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Wero: Der europäische Bezahldienst unter der Lupe


Eher leise ist im Juli 2024 das neue paneuropäische Smartphone-Bezahlsystem Wero gestartet. Mithilfe des Dienstes können sich Nutzer mittels ihrer Banking-Apps oder einer eigens entwickelten Wero-App gegenseitig Geld auf ihre Girokonten überweisen. Sie brauchen dabei nicht fehleranfällig mit IBANs zu hantieren, es genügt eine Handynummer oder Mailadresse des Gegenübers. Privatnutzer zahlen dafür nichts extra.

  • Mit Wero bauen europäische Banken einen eigenen Smartphone-Bezahldienst auf.
  • Bisher kann Wero nur Zahlungen zwischen zwei Personen abwickeln, im Lauf der nächsten Monate sollen aber Onlinehandel und Ladenkassen hinzukommen.
  • Die praktische Nutzung ist bisher einfach. Die Chance, mit US-Diensten wie PayPal konkurrieren zu können, ist groß.

Vergleichbares bieten schon länger PayPal und andere Zahlungsdienste in vielen Ländern. Das Konsortium hinter Wero will dennoch nichts Geringeres als eine schlagkräftige europäische Alternative dazu aufbauen. Hinter Wero stehen 14 deutsche, französische, niederländische und belgische Banken, die das System in Kürze auch zum Onlinehandel und an die Ladenkassen bringen wollen.

Wir haben uns Wero in der Praxis angesehen und erklären, wie es funktioniert und was es beim Nutzer voraussetzt. Außerdem erklären wir, welche Erweiterungen geplant sind und wann sie kommen sollen.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Wero: Der europäische Bezahldienst unter der Lupe“.
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Was mobile Klimaanlagen leisten: Drei Kühl-Geräte im Praxistest​


Bei 30 Grad und mehr in der Wohnung lässt sich weder sinnvoll arbeiten noch schlafen. Doch was tun, wenn es draußen und drinnen wochenlang heiß ist und die dringend notwendige Abkühlung ausbleibt? Eine echte Klimaanlage verspricht zwar Abhilfe, fest installieren darf die aber nur ein Fachmann. Für die meisten Mieter ist der notwendige Wanddurchbruch schlicht unmöglich.

Mobile Klimageräte lassen sich auch ohne bauliche Veränderungen betreiben. Zudem ist solch eine Anlage flexibler einsetzbar, arbeitet idealerweise also immer dort, wo man es gerade kühl braucht: beispielsweise tagsüber im Arbeits- und abends im Schlafzimmer. Die Flexibilität der Geräte kommt zwar mit einigen Nachteilen daher, doch die nimmt man gerne in Kauf, wenn die tropische Hitze im Zimmer nachlässt.

Wir wollten wissen, was die mobilen Klimaanlagen wirklich leisten. Liefern sie die notwendige Abkühlung, wie laut sind sie, wie viel Strom schlucken sie eigentlich und wie brauchbar sind die Apps? Dafür haben wir uns exemplarisch drei Modelle ins Büro geholt: das AEG AXP26U339CW Comfort 6000 für rund 360 Euro, das Medion Life X960HS für 380 Euro und das Premium-Gerät DeLonghi Pinguino PAC EX130 CST WIFI für rund 1000 Euro. Die Anlage von AEG ist eine der günstigsten Geräte mit App-Anbindung, das Medion-Gerät bietet sogar eine Heizfunktion und das DeLonghi-Modell verspricht viel Komfort über individuelle Einstellmöglichkeiten. Als besonders starkes Gerät muss es exemplarisch aufzeigen, welche Unterschiede bei Lautstärke und Kühlvermögen zu erwarten sind.


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Asus GeForce RTX 5080 Noctua Edition ist fast 40 cm lang


Die Kooperation zwischen dem Hardware-Hersteller Asus und dem Kühlungsspezialisten Noctua geht in die fünfte Iteration. Gemeinsam haben die beiden Firmen die Asus GeForce RTX 5080 Noctua Edition vorgestellt. Sie hat eine auffällige Änderung: einen dritten Lüfter.

Von der GeForce RTX 3070 Noctua Edition bis zur GeForce RTX 4080 Super Noctua Edition kamen bisher immer zwei 120-mm-Lüfter vom Typ NF-A12x25 zum Einsatz. Auf der 5080er-Variante sitzen nun drei NF-A12x25 G2.


(Bild:

Asus

)

Um Platz für drei 120-mm-Lüfter zu machen, wächst die GeForce RTX 5080 Noctua Edition auf eine Länge von 385 mm. Wie ihre Vorgängerinnen belegt sie vier Steckplätze. Asus‘ anderen RTX-5080-Modelle der TUF- und Astral-Serien verwenden drei flachere 110-mm-Lüfter und sind 348 beziehungsweise 358 mm lang.

Die Noctua Edition bekommt einen eigens angepassten Kühlkörper. Er ist länger und nutzt elf Heatpipes über einer sogenannten Vapor Chamber zur Verteilung der Abwärme.


Grafischer Vergleich zweier Kühler

Grafischer Vergleich zweier Kühler

Kühler der neuen Noctua Edition und des TUF-Gaming-Schwestermodells im Vergleich.

(Bild: Noctua)

In einer eigenen Performance-Analyse beschreibt Noctua den thermischen Vorteil der GeForce RTX 5080 Noctua Edition. Bei automatischen Lüftereinstellungen bleibt diese unter gleichen Testbedingungen sechs Grad Celsius kühler als die Schwestermodelle TUF Gaming und ROG Astral. Die große Stärke liegt allerdings in der Geräuschentwicklung: Die Lautstärke sinkt demnach gleichzeitig um bis zu 14,5 dB(A).


Drei Graphen nebeneinander zur Kühlleistung verschiedener Grafikkarten

Drei Graphen nebeneinander zur Kühlleistung verschiedener Grafikkarten

Die Kühleigenschaften der Noctua im Vergleich zur TUF Gaming und ROG Astral.

(Bild: Noctua)

Asus betrachtet die ROG-Astral-Version seiner GeForce RTX 5080 weiterhin als Topmodell. Die Noctua Edition muss sich daher mit einem niedrigeren GPU-Boost-Takt von 2700 statt 2760 MHz begnügen. In der Praxis dürfte allerdings kein Unterschied spürbar sein.

Auf Nachfrage bestätigte Asus, dass die GeForce RTX 5080 Noctua Edition ab September erhältlich sein soll. Einen Preis nennt der Hersteller bislang nicht. Die 4080-Super-Vorgängerin kostete 1300 bis 1400 Euro. Da die Preise bei der alten Generation generell niedriger waren, ist beim Neuling ein höherer Preis Richtung 1500 Euro zu erwarten.


(mma)



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Australien: Apple und Google wegen Wettbewerbsverstößen verurteilt


Auch wenn Apple sich wiederholt über das Vorgehen Europas bei der Regulierung von Tech-Unternehmen irritiert zeigte, sieht sich der iPhone-Hersteller doch in anderen Teilen der Erde ebenfalls Eingriffen in seine Geschäftspolitik ausgesetzt. In Australien hat jetzt ein Gericht Apple und seinen Mitbewerber Google wegen Marktmissbrauchs verurteilt. Lachender Dritter ist der Spielehersteller Epic Games. Das Unternehmen von Tim Sweeney kündigte an, bald auch in Australien mit seinem alternativen App Store an den Start zu gehen. Dies teilte das Unternehmen auf X mit. Bislang existiert dieser Store nur im Gebiet der Europäischen Union.

Die Entscheidung eines Bundesgerichts könnte für die Herausgeber der Smartphonebetriebssysteme iOS und Android aber noch viel empfindlichere Auswirkungen haben. Millionen von Verbrauchern und Entwicklern können nun Schadensersatz in Höhe von mehreren Hundert Millionen Dollar fordern. Richter Jonathan Beach stellte in seinem Urteil fest, dass beide Tech-Konzerne gegen Abschnitt 46 des australischen Wettbewerbs- und Verbrauchergesetzes verstoßen haben, indem sie ihre Marktmacht missbrauchten, um den Wettbewerb zu beschränken. Die Entscheidung ebnet den Weg für Sammelklagen, die 15 Millionen Verbraucher und 150.000 App-Entwickler vertreten.

Die Klagen, angeführt von den Anwaltskanzleien Phi Finney McDonald und Maurice Blackburn sowie dem Fortnite-Entwickler Epic Games, warfen Apple und Google vor, illegale Monopole im App-Verkauf zu betreiben. Beide Unternehmen hätten durch das Verbot oder die starke Behinderung alternativer Stores und Websites Entwickler dazu gezwungen, ihre Bezahlplattformen zu nutzen, die zwischen 15 und 30 Prozent der Verkaufserlöse als Gebühren einbehielten. Der Rechtsstreit begann im Jahr 2020, als Fortnite aus den App Stores von Google und Apple entfernt wurde, nachdem Epic Games ein eigenes In-App-Bezahlsystem eingeführt hatte, um die Provisionen der Tech-Riesen zu umgehen.

Während Apple sein App Store-System als geschlossenes Ökosystem betreibt, verfolgt Google mit Android einen offeneren Ansatz. Nutzer können theoretisch mehrere App Stores verwenden und Apps direkt von Websites herunterladen. Dennoch stellte das Gericht fest, dass Google durch restriktive Verträge und die Kontrolle über das Android-Ökosystem ähnlich wettbewerbsschädigend agierte.

Richter Beach wies auch Apples Argument zurück, die Beschränkungen in iOS dienten ausschließlich Sicherheitsbedenken: „Die Tatsache, dass Apple dieses zentrale App-Vertriebssystem zum Schutz der Sicherheit eingeführt hat, bedeutet nicht, dass nicht auch ein erheblicher wettbewerbswidriger Zweck vorliegt”, zitierte ihn der australische Fernsehsender ABC.

Ein Vertreter der Kläger schätzt die möglichen Entschädigungszahlungen auf „wahrscheinlich Hunderte Millionen Dollar“. Die genaue Summe wird in einer separaten Anhörung bestimmt. Verbraucherschützer und Anwälte erwarten, dass das Urteil erhebliche Auswirkungen auf den Betrieb digitaler Plattformen in Australien haben könnte, mit möglichen Folgen wie niedrigeren Preisen, verstärktem Wettbewerb und mehr Innovation. Zusätzlich wird in Australien schon länger über eine stärkere Regulierung der Techkonzerne diskutiert.

Apple sagte in einer Stellungnahme gegenüber der australischen ABC, dass das Unternehmen die Ablehnung einiger Vorwürfe von Epic durch das australische Gericht begrüße. Jedoch sei Apple mit der Entscheidung des Gerichts zu anderen Ansprüchen überhaupt nicht einverstanden.


(mki)



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