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Windows 11 24H2: Nach Juli-Updates treten nervende Probleme auf


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Microsoft hat Nerv-Probleme nach der Installation der Sicherheitsupdates aus dem Juli oder neuerer in Windows 11 24H2 eingeräumt. Die treten insbesondere bei nicht-persistenten Windows-Installationen auffallend in Erscheinung.

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Das erklärt Microsoft in einem Support-Artikel. „Nach dem Ausstatten eines PCs mit einem kumulativen Update aus dem Juli 2025 oder neuer für Windows 11 24H2 (KB5062553) können diverse Apps wie StartMenuExperiencehost, Search, SystemSettings, Taskbar oder Explorer Schwierigkeiten haben“, schreibt Microsoft dort. Das passiere nach dem ersten Nutzer-Log-in nach dem Anwenden des Updates – und bei allen Nutzer-Anmeldungen auf nicht persistenten Betriebssysteminstallationen wie in einer virtuellen Desktop-Infrastruktur (VDI) oder ähnlichen Umgebungen, bei denen App-Pakete bei jedem Log-in installiert werden müssen. Nicht-persistente Installationen kommen etwa in großen Organisationen vor, bei denen kein größerer Grad an Personalisierung des Windows-Desktops nötig ist und in denen sich Nutzerinnen und Nutzer an unterschiedlichen Arbeitsplätzen anmelden können.

Die Fehler treten typischerweise nach Aktualisierungen für mitgelieferte Abhängigkeitspakete auf, die XAML-Komponenten enthalten. Dann können einige Komponenten nicht starten und Fehlermeldungen auf den Bildschirm bringen. Dazu gehören Explorer.exe, ImmersiveShell, ShellHost.exe oder etwa StartMenuExperienceHost. Außerdem können Anwendungsabstürze beim Initialisieren von XAML-Ansichten auftreten oder der Explorer laufen, ohne in der Taskleiste einen Eintrag anzuzeigen. Konkret lassen sich etwa Abstürze des Explorers beobachten, das Startmenü öffnet sich nicht und zeigt eine kritische Fehlermeldung, die Systemeinstellung „Start“ – „Einstellungen“ – „Systems“ startet einfach nicht ohne weitere Rückmeldung oder die ShellHost.exe stürzt ab.

Die Problemursache hat Microsoft inzwischen gefunden und bestätigt. Die betroffenen Apps haben Abhängigkeiten von XAML-Paketen, die nach der Installation des Updates nicht rechtzeitig registriert werden. Zwar arbeitet Microsoft an einer automatischen Lösung für das Problem, liefert im Support-Beitrag aber auch Hinweise, wie IT-Verantwortliche in betroffenen Umgebungen sich behelfen können.

Dazu gehört das manuelle Registrieren der fehlenden Pakete in der Nutzersitzung und ein anschließender Neustart des SiHost. Microsoft stellt dazu drei Befehle zur Verfügung, die die Registrierung übernehmen. Zudem stellt Microsoft ein Powershell-Skript für nicht persistente Umgebungen bereit. Das sollen Admins als Log-on-Skript laufen lassen.


(dmk)



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Mystischer Jahresanfang: Die Bilder der Woche 2


In dieser Woche wird es mystisch: Die gewählten Fotos sind vom Winterwetter geprägt. Landschaften zeigen sich ohne Blätter und wirken dadurch wie minimalistische Gemälde. Die Menschen tragen dicke Winterkleidung. Gefrorene Bläschen im Eis verstärken das Gefühl, dass die Natur in der Kälte erstarrt.

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Andererseits strahlt das Motiv einer Kerze Wärme aus und lässt uns durch ihr warmes Licht an die Weihnachtszeit zurückdenken. Ein bunter Fisch, umgeben von Korallen, gibt einen Ausblick auf die kommenden Jahreszeiten. Hier scheint der kalte Winter vergessen und der Sommerurlaub ruft verheißungsvoll.


Burg in der Oberpfalz

Burg in der Oberpfalz

Burgkapelle Heiligste Dreifaltigkeit

(Bild: Mike_FJ)

Die Aufnahme zeigt die kleine Burgkapelle „Heiligste Dreifaltigkeit“ in der Oberpfalz. Der Blick führt ruhig durch die Landschaft und lenkt die Aufmerksamkeit auf die klare Architektur aus massivem Stein. Licht trifft auf dunkle Flächen und betont Formen und Strukturen. Linien und Flächen ordnen das Bild streng und ausgewogen, mit den filigranen Ästen des Baumes als Gegenpol. Die reduzierte Farbgebung verstärkt die stille Wirkung. Der Ort selbst wirkt zeitlos und geschlossen. Das Bild vermittelt Ruhe und Konzentration. Es lädt zum Innehalten ein.


Brennende Kerze

Brennende Kerze

Träumen . . . GI – Kerzenschein

(Bild: lgfokus)

Eine Szene im warmen Schein des Kerzenlichts, das sich sanft über das Motiv legt und dessen Konturen verschwimmen lässt. Die helle Flamme bildet einen Kontrast zum dunklen Hintergrund. Durch die bewusste Reduzierung der Komposition entsteht eine intime und stille Stimmung. Es weckt Assoziationen von Ruhe und Besinnung.

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Unterwasserszene

Unterwasserszene

Die Natur in bunt

(Bild: aaliyah_NaturPix)

Ein farbenprächtiger Fisch schwimmt durch klares Wasser – vermutlich in einem Aquarium. Blau- und Violetttöne dominieren das Motiv. Die feinen Muster auf seinen Schuppen und Flossen ziehen den Blick an. Der Fisch hebt sich nur leicht von den Steinen des Hintergrunds ab. Die Komposition wirkt bewusst reduziert und das Bild erzeugt eine stille, kontemplative Stimmung.


Eisstruktur vor Mond

Eisstruktur vor Mond

Zauberberg

(Bild: Rudolf Wildgruber)

Vor einem Vollmond erhebt sich eine schimmernde Eisplatte. Ihre feinen Strukturen zeichnen sich deutlich ab, und ein Prisma zerlegt das Licht in die Farben Blau, Grün und Rot. So entsteht ein fast abstrakter Eindruck. Die Montage verbindet Natur und Experiment. Der runde Mond bildet einen Gegenpol zur kristallinen Form. Ein Bild, das mit Wahrnehmung und Maßstab spielt und dadurch magisch wirkt.


Milchstraße am Nachthimmel

Milchstraße am Nachthimmel

Spuren der Zeit

(Bild: Lightpix84)

Im Schnee steht ein abgestorbener Baum. Dahinter spannt sich die Milchstraße über den Nachthimmel, unzählige Sterne füllen das Bild. Der Baum erscheint wie eine dunkle Silhouette vor dem Licht des Alls. Die Komposition lebt vom Kontrast und die klare Trennung von Vordergrund und Himmel sorgt für Ordnung und Ruhe. So verbindet das Bild Vergänglichkeit und Dauer und regt zum stillen Nachdenken über die Zeit an.


Fassade des Paracelsus Bades in Salzburg

Fassade des Paracelsus Bades in Salzburg

Am Paracelsus-Bad

(Bild: NAlois)

Die Fassade des Paracelsus-Bads in Salzburg spiegelt sich in der glänzenden Oberfläche eines parkenden Autos. Im richtigen Moment zieht ein einzelner Passant in roter Jacke durch das Bild und setzt einen klaren menschlichen Akzent. Die Komposition dieses Street-Fotos lebt von Überlagerungen: Architektur, Fahrzeug und Figur verschmelzen zu einer Ebene. Klare Linien treffen auf weiche Verzerrungen. So wird ein alltäglicher Ort zu einer präzise beobachteten Aufnahme.


Düstere Winterlandschaft

Düstere Winterlandschaft

Linien und Flächen

(Bild: Thomas Brahtel)

Viel Raum, viel Schnee und viel Ruhe – eine weite Winterlandschaft liegt fast leer vor uns. Dunkle Überlandleitungen ziehen sich quer durch das Bild, während zwei schmale Orientierungspfosten feine Akzente im Weiß setzen. Durch die klare Reduktion wird die Landschaft zur abstrakten Komposition. In Schwarz-Weiß wirkt die Natur hier nicht romantisch, sondern streng und rätselhaft.


(vat)



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ChatGPT in der Schule: Auch Nutzung ohne explizites Verbot ist Täuschung


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In einem Beschluss vom 15. Dezember hat das Verwaltungsgericht Hamburg klargestellt, dass der Einsatz von KI-Instrumenten wie ChatGPT, Gemini oder Claude bei unbenannten Hausarbeiten und Leistungsnachweisen als Täuschungsversuch gewertet werden kann (Az.: 2 E 8786/25). Die Richter wiesen damit den Eilantrag eines Neuntklässlers ab, der gegen die Bewertung eines Lesetagebuchs mit der Note 6 geklagt hatte.

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In dem Fall sollte der Schüler eines Hamburger Gymnasiums im Fach Englisch eine Zusammenfassung eines im Englischunterricht gelesenen Buchs verfassen. Die Aufgabe durfte teils zu Hause erfüllt werden. Nach der Abgabe fiel der Fachlehrerin aber eine Diskrepanz auf: Während das Lesetagebuch eine außergewöhnlich gute Grammatik und Ausdrucksweise aufwies, lieferte der Schüler in einer unter Aufsicht geschriebenen Klassenarbeit zum selben Thema nur eine ausreichende Leistung ab.

Auf Nachfrage räumte der Betroffene dem Beschluss zufolge ein, ChatGPT zum Erstellen des „Reading Log“ genutzt zu haben. Die Schule bewertete die Arbeit daraufhin als Täuschungsversuch mit „ungenügend“. Der Vater des Jungen wehrte sich gerichtlich dagegen. Er brachte etwa vor, dass es keine klaren, schriftlich fixierten Regeln zur KI-Nutzung an der Lehranstalt gegeben habe.

Das Verwaltungsgericht folgte dem aber nicht. Die 2. Kammer unterstreicht, dass für schulische Leistungen grundsätzlich das Gebot der Eigenständigkeit gelte. Wer ein Hilfsmittel nutze, das diese Vorgabe maßgeblich beeinflusse, müsse sich dies vorab genehmigen lassen. Da ChatGPT zentrale Prüfungsaspekte wie Satzbau, Wortwahl und Grammatik übernehme, sei der Einsatz mit der Hilfe eines Dritten oder dem Abschreiben vergleichbar.

Die Richter stellten zugleich klar, dass ein Täuschungsversuch auch dann vorliegt, wenn kein explizites KI-Verbot ausgesprochen wurde. Die Anweisung, die Aufgabe mit eigenen Worten zu bearbeiten („use your own words“), reiche aus, um die Verwendung generativer KI auszuschließen. Für eine bewusste Täuschungshandlung genüge zudem der „bedingte Vorsatz“. Der Schüler musste es also lediglich für möglich halten und billigend in Kauf nehmen, dass sein Handeln unzulässig war.

Die Kammer hebt hervor: „In der achten Klasse darf zudem davon ausgegangen werden, dass auch vehement vorgetragene Auffassungen der Eltern – hier zur angeblich ‚rechtskonformen‘ Nutzung künstlicher Intelligenz in schulischen Prüfungen – kritisch hinterfragt und nicht ohne Rückfrage bei den Lehrkräften oder anderer Quellen für richtig gehalten werden.“

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Der Beschluss dürfte weitreichende Folgen für Schulen und Universitäten haben. Lehrkräfte, die bei auffälligen Leistungssteigerungen die Zuhilfenahme eines KI-Systems wittern und einschreiten, können sich damit weitgehend auf der sicheren Seite fühlen. Die Beweislast liegt zwar bei der Schule. Ein Geständnis nach Konfrontation mit einem begründeten Verdacht stellt aber eine ausreichende Grundlage für Sanktionen dar. Schüler und Eltern sollten sich bewusst machen, dass im Zweifel jede Form der KI-Unterstützung anzeige- und genehmigungspflichtig ist, sofern es um einen Teil der bewerteten Leistung geht. Das gilt etwa auch, wenn ein KI-System „bloß“ Formulierungen verbessern helfen soll.


(nen)



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Fitnessarmbänder ohne Display | c’t uplink


Das Fitnessarmband Whoop erlebt seit Jahren einen regelrechten Hype. Es trackt Körperdaten und generiert daraus detaillierte Auswertungen über die eigene Fitness und gibt Hilfestellung, wie man die Leistung verbessern kann. Neben ambitionierten Sportlern nutzen es mittlerweile auch Menschen, die einfach nur gesünder leben wollen. Viele davon bevorzugen darüber hinaus den Tragekomfort des Stoffbandes und das dezente Aussehen des Trackers. Die Kehrseite: Das Whoop ist kein Schnäppchen. Im kleinsten Abo werden pro Jahr mindestens 199 Euro fällig, das Rundum-Paket kostet 399 Euro.

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Logo mit dem Schriftzug "c't uplink – der Podcast aus Nerdistan"

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Den wöchentlichen c’t-Podcast c’t uplink gibt es …

Das ruft die Konkurrenz auf den Plan. Amazfit und Polar haben mittlerweile mit dem Helio Strap für 100 Euro beziehungsweise dem Loop für 180 Euro ebenfalls Fitness-Tracker ohne Display herausgebracht. Sie zeichnen ebenfalls alle wichtigen Körperdaten auf und liefern in ihren Apps ganz ohne Abo verschiedene Auswertungen. In der heutigen Ausgabe von c’t uplink sprechen wir darüber, ob Amazfit und Polar mit einer einmaligen Anschaffung genauso tiefe und detaillierte Einblicke bieten, welche Empfehlungen sie abgeben und ob sie als günstige Alternative taugen.

Zu Gast im Studio: Nico Jurran
Host: Stefan Porteck
Produktion: Tobias Reimer

► Unsere Test der Fitnessarmbänder lesen Sie bei heise+

► sowie in c’t 25/2025

In unserem WhatsApp-Kanal sortieren Torsten und Jan aus der Chefredaktion das Geschehen in der IT-Welt, fassen das Wichtigste zusammen und werfen einen Blick auf das, was unsere Kollegen gerade so vorbereiten.

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(spo)





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