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Zertifikate: BGH-Urteil bringt Anbieter von Online-Lernkursen auf die Barrikaden


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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit einem jetzt veröffentlichten Urteil vom 2. Oktober (Az.: III ZR 173/24) Anbieter von Online-Lernkursen unter Druck gesetzt. Die Karlsruher Richter erklärten damit ein gut 7000 Euro teures Online-Coaching-Programm ohne behördliche Zulassung für nichtig. Auf Basis ihrer fortlaufenden Rechtsprechung stellten sie klar: Angebote wie der sogenannte „E-Commerce Master Club“, die Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln und bei denen Lehrende und Lernende räumlich getrennt sind, fallen unter das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG). Eine Zulassung durch die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) ist demnach zwingend, da ihr Fehlen den Vertrag nach Paragraf 7 FernUSG ungültig macht. Der BGH betont, dass der Schutz des FernUSG auch für Existenzgründer und Kleinunternehmer gilt, nicht nur für klassische Verbraucher.

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Dieses Urteil katapultiert die digitale Bildungswirtschaft nach eigener Darstellung in einen „rechtlichen Albtraum“. In einem heise online vorliegenden Brandbrief an Bundesbildungsministerin Karin Prien (CDU) beklagten die Anbieter schon im August, dass das FernUSG aus dem Jahr 1976 – entworfen für den Postverkehr – heute voll auf die digitale Gegenwart pralle. Sie monierten, das Gesetz sei „realitätsfern, innovationsfeindlich“ und gefährde „massiv den digitalen Bildungsstandort“. Die völlig unzeitgemäße Auslegung zentraler Rechtsbegriffe schaffe ein „Klima der Angst und rechtlichen Unberechenbarkeit“. Der neue BGH-Spruch bedeutet laut dem Anbieter Digistore24, dass letztlich jeder Online-Zeichenkurs genauso zertifiziert werden müsse wie eine berufliche Weiterbildung. Da das Zulassungsverfahren langwierig, teuer und bürokratisch sei, stünden viele Kurse vor dem Aus. Zugleich zielten tausende Gerichtsverfahren auf eine Rückzahlung der Kursgebühren ab.

Die Rechtsunsicherheit wird seit Langem durch widersprüchliche Auslegungen der Gerichte befeuert. So urteilte etwa das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg, dass die „räumliche Trennung“ bei Online-Schulungen trotz Live-Setting gegeben sei, da sich Lehrende und Lernende in unterschiedlichen Räumen aufhielten. Im Gegensatz dazu sah das OLG Nürnberg die räumliche Trennung in einem virtuellen Klassenraum als nicht gegeben an, da ähnlicher Kontakt wie im Präsenzunterricht möglich sei. Auch beim Merkmal der „Überwachung des Lernerfolgs“ herrscht Uneinigkeit: Das OLG Stuttgart wertete bereits die Option, Fragen zu stellen, als Lernkontrolle. Das OLG Köln lehnte dagegen eine „WhatsApp-Fragen-Flatrate“ ab, da eine Überprüfung des Erfolgs durch den Lehrenden erfolgen müsse. Die Branche sieht den jahrelangen Reformstau als bildungspolitisches Versagen. Sie warnt, dass ein weiteres Abwarten zur „mutwilligen Gefährdung eines gesamten Wirtschaftssegments“ und zum Verlust des Anschlusses an die digitale Bildungszukunft führe.

Die Anbieter digitaler Wissensvermittlung fordern angesichts der BGH-Linie, die etwa die Lernkontrolle so weit fasst wie das OLG Stuttgart, von der Bundesregierung entschlossenes Handeln. Sie verlangen die sofortige Reform des FernUSG, um digitale Lernrealitäten widerzuspiegeln und die Wettbewerbsfähigkeit zu sichern. Nötig sei ein sofortiges Moratorium für die Anwendung des veralteten Gesetzes, bis eine zeitgemäße Reform verabschiedet ist. Anstelle des langsamen und unflexiblen Zulassungsverfahrens soll ein digitales, abgestuftes Zertifizierungsmodell etabliert werden, das Start-ups nicht ausbremst und Markteintrittsbarrieren abbaut. Ziel der von Schwarz-Rot im Koalitionsvertrag versprochenen FernUSG-Modernisierung müsse ein Verbraucherschutz sein, der Vertrauen schafft und Orientierung gibt.


(nie)



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Bundesdigitalminister ist für Social-Media-Sperre für Kinder


Bundesdigitalminister Karsten Wildberger (CDU) zeigt sich offen für ein Social-Media-Verbot für Kinder, wie in Australien. „Ich kann dem eine Menge abgewinnen. Ich halte die Frage nach einer Altersbeschränkung für mehr als berechtigt“, sagte er der Deutschen Presse-Agentur (dpa).

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Aus Studien, Schilderungen und Beobachtungen wisse man, wie tiefgreifend soziale Medien in die Entwicklung junger Menschen eingriffen. „Da ist jetzt mal die Frage zu stellen: Wie ermöglichen wir ihnen eine gesunde Entwicklung, so wie sie frühere Generationen ohne soziale Medien auch hatten. Was das richtige Alter ist, muss gut diskutiert werden“, fügte er hinzu und verwies auf eine von der Bundesregierung eingesetzte Expertenkommission für „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“.

Das Gremium aus Wissenschaftlern und Praktikern etwa aus Medizin und Jugendschutz hatte im Herbst seine Arbeit aufgenommen und soll bis zum Sommer Empfehlungen erarbeiten. Dabei geht es unter anderem um mögliche Altersgrenzen und auch um das viel diskutierte Thema Handyverbot an Schulen.



Bundesdigitalminister Karsten Wildberger: „Ich halte die Frage nach einer Altersbeschränkung für mehr als berechtigt.“

(Bild: BMDS / Woithe)

Auch hier ist der Bundesdigitalminister für einen eher strikten Kurs: „Dass man sich mal ein, zwei Stunden hinsetzt, aufmerksam ist und nicht durch Dinge abgelenkt ist, ist eine Grundvoraussetzung für die Entwicklung. Insofern finde ich, ist das nicht nur zumutbar, sondern wir schulden das den Kindern auch, dass sie diese Möglichkeit haben“, so Wildberger. Auszeit gehöre dazu. Bei solchen Debatten sei es wichtig, auf diejenigen zu hören, die damit täglich zu tun hätten, und das seien die Lehrer.

Mit seinen Äußerungen gegenüber dpa geht der Bundesdigitalminister nun weiter, als er es noch im September im Interview mit c’t formuliert hatte. Er persönlich befürworte zwar prinzipiell eine Altersgrenze, hatte Wildberger damals betont. Das Thema sei jedoch zu wichtig und betreffe zu viele Menschen, um damit verbundene Grundsatzfragen außer Acht zu lassen. Für ihn gehe es „mehr um Schutz als um Verbote“.


(hob)



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#FamilyAdminDay: Der Feiertag des familiären Technikbetreuers


Am 26. Dezember geht ein Durchschnaufen durch viele Wohnstuben. Mit Weihnachten als Höhepunkt ist das Supportjahr 2025 fast vorbei, und am Zweitfeiertag haben auch die Familien-Admins zumeist die größte Supportarbeit hinter sich.

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Am FamilyAdminDay am 26. Dezember wird deren Arbeit gewürdigt, denn insbesondere an Weihnachten steigt der Bedarf, die Familien-IT in Schuss zu halten. Sei es die brandneue Technik, die ihren Weg unter den Baum gefunden hat, oder der Supportbedarf, der beim Besuch geäußert wird: Der Technikadmin schnappt sich Kaffee, Kekse und eine Suchmaschine und scannt c’t und heise online für Tipps und Tricks, wenn er das Problem nicht allein mit Vorwissen lösen kann.


Family Admin Day: Die bisherigen Ausgaben

Family Admin Day: Die bisherigen Ausgaben

Hier finden Sie die bisherigen Feiertags-Texte zum FamilyAdminDay

Wichtig ist, dass es läuft. Und auch in diesem Jahr ist Thomas dabei, der von seiner Familie und seiner Rolle als Familyadmin erzählt.

„Geschafft! Dieses Jahr war die letzten Tage alles dabei. Der Endspurt begann am 23. mit dem Besuch im Einkaufszentrum, bei dem vor allem anderen der Leergutautomat zwischen dem weiteren Einkauf und mir stand. Sind es die schlechten Scanner oder die unzureichende Leergut-Datenbank: Normalerweise findet er immer was, um mich zu ärgern.

Diesmal verzweifelte allerdings ein älterer Herr vor mir – er versuchte erfolglos eine Einwegflasche und dann einen kleinen Kasten abzugeben. Beides wollte der Automat nicht annehmen. Die Schlange wurde größer.
Ich ging vor und fragte, ob ich helfen könne:
„Ach, das blöde Ding spinnt wieder!“ meinte er. „Ich helfe Ihnen“, antwortete ich, „die Kiste hat mich auch schon öfter geärgert.“

Der Scanner mag kein zerknittertes Leergut, somit entknüllte ich die so hartnäckig beanstandete Plastikflasche, streichelte den Barcode liebevoll glatt und schob sie vorsichtig ein. Und siehe da: Die analoge Technikbetreuung zeigte Wirkung.

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Der Automat schluckte anstandslos die Plastikflasche und führte sie der Verwertung zu. Die 6er-Kiste Wasser, bei der der Automat gefühlt mit Wonne die Annahme verweigerte, musste man normalerweise nur etwas schräg einschieben – darin habe ich den schwarzen Gürtel, da ich das gleiche Wasser trinke und diverse Male auf den Endgegner traf. Mit der Sicherheit eines Eunuchen beim Vaterschaftsprozess meinte ich zum Rentner: Die schieben wir schräg rein. Jetzt klappt es auf jeden Fall. Habe ich schon hundertmal gemacht!“

Und was passierte? „Annahme verweigert“. Ich bildete mir ein leichtes Kichern des Automaten ein. Immerhin zeigte er jetzt aber, woran es lag: Eine Flasche im Kasten war noch voll. Ich zog sie schnell raus, legte die Kiste zur erneuten Prüfung ein und nun beendete der Automat seinen Widerstand. Er gab den Pfandbon aus und der Rentner mir ein „Danke und ein frohes Fest!“ mit auf den Weg. Die Widerwilligkeit des Automaten schien zudem für diesen Tag gebrochen: Er nahm anstandslos mein Leergut an. So reibungslos kann es mit der Technik gerne weitergehen.

Im Elektrofachmarkt schaute ich mir einen kleinen Laptop für meine Tochter Lisa an, der im Angebot war. Nach dem Abi geht’s im nächsten Jahr ins Studium und da braucht sie nen zuverlässigen digitalen Untersatz. Zwar hat sie sich viel von Papa abgeschaut und könnte den prinzipiell auch selbst kaufen, aber dann wäre ja die Überraschung weg.

Außerdem warf ich einen Blick auf einen Rechner für Oma Hilde. Zwar hatte ich den Support für ihren Windows-10-Rechner um ein Jahr erweitert, aber Ende Oktober 2026 ist endgültig Schluss. Der Verkaufsberater kaute mir ein Ohr ab wegen einer zusätzlichen Garantieverlängerung, aber ich lehnte dankend ab. Ich habe schließlich ein Auge auf Omas Hardwareprobleme und da sie mich dabei mit den besten Zwiebelkuchen der nördlichen Hemisphäre besticht, freue ich mich über jeden Familyadmin-Einsatz bei ihr. Bis Oktober werde ich ihr schon etwas zusammenstellen. Vielleicht reicht ja auch ein Linux-Umstieg für die paar E-Mails und ihr Schreibprogramm?

Mit Laptop samt Rechnung verließ ich den Laden und ging weiter zum Weihnachtseinkauf über. Der Kombi sah danach aus, wie für eine Polarexpedition gerüstet. Schließlich ist dieses Mal die Familie bei uns.



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Neu in .NET 10.0 [3]: C# 14.0


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In einem .NET 10.0-Projekt (Projekteinstellung in .csproj-Datei: net10.0) ist C#-Sprachversion 14.0 der automatisch eingestellte Standard, auch ohne zusätzliches Tag .

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Der Dotnet-Doktor – Holger Schwichtenberg

Der Dotnet-Doktor – Holger Schwichtenberg

Dr. Holger Schwichtenberg ist technischer Leiter des Expertennetzwerks www.IT-Visions.de, das mit 53 renommierten Experten zahlreiche mittlere und große Unternehmen durch Beratungen und Schulungen sowie bei der Softwareentwicklung unterstützt. Durch seine Auftritte auf zahlreichen nationalen und internationalen Fachkonferenzen sowie mehr als 90 Fachbücher und mehr als 1500 Fachartikel gehört Holger Schwichtenberg zu den bekanntesten Experten für .NET und Webtechniken in Deutschland.

C# 14.0 wird offiziell von Microsoft erst ab .NET 10.0 unterstützt. Auf der Learn-Site von Microsoft heißt es: „C# 14.0 is supported only on .NET 10 and newer versions.“

Entwicklerinnen und Entwickler können allerdings auf eigene Verantwortung einige (aber nicht alle!) C# 14.0-Sprachfeatures in älteren .NET-Versionen einschließlich .NET Framework, .NET Core und Xamarin nutzen. Dazu muss man die in der Projektdatei (.csproj) auf „14.0“ erhöhen:



  .net8.0
  14.0


Bitte beachten Sie aber, dass es für den Einsatz von C#-14.0-Sprachfeatures in .NET-Versionen vor 10.0 keinen technischen Support von Microsoft gibt. Bei Problemen können Sie Ihren Supportvertrag nicht nutzen, um Microsoft um Hilfe zu ersuchen. Dennoch ist der Einsatz höherer C#-Versionen in älteren .NET-Projekten in einigen Unternehmen gängige und problemlose Praxis.

In C# 14.0 sind gegenüber Version 13.0 acht wesentliche Neuerungen erschienen (die in den folgenden Wochen in dieser Blogserie vorgestellt werden):

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  • Neue Operatorüberladungen für +=, -=, *=, /=, %=, &=, |=, ^=, <<=, >>= und >>>
  • Erweiterungsblöcke mit dem Schlüsselwort extension
  • Semi-Auto Properties mit dem Schlüsselwort field (die gab es schon in C# 13.0, dort aber experimentell)
  • Partielle Konstruktoren und partielle Ereignisse
  • Null-Conditional Assignment
  • Vereinfachung für nameof() mit generischen Typen
  • Vereinfachungen bei Lambda-Ausdrücken
  • Mehr Konvertierungen für Spans

Von den oben genannten neuen Sprachfeatures in .NET 10.0 funktionieren alle bis auf eine Ausnahme auch in älteren .NET-Versionen, sofern man latest in der Projektdatei setzt. Die Ausnahme sind die neuen Operatorüberladungen. Um diese geht es im nächsten Artikel dieser Serie.


(rme)



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