Künstliche Intelligenz
Dobrindt-Gesetzentwurf: Bundespolizei soll Handys und Rechner hacken dürfen
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) macht einen neuen Anlauf, um der Bundespolizei den Einsatz von Staatstrojanern zu erlauben und damit auch Unverdächtige präventiv überwachen zu können. Das geht aus dem Referentenentwurf des Innenressorts zur Modernisierung und kompletten Neufassung des Bundespolizeigesetzes hervor. Die Bundespolizei soll demnach digitale Kommunikation belauschen dürfen, etwa über verschlüsselte Messenger wie WhatsApp, Signal oder Threema sowie Internet-Telefonate und Video-Calls. Der vom Bundesverfassungsgericht verlangte Schutz des Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung sei dabei aber zu wahren.
Vorgesehen ist dafür laut dem Entwurf, den Netzpolitik.org veröffentlicht hat, eine Lizenz zur „Quellen-TKÜ“ (Telekommunikationsüberwachung). Bundespolizisten sollen also Endgeräte wie Smartphones oder Computer heimlich hacken, einen Bundestrojaner aufspielen und so laufende Gespräche vor einer Ver- oder nach einer Entschlüsselung mitschneiden dürfen. Eine Kompetenz für noch weitergehende heimliche Online-Durchsuchungen von IT-Systemen ist nicht geplant. Dafür sollen die Strafverfolger auch auf einschlägigen Geräten „gespeicherte Inhalte und Umstände der Kommunikation“ überwachen und aufzeichnen dürfen, wenn sie ab dem Zeitpunkt der nötigen Richteranordnung „auch während des laufenden Übertragungsvorgangs im öffentlichen Telekommunikationsnetz in verschlüsselter Form hätten überwacht und aufgezeichnet werden können“.
Das grenzt an die besonders umstrittene und vom Bundesverfassungsgericht noch geprüfte „Quellen-TKÜ plus“, mit der die Geheimdienste von Bund und Ländern schon zusätzlich auf gespeicherte Chats und Mails zugreifen dürfen. „Bereits vor der Anordnung abgelegte Kommunikationsinhalte“ oder ganz andere Dateien sollen laut der Begründung zu dem entscheidenden Paragrafen 40 für die Bundespolizei aber nicht erreichbar sein. Schwarz-Rot hat im Koalitionsvertrag vereinbart: „Im Rahmen ihrer begrenzten Zuständigkeit ermöglichen wir der Bundespolizei zur Bekämpfung schwerer Straftaten die Quellen-TKÜ ohne Zugriff auf retrograd gespeicherte Daten.“
Überwachung auch mit Drohnen, stillen SMS etc.
Zulässig wird eine solch weitgehende präventive Überwachung der Initiative zufolge zur Abwehr dringender und schwerwiegender Gefahren sowie bei begründeten Tatsachen und der konkreten Wahrscheinlichkeit, dass eine Person lebensgefährdende Schleusungen vornimmt oder eine Straftat plant, die gegen die Sicherheit der Anlagen oder des Betriebes des Luft-, See- oder Bahnverkehrs gerichtet ist. Erfasst werden dürften auch Kommunikationspartner und Kontaktpersonen. „Täter kommunizieren verschlüsselt und nutzen Cloud- und Onlinedienste“, begründet das Innenministerium den Vorstoß. Die präventive Telekommunikationsüberwachung solle hier „eine Erkenntnislücke der Bundespolizei schließen“.
„Auch der Einsatz von Drohnen als Sensorträger ist aufgrund der gewandelten technischen Möglichkeiten unabdingbar“, heißt es in dem Papier. Paragraf 38 soll regeln: Die Bundespolizei kann bei öffentlichen Veranstaltungen oder Ansammlungen, beim Einsatz selbsttätiger Bildaufnahme- und Aufzeichnungsgeräte und zur Observation mit „besonderen Mitteln zur Datenerhebung“ solche unbemannten Fluggeräte als Plattform verwenden. Teils sei dabei „die Offenheit der Maßnahme“ zu wahren.
Weitere enthaltene Befugnisse sind etwa das Erheben von Fluggastdaten durch Luftfahrtunternehmen nun auch ohne Anordnung, die Bestandsdatenauskunft, eine anlassbezogene automatische Kennzeichenerfassung, der Einsatz technischer Mittel gegen unbemannte Fahrzeugsysteme sowie die Identifizierung und Lokalisierung von Mobilfunkkarten und -endgeräten vor allem durch den Versand sogenannter „stiller SMS“. Ermittlungsdateien sollen ohne Anordnung errichtet werden können. Erstmals sind erweitere Kontroll- und Anordnungsrechte der Bundesdatenschutzbeauftragten geplant, die EU-rechtlich aber längst Pflicht sind. Die große Koalition hatte sich 2020 schon einmal auf eine vergleichbare Novelle geeinigt, die im Bundesrat aber durchfiel. Die Ampel wollte der Bundespolizei keine Lizenz zur Quellen-TKÜ geben.
(nen)
Künstliche Intelligenz
Elektronische Fußfessel: Gesetzentwurf soll nach der Sommerpause kommen
Elektronische Fußfesseln nach „spanischem Modell“ für Gewalttäter könnten laut Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) schon im kommenden Jahr in ganz Deutschland eingeführt werden. Das erklärte sie gegenüber der Süddeutschen Zeitung. Durch das „spanische Modell“ sollen insbesondere Femizide, Stalking, Gewalt und Bedrohungen etwa durch Ex-Partner verhindert werden. Die Innenministerinnen und Innenminister der Länder hatten die Einführung einer bundeseinheitlichen Regelung auf ihrer Frühjahrskonferenz im Juni gefordert.
Der konkrete Abstand zählt
Für das spanische Modell sind nicht feste Verbotszonen wie beim bisherigen Einsatz der Elektronischen Aufenthaltsüberwachung (EAÜ) für die Täter ausschlaggebend, sondern der Abstand zwischen Täter und Opfer ist maßgeblich. Feste Verbotszonen können beispielsweise den Wohnort oder den Arbeitsplatz von Opfern betreffen. Für das spanische Modell führt das Opfer eine GPS-Einheit mit sich und wird darüber informiert, wenn sich der Täter mit Fußfessel absichtlich oder auch unabsichtlich in seiner Nähe befindet. Sowohl das Opfer als auch die Polizei erhalten dann einen Warnhinweis. Hubig will dies Opfern aber nicht vorschreiben. Ihnen werde es „offengelassen, ob sie selbst ein Empfangsgerät bei sich führen wollen oder nicht.“
Hubig kündigte an, nach der Sommerpause einen Gesetzentwurf vorzulegen und skizzierte den weiteren zeitlichen Ablauf: „Realistisch ist, dass wir damit im Laufe des nächsten Jahres anfangen können. Das Gesetz muss nach seiner Verabschiedung noch durch die Länder in die Praxis umgesetzt werden. Die Länder arbeiten derzeit bereits mit Hochdruck an den Vorbereitungen der Umsetzung und dem Ausbau der notwendigen Kapazitäten. Es gibt schon die gemeinsame Überwachungsstelle der Bundesländer in Hessen.“
Nicht nur Fußfessel, auch Erhöhung des Strafrahmens
Nicht nur die Fußfesseln sollen Opfer besser schützen, auch sollen Gewaltschutzanordnungen im Kindschaftsrecht verankert werden, um auch Kinder „besser vor einem Gewalt ausübenden Elternteil zu schützen“. Und der Strafrahmen für Verstöße gegen das Gewaltschutzgesetz soll erhöht werden: „Von einer Geldstrafe oder höchstens zwei Jahren Freiheitsstrafe wie bislang auf eine Geldstrafe oder bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe, damit die Anordnungen mehr Wirksamkeit bekommen.“ Zusätzlich soll „zum Beispiel die Teilnahme an einem Anti-Gewalt-Training verpflichtend angeordnet werden können“, sagte Hubig der SZ.
Seit Anfang dieses Jahres wird eine Fußfessel nach spanischen Modell bereits in einem Fall in Deutschland angewandt. Das Justizministerium Hessen berichtete im Januar, dass die Ex-Frau eines Täters, der bereits eine Haftstrafe verbüßt hat, in Sachsen auf diese Weise geschützt wird. Dem hessischen Justizminister Christian Heinz (CDU) und der sächsischen Justizministerin Constanze Geiert (CDU) zufolge, „[sprechen] die Erfolge in Spanien für sich“. Hessen hat Fußfesseln der neuen Generation, mit der das spanische Modell umsetzbar ist, 2024 eingeführt. In dem westdeutschen Bundesland ist auch die Gemeinsame elektronische Überwachungsstelle der Länder (GÜL) angesiedelt. Ihre Aufgabe ist die Überwachung der Fußfesselträger. Sie nimmt die Ereignismeldungen rund um die Uhr entgegen und bewertet sie im Hinblick auf möglicherweise notwendige Maßnahmen der Gefahrenabwehr oder der Führungsaufsicht. Die GÜL soll zukünftig mehr Mittel erhalten, um für die geplanten Gesetzesänderungen gewappnet zu sein. Auch das erklärten die Innenministerinnen und Minister im Juni in Bremerhaven auf ihrer Frühjahrskonferenz.
(kbe)
Künstliche Intelligenz
Vier Raumfahrer an der ISS angekommen
Vier Raumfahrer sind an der Internationalen Raumstation ISS angekommen. Die Dragon-Kapsel der Crew dockte an der ISS an, wie die US-Raumfahrtbehörde Nasa berichtete. Kommandantin der Mission ist die US-Amerikanerin Zena Cardman. Weitere Crew-Mitglieder sind Michael Fincke (USA), der japanische Raumfahrer Kimiya Yui und der russische Kosmonaut Oleg Platonow.
Die sogenannte „Crew 11“ war am Vortag mit einer Falcon-9-Rakete des Raumfahrtunternehmens SpaceX von Tech-Milliardär Elon Musk vom Weltraumbahnhof Cape Canaveral im US-Bundesstaat Florida gestartet. Die Mission ist die elfte reguläre bemannte SpaceX-Mission zur ISS.
Die vier Raumfahrer sollen die Angehörigen der „Crew 10“ auf der ISS ablösen, die in wenigen Tagen zurück zur Erde fliegen soll. Die „Crew 11“ soll dann mehrere Monate an Bord der Raumstation rund 400 Kilometer über der Erde bleiben und verschiedene wissenschaftliche Experimente durchführen.
Für Cardman und Platonov wird es der erste ISS-Einsatz sein, während Fincke und Yui ihren vierten, beziehungsweise zweiten Einsatz an Bord der Station antreten.
Die Angehörigen der Crew 10 werden nach einer kurzen Übergabezeit mit ihren Nachfolgern an Bord der ISS zur Erde zurückkehren – die NASA plant den Rückflug in der kommenden Woche, wenn die Technik und das Wetter mitspielen. Der Start der „Crew 11“ war bereits wetterbedingt um einen Tag verschoben worden.
(nen)
Künstliche Intelligenz
Titanic: VR-Erfahrung zeigt Untergang aus Passagiersicht
Auf dem Bootsdeck drängen sich Passagiere der 1. Klasse. Es ist 1:10 Uhr und die Evakuierung verläuft nur schleppend. Ein Crewmitglied beruhigt einen besorgten Passagier mit dem Hinweis, es handle sich lediglich um eine Übung. Doch die Anspannung ist greifbar.
Direkt vor einem spielen sich dramatische Szenen ab: Beim Besteigen der Rettungsboote wird eine Familie getrennt. Nur Frauen und Kinder dürfen an Bord, sagt ein Offizier. Der Vater und der 16-jährige Sohn müssen zurückbleiben, während die Tochter weinend ins Rettungsboot 6 gehoben wird.
Ein Bild aus der älteren PC-VR-Fassung.
(Bild: Engage XR)
Wenige Momente später sitzt man bei jenen, die als Erste ins Wasser gelassen werden. Der Ernst der Lage ist vielen nicht klar: Einige Passagiere beklagen sich, dass sie mitten in der Nacht aus den Betten geholt wurden, andere sprechen scherzhaft von einem „Abenteuer“. Beim Herablassen des Boots wird die Größe des Schiffes erkennbar – und die Panik, die auf den unteren Decks herrscht.
Als sich das Rettungsboot langsam von der Titanic entfernt, hat das Schiff bereits Schlagseite. „Das ist unmöglich“, sagt eine Frau. „Die Titanic ist unsinkbar.“ Wenige Minuten später geschieht das Undenkbare. Margaret Brown, die direkt neben einem sitzt und als „die Unsinkbare“ in die Geschichte eingehen sollte, fordert den Steuermann Robert Hichens auf, zurückzurudern und Ertrinkende aufzunehmen. Doch er weigert sich, wie vielfach überliefert.
Mit VR-Brille das Wrack der Titanic erkunden
Die 15-minütige VR-Erfahrung stützt sich auf Augenzeugenberichte und historische Recherchen. Freiheiten nahm sich das Studio bei der zeitlichen Gestaltung: Die dargestellten Ereignisse dauerten in Wirklichkeit rund 70 Minuten. Man kann sich in der Simulation frei bewegen, aber echte Interaktionen gibt es nicht. Das VR-Erlebnis ist ein historisches Schauspiel, keine Überlebenssimulation. Das tut der Eindringlichkeit der VR-Erfahrung allerdings keinen Abbruch, im Gegenteil. Die Ohnmacht der Passagiere wird dadurch umso spürbarer.
Die „Lifeboat Experience“ ist Teil des umfangreicheren VR-Spiels „Titanic VR“, in dem man in der Rolle eines Tiefseeforschers und U-Boot-Piloten das Wrack der Titanic erkundet, dieses fotografiert und Gegenstände daraus birgt. Neben dieser narrativen Kampagne enthält das Spiel geführte Wracktouren sowie die Möglichkeit, eine virtuelle Gedenkstätte mit Überresten des verunglückten Titan-Tauchboots in der Nähe der Titanic aufzusuchen.
Titanic VR: Für Meta Quest neu aufgelegt
Titanic VR erschien erstmals 2018 für PC-VR-Brillen und geriet seither weitgehend in Vergessenheit. Mit der Veröffentlichung für Meta Quest 3 und 3S im April wurde es einer neuen Generation und einem breiteren Publikum zugänglich gemacht.
Die Lifeboat Experience erschien diese Woche mit mehrmonatiger Verspätung, weil die Entwickler sie zuerst für die Standalone-Headsets optimieren mussten. Ältere Quest-Geräte werden von Titanic VR nicht unterstützt: Sie können die grafisch anspruchsvollen Szenen mit ihren zahlreichen menschlichen Figuren sowie dynamischen Licht- und Schatteneffekten nicht flüssig darstellen. Das Gleiche gilt für die virtuellen Tauchfahrten zum Wrack.
Titanic VR wurde vom Studio Immersive VR Education entwickelt, das Geschichte mit Virtual Reality erlebbar machen möchte und mit „Apollo 11“ sowie „1943: Berlin Blitz“ zwei weitere sehenswerte VR-Erfahrungen schuf. Das Studio firmiert seit 2021 unter neuem Namen und betreibt die VR-Lernplattform Engage.
(tobe)
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