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Verwechslungsgefahr: Apple verklagt US-Kinokette „Apple Cinemas“


Apple hat die kleine US-Kinokette „Apple Cinemas“ verklagt. Der Anbieter nutze die bekannte Marke bewusst, um daraus Vorteile zu ziehen, lautet der Vorwurf des iPhone-Herstellers. Eine solche Namensähnlichkeit sorge bei Kinobesuchern wie Kunden für Verwirrung und könne zudem die Marke Apple schädigen. Der IT-Konzern verweist unter anderem auf Beschwerden über schmutzige Kinosäle und „unterirdisch schlechte Projektionssysteme“ in sozialen Medien – solche Kritik könne auch auf Apple als Technikfirma abfärben.

In der Klage listen Apples Anwälte weitere Kommentare etwa von Facebook-Nutzern auf, die offensichtlich verwirrt darüber sind, wer „Apple Cinemas“ betreibt. Auch Witzeleien von Nutzern, ob die Kinos ihre Tickets wohl zu „iPhone-Preisen“ verkaufen, wurden dokumentiert. „iPhone-Preise“ seien eine Anspielung auf ein anderes berühmtes Apple-Markenzeichen, merken die Konzernjuristen trocken an (Apple vs. Sand Media et al., Aktenzeichen 1:25-cv-12173, United States District Court – District Of Massachusetts).



Ein in der Klage aufgeführtes Bildbeispiel: Apple Store und Apple Cinemas.

(Bild: Screenshot Apple-Klage)

Apple hat nach eigener Angabe versucht, mit Apple Cinemas eine einvernehmliche Einigung zu erzielen. Es sei offensichtlich, dass Verwechslungsgefahr besteht – und Apple ebenfalls im Entertainment-Bereich tätig ist. Der Konzern verweist unter anderem auf seinen Streaming-Dienst und auf die hauseigenen Ladengeschäfte, in denen mitunter auch Filme oder Dokumentationen gezeigt werden. Auch auf das einst markenrechtlich geschützte „Apple Cinema Display“ verweist der Hersteller.

„Apple Cinemas“ nutze zudem einen Apfel als Logo und platziere seine Kinos in Einkaufszentren – ähnlich wie die Apple Stores, heißt es in der Klage. Die Kinokette gibt es offenbar schon seit weit über 10 Jahren, aber erst durch eine inzwischen geplante Expansion seien Apples Markenrechtsexperten darauf aufmerksam geworden. Man habe Apple Cinemas dann direkt kontaktiert und die Änderung des Namens gefordert. Der Markeneintrag von „Apple Cinemas“ sei auch durch das US-Patent- und Markenamt zurückgewiesen worden, merkt Apple an. Der Konzern fordert Unterlassung und Schadenersatz.

Apple verteidigt sein Logo und die Markeneinträge mit Nachdruck. Dabei kommt es immer wieder zu für Nicht-Markenrechtler skurrilen Situationen: In der Schweiz ließ der Konzern seine Bildmarke, die einen generischen Granny Smith in Schwarzweiß zeigt, auf weitere Bereiche ausdehnen – und stieß dabei auf großen Widerstand von Bauernverbänden. Auch kleinere Projekte mit Apfelbezug stolpern unter Umständen über Apple-Anwälte, etwa vor einigen Jahren der Rhein-Radweg „Apfelroute“.


(lbe)



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