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Abgasbetrug: Volkswagen kassiert weitere Niederlage
Volkswagen muss im Abwehrkampf gegen Schadenersatzklagen von Diesel-Käufern eine weitere Niederlage einstecken. Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) urteilte kürzlich, dass sich der Wolfsburger Konzern nicht auf einen sogenannten Verbotsirrtum hinsichtlich der Nutzung von Abschalteinrichtungen für die Abgasreinigung berufen kann. Dieser liegt vor, wenn jemand nicht weiß oder falsch einschätzt, dass sein Verhalten verboten und damit rechtswidrig ist.
Hintergrund des Urteils des höchsten EU-Gerichts ist ein Verfahren am Landgericht Ravensburg. Dort verlangen nach EuGH-Angaben zwei Käufer von VW-Dieselfahrzeugen Entschädigung, weil ihre Wagen mit mutmaßlich unzulässigen Abschalteinrichtungen für die Abgasreinigung ausgestattet wurden. Diese verringerten die Abgasrückführung ab einer Außentemperatur von zehn Grad, mit der Folge, dass die gesundheitsschädlichen Stickoxidemissionen stiegen.
Volkswagen argumentierte mit Typgenehmigung
Volkswagen brachte in dem Verfahren vor, dass es von der Zulässigkeit der Abschalteinrichtung ausgegangen sei und diese im Fall einer Nachfrage auch durch das Kraftfahrtbundesamt genehmigt worden wäre. Der EuGH befand dazu: Ein Automobilhersteller kann sich nicht von seiner Haftung für eine unzulässige Abschalteinrichtung befreien, nur weil für den Fahrzeugtyp oder die Einrichtung selbst eine Genehmigung durch die zuständige nationale Behörde vorliegt.
Die EG-Typgenehmigung bedeute nämlich nicht zwangsläufig, dass die Abschalteinrichtung zulässig sei. Zudem stellte der Gerichtshof klar, dass die Haftung des Herstellers sowohl dann gilt, wenn die unzulässige Abschalteinrichtung bei der Herstellung des Fahrzeugs eingebaut wurde, als auch dann, wenn sie später eingebaut wurde.
Die Höhe des Schadenersatzes darf angemessen begrenzt werden
Zur Frage der Höhe des Schadenersatzes urteilte der EuGH, dass eine Empfehlung des Bundesgerichtshofs (BGH) dazu grundsätzlich nicht zu beanstanden ist – allerdings sei darauf zu achten, dass die Entschädigung eine angemessene Wiedergutmachung für den erlittenen Schaden darstelle.
Der BGH hatte zuvor für die unteren Instanzgerichte eine Art Ermessenskorridor festgelegt. Dieser sieht vor, pauschal eine Entschädigung zwischen 5 und 15 Prozent des Kaufpreises anzusetzen – ohne beispielsweise in jedem verhandelten Fall weiter ins Detail zu gehen und etwa einen Sachverständigen einschalten zu müssen. Zudem hielt der EuGH fest, dass es mit dem Unionsrecht grundsätzlich vereinbar ist, vom Schadenersatz einen Betrag abzuziehen, der dem Vorteil der Nutzung dieses Fahrzeugs entspricht.
Volkswagen hält Bedeutung des Urteils für gering
Volkswagen bewertete die Bedeutung des Urteils in einer Stellungnahme als gering. Wie der BGH die Vorgaben in nationales Recht umsetzen werde, sei zwar noch nicht absehbar, hieß es. Unabhängig davon gehe man aber von überschaubaren Auswirkungen für Volkswagen aus, weil nur noch wenige Diesel-Klagen vor deutschen Gerichten anhängig seien.
Das Urteil des EuGH zum Diesel-Skandal war nicht das erste. Bereits 2023 hatte das höchste EU-Gericht sich mit Fragen dazu beschäftigt und mit einem Urteil die Hürden für Schadenersatz-Klagen von betroffenen Auto-Käufern gesenkt.
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(fpi)
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Nach dem iPad Pro: Apple bereitet OLED-Screens für weitere Macs und iPads vor
Schon seit Jahren gibt es immer wieder ernst zu nehmende Gerüchte, dass Apple von der traditionellen LCD-Technik auf OLED-Screens auch für Geräte mit großem Bildschirm wechseln wird. Im iPhone wird der stromsparende Displaytyp mit guter Farbausbeute bereits seit dem iPhone X von 2017 verbaut, doch erst mit dem iPad Pro M4 im vergangenen Jahr nutzt der Hersteller OLEDs mit 11 und 13 Zoll. Nun soll sich der Trend in den kommenden Monaten bis Jahren mit weiteren Modellen fortsetzen – sowohl bei Tablets als auch portablen Macs, darunter auch günstigere Varianten.
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OLED überall – für mehr Geld
Bislang galt nur als ausgemacht, dass ein Redesign des MacBook Pro mit OLEDs fest eingeplant ist, aktuell wird damit frühestens im Herbst 2026 gerechnet. Bloomberg-Reporter Mark Gurman, üblicherweise gut informiert, schrieb jetzt aber in dieser Woche, dass es feste Pläne auch für MacBook Air, iPad Air und sogar iPad mini gibt. Das wäre eine neue Entwicklung. Aus Nutzersicht hätte das zwar einige Vorteile, wie man an den positiven Kritiken für das iPad Pro M4 und nun das iPad Pro M5 feststellen kann. Doch gleichzeitig könnte sich der Preis erhöhen – allein bei einem iPad mini angeblich um 100 US-Dollar.
Bessere Farbdarstellung und höhere Kontraste soll angeblich als erstes besagtes Kompakt-Tablet (Display-Größe aktuell 8,3 Zoll) erhalten. Es könnte bereits Anfang nächsten Jahres erscheinen – angeblich auch erstmals wasserresistent und mit neuer Lautsprechertechnik (Vibration-based Speakers). Aber dabei bleibt es nicht. Das iPad Air soll in der übernächsten Generation ebenfalls auf OLED umsteigen, heißt es – wobei die für das Frühjahr geplante Neuauflage zunächst bei LCD bleibt und vor allem schnellere Chips bringt.
iPhones ganz ohne LCD
Das MacBook Pro bleibt wiederum erster OLED-Mac. Doch ein MacBook Air soll folgen. Um ausreichend Abstand zwischen den Baureihen zu haben, sieht Gurman diese Veränderung aber nicht vor 2028. Im Frühjahr 2026 ist demnach nur ein Prozessor-Upgrade (dann auf den M5) vorgesehen.
Beim iPhone hat Apple den OLED-Umstieg längst hinter sich. Mit Einführung des iPhone 16e, das das SE 3 abgelöst hat, ist kein LCD-Modell mehr auf dem Markt. Andere Formen der OLED-Technik wie Micro-OLEDs nutzt Apple bislang nur in Spezialanwendungen wie der teuren Vision Pro. Die Quantenpunkt-Technologie setzt Apple indes als Hintergrundbeleuchtung seit dem MacBook Pro M4 ein, behauptet ein Displayexperte.
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(bsc)
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Nextcloud, Proton & Co: Neue Allianz für digitale Souveränität
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Führende europäische Technologieunternehmen haben die EuroStack Initiative Foundation gegründet, um die digitale Souveränität Europas durch koordinierte Industrieaktionen voranzutreiben. Zu den Gründungsmitgliedern gehören unter anderem Frank Karlitschek von Nextcloud, Andy Yen von Proton, Achim Weiss von IONOS sowie Vertreter von Ecosia und weiteren Unternehmen. Die Stiftung wird von der Wirtschaftswissenschaftlerin Cristina Caffarra geleitet.
Die Foundation reagiert auf die wachsende Abhängigkeit Europas von außereuropäischen Technologieanbietern. Wie die Initiative in der Ankündigung ihrer Gründung angibt, unterstützen mittlerweile über 300 CEOs den Anfang des Jahres gestarteten EuroStack. Die Gründer betonen, dass Regulierung allein nicht ausreiche – Europa müsse eigene technologische Infrastruktur aufbauen und koordinieren.
Drei Säulen: Einkauf, Verkauf und Finanzierung
Die Stiftung konzentriert sich auf drei Kernbereiche: „Buy European“ soll die öffentliche Beschaffung digitaler Technologien stärker auf europäische Anbieter ausrichten und gegen „Sovereignty-Washing“ vorgehen. „Sell European“ zielt auf die technische Integration bestehender europäischer Lösungen zu einem interoperablen Stack ab. Der dritte Pfeiler „Fund European“ soll private und öffentliche Investitionen in digital souveräne Technologien katalysieren.
Ein offizielles Side-Event zum französisch-deutschen Gipfel zur digitalen Souveränität findet am 17. November in Berlin statt. Die Foundation will in den kommenden Wochen ihr Governance-Modell entwickeln und Arbeitsgruppen für technische Integration und Beschaffung einrichten. Die Initiative versteht sich als langfristiges Projekt, um europäische digitale Souveränität von der Theorie in die Praxis zu überführen.
Die Ankündigung der Gründung der EuroStack Initiative Foundation liegt iX vor. Wir aktualisieren die Meldung, sobald sie öffentlich zur Verfügung steht.
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Wie können Unternehmen und Behörden ihre IT aus den Abhängigkeiten von US-Hyperscalern, amerikanischen oder chinesischen KI-Anbietern und Softwareherstellern lösen? Das diskutieren Fachleute aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft am 11. und 12. November auf dem IT Summit by heise in München. Vorträge und Speaker finden Sie im Programm des IT Summit. Am ersten Konferenztag findet zudem ein kostenloser Workshop statt, der zeigt, wie Open-Source-Lösungen zur digitalen Souveränität und Cybersicherheit beitragen können. Buchen Sie jetzt Ihr Ticket.
Gleichzeitig hat die EU ein neues Bewertungssystem, das sogenannte Cloud Sovereignty Framework, vorgestellt, mit dem Cloud-Dienste künftig nach einheitlichen Souveränitätskriterien bewertet werden sollen. Das Framework umfasst acht konkrete Ziele, die Aspekte wie Datenkontrolle, Schutz vor fremdem Rechtszugriff, Lieferkettentransparenz und technologische Unabhängigkeit abdecken. Cloud-Anbieter müssen mit dem SEAL-Bewertungssystem nachweisen, dass ihre Dienste diesen Kriterien entsprechen, wobei sowohl technische als auch organisatorische Nachweise erforderlich sind. Sofort gab es am Cloud Sovereignty Framework allerdings scharfe Kritik: Es würde Verwirrung stiften und gar US-Anbieter bevorzugen.
(fo)
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Tansania weiter komplett offline, Ausgangssperre in Daressalam
Auch einen Tag nachdem zeitgleich zu landesweiten Wahlen in Tansania das Internet weitestgehend blockiert wurde, ist das Land noch immer offline. Das geht aus Daten von Cloudflare hervor, laut denen der Internet-Traffic dort bei weniger als einem Prozent des Werts aus der Vorwoche liegt. Laut Medienberichten waren während der Wahl und nach Schließung der Wahllokale am Mittwoch Proteste in verschiedenen Städten ausgebrochen, in der Millionenmetropole Daressalam wurde laut dem Auswärtigen Amt eine Ausgangssperre verhängt. Menschen wird geraten, an einem sicheren Ort zu bleiben und diese zu befolgen. Die US-Botschaft hat eine Sicherheitswarnung veröffentlicht und spricht von landesweiten Demonstrationen sowie Straßensperrungen.
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Opposition von Wahl ausgeschlossen
Die Internetsperre hatte am Mittwoch Stunden vor der Schließung der Wahllokale begonnen. Etwa 38 Millionen Wahlberechtigte waren zu Präsidentschafts- und Parlamentswahlen aufgerufen, vorher hatte es massive Vorwürfe von Menschenrechtsorganisationen gegeben. Auch weil die beiden aussichtsreichsten Gegenkandidaten von der Wahl ausgeschlossen wurden, galt die Wiederwahl von Präsidentin Samia Suluhu Hassan (65) für eine zweite Amtszeit als sicher. Ihre Regierungspartei CCM (Chama Cha Mapinduzi), die seit der Unabhängigkeit des ostafrikanischen Landes ununterbrochen an der Macht ist, dürfte auch im Parlament ihre übergroße absolute Mehrheit verteidigen.
Politisch gilt Tansania als eines der stabileren Länder in der Region Ostafrika, das im Vergleich zu Nachbarländern weniger von Konflikten betroffen ist, erklärt die Nachrichtenagentur dpa. Die Wirtschaft hat sich in den vergangenen Jahren robust entwickelt. Trotzdem gibt es eine große Kluft zwischen Arm und Reich. Die seit 2021 regierende Präsidentin hat nach ihrer Amtsübernahme eine politische Öffnung versprochen. Jedoch kommt es in dem Land mit rund 70 Millionen Einwohnern nach Angaben von Menschenrechtsorganisationen weiterhin zu politisch motivierten Festnahmen. Die bislang größte Oppositionspartei im Parlament durfte nicht an den Wahlen teilnehmen, dem Vorsitzenden wird Landesverrat vorgeworfen. Eine offizielle Begründung für die Internetblockade gibt es nicht.
Update
30.10.2025,
16:09
Uhr
Dodoma ist die Hauptstadt Tansanias, die falsche Angabe wurde korrigiert.
(mho)
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