Künstliche Intelligenz
XPipe 22.0: Passwortmanager werden zum SSH-Schlüsselbund
XPipe liegt in Version 22.0 vor. Das Update bringt vor allem eine flexiblere Authentifizierung, eine ausgebaute Integration von Passwordmanagern und Verbesserungen bei Containern. Im Zentrum stehen Multi-Identitäten und die direkte Nutzung von SSH-Agenten aus gängigen Passwort-Tools.
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Das Open-Core-Projekt richtet sich an Administratoren, DevOps-Teams und alle Nutzer, die viele Remote-Verbindungen und Shells einsetzen. Es dient als zentrale Oberfläche zum Starten und Verwalten von SSH-, Container-, VM- und weiteren Infrastruktur-Verbindungen.
Nutzer können jetzt mehrere Identitäten pro Zielsystem hinterlegen und zwischen ihnen wechseln. In Team-Vaults wählt XPipe automatisch eine verfügbare lokale Identität, wenn referenzierte Identitäten für den aktuellen Anwender nicht verfügbar sind. Statt mehrere Verbindungen für denselben Host anzulegen, können unterschiedliche Nutzer oder Rollen innerhalb einer Verbindung koexistieren.
Passwordmanager mit SSH-Agent-Support
XPipe unterstützt nun die SSH-Agenten von 1Password, Bitwarden, KeePassXC, Keeper und Proton Pass direkt. Laufende Agenten erkennt das Tool automatisch – eine manuelle Socket-Konfiguration entfällt. Zugangsdaten und SSH-Keys bezieht es gemeinsam aus dem Passwordmanager, was lokale Key-Dateien überflüssig machen kann. Schlüssel lassen sich im Agent-Feld auch über ihren Namen referenzieren, sofern der eingesetzte Passwortmanager das unterstützt. Darüber hinaus unterstützt XPipe jetzt mehrere 1Password-Konten gleichzeitig, zusätzliche Paketierungsformen von Bitwarden, KeePassXC und Keeper sowie nun auch Proton Pass; außerdem kann XPipe Secrets aus HashiCorp Vault abrufen.
Für Incus und LXD erkennt XPipe nun Container über alle Projekte, also getrennte Verwaltungsbereiche ähnlich Namensräumen, hinweg. Wenn ein Container eine IP-Adresse meldet, kann XPipe diese zum direkten Öffnen von Diensten nutzen, etwa für RDP- oder VNC-Verbindungen.
Für Podman verbessert Version 22.0 den Umgang mit Quadlets, also systemd-basierten Containerdefinitionen. XPipe erkennt zugehörige Unit-Files und erlaubt deren Bearbeitung. Ein Neustart greift korrekt auf den systemd-Service durch, statt nur den Container isoliert neu zu starten.
Erweiterte Suche und Schnellzugriff
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Die Suchleiste nimmt jetzt direkte Befehle entgegen. Wer etwa ssh user@host eingibt, startet sofort die passende Verbindung oder landet in einem Quick-Connect-Dialog. Die Filterung soll zudem spürbar schneller bei großen Verbindungslisten reagieren.
Kategorien lassen sich jetzt mit eigenen Icons versehen. Theme-Wechsel laufen flüssiger, und der neue Shortcut Strg+T öffnet das Terminal-Dock, das in der Vorgängerversion eingeführt wurde. Hinzu kommen zahlreiche Bugfixes, unter anderem bei SSH-Aliasen, gemischten Shell-Umgebungen und auf Windows-Systemen. Alle Informationen zu XPipe 22.0 finden sich in den Release Notes.
(fo)
Künstliche Intelligenz
Ärztetag: Klare Absage an kassengesteuerte Digitalisierung im Gesundheitswesen
Der 130. Deutsche Ärztetag in Hannover hat mit großer Mehrheit mehrere Beschlüsse zum geplanten Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) gefasst. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hatte die Reformpläne bei der Eröffnung des Ärztetags verteidigt, aber dennoch Gesprächsbereitschaft signalisiert – die Antwort des Ärztetages fiel dennoch deutlich aus: Digitalisierung ja, aber nicht auf Kosten von Patientenrechten, ärztlicher Unabhängigkeit und dem Zugang zur Versorgung.
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Erkennung von Gesundheitsrisiken Aufgabe der Ärzte
Ein zentrales Thema zog sich wie ein roter Faden durch alle Beschlüsse: die wachsende Rolle der gesetzlichen Krankenkassen in der medizinischen Versorgung. Bereits durch das 2024 in Kraft getretene Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) dürfen Krankenkassen Abrechnungsdaten ihrer Versicherten individuell auswerten, Gesundheitsrisiken identifizieren und Betroffene eigenständig kontaktieren – ohne Einbindung der behandelnden Ärztinnen und Ärzte. Der GeDIG-Entwurf soll diese Befugnisse nun massiv ausweiten: auf ePA-Inhalte, Daten Dritter und sogenannte „Reallabore“. Für die Ärzteschaft ist das ein klarer Tabubruch: Die Identifikation individueller Gesundheitsrisiken sei originär ärztliche Aufgabe und müsse im Behandlungskontext stattfinden – so ein mit 185 zu 3 Stimmen angenommener Beschluss.
Kritik an Kassenzugriff auf ePA-Daten
Die Delegierten stimmten in einem weiteren Antrag für „klare Grenzen und Datenschutz“ aufgrund der wachsenden Gesundheitsdatennutzung durch Krankenkassen. Daher fordern sie eine grundlegende Überarbeitung des GeDIG-Entwurfs und warnen vor einem schleichenden Paradigmenwechsel bei der Rolle der Krankenkassen, die sich vom reinen Kostenträger in Richtung Leistungserbringung und Fallmanagement hinentwickelt. Besonders scharf fiel die Kritik an der vorgesehenen Einwilligungslösung für den Kassenzugriff auf ePA-Daten aus – so ein weiterer mit großer Mehrheit angenommener Beschluss vom Vorstand der Bundesärztekammer: „Die geplante Einwilligungslösung schützt Patienten und Versicherte nicht ausreichend, weil sich die Betroffenen als Einzelne gegenüber ihrer Krankenkasse grundsätzlich in einer schwächeren Position befinden. Es ist zudem nicht zumutbar, stets im Blick behalten zu müssen, ob eine einmal gegebene Einwilligung aufgrund des Eintritts neuer Erkrankungen widerrufen werden sollte“.
Medizinische Entscheidungen müssen ärztlich bleiben
Mit der breitesten Mehrheit aller Beschlüsse zum GeDIG, mit 189 zu 7 Stimmen für einen Beschlussantrag, bekräftigte der Ärztetag das Prinzip der klaren Rollentrennung: Medizinische Entscheidungen darüber, ob, wie und in welchem Umfang Patienten behandelt werden, müssen frei von Kasseneinflüssen getroffen werden. Krankenkassen dürfen keine digitalen Instrumente zur Patientensteuerung betreiben, die Versorgungsentscheidungen ohne unabhängige ärztliche Verantwortung vorbereiten oder beeinflussen. Auch bei Zweitmeinungsverfahren sieht der Ärztetag einen klaren Interessenkonflikt: Krankenkassen sollten „aus Gründen des Interessenskonfliktes keine Zweitmeinungsverfahren anbieten dürfen. Solche Verfahren sollten perspektivisch ärztlich entwickelt sein.“
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Die geplante digitale Ersteinschätzung über die ePA-App als vorgeschaltete Hürde vor dem Arztbesuch sowie die kassengesteuerte Terminvergabe werden als mit dem Recht auf Gesundheit kaum vereinbar gewertet. Die Abgeordneten des Ärztetags warnten klar: „Diese Strategie kann Patientinnen und Patienten von einer notwendigen Behandlung ausgrenzen. Sie greift unzulässig tief in die Organisationsfreiheit von medizinischen Institutionen und in das Patienten-Arzt-Verhältnis ein.“
Kein Digitalzwang
Ein weiterer Beschluss richtete sich gegen einen schleichenden Digitalzwang im Gesundheitswesen und die Pläne, die elektronische Patientenakte (ePA) zur zentralen „Plattform für die Ersteinschätzung, Steuerung, Überweisung und Terminvergabe“ weiterzuentwickeln. „Gesundheit als wesentliches Grundrecht aller Menschen muss im Rahmen der Daseinsfürsorge für jeden möglich sein, auch ohne die Nutzung digitaler Techniken oder bestimmter Apps“, heißt es darin. Betroffen wären vor allem vulnerable Gruppen: ältere und kranke Menschen, Menschen mit Einschränkungen, Menschen mit geringem Einkommen oder mangelnden Sprachkenntnissen. Aber auch aus gesamtgesellschaftlicher Perspektive sei Vorsorge geboten: „Auch Krisen oder Kriegssituationen erfordern Offline-Möglichkeiten der Daseinsvorsorge, der Teilnahme am gesellschaftlichen Leben und der Nutzung der öffentlichen Infrastruktur.“
An den Vorstand zur weiteren Entscheidung überwiesen wurde ein daran anlehnender Antrag, der die „systemändernde Überfrachtung der ‚ePA für alle’“ ablehnt. Die ePA erfülle schon heute ihre ursprünglichen Versprechen nicht, so die Delegierten. Sie leide unter mangelnder Hochverfügbarkeit, falscher Prioritätensetzung und fehlendem Vertrauen bei Patienten wie Ärzten. Schon der bisherige Grundfehler sei gewesen, „eine versicherten geführte Akte gleichzeitig als Notfallakte, Patientenkopie, Kommunikationslösung in der Medizin, Forschungsdatenzulieferung und Datensammlung für Patienten zu deklarieren“.
Ebenfalls an den Vorstand geht ein Antrag, der bezüglich der Reformpläne auf einen Konflikt mit der Schweigepflicht abzielt. „Ärztinnen und Ärzte erfahren einen eklatanten Widerspruch zwischen ihrer Schweigepflicht und der gesetzlichen Vorgabe, alle Daten über ihre Patienten in die ePA und damit auch an das Forschungsdatenzentrum beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) weiterzuleiten. Die meisten Menschen in Deutschland wissen nicht, dass künftig der gesamte Inhalt ihrer Akte dort gesammelt und an Dritte zur auch kommerziellen Auswertung zur Verfügung gestellt wird“. Aus den Anträgen ging auch hervor, dass sich die Ärzte nicht gegen die Digitalisierung des Gesundheitswesens stelle und in vielen Bereichen bereits gut digital aufgestellt sei. Jedoch müsse ein Mehrwert erkennbar sein. KI könne zudem helfen, jedoch dürfe sie nur ein Werkzeug sein.
(mack)
Künstliche Intelligenz
Vier smarte Wallboxen für Elektroautos und Hybridfahrzeuge im Test
Heute schon getankt? Noch deprimierender als der Blick auf die Spritpreistafel selbst ist die Einsicht, dass man dem Auf und Ab der Zahlen vollkommen hilflos ausgeliefert ist. Ein Dreizeiler auf Truth Social genügt, um mir das Pfingstwochenende an der Mecklenburgischen Seenplatte zu vermiesen.
Bei den Strompreisen schaut die Sache vollkommen anders aus. Auch diese sind hierzulande zwar im europäischen Vergleich hoch und hängen indirekt an der Ölpreisentwicklung, aber mit einem smarten Zähler und einem dynamischen Tarif kann man immerhin von niedrigeren Preisen zu lastschwachen Tageszeiten profitieren und der ein oder andere Haushalt fördert sogar seinen eigenen Strom. Sogar ein selbst aufgestelltes Balkonkraftwerk kann – mit Platz für vier gut positionierte Panels – im Jahr 2000 kWh Strom produzieren. Das ist genug Energie für 10.000 Kilometer im E-Auto oder Hybrid.
- Intelligentes Laden zu Hause ist deutlich günstiger als das Laden an öffentlichen Ladesäulen.
- Der größte Nutzen entsteht durch die Kombination aus einem dynamischen Stromtarif und Solarstrom.
- Die Unterschiede zwischen den Lösungen liegen weniger in der Hardware als in Bedienung, Vernetzung und Anzahl unterstützter Tarife.
Es gibt dynamische Ladetarife für unterwegs oder sogar vereinzelte Gratis-Charger. Am einfachsten und effektivsten lassen sich die Vorzüge von Strom als Energieträger jedoch zu Hause nutzen. Das ist längst nicht mehr nur etwas für Einfamilienhausbesitzer. Clevere Ladelösungen ermöglichen es etwa, über lokales Lastmanagement gleich mehrere Fahrzeuge in einer Tiefgarage zu laden, auch wenn der Hausanschluss kein zeitgleiches Laden aller Fahrzeuge zulassen würde. So lassen sich mit ein paar Schuko-Steckdosen Ladebereiche erschließen, an die man zuvor vielleicht nicht gedacht hat.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Vier smarte Wallboxen für Elektroautos und Hybridfahrzeuge im Test“.
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Künstliche Intelligenz
Fobizz nun auch als App für Mobilgeräte verfügbar
Die digitale Bildungsplattform Fobizz ist seit Kurzem einfacher über eine eigene App auf Mobilgeräten nutzbar. Seit Ende April ist sie sowohl für Android- als auch Apple-Geräte in den jeweiligen App-Stores verfügbar. Zuvor konnte Fobizz nur über den Browser genutzt werden. Zusätzliche Kosten entstehen für Nutzerinnen und Nutzer durch die App nicht.
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Weiterbildung und KI-Tools
Fobizz wird unter anderem Lehrkräften in Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt mittels Landeslizenzen zur Verfügung gestellt. Sie können dort Weiterbildungsangebote nutzen, Lehr- und Lernmaterial austauschen oder speziell auf den Schuldienst zugeschnittene KI-Tools nutzen. Die Nutzung verschiedener populärer Large-Language-Modelle (LLM) wie etwa ChatGPT, Llama, Mistral oder Qwen wird über die Plattform DSGVO-konform umgesetzt, da Fobizz einen eigenen Proxy-Server vor alle KI-Schnittstellen schaltet. Aus Sicht der Modellanbieter gibt es dementsprechend nur einen einzigen Fobizz-Account. Nach Angaben des Unternehmens werden weder Nutzer-IDs noch IP-Adressen an Modellanbieter übermittelt und alle genutzten Infrastrukturanbieter sind ISO-27001-zertifiziert.
Lehrkräfte können sich durch die bereitgestellten KI-Tools bei ihrer Arbeit unterstützen lassen, sie aber auch Schülerinnen und Schülern im Unterricht zugänglich machen. Die App soll zunächst die einfachere Nutzung von KI-Chat und KI-Assistenten ermöglichen und unterstützt sowohl Kamera-Upload als auch die Spracheingabe. Die Weiterentwicklung will Fobizz nach Nutzungsinterviews mit Lehrkräften vorantreiben.

Lehrkräfte können unter anderem auf verschiedene LLM und eine Vielzahl von KI-Assistenten zugreifen.
(Bild: fobizz/heise medien)
Mittlerweile international tätig
Das deutsche Ed-Tech-Start-up konzentriert sich mittlerweile nicht nur auf den deutschen Bildungsmarkt, sondern ist auch international tätig. Luxemburg erwarb im vergangenen Jahr eine Landeslizenz und der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) stellt das Fobizz-Angebot nach einer Probephase seinen Lektorinnen und Lektoren weltweit zur Verfügung.
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(kbe)
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