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„Zero Parades“: ZA/UM stellt inoffiziellen Nachfolger von „Disco Elysium“ vor


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Das Studio hinter dem Indie-Megahit „Disco Elysium“ hat auf der Gamescom-Eröffnungsshow ein neues Spiel vorgestellt: „Zero Parades“ sieht „Disco Elysium“ sehr ähnlich, wird aus der Vogelperspektive gespielt und ist sogar ähnlich animiert wie „Disco Elysium“. Die Anlehnungen an das Vorbild sind also sehr offensichtlich.

Nur: Das heutige ZA/UM hat mit dem Team, das „Disco Elysium“ entwickelt hat, nicht mehr viel zu tun. Die Kreativköpfe hinter dem Detektiv-RPG sind schon vor Jahren krachend aus dem Studio ausgeschieden. Es folgte ein öffentlicher, hässlicher Streit, der auch vor Gericht ausgetragen wurde und dem Image von ZA/UM extrem geschadet hat.

Das Studio hat seitdem mehrfach Spiele eingestampft, darunter auch ein geplantes Sequel zu „Disco Elysium“. Die Bewertungen unter seinen Videos deaktiviert ZA/UM grundsätzlich. Ein Blick auf die Kommentare zeigt aber sehr deutlich, wie groß die Ablehnung ist, die dem Studio aus der Gaming-Community entgegen schwappt.

ZA/UM beschreibt „Zero Parades“ als Spionage-RPG. Man spielt darin einen Agenten, der von vergangenen Fehltritten schwer gezeichnet ist. Das hat er mit dem Protagonisten von „Disco Elysium“ gemeinsam. Ein Unterschied: Der Name der „Zero Parades“-Spielfigur ist von Anfang an bekannt, sie heißt Hershel Wilk.

„Du findest dich in einem Dreikampf um kulturelle und ideologische Macht wieder, der sich in einer unvergesslichen neuen Stadt abspielt“, schreibt ZA/UM in der Steam-Beschreibung des Spiels. „In ‚Zero Parades‘ ist die Welt selbst eine Figur mit eigenen Geheimnissen, Traumata und Wundern, die es für zu entdecken gilt.“

Der Name selbst soll wohl die Trostlosigkeit des Settings ausdrücken. „Keine Paraden, keine Happy Ends“, schreibt ZA/UM. „Zero Parades“ soll Spionage-Romane mit surrealen Untertönen kombinieren, heißt es weiterhin. Einen Release-Termin für das Spionage-RPG gibt es noch nicht.

„Disco Elysium“ kam 2019 auf den Markt und gilt als eines der besten Indie-Spiele aller Zeiten. Das Spiel überzeugte mit vielschichtigen Dialogen, surrealen Artstyle und innovativen Rollenspielelementen.


(dahe)



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Vodafone: Fünfjährige Herstellergarantie und Akkutausch bei Bedarf


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Vodafone verlängert für Vertragskunden, die ein Smartphone in Raten abbezahlen, die zweijährige Herstellergarantie des Geräts um weitere drei Jahre. Für Kunden in den Tarifen GigaMobil M und GigaMobil Young M oder höher gibt es die Garantieverlängerung kostenlos. Benutzer mit XS- oder S-Tarif können sich das Paket für 3,99 Euro monatlich hinzubuchen. Nach fünf Jahren endet das Zusatzpaket automatisch, es lässt sich aber auch monatlich kündigen. Das Angebot gilt ab dem 27. August.

Die verlängerte Garantie umfasst auch den Austausch des Akkus. Vodafone verspricht, den Akku zu wechseln, wenn dessen Kapazität unter 80 Prozent gefallen ist. Ein Eigenverschulden darf hier nicht vorliegen.

Die Ankündigung erfolgt vor dem Hintergrund einer EU-Richtlinie, die Hersteller seit dem 20. Juni 2025 zu Updates über einen Zeitraum von fünf Jahren verpflichtet. Die jüngst in Kraft getretenen Ökodesign-Verordnungen verpflichten Smartphone-Hersteller ohnehin zum Einbau höherwertiger Akkus. Festverbaute Akkus müssen nach 1000 Ladezyklen noch eine Restkapazität von mindestens 80 Prozent aufweisen können. Das entspricht fast drei Jahren täglichen Ladens. Wer das Smartphone nicht jeden Tag lädt, wird die fünf Jahre vermutlich ohne Akkutausch überstehen. Das Zubuchen der Versicherung für kleinere Verträge wiederum lohnt sich kaum für günstige Geräte: Die Kosten für die Versicherung summieren sich in fünf Jahren auf 240 Euro.


(vbr)



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Lebensmittel: Haltbarkeitsvorgaben gelten nicht bei Online-Bestellungen


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Beim Online-Kauf von Lebensmitteln bestehen oft Unsicherheiten rund um das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) und das Verbrauchsdatum. Im Gegensatz zum stationären Handel müssen diese Informationen etwa beim Bestellen in einem Internet-Supermarkt mit Lieferservice vor dem Kauf nicht verpflichtend angegeben werden, klärt die Verbraucherzentrale Sachsen auf. Das führt häufig zu Enttäuschungen, da Kunden erst bei der Lieferung oder gar nicht erfahren, wie lange die erstandenen Produkte noch verwendbar sind.

Im Supermarkt vor Ort ist das MHD oder das Verbrauchsdatum auf fast allen verpackten Lebensmitteln zu finden. Ausnahmen sind unter anderem frisches Obst, Gemüse, Kartoffeln, Salz, Essig und Alkohol. Doch im Online-Einkauf gilt diese Vorgabe nicht. „Wie lange ein Produkt nach der Lieferung noch haltbar sein muss, ist gesetzlich nicht geregelt“, verweist Beate Saupe, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen, auf eine entsprechende Lücke. „Ein klarer Hinweis zur Resthaltbarkeit wäre in solchen Fällen sinnvoll – und vor allem verbraucherfreundlich.“

Einige Online-Händler geben dennoch Informationen zur Restlaufzeit der Produkte an. Sie gehen davon aus, dass das die Kundenbindung stärkt und das Vertrauen fördert.

Generell haben Kunden bei Online-Einkäufen ein Widerrufsrecht. Eine wichtige Ausnahme bilden hier jedoch verderbliche Produkte wie frische Milch, Fleisch, Obst oder Gemüse. Anders verhält es sich, wenn die Ware bei Lieferung beschädigt oder bereits verdorben ist. In solchen Fällen haben Käufer das Recht auf Reklamation. Sie können eine Erstattung, einen Preisnachlass oder eine Ersatzlieferung fordern. Das gilt auch, wenn sie ein falsches Produkt erhalten haben.

Das MHD gibt an, bis wann ein Lebensmittel bei sachgemäßer Lagerung seine spezifischen Eigenschaften wie Geschmack, Aussehen und Nährwert behält. Auch nach Ablauf dieses Stichtags darf ein Produkt verkauft werden, sofern es noch einwandfrei ist. Ein bekanntes Beispiel sind haltbare Produkte wie Nudeln, Reis oder Konserven.

Das Verbrauchsdatum findet sich auf leicht verderblichen Lebensmitteln wie Hackfleisch, Fisch oder Salaten. Nach Ablauf des Verbrauchsdatums dürfen die Produkte aus gesundheitlichen Gründen weder verkauft noch verzehrt werden.

Das Bundeszentrum für Ernährung rät bei abgelaufenen oder undatierten Produkten, selbst zu prüfen, ob Lebensmittel noch gut sind. Aussehen, Geruch und Geschmack können dabei wichtige Hinweise liefern. Bei sichtbarem Schimmel oder einer aufgeblähten Verpackung rät das BZfE zum Wegwerfen.


(vbr)



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Intel legt Bundle mit „Battlefield 6“ auf


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Intel kündigt eine erste Aktion innerhalb der „Intel Gamer Days“ an: Zahlreiche Prozessoren und Grafikkarten erhalten bald den Ego-Shooter „Battlefield 6“ als kostenlose Dreingabe. Die Aktion gilt für Käufe zwischen dem 25. August und 30. September 2025.

Mit dabei sind alle Desktop-Prozessoren ab der Generation Core i-13000 (Raptor Lake) und Core-i5-Klasse. Das günstigste berechtigte Modell ist also der Sechskerner Core i5-13400F, der nur rund doppelt so viel kostet wie „Battlefield 6“ zum Start selbst. Aktuelle Core Ultra 5, 7 und 9 aus der Arrow-Lake-Generation sind ebenfalls inkludiert, bis hin zum Core Ultra 9 285K. Derzeit ist noch unklar, welche Händler an der Aktion teilnehmen.

Bei Notebooks mit Intel-Prozessoren ist die Situation weniger übersichtlich. Intel berechtigt Notebooks mit einigen Core i-13000H, i-13000HX, i-14000HX (aber nicht H), Core 200H, Core Ultra 200H, Core Ultra 200HX und Core Ultra 200V. Eine komplette Liste findet sich in den Teilnahmebedingungen.

Simpel ist die Dreingabe dagegen bei Grafikkarten: Intel berechtigt alle Arc-GPUs für Desktop-PCs und Notebooks, angefangen bei der Arc A550M bis hin zur Arc A770 und Arc B580.

Käufer innerhalb des Aktionszeitraums bei einem teilnehmenden Händler erhalten einen Code, der bis zum 31. Oktober 2025 auf Intels Aktionsseite eingelöst werden muss. Das funktioniert allerdings nur, wenn sich ein berechtigtes Produkt tatsächlich im Rechner befindet. Zum Nachweis müssen Nutzer Intels Hardware Scanning Tool herunterladen und ausführen. Außerdem muss eine Rechnung vom Kauf hochgeladen werden.

Der Spiel-Key soll bis zur Veröffentlichung von „Battlefield 6“ per Mail kommen. Der Ego-Shooter erscheint am 10. Oktober.


(mma)



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