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Wero: Der europäische Bezahldienst unter der Lupe


Eher leise ist im Juli 2024 das neue paneuropäische Smartphone-Bezahlsystem Wero gestartet. Mithilfe des Dienstes können sich Nutzer mittels ihrer Banking-Apps oder einer eigens entwickelten Wero-App gegenseitig Geld auf ihre Girokonten überweisen. Sie brauchen dabei nicht fehleranfällig mit IBANs zu hantieren, es genügt eine Handynummer oder Mailadresse des Gegenübers. Privatnutzer zahlen dafür nichts extra.

  • Mit Wero bauen europäische Banken einen eigenen Smartphone-Bezahldienst auf.
  • Bisher kann Wero nur Zahlungen zwischen zwei Personen abwickeln, im Lauf der nächsten Monate sollen aber Onlinehandel und Ladenkassen hinzukommen.
  • Die praktische Nutzung ist bisher einfach. Die Chance, mit US-Diensten wie PayPal konkurrieren zu können, ist groß.

Vergleichbares bieten schon länger PayPal und andere Zahlungsdienste in vielen Ländern. Das Konsortium hinter Wero will dennoch nichts Geringeres als eine schlagkräftige europäische Alternative dazu aufbauen. Hinter Wero stehen 14 deutsche, französische, niederländische und belgische Banken, die das System in Kürze auch zum Onlinehandel und an die Ladenkassen bringen wollen.

Wir haben uns Wero in der Praxis angesehen und erklären, wie es funktioniert und was es beim Nutzer voraussetzt. Außerdem erklären wir, welche Erweiterungen geplant sind und wann sie kommen sollen.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Wero: Der europäische Bezahldienst unter der Lupe“.
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Zertifikate: BGH-Urteil bringt Anbieter von Online-Lernkursen auf die Barrikaden


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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit einem jetzt veröffentlichten Urteil vom 2. Oktober (Az.: III ZR 173/24) Anbieter von Online-Lernkursen unter Druck gesetzt. Die Karlsruher Richter erklärten damit ein gut 7000 Euro teures Online-Coaching-Programm ohne behördliche Zulassung für nichtig. Auf Basis ihrer fortlaufenden Rechtsprechung stellten sie klar: Angebote wie der sogenannte „E-Commerce Master Club“, die Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln und bei denen Lehrende und Lernende räumlich getrennt sind, fallen unter das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG). Eine Zulassung durch die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) ist demnach zwingend, da ihr Fehlen den Vertrag nach Paragraf 7 FernUSG ungültig macht. Der BGH betont, dass der Schutz des FernUSG auch für Existenzgründer und Kleinunternehmer gilt, nicht nur für klassische Verbraucher.

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Dieses Urteil katapultiert die digitale Bildungswirtschaft nach eigener Darstellung in einen „rechtlichen Albtraum“. In einem heise online vorliegenden Brandbrief an Bundesbildungsministerin Karin Prien (CDU) beklagten die Anbieter schon im August, dass das FernUSG aus dem Jahr 1976 – entworfen für den Postverkehr – heute voll auf die digitale Gegenwart pralle. Sie monierten, das Gesetz sei „realitätsfern, innovationsfeindlich“ und gefährde „massiv den digitalen Bildungsstandort“. Die völlig unzeitgemäße Auslegung zentraler Rechtsbegriffe schaffe ein „Klima der Angst und rechtlichen Unberechenbarkeit“. Der neue BGH-Spruch bedeutet laut dem Anbieter Digistore24, dass letztlich jeder Online-Zeichenkurs genauso zertifiziert werden müsse wie eine berufliche Weiterbildung. Da das Zulassungsverfahren langwierig, teuer und bürokratisch sei, stünden viele Kurse vor dem Aus. Zugleich zielten tausende Gerichtsverfahren auf eine Rückzahlung der Kursgebühren ab.

Die Rechtsunsicherheit wird seit Langem durch widersprüchliche Auslegungen der Gerichte befeuert. So urteilte etwa das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg, dass die „räumliche Trennung“ bei Online-Schulungen trotz Live-Setting gegeben sei, da sich Lehrende und Lernende in unterschiedlichen Räumen aufhielten. Im Gegensatz dazu sah das OLG Nürnberg die räumliche Trennung in einem virtuellen Klassenraum als nicht gegeben an, da ähnlicher Kontakt wie im Präsenzunterricht möglich sei. Auch beim Merkmal der „Überwachung des Lernerfolgs“ herrscht Uneinigkeit: Das OLG Stuttgart wertete bereits die Option, Fragen zu stellen, als Lernkontrolle. Das OLG Köln lehnte dagegen eine „WhatsApp-Fragen-Flatrate“ ab, da eine Überprüfung des Erfolgs durch den Lehrenden erfolgen müsse. Die Branche sieht den jahrelangen Reformstau als bildungspolitisches Versagen. Sie warnt, dass ein weiteres Abwarten zur „mutwilligen Gefährdung eines gesamten Wirtschaftssegments“ und zum Verlust des Anschlusses an die digitale Bildungszukunft führe.

Die Anbieter digitaler Wissensvermittlung fordern angesichts der BGH-Linie, die etwa die Lernkontrolle so weit fasst wie das OLG Stuttgart, von der Bundesregierung entschlossenes Handeln. Sie verlangen die sofortige Reform des FernUSG, um digitale Lernrealitäten widerzuspiegeln und die Wettbewerbsfähigkeit zu sichern. Nötig sei ein sofortiges Moratorium für die Anwendung des veralteten Gesetzes, bis eine zeitgemäße Reform verabschiedet ist. Anstelle des langsamen und unflexiblen Zulassungsverfahrens soll ein digitales, abgestuftes Zertifizierungsmodell etabliert werden, das Start-ups nicht ausbremst und Markteintrittsbarrieren abbaut. Ziel der von Schwarz-Rot im Koalitionsvertrag versprochenen FernUSG-Modernisierung müsse ein Verbraucherschutz sein, der Vertrauen schafft und Orientierung gibt.


(nie)



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Social Media ab 16 Jahren? Großer Bahnhof für Mindestalterforderung


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Die Petenten machten vor ihrem Termin im Petitionsausschuss Stimmung für ihr Anliegen und sie brachten mehr als die nötigen Stimmen für ihre Anhörung mit. Mehr als 150.000 Unterschriften zählt das vorgebrachte Anliegen auf Openpetition.de, auf der offiziellen Bundestags-Petitionsseite sind es immerhin etwa 35.000 Unterschriften, die sich den Forderungen nach einer Mindestaltersgrenze von 16 Jahren für Social-Media-Angebote anschließen. Doch der Teufel liegt wie stets im Detail – während die Zeit verrinnt.

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„Kinder sind täglich auf Social Media schutzlos massiven Risiken ausgesetzt“, trägt Verena Holler als Petentin für den Verein „SmarterStartAb14“ vor. Es gehe um den Schutz vor rücksichtslosen Geschäftsmodellen, gegen die „Maximierung der Nutzungszeit“ und „passgenaue Inhalte, die auf Probleme zugeschnitten sind“ und diese damit verstärken würden. Suchtfördernde Algorithmen müssten verboten werden, fordert Holler, und in Kombination mit Altersverifikationsmechanismen sei das zumindest wirksam. Plattformen, die sich an die Vorgaben nicht hielten, müssten notfalls gesperrt werden, denn: „Solange Social Media Kinder nicht schützt, müssen wir Kinder vor Social Media schützen.“

Vom Vorbild Australien ließe sich ab Dezember lernen, wie das aussehen könne. Wichtig sei aber, dass Regeln konsequent durchgehalten würden. „Sobald es Ausnahmen gibt, heißt es wieder: Aber alle anderen haben TikTok“, sagte Verena Holler. Der Schutz dürfe nicht vom Elternhaus abhängen.

Zudem enttäuscht auch die fehlende Durchsetzung von Gesetzen. Der Digital Services Act etwa sei eines, in dem eigentlich viele wichtige Dinge enthalten seien. Drei Jahre nachdem der DSA greife, „sollten Plattformen gewisse Dinge erfüllen, tun es aber nicht“, monierte Holler deshalb mit Blick auf die nicht umgesetzten Verpflichtungen zum Schutz Minderjähriger. „Es ist ein Wettlauf gegen die Zeit“, sie könne als Mutter nicht zehn Jahre warten, bis eine Regelung greife.

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Dass es Probleme mit den Social-Media-Plattformen und deren Umgang mit Kindern und Jugendlichen gebe, das bestritt heute auch im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus keiner der Parlamentarier. Doch dass die Lösungen dennoch kompliziert sein könnten, deuteten die Abgeordneten durchaus an. Rupert Stöwe fragte etwa für die SPD-Bundestagsfraktion, inwieweit in die Erziehungsverantwortung rechtlich eingegriffen werden könne – um selbst zu dem Schluss zu kommen, dass ein Eingriff hier gerechtfertigt sein könne.

Als die Petition im Februar 2025 offiziell beim deutschen Parlament eingereicht wurde, war noch nicht klar, welche Wege die nächste Bundesregierung gehen will. Doch bevor sich der Petitionsausschuss damit befasst hat, setzte die neue schwarz-rote Bundesregierung durch das federführende Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) eine Expertenkommission ein, die binnen eines Jahres nun Lösungen vorschlagen soll.

„Wir brauchen eine klare, zukunftsfähige Strategie, die junge Menschen vor den Gefahren der digitalen Welt schützt, ohne ihre Möglichkeiten zu beschneiden“, sagt Bundesbildungsministerin Karin Prien (CDU) auf Anfrage von heise online. „Auch ich sehe, dass eine altersgemäße Regulierung dringend erforderlich ist. Ich bin deshalb sehr froh um die breite Debatte, die dazu geführt wird.“ Ihr sei wichtig, dass als Gesellschaft gemeinsam Verantwortung übernommen werde. Es gehe darum, „sicherzustellen, dass unsere Kinder nicht nur Medienkompetenz erwerben, sondern auch geschützt sind. Unser Ziel ist eine digitale Welt, in der sich junge Menschen frei entfalten können.“

Prien war heute nicht bei der Anhörung, aber die parlamentarische Staatssekretärin im BMBFSFJ Mareike Wulf schilderte, wie das federführend zuständige Haus auf die Thematik schaue: „Wir sehen die Notwendigkeit, weitere Schritte zu gehen, Kinder und Jugendliche im Netz besser zu schützen.“ Aber das solle eben wissenschaftsbasiert stattfinden. Voraussetzung für Altersgrenzen etwa wäre eine wirksame Altersverifizierung, sagte die parlamentarische Staatssekretärin. Etwa mittels EUDI-Wallet solle der Nachweis erfolgen. Das allerdings würde eine Positivbestätigung der Minderjährigkeit bedeuten, ein Umstand, den das BMBFSFJ am Montagmittag nicht vortrug. Für die Wallet ist das Digitalministerium zuständig, im Familienministerium wird derweil gehofft, dass die Einführung mit dem Ende der Arbeit der Expertenkommission zusammenfallen könne.

Regulatorisch warnte die parlamentarische Staatssekretärin Mareike Wulf zudem vor einem deutschen Alleingang, wie er in anderen EU-Staaten vorgesehen ist, etwa in Dänemark. Die Lösung müsse europäisch sein – und dafür würde unter anderem auch der für Ende 2026 angekündigte „Digital Fairness Act“ eine weitere Chance bieten.

Dennoch zufrieden zeigte sich nach der gut halbstündigen Anhörung im Bundestag der zweite Vertreter der Petitionsinitiative, der Wirtschaftsinformatiker Tobias Windbrake: Dem Anliegen sei zugehört und Unterstützung aus fast allen Fraktionen signalisiert worden. Dennoch wünscht er sich mehr Aktivität seitens der Verantwortlichen angesichts der vielen Vorschriften, die aber nicht durchgesetzt würden: „Wenn es defekte Produkte gibt, die so viele Mängel haben, dann werden sie vom Markt genommen.“ Würden die Plattformen das im laufenden Betrieb nicht behoben kommen, müssten sie die Gelegenheit zur Offlinenachbesserung erhalten. „Wenn das am Horizont stünde, wette ich, dass es innerhalb von wenigen Tagen oder Wochen einen solchen Schutz gäbe“, sagt Windbrake. Dass die Anbieter aber freiwillig die entsprechenden Schritte ergreifen würden, daran haben die Petenten arge Zweifel – und nicht nur die. Windbrake, der auch im Vorstand der Initiative tätig ist, hat heise online einige Tage vor dem Termin im Petitionsausschuss für ein längeres Gespräch zur Verfügung gestanden.

Dem Anliegen positiv gegenüber steht auch Anna Lührmann, Grünen-Bundestagsabgeordnete. Doch darauf zu hoffen, dass die Unternehmen gute und nicht nur kostengünstige Lösungen entwickeln würden, davor warnt sie. „Ich halte nichts davon, das nur den Konzernen zu überlassen“, erklärte sie. Die würden dann „diskriminierende Algorithmen“ einsetzen, „die neue Probleme mit sich bringen.“ Zwar könne KI etwa helfen, Teens von 60-Jährigen zu unterscheiden, aber zwischen 16- und 17-Jährigen etwa, das halte sie für schlicht nicht machbar.


(kbe)



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Rumble kauft deutschen Cloudanbieter Northern Data


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Die US-Videoplattform Rumble übernimmt den deutschen Cloudanbieter und Rechenzentrums-Betreiber Northern Data. Das gaben beide Unternehmen am Montag bekannt. Im Rahmen der Übernahmevereinbarung wird die selbst ernannte „Freedom-First“-Technologieplattform, auf der u. a. der Social-Media-Dienst Truth Social von US-Präsident Donald Trump gehostet wird, allen Aktionären von Northern Data ein freiwilliges öffentliches Aktienumtauschangebot unterbreiten. Northern Data soll nach Abschluss des Angebots von der Börse genommen werden.

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Jeder Aktionär von Northern Data, der das Angebot annimmt, erhält 2,0281 neu ausgegebene Rumble-Aktien der Klasse A im Austausch für jede Northern Data-Aktie, erklärte Rumble in einer Mitteilung. Die Aktientransaktion hat demnach einen Wert von rund 767 Millionen US-Dollar (663 Millionen Euro). Northern Data kündigte an, dass es seinen Aktionären einen zusätzlichen Bonus in Höhe von 200 Millionen US-Dollar (rund 173 Millionen Euro) in bar zahlen werde, wenn es gelingt, das Krypto-Mining-Geschäft in Form eines Rechenzentrums in Corpus Christi vor Abschluss der Transaktion zu diesem Wert zu verkaufen.

Die Aktionäre von Northern Data müssen sich alles in allem aber mit weniger zufrieden geben als noch im Sommer angekündigt. Das von Rumble Anfang August unterbreitete Übernahmeangebot war mit 1,17 Milliarden US-Dollar (rund eine Milliarde Euro) bewertet worden. Rumble wolle, so hieß es noch vor drei Monaten, 2,319 eigene Aktien für jeden Anteilsschein von Northern Data bieten.

„Ein wichtiger Ankerkunde“ des fusionierten Unternehmens nach Abschluss der Transaktion wird das Kryptowährungsunternehmen Tether, Betreiber des gleichnamigen Stablecoins, heißt es weiter. Im Februar war Tether mit 775 Millionen US-Dollar bei Rumble eingestiegen und hält derzeit 48 Prozent der Anteile. Auch der Tech-Milliardär Peter Thiel und Narya, eine von JD Vance, dem aktuellen US-Vizepräsidenten, mitgegründete Beteiligungsfirma, gehören zu den Investoren bei Rumble. Tether wiederum ist mit 54 Prozent zudem Mehrheitsaktionär bei Northern Data.

Durch die nun angekündigte Übernahme von Northern Data erhält Rumble 22.400 der begehrten Nvidia-Grafikprozessoren (GPUs) und ein global verteiltes Netzwerk von Rechenzentrumsstandorten. „Nach Abschluss der Transaktion wird Rumble sein Cloud-Geschäft durch die Übernahme eines der größten GPU-Bestände in Europa sowie eines Rechenzentrumsgeschäfts skalieren und ausbauen können“, heißt es dazu in der Ankündigung von Rumble.

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Da Northern Data über einen der größten GPU-Cluster in Europa verfüge und Rumble eine starke Markenposition in den USA habe, werde der Deal dem fusionierten Unternehmen bedeutende Möglichkeiten eröffnen, so Rumble. Angekündigt werden „Investitionen in Datenkapazitäten in Europa, globale Expansion und verstärkte Investitionen in den USA, um den weltweit wachstumsstarken KI-Markt zu erschließen“.

„Die Ergänzung unseres bestehenden Video- und Cloud-Portfolios um GPUs und Rechenzentren ist nur der Anfang“, so Chris Pavlovski, Vorsitzender und Chief Executive Officer von Rumble. „Unsere Vision ist es, dieses Ökosystem durch neue Vertikalen weiter auszubauen, darunter Finanzdienstleistungen wie Rumble Wallet, KI-Chatbots und -Agenten, Produktivitätssuiten mit E-Mail und Speicher sowie neue Web-Navigationslösungen.“


(akn)



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