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Verbraucherschutz: Kalifornien schränkt Schiedsgerichtsklauseln ein


Schiedsgerichtsklauseln in Verbraucherverträgen gelten in Kalifornien jetzt nur noch für das konkrete Rechtsgeschäft, nicht auf alle Ewigkeit für neue Verträge. Gouverneur Gavin Newsom hat am Montag eine entsprechende Gesetzesnovelle unterzeichnet. Die im Kleingedruckten versteckten Klauseln verbieten regelmäßig den Gang zu ordentlichen Gerichten und verunmöglichen Sammelklagen. Stattdessen sollen Verbraucher sich einzeln nicht-öffentlichen Schiedsgerichten unterwerfen, die von der Gegenseite ausgesucht und bezahlt werden.

Grundsätzlich bleibt das auch in Kalifornien erlaubt. Was nicht mehr geht, ist, vereinbarte Schiedsgerichtsklauseln auf andere, später geschlossene Verträge derselben Vertragspartner auszudehnen. Die knapp gehaltene Novelle gilt für alle Vereinbarungen mit Verbrauchern über Erhalt oder Nutzung von Sachen, Dienstleistungen, Geld oder Krediten. Da viele große Unternehmen in Kalifornien zu Hause sind, könnte die Maßnahme auch Konsumenten aus anderen Landesteilen schützen. Anlässe zu der Verbraucherschutzmaßnahme gibt es viele.

Besondere Aufmerksamkeit erregte der Versuch Disneys, eine Klage nach einem Todesfall im Keim zu ersticken: Ein Disney-Restaurant, das mit besonderer Vorsorge für Allergiker wirbt, soll einer Frau trotz mehrerer ausdrücklicher Hinweise auf ihre Allergien Speisen serviert haben, auf die sie allergisch war. Die Frau ist daran gestorben, ihr Witwer verklagt Disney.

Der Unterhaltungskonzern verwies vor Gericht jedoch darauf, dass der Mann Jahre vor dem tödlichen Restaurantbesuch ein Testabo des Streamingdienstes Disney+ genutzt hat. Und in dessen Nutzungsbedingungen sei ein Dokument mit einer Schiedsgerichtsklausel verlinkt gewesen. Nach einem öffentlichen Aufschrei zog Disney dieses juristische Argument zurück.

Uber hingegen bleibt in einem vergleichbaren Fall hart: Ein Ehepaar, das bei einer von Uber vermittelten Beförderung schwer verletzt wurde, kann nicht Klage führen, weil seine minderjährige Tochter Monate vor dem Unfall über Uber eine Speisenlieferung bestellt hatte. Das Kind nutzte dafür eine App auf dem Handy der Mutter, mit deren Genehmigung. Doch nickte die Tochter dabei ohne Wissen der Mutter neue Geschäftsbedingungen mit der Schiedsgerichtsklausel ab. Obwohl die Essensbestellung nichts mit dem Verkehrsunfall zu tun hat, gilt die Klausel auch dafür.

Der kalifornische Senator Thomas Umberg, der den Gesetzesantrag eingebracht hat, verweist auf ähnliche Fälle mit Airbnb, DirecTV und Walmart. „Niemand sollte den Zugang zu Gericht verlieren, weil er bei einem Streamingtest oder einer Supermarktapp Jahre vorher ‚Ich stimme zu‘ angeklickt hat“, sagte Umberg, „(Die Novelle) SB82 stellt sicher, dass Schiedsgerichtsklauseln nur für den tatsächlich unterzeichneten Vertrag gelten, nicht für jeden zukünftigen Konflikt, den sich Unternehmen ausdenken können.“


(ds)



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Deutscher Post droht offenbar Millionenstrafe für schlechten Service


Nicht nur viele Kunden, auch die Bundesnetzagentur ist unzufrieden mit der Leistung der Deutschen Post – das geht so weit, dass die Agentur der Post jetzt sogar mit Geldstrafen droht. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) ist auch für die Aufsicht der Post zuständig. BNetzA-Chef Klaus Müller machte jetzt klar: „Wenn die Post unseren Anordnungen dann nicht nachkommt, kann das im Extremfall teuer für sie werden“. Es geht um verspätete, falsch abgegebene oder beschädigte Sendungen, ob Briefe oder Pakete.

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Müller sagte den Zeitungen der Funke Mediengruppe: „Wir wollen, dass die Post ihre Dienstleistung verbessert. Das hat sie uns auch zugesagt. Wenn das nicht eintritt, haben wir Möglichkeiten laut dem Gesetz, und die werden wir nutzen.“ Im Sommer hatte die BNetzA ein neuer Höchststand an Beschwerden über die Post erreicht. „Das ist jetzt etwas weniger geworden. Und die Post hat Besserung gelobt“, sagte Müller. Das werde seine Behörde nun beobachten.

Im ersten Halbjahr waren 22.981 Beschwerden zu Postdienstleistungen eingegangen und damit 13 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum – damals war der bisherige Halbjahres-Höchstwert erreicht worden. 89 Prozent der Kritik richtet sich gegen den Marktführer Deutsche Post/DHL. Auch Post-Chef Tobias Meyer äußerte sich gegenüber der Funke Mediengruppe und pochte auf die „sehr gute Qualität“, welche die Post liefere.

Dieses Jahr musste der Bonner Konzern auch erstmals öffentliche Angaben zu den Beschwerden machen, die er direkt erhalten hatte. Bei rund 14 Milliarden Brief- und Paketsendungen im Jahr 2024 lag der Beschwerdeanteil bei 0,003 Prozent. Mit 420.000 Beschwerden waren es gut zehnmal mehr als bei der Bonner Aufsichtsbehörde eingegangen sind.

Vorher war nur bekannt gewesen, dass die Bundesnetzagentur im Jahr 2024 etwa 39.500 Beschwerden erhalten hatte, die sich auf die Deutsche Post bezogen. So manch ein Kunde dürfte seinem Ärger aber lieber bei der Post direkt Luft machen. Dass auch diese Fälle ans Licht kommen, ermöglicht das novellierte Postgesetz von 2024 – es verlangt, dass Postdienstleister auch ihre eigenen Beschwerdezahlen veröffentlichen.

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Im schlimmsten Fall droht der Post eine Millionenstrafe. So sieht das Postgesetz (PostG) ein Zwangsgeld von bis zu 10 Millionen Euro vor, welches durch die BNetzA festgesetzt werden kann – nach Maßgabe des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes. Dieses Zwangsgeld dient zur Durchsetzung von Anordnungen, welche die BNetzA gegenüber der Post verhängen kann. Anordnen kann die BNetzA hier Maßnahmen, damit ein Postdienstleister seine Verpflichtungen nach dem PostG erfüllt.

Zurzeit ersetzt die Post auch einen Teil ihrer Postfilialen durch Automaten. Müller findet das grundsätzlich gut: „Viele Leute, die tagsüber arbeiten, haben keine Chance, zu den Öffnungszeiten in eine Postfiliale zu gehen“. Für diese Kunden seien gut gemachte Automaten mit 24-Stunden-Service eine gute Sache.

Seine Behörde genehmigt die Umstellung auf solche Automaten. Dafür sei wichtig, was die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister in den betreffenden Kommunen sagten. „Und es muss klar sein, dass die Post echte Anstrengungen unternommen hat, vor Ort eine Filiale zu etablieren“, betonte er. „Wenn das nachgewiesenermaßen keinen Erfolg hatte, kommen Automaten infrage. Automaten sind besser als gar keine Post vor Ort.“


(nen)



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Neue Videokursserie: JUnit 5 praxisnah lernen


JUnit 5 ist die aktuelle Version des beliebten Java-Testframeworks und bietet gegenüber JUnit 4 unter anderem neue Möglichkeiten bei Assertions, Test-Lifecycle und Erweiterungen. Die heise academy hat eine Videokursserie veröffentlicht, die Entwickler Schritt für Schritt mit den Testkonzepten von JUnit 5 und deren praktischer Umsetzung vertraut macht. Die Inhalte richten sich an alle, die über einfache Testfälle hinausgehen wollen, und bietet tiefere Einblicke in moderne Testarchitekturen mit JUnit 5 – insbesondere, wie Tests modular gestaltet und auf eigene Projektanforderungen zugeschnitten werden können.

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In „Teil 1: Einstieg in die Welt des Testens mit Java“ führt Java-DevSecOps-Experte Sven Ruppert in die Grundlagen von JUnit 5 ein – von der Einrichtung der Testumgebung bis zu strukturierten Tests mit Assertions, Assumptions und den wichtigsten Lifecycle-Annotationen.

Teil 2: Parametrisierte Tests und erweiterte Techniken“ stellt leistungsstarke Features in JUnit 5 vor, die es ermöglichen, Unit-Tests flexibler und besser lesbar zu gestalten, was grundlegend ist für die Testautomatisierung in der Java-Entwicklung.

Teil 3: Fortgeschrittene Testtechniken und Erweiterungen“ widmet sich fortgeschrittenen Testmethoden und dem Extension-Mechanismus. Damit lassen sich Tests nicht nur modular und wiederverwendbar gestalten, sondern auch flexibel anpassen und erweitern.

„Teil 4: Erweiterungen und Custom Test Engines“ erscheint 2026.

Grundkenntnisse in der Java-Programmierung sind erforderlich. Erfahrungen im Umgang mit Entwicklungswerkzeugen wie IDEs (z.B. IntelliJ, Eclipse) sind von Vorte

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Parallel dazu behandelt Sven Ruppert die Inhalte der Videokursserie im heise academy Blog: Von „Testing mit Assertions und Assumptions“ über „Parametrisierte Tests“ bis hin zu „Extensions“ orientieren sich die Beiträge an den einzelnen Teilen der Videokursserie und geben einen Überblick über die umfassenden Möglichkeiten des Testens mit JUnit 5.

Die Blogbeiträge stehen kostenfrei zur Verfügung – ideal, um einen ersten Eindruck zu gewinnen. Für alle, die noch tiefer in die Themen eintauchen möchten, sind die einzelnen Videokurse zum Preis von 95 € bzw. 195 € erhältlich. Besonders attraktiv ist der heise academy Pass: Für nur 49 € im Monat besteht uneingeschränkter Zugriff auf das gesamte Kursangebot der heise academy, wobei jährlich 45 neue Videokurse dazukommen.

Alle Infos zum Angebot finden sich auf der Website der heise academy.

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Achtloser Umgang mit Miet-E-Scootern: Florenz zieht die Reißleine


Die italienische Stadt Florenz verbannt Miet-E-Scooter im kommenden Jahr von ihren Straßen und Gehwegen. Die Stadtverwaltung der 360.000-Einwohner-Stadt in der Toskana werde keine Verträge mit den bisherigen Anbietern von E-Scootern mehr verlängern, meldete die Nachrichtenagentur Ansa. Der Stopp greift demnach ab dem 1. April 2026.

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Florenz gehört zu den meistbesuchten Städten Italiens, das neue Verbot dürfte auch viele Reisende betreffen. E-Scooter lassen sich per Smartphone-App ausleihen. Die E-Scooter der Verleihfirmen sind besonders bei Touristen beliebt, um die Stadt am Fluss Arno schnell und flexibel zu erkunden. Berühmt ist Florenz vor allem für den eindrucksvollen Dom und die weltbekannten Uffizien, ein Kunstmuseum.

Begründet wurde der Schritt damit, dass die Durchsetzung der in Italien seit Ende 2024 geltenden Helmpflicht für E-Scooter nicht gewährleistet werden kann. Von der Stadt hieß es zudem, die Fahrzeuge führten zu Problemen in der Stadt. „Oftmals werden sie falsch geparkt, in die falsche Richtung gefahren oder auf Gehwegen abgestellt“, sagte Verkehrsassessor Andrea Giorgio.

E-Scooter gehören in vielen Städten Italiens seit einigen Jahren zum Stadtbild, vor allem in der Hauptstadt Rom sowie in Mailand im Norden. Bei Einheimischen sorgen sie oft für Ärger, für manche sind sie ein Dorn im Auge.

Alternativ will die Stadtverwaltung von Florenz nun vermehrt auf Leihfahrräder setzen und deren Anzahl erhöhen. Gleichzeitig wird jedoch nicht ausgeschlossen, dass die Stadt künftig neue und besser kontrollierte Formen des E-Scooter-Verleihs prüft, „basierend auf einem klaren Rechtsrahmen und technologischen Lösungen, die die Helmpflicht effektiv durchsetzen“, hieß es.

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Auch in anderen europäischen Städten werden E-Scooter reguliert oder ganz verboten. So verbannten bereits Madrid oder Paris die Leihroller aus dem Stadtgebiet. Als erste deutsche Stadt ging Gelsenkirchen diesen Weg.


(nen)



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