehr als eine Million Stück verkaufen kann.
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Die besten Spiele des Pippin.
Die Konsole hat einen Anschluss für einen zweiten Controller; und im Handbuch wird ein Splitter gezeigt, um pro Buchse zwei Controller anzuschließen, also insgesamt vier. Aber es sind keine Spiele bekannt, die mehrere Controller nutzen.
Zu teuer und zu spät
Schon 1996 weiß kaum jemand etwas mit Pippin anzufangen. Unklare Zielgruppe, zu teuer, zu spät, zu wenig Leistung, zu wenig Software. Zu einer Zeit, als die halb so teure PlayStation mit 3D-Grafikchip die Welt erobert.
Pläne für ein Pippin 2.0 mit DVD und für unter 500 Dollar bleiben auf dem Papier. Steve Jobs persönlich beendet das Projekt. Er kehrt mit der Übernahme von NeXT nach elf Jahren am 20. Dezember 1996 zu Apple zurück, zunächst als Berater, und streicht die Palette an Apple-Produkten auf eine Handvoll zusammen.
Am Ende haben sich von Pippin nur 30.000 Stück in Japan und 12.000 Stück in den USA verkauft. Für die europäische Variante schätzt man 500 bis 1.000 produzierte (aber nicht zwangsläufig verkaufte) Einheiten. Bandai sitzt auf 50.000 unverkauften Geräten und muss das Geschäftsjahr zum 31. März 1997 mit einem Verlust von 214 Millionen Dollar abschreiben. Eine Fusion mit SEGA liegt in der Luft. Doch unverhoffte Rettung naht durch eine andere „Konsole“: Im November 1996 veröffentlicht Bandai das kleine LCD-Spiel „Tamagotchi“ – und das verkauft sich 40 Millionen Mal.
Für Apple hingegen ist der Schaden überschaubar – das Pippin-Team ist klein; für Produktion und Marketing kommt Bandai auf. Und womöglich muss Bandai an Apple Lizenzgebühren nicht nur für die verkauften, sondern für die produzierten Geräte zahlen. Zurück bleibt die Schmach. Doch von der hat sich Apple mittlerweile erholt: Ein Jahrzehnt später erscheint das iPhone, gewissermaßen auch eine Spielkonsole. Es hat sich mittlerweile häufiger verkauft als sämtliche Konsolen auf der Welt zusammengerechnet.
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(nie)
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Diagnose per Klick: EuGH muss über Werbeverbot für Telemedizin entscheiden
Die Zukunft der Medizin findet für viele Patienten bereits im Browser statt. Doch die rechtlichen Hürden für digitale Gesundheitsangebote sind hierzulande hoch. Nun muss sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit der Frage befassen, wie viel Freiheit der grenzüberschreitende digitale Gesundheitsmarkt verträgt. Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat ein Verfahren ausgesetzt, das die Grundpfeiler des deutschen Heilmittelwerberechts erschüttern könnte. Vor allem geht es um diesen Aspekt: Darf Deutschland Werbung für medizinische Behandlungen verbieten, die ausschließlich auf Online-Fragebögen basieren, wenn diese Dienste von Ärzten aus anderen EU-Mitgliedstaaten erbracht werden?
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Ausgangspunkt des Rechtsstreits ist das Geschäftsmodell einer in Deutschland ansässigen Plattform, die Patienten bei sensiblen Themen wie Erektionsstörungen, Haarausfall oder Akne unterstützt. Der Prozess ist einfach: Nutzer füllen auf der Webseite einen medizinischen Fragebogen aus. Die eingegebenen Daten werden an in Irland ansässige Kooperationsärzte übermittelt, die auf Basis der Angaben eine Diagnose stellen und bei Bedarf ein Privatrezept ausstellen. Ein direkter Kontakt, etwa per Videochat oder Telefonat, findet dabei nicht statt. Das Medikament kommt dann per Post von einer Versandapotheke.
Gegen dieses Modell zog ein Wettbewerbsverein vor Gericht, dem unter anderem mehrere Ärztekammern angehören. Der Vorwurf lautet, dass diese Form der Patientenakquise gegen das deutsche Heilmittelwerbegesetz verstößt. Für Fernbehandlungen, die nicht den hiesigen fachlichen Standards entsprechen, dürfe demnach keine Reklame gemacht werden.
Zwischen Werbefreiheit und Patientenschutz
In den Vorinstanzen zeichnete sich ein ambivalentes Bild ab. Das Landgericht München I wies die Klage zunächst ab. Das Oberlandesgericht (OLG) folgte dagegen der Argumentation der Kläger. Die Münchner Richter der Berufungsinstanz sahen in dem Online-Angebot eine unzulässige Werbung für Fernbehandlungen. Nach ihrer Auffassung schreibt der in Deutschland anerkannte fachliche Standard bei Krankheitsbildern wie Erektionsstörungen zwingend ein persönliches Gespräch vor, um etwaige psychische Ursachen abzuklären. Ein bloßer Textfragebogen reiche hierfür nicht aus.
Da die Werbung somit für eine Behandlung trommle, die den inländischen medizinischen Sorgfaltspflichten widerspreche, sei sie wettbewerbswidrig, meinte das OLG. Dabei spiele es keine Rolle, ob die irischen Ärzte nach ihrem heimischen Berufsrecht völlig legal agierten.
Der BGH sieht hier nun einen potenziellen Konflikt mit dem EU-Recht. Zwar dient das deutsche Werbeverbot für Fernbehandlungen primär dem Gesundheitsschutz der Bevölkerung. Doch es stellt laut dem Senat gleichzeitig eine erhebliche Schranke für den freien Dienstleistungsverkehr innerhalb der EU dar. Wenn ein irischer Arzt seine Dienste deutschen Patienten nur deshalb nicht schmackhaft machen dürfe, weil die deutsche Auslegung des medizinischen Standards strenger ist als die irische, werde der grenzüberschreitende Markt faktisch blockiert.
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Die Karlsruher Richter wollen daher vom EuGH wissen: Ist die Einschränkung der Dienstleistungsfreiheit durch das deutsche Werbeverbot gerechtfertigt, um Patienten vor den vermeintlichen Gefahren einer rein fragebogenbasierten Fernbehandlung zu schützen?
Strukturelle Bremsen für die digitale Medizin
Die juristische Auseinandersetzung trifft einen wunden Punkt der deutschen Digitalisierungsstrategie. Dass die Telemedizin hierzulande noch immer mit angezogener Handbremse fährt, ist kein rein rechtliches Phänomen, sondern scheint systemisch bedingt zu sein. Das Büro für Technikfolgenabschätzung beim Bundestag (TAB) arbeitete schon voriges Jahr heraus, dass noch erheblicher Reformbedarf bestehe, um der Telemedizin in Deutschland auf die Sprünge zu helfen. Demnach findet der Bereich nur langsam Eingang in die reguläre medizinische Versorgung.
Die Experten des TAB wiesen darauf hin, dass eine Kombination aus normativen, organisatorischen, technischen, personellen sowie sozialen Barrieren die Verbreitung der Technik begrenzt. Das aktuelle Verfahren vor dem BGH unterstreicht diese normativen Hürden, die Innovationen oft schon im Keim ersticken.
Die Entscheidung des EuGH dürfte daher eine Signalwirkung für die gesamte Branche haben, die über den Einzelfall der Online-Fragebögen hinausgeht. Sollten die Luxemburger Richter entscheiden, dass das deutsche Werbeverbot unverhältnismäßig ist, müssten die strengen Regeln des Heilmittelwerbegesetzes vermutlich gelockert werden. Dies würde den Weg ebnen für eine stärkere Liberalisierung digitaler Gesundheitsdienste, bei denen die physische Präsenz oder gar der visuelle Kontakt zum Arzt zunehmend in den Hintergrund rückt.
Kritiker befürchten in diesem Fall eine Aufweichung medizinischer Sorgfaltsregeln. Befürworter verweisen auf den niedrigschwelligen Zugang zu medizinischer Hilfe und die notwendige Modernisierung des Gesundheitswesens. Bis zu einem Urteil aus Luxemburg bleibt die Rechtslage für Plattformbetreiber und digitale Vorreiter in der Medizin in der Schwebe.
(nen)
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Smart-Meter-Rollout: Viele Netzbetreiber hinken hinterher
Die Stromnetze zu digitalisieren, ist seit mittlerweile zwei Jahrzehnten ein Ziel der Bundesregierungen. Es gilt, die neue Realität aus dezentraler Erzeugung, Speicherung und Elektrifizierung im Zuge der Energiewende sowie die Belastungen im Stromnetz besser in Einklang zu bringen. Sogenannte Smart-Meter, Strommessgeräte, die zugleich auch Steuerfunktionen für die dahinter angeschlossenen Energieverbraucher oder -erzeuger übernehmen können, gelten daher als zentral. Im Energierechtsdeutsch heißen sie „Intelligente Messsysteme“ (iMSys). Und 3,094 Millionen davon waren bis Ende 2025 laut den Zahlen der Bundesnetzagentur verbaut – zu wenige.
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Die „iMSys“ sind ein wesentlicher Baustein der Hoffnung auf ein intelligentes Stromnetz und nicht zu verwechseln mit dem digitalen Standardzähler, der „modernen Messeinrichtung“ (mME). Während diese zwar auch in beide Richtungen zählen können und somit – anders als die alten Ferraris-Drehzähler – nicht rückwärtslaufen, kommunizieren sie erst einmal höchstens lokal, etwa mittels separater Infrarot-Leseköpfe zum Auslesen digitaler Zähler. Damit verbundene Stromerzeuger und Verbraucher sind für die Netzbetreiber mittels „mME“ nicht steuerbar. Genau darin liegt der Unterschied zu den „intelligenten Messystemen“ (iMSys): Eine Kommunikationseinheit zum Betreiber, die (im Regelfall per LTE-M) Viertelstundenwerte sendet und Steuerbefehle empfangen kann. Sodass etwa Wärmepumpen ihre Leistung temporär drosseln und E-Autos langsamer laden oder Solaranlagen nicht einspeisen, wenn das netzdienlich ist. Das ist politisch gewünscht und gesetzlich vorgeschrieben.
Nun zählt’s bei der Einbaupflicht
Jedes Quartal müssen die „grundzuständigen Messstellenbetreiber“, in der Regel die regionalen Verteilnetzbetreiber, daher Daten zum Stand ihrer Infrastruktur abliefern. Seit dem vergangenen Jahr herrscht dabei eine Einbaupflicht für die „iMSys“ für alle Anschlüsse mit mehr als 6000 Kilowattstunden Jahresverbrauch – was im Regelfall gewerbliche oder Industrienutzer sind. Dazu sollen steuerbare Anlagen über 4,2 Kilowatt wie größere Wärmepumpen, Klimaanlagen oder Stromspeicher, die als Großspeicher das Netz belasten oder stützen können, hinter die Kombination aus fernbedienbarer Mess- und Steuerungseinheit. Bis Ende 2032 sollen diese Fälle abgeschlossen sein, 90 Prozent aller Einheiten müssen dann „intelligent“ sein.
Neben der für die Netzdienlichkeit wichtigen Steuerbarkeit gibt es für die Betreiber vor allem einen positiven Effekt, wie die EON-Tochter Westnetz auf Anfrage erläutert: „Sie geben Einblick in die Niederspannung. Erst durch intelligente Messsysteme sehen Netzbetreiber, was in den unteren Spannungsebenen tatsächlich passiert.“ Bislang waren nämlich auch für die Betreiber die Verbrauchs- und Produktionswerte nicht anschlussgenau aufschlüsselbar. Doch der Einbau kam in den ersten Jahren bei den meisten Messstellenbetreibern nur langsam voran. Mit den Jahreswechsel-Zahlen zählt es nun: Wer die 20%-Quote nicht erfüllt, begeht einen Verstoß gegen das geltende Recht – und muss mit Zwangsgeldern rechnen.
77 Verfahren eingeleitet, weitere dürften bald folgen
Für Klaus Müller, den Präsidenten der Bundesnetzagentur, ist das Ergebnis der Erhebung nun eindeutig: „Wir stellen fest, dass viele Unternehmen die gesetzlichen Ausbauziele nicht erfüllen.“ Gegen 77 Betreiber, die bislang keinen einzigen Pflichteinbaufall gemeldet haben, hat die Bundesnetzagentur daher am Freitag Verfahren eingeleitet.
Ein genauerer Blick in die Zahlen zeigt vor allem Gemeinde- und Stadtwerke, von Zeulenroda über Meckenheim in der Pfalz bis Schorndorf, aber auch einzelne Elektrizitätswerke. Darunter solche, die offenbar zu Industriebetrieben wie dem Entsorgungswerk für Nuklearanlagen, der Rückbaugesellschaft für das DDR-Kernkraftwerk in Lubmin bei Greifswald oder dem Flughafen Halle/Leipzig gehören.
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Gut die Hälfte liegt unter der gesetzlichen Vorgabe
Tatsächlich sind diese 77 Fälle aber nur besondere Ausreißer. Auch große Unternehmen und größere Stadtwerke, die selbst Messstellen betreiben, haben die gesetzliche Ausstattungsquote gerissen – die Energietochter der Deutschen Bahn etwa kommt auf 17,7 Prozent, die Stuttgart Netze GmbH auf den gleichen Wert. Und auch die als „Ökostrom-Rebellen“ bekannt gewordenen Elektrizitätswerke Schönau (EWS) schaffen es bei den Pflichtfällen nur auf 18,4, mit optionalen Einbaufällen auf 20,7 Prozent ihrer Zähler.
488 der 813 als Messstellenbetreiber registrierten haben laut Bundesnetzagenturzahlen die 20 Prozent Ende 2025 verfehlt, nimmt man die Quote der optionalen Einbaufälle hinzu, sind es immer noch 434. Dass es bei den 77 Fällen bleibt, ist daher unwahrscheinlich – und die Verhängung von Zwangsgeldern, die nur beim Verfehlen auch der optionalen Fälle möglich ist, ist höchst wahrscheinlich.
Smart-Meter-Rollout hängt von Betreibern ab
Zugleich übererfüllen andere Messstellenbetreiber ihr Soll sogar, was jedoch nicht verrechnet wird. 34,8 Prozent Ausstattungsquote „ohne optionale Einbaufälle“ weist etwa die Westnetz GmbH aus – mit den optionalen Fällen sogar 49,8 Prozent. Und das lässt sich auch in Zahlen übersetzen. „Bis März 2026 hat Westnetz mehr als 380.000 intelligente Messsysteme verbaut und gehört damit zu den führenden Netzbetreibern in Deutschland“, schildert eine Sprecherin des Westenergie-Tochterunternehmens den Stand.
Selbst die sonst zuletzt aus anderen Gründen in der Kritik stehende landeseigene Stromnetz Berlin schafft für die Hauptstadt Ungewöhnliches und liegt weit über Soll: 28.700 neue „iMSys“ seien 2025 hinzugekommen. „Damit kommen wir aktuell auf rund 78.700 dieser Geräte in unserem Zuständigkeitsbereich“, erklärt Pressesprecher Henrik Beuster auf Anfrage von heise online. Und damit 55 Prozent der derzeitigen Pflichteinbaufälle. Es geht also offenbar, wenn die Betreiber denn wirklich wollen.
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BdEW) sieht zwar weiterhin noch Rückstände, aber vor allem ein steigendes Ausbautempo. „Dieses differenzierte Bild ist Ausdruck eines funktionierenden Marktes“, sagt eine Sprecherin auf Anfrage von heise online. Über alle Anbieter hinweg betrachtet sei die gesetzlich verlangte Quote 2025 schon im dritten Quartal vorzeitig erfüllt worden, sieht man dort das Glas eher halb voll als halb leer. Das liegt vor allem an den größten Messstellenbetreibern mit mehr als 500.000 Smart-Metern. Deren Einbauquote liegt durchschnittlich nun bei 27,1 Prozent. Bei den kleinsten, mit weniger als 30.000 Messstellen, waren es durchschnittlich nur noch 14,6 Prozent.
Massive Keller und Zählerschränke als Problem
Diese großen Unterschiede haben etwas mit funktionierenden Prozessen zu tun, aber auch mit Erfahrungswerten. Denn die Schwierigkeiten beim Einbau sind ganz unterschiedlicher Art – und nicht nur der oft beklagten Fachpersonalknappheit geschuldet. Teilweise sind es ganz banale Dinge, wie etwa inkompatible Verbindungskabel zwischen den beiden unterschiedlichen Bauteilen aus Zähler und Kommunikationsmodul, die beim Rollout dann für Schwierigkeiten sorgen würden. Ein weiteres Problem für den Stromnetzbetreiber sind die Hochhausarchitekturen: Stromanschlüsse kommen üblicherweise im Keller an – doch alles, was funkt und massive Beton- und Stahlbauten werden keine Freunde. Der Standard-DDR-Plattenbau, aber auch viele Bürohochhäuser und manche Privatbauten verfügen über solch massive Kellergeschosse – was für die Funksignale, die das Smart-Meter-Gateway empfangen und senden muss, nicht förderlich ist.
Reicht die Verbindungsqualität dann nicht, muss eine Außenantenne angebunden und installiert werden – was den Aufwand deutlich vergrößert. Die vorgeschriebenen Zählerschränke können dabei zusätzliche Probleme machen, schildern Fachleute: Erst in den vergangenen Jahren werden sie zunehmend mit weniger signalhemmenden Kunststofftüren ausgestattet. Am Ende aber muss jeder einzelne Zähler physisch einzeln angefasst, verdrahtet und getestet werden – und das dauert.
Moment-Prozente bei wachsender Pflichteinbaumenge
„Es liegt auf der Hand, dass die neue Technik nicht über alle Kunden gleichzeitig ausgerollt werden kann“, sagt eine BdEW-Sprecherin. „Dafür fehlen die Ressourcen und es ist nicht effizient.“ Doch die politischen Forderungen nach einem besser steuerbaren Netz und das Ausbautempo passen immer noch nicht zusammen. Bei 100% Smart-Meter-Quote angekommen ist bislang nur ein Unternehmen: ausgerechnet die Kraftwerkstochter des derzeit wieder elektroskeptischeren Wolfsburger Volkswagen-Konzerns.
Die Netzbetreiber müssen dennoch deutlich schneller werden. Denn die 4,7 Millionen Pflichteinbaufälle, die die Bundesnetzagentur für Ende 2025 definiert hat, sind nur eine Momentaufnahme. Allein 93.022 Erzeuger mit mehr als 6 Kilowattstunden Leistung kamen 2026 laut Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur bereits hinzu – und die viel diskutierte und oft zu Unrecht diskreditierte Wärmepumpe erlebt angesichts der Unsicherheiten bei fossilen Energieträgern großes Interesse. Mit jeder neuen Wärmepumpe, Wallbox und größeren Solaranlage wächst also die Zahl der Pflichteinbaufälle – allerdings wird inzwischen bereits bei der Installation ein Smart-Meter eingebaut.
An einer Bestandsaufnahme der Bundesregierung aus dem Jahr 2007 hat sich also wenig geändert: „Die Erfassung des Energieverbrauchs in Deutschland entspricht nicht dem technischen Entwicklungsstand.“ Immerhin: 53,8 Prozent oder gut 30 Millionen der Messeinrichtungen sind nun „modern“, also elektronische Zweiwegezähler. Dazu kommen die gut drei Millionen „iMSys“. Es liegen also nur noch knapp 23 Millionen mechanische Ferraris-Drehzähler vor den Messstellenbetreibern, bis die vollständige Digitalisierung des Stromnetzes auf Endverbraucherebene gelungen ist.
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