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Künstliche Intelligenz

Belgisches Gericht ordnet Sperre der Open Library des Internet Archive an


Das Handelsgericht in Brüssel hat eine umfassende Sperranordnung erlassen, die den Zugang zu sogenannten Schattenbibliotheken wie Anna’s Archive, Libgen, Z-Library und OceanofPDF erschweren soll. Ziel solcher Plattformen ist es, Forschungsergebnisse allgemein leichter zugänglich zu machen und wissenschaftliche Aufsätze hinter Bezahlschranken hervorzuholen. Auffällig ist, dass diese Verfügung auch die Open Library des Internet Archive einschließt. Dabei handelt es sich um ein Projekt einer gemeinnützigen Organisation in Kalifornien nach US-amerikanischen Recht.

Ungewöhnlich an der Anordnung von Mitte Juli, die das Portal Torrentfreak veröffentlicht hat, ist zudem: Bisher wurden bei solchen Sperren hauptsächlich Internetprovider zur Blockade von Webseiten verdonnert. Der neue Beschluss aus Belgien geht viel weiter. Er richtet sich nicht nur an Zugangsanbieter wie Telenet, Proximus, Mobile Vikings, Orange sowie Elon Musks Satellitendienst Starlink, sondern auch an viele weitere Unternehmen, die bei der Verbreitung von Webseiten eine Rolle spielen.

Dazu gehören Suchmaschinen wie Google und Bing, DNS-Anbieter, Betreiber von Content Delivery Networks (CDNs) und Resolver wie Cloudflare, die für die Übersetzung von Domänennamen in IP-Adressen zuständig sind, Host-Provider wie Amazon Web Services, Hostinger und GoDaddy sowie Werbetreibende. Erfasst sind sogar Zahlungsdienstleister wie PayPal, Cash App und Alipay. Die einbezogenen Firmen werden dazu verpflichtet, die betroffenen Websites aus den Suchergebnissen zu entfernen, das Hosting einzustellen und die Domainnamen zu deaktivieren.

Die Open Library leiht Bücher nach dem Prinzip „ein Buch, ein Nutzer“ aus – ähnlich wie eine traditionelle Bibliothek. Im Gegensatz zu kommerziellen Anbietern erstellt der Betreiber eigene digitale Kopien der Bücher, anstatt Lizenzen zu kaufen. Verlage und Autoren halten dagegen, dass das Digitalisieren und Verleihen geschützter Inhalte ohne ihre Genehmigung illegal ist. Sie beziehen sich dabei auf einen aufsehenerregenden US-Rechtsstreit, den das Internet Archive verloren hat.

Der Betreiber argumentierte hier, dass sein „kontrolliertes digitales Leihprogramm“ eine rechtmäßige Nutzung auf Basis der „Fair Use“-Doktrin der USA darstelle. Damit konnte er sich aber nicht durchsetzen und musste schon zwischenzeitlich aufgrund der Copyright-Klage großer Verlage rund 500.000 Bücher aus seinem Sortiment nehmen.

Die Rechteinhaber beschreiben die Open Library in dem belgischen Rechtsstreit als ein öffentliches Portal, auf der registrierte Nutzer einfach auf ihre Bücher zugreifen und sie herunterladen können. Dazu gehören etwa 1542 Werke des Verlags Dupuis und über 5000 Bände von Casterman. Den Herausgebern zufolge sind die Betreiber der Online-Bibliothek nicht leicht zu identifizieren, obwohl das Internet Archive und dessen Macher wie der Internetpionier Brewster Kahle weithin bekannt sind. Es fehlen angeblich gesetzlich vorgeschriebene Informationen auf der Webseite. Die Rechteinhaber werten das als Hinweis darauf, dass die Plattform illegal betrieben wird.

Das Brüsseler Gericht schloss sich nun der Ansicht der Antragsteller und der US-Kollegen an und machte eine „eindeutige und erhebliche Rechtsverletzung“ aus. Die Sperranordnung erließen die belgischen Richter, ohne Vertreter des Internet Archive anzuhören: Die Verfügung erging „ex parte“, also ohne Information und Einbezug der zweiten Partei.

Momentan ist die Open Library anscheinend auch aus Belgien noch erreichbar und nicht aktiv gesperrt. Ein Vertreter des Internet Archive erklärte gegenüber Torrentfreak, dass ihm keine Störungen bekannt seien. Mehrere Domains der vier Schattenbibliotheken sind bereits auf der offiziellen Sperrliste der zuständigen belgischen Behörde aufgeführt, die Webadresse der Open Library aber noch nicht. Angesichts der weitreichenden Anordnung ist damit zu rechnen, dass einige der eingeschlossenen Internetvermittler Rechtsmittel dagegen einlegen werden.

Traditionelle Maßnahmen für DNS-Sperren verpflichten lokale Internetanbieter dazu, den Zugriff ihrer Kunden auf rechtswidrige Seiten zu erschweren. Solche Mittel sind weltweit verbreitet, gelten aber als leicht zu umgehen. In jüngster Zeit richten sich die Sperranträge daher verstärkt auch gegen andere Vermittler wie DNS-Resolver. Entsprechende, heftig umstrittene Erlasse sind etwa aus Deutschland, Frankreich und Italien bekannt. Der in Zürich ansässige DNS-Dienst Quad9 etwa sah sich 2023 gezwungen, eine globale Sperre gegen das Portal Canna.to und eine Zweitdomain einzurichten. Grund: Das Landgericht Hamburg drohte dem DNS-Resolver im Streit über die Zugangsermöglichung zu den Download-Seiten mit urheberrechtlich geschützten Songs von Sony Music ein Ordnungsgeld in Höhe von 10.000 Euro an. Das Oberlandesgericht Dresden stufte Quad9 wenig später aber nicht als Täter ein.

Seit einigen Monaten ergehen einschlägige Anordnungen gegen Zugangsanbieter und DNS-Resolver auch in Belgien. Dies löste erheblichen Widerstand aus. So stellte etwa Cisco seinen OpenDNS-Dienst in dem Land ein. Schattenbibliotheken sind auch hierzulande Rechteverwertern ein Dorn im Auge: Vodafone, Telekom, 1&1 sowie Telefónica erschweren den Zugang ihrer Kunden zu Sci-Hub seit 2024 mit DNS-Sperren. Den Maßnahmen zugrunde liegt eine Empfehlung der privaten Clearingstelle Urheberrecht im Internet (CUII), die sich jüngst neu ausrichtete.


(nen)



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FreeBSD kurz vor 15.0: Vertrauen ist gut, Reproduzierbarkeit ist besser


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Im Zuge wachsender Supply-Chain-Angriffe setzen die FreeBSD-Entwickler auf ein transparentes Build-Konzept in Form von Zero-Trust-Builds. Der Ansatz baut auf den etablierten Reproducible Builds auf, bei denen sich Binärdateien bitgenau aus dem veröffentlichten Quellcode nachbauen lassen. Während reproduzierbare Builds primär die Nachprüfbarkeit sicherstellen, geht das Zero-Trust-Modell einen Schritt weiter und entzieht dem Build-Prozess selbst das Vertrauen. Kein einzelner Server, Maintainer oder Compiler darf mehr als potenziell vertrauenswürdig gelten.

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Stattdessen erzeugen voneinander unabhängige, deterministische Build-Umgebungen dieselben Artefakte, deren Übereinstimmung kryptografisch verifiziert wird. Manipulationen im Build-Prozess oder in der Toolchain würden so sofort auffallen. So entsteht ein durchgängig überprüfbarer Produktionsprozess, in dem Manipulationen in Toolchains, CI-Systemen oder Signaturprozessen erkennbar werden. Das ist ein konsequenter Schritt hin zu einer Softwarewelt, in der Sicherheit nicht auf einem von Regierungen und Geheimdiensten unterwanderten Vertrauen beruht, sondern auf trockener Verifizierbarkeit.

Ende 2024 erhielt die FreeBSD Foundation von der Sovereign Tech Agency satte 686.400 EUR für die Modernisierung der Infrastruktur. Die im Oktober 2022 gegründete Fördergesellschaft wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie finanziert. Derzeit ist es eine Tochtergesellschaft der Bundesagentur für Sprunginnovationen, SPRIND GmbH. Eines der Teilprojekte, das durch die Finanzspritze finanziert werden soll, sind besagte „Zero Trust & Reproducible Builds“.

Im Januar 2025 kündigte die FreeBSD Foundation daher an, beide Technologien bis August zu implementieren. Insbesondere der Build-Prozess für kommende FreeBSD-Releases soll so ohne root-Access zu reproduzierbaren und verifizierbaren Binärdateien führen. Das Ziel wurde nun mit kleiner Verspätung erreicht und kann im aktuellen Entwicklerzweig für FreeBSD 15 genutzt werden.

Damit werden die für die Installation notwendigen ISO-Images für USB-Sticks und CD/DVD, die Images für virtuelle Maschinen und die Cloud-Images für das Ausrollen in AWS, Azure und so weiter unabhängig nachprüfbar. Dazu gehört die Eliminierung oder Normalisierung von Zeitstempeln, damit Builds unabhängig vom Erstellungszeitpunkt identische Ergebnisse liefern.

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Ebenso wichtig ist eine reproduzierbare Sortierung von Dateilisten, Paket-Metadaten und ähnlichen Strukturen, um zufällige Unterschiede zu vermeiden. Überdies bleiben die Build-Umgebungen konsistent, inklusive Debug-Pfaden, Locale-Einstellungen und anderer Umgebungsparameter. Auch die eingesetzten Werkzeuge, etwa das für die Erzeugung von Dateisystem-Images verantwortliche mkimg(1)-Utility, werden erweitert, um reproduzierbare Artefakte nativ zu unterstützen.

Es wurde auch höchste Zeit für FreeBSD, diesen Sicherheitsaspekt zu unterstützen, den GNU/Linux und selbst NetBSD schon seit Jahren bieten. Vom konsequent auf Sicherheit ausgelegten OpenBSD gibt es keine Stellungnahme dazu, allerdings scheint es für die Entwickler kein Thema zu sein. Dort experimentiert man mit anderen Techniken wie der teilweise bewussten Variabilität durch beispielsweise Kernel- und Library‑Randomisierung. Deterministische Builds laufen diesem Konzept ein wenig zuwider.


(axk)



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iPhone 17: Ersatzteile für neue Apple-Handys für Bastler verfügbar


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Wer sein iPhone des Jahrgangs 2025 selbst reparieren will, erhält von Apple nun passende Ersatzteile. Der sogenannte Self-Service-Reparatur-Store für Apple-Produkte listet die Komponenten seit dieser Woche offiziell auch für Deutschland, die Schweiz, die Niederlande, Frankreich und weitere Länder. Kurz davor waren Apples offizielle Reparaturhandbücher freigegeben worden. Sie liegen auch in deutscher Sprache vor.

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Abgedeckt werden alle neuen Modelle, die Apple im September vorgestellt hatte: iPhone 17, iPhone 17 Pro und 17 Pro Max, sowie das iPhone Air mit seinem komplett neuen Formfaktor. Wie üblich verteilt sich das Angebot in Bereiche wie Bildschirm, Batterie, Gehäuse, Kamera, Lautsprecher und mehr. Neben den Ersatzteilen, die allesamt Originale sind, verkauft (beziehungsweise zum Teil vermietet) der Apple-Reparaturladen auch notwendiges Zubehör vom Schraubendreher bis zur Montageeinrichtung für Bildschirme.

Gekauft werden kann nahezu alles, was man für die Selbstreparatur brauchen könnte: Akkus, Displays, die Vibrationsmaschine Tapic Engine, Mikrofon, Rückglas sowie diverse Schrauben und anderes Montagematerial. Störend ist nur, dass es keine zentrale Suche gibt, man muss sich also erst einmal durch die Gerätekategorie und dann die diversen Reparaturvarianten klicken. Wie üblich erwartet Apple zudem keine blutigen Anfänger: „Für Personen gedacht, die Erfahrung mit den Komplexitäten der Reparatur elektronischer Geräte haben“, heißt es lapidar zum Reparatur-Store und seinem Angebot.

Das Grundproblem bei Apples Ersatzteilshop bleiben die hohen Preise. So zahlt man etwa für den Akku eines iPhone 17 genau 109 Euro (immerhin gibt es bei Rückgabe des alten Akkus knapp 52 Euro Rabatt), für Gehäuse und Batterie 252,02 Euro. Ein Display für dieses Modell kostet gar 405 Euro, bei Rückgabe des ausgetauschten Screens gibt es nur 20,25 Euro zurück. Beim aktuellen Stand des Release-Zyklus dürften die meisten Reparaturen noch in die zweijährige Gewährleistungsphase fallen. Nutzer sollten zudem dringend prüfen, was die Reparatur direkt bei Apple kosten würde und mindestens einen Termin an der Genius Bar in einem Apple-Laden (oder telefonisch) ausmachen, um sich ein Angebot zu holen.

Ebenfalls störend: Apple vereinfacht die Reparatur teils zu sehr, so fordert der Konzern Bastler dazu auf, ganze Platinen zu tauschen, statt kleinerer Teile. Zum Lötkolben soll also niemand greifen, das machen nach wie vor nur – von Apple nicht zugelassene – Werkstätten. Die Kombination aus hohen Ersatzteilpreisen und Arbeitsstunden kann dazu führen, dass sich die Selbstreparatur nur in seltenen Fällen lohnt.

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(bsc)



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c’t-Webinar: MCP verstehen und KI-Agenten im Alltag nutzen


Stellen Sie sich vor, Sie beauftragen eine KI mit der Planung Ihres Traumurlaubs – und der Computer kümmert sich um alles: bucht das Hotel, organisiert die Anreise, reserviert den Tisch im Lieblingsrestaurant. Was heute noch nach Science-Fiction klingt, könnte schon bald Alltag sein.

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Das Model Context Protocol (MCP) schafft die technische Grundlage dafür. Es verbindet große Sprachmodelle direkt mit Anwendungen und Diensten – und macht sie so handlungsfähig. KI-Agenten können damit eigenständig Aufgaben übernehmen, Daten abrufen oder Systeme steuern.

Im Webinar „MCP verstehen: So arbeiten KI-Agenten für Sie“ erfahren Sie, was hinter dem Begriff steckt und wie sich MCP praktisch nutzen lässt. Die c’t-Redakteure Jan Mahn, Jo Bager und Sylvester Tremmel erklären, wie MCP funktioniert und was es in der Praxis leistet. Sie zeigen an konkreten Beispielen, wie agentische KI schon heute die Arbeit mit Computern verändert – und wo Vorsicht geboten ist.

Entwickler lernen, wie sie ihre Anwendungen an KI anbinden. Die Referenten zeigen dazu konkrete Programmierbeispiele mit echten Datenquellen. Dabei geht es auch um heikle Themen: Welche Risiken entstehen, wenn KI Zugriff auf Systeme und Daten erhält? Wie lassen sich Sicherheitslücken vermeiden und Datenschutz gewährleisten? Die Referenten geben praxisnahe Tipps, wie sich MCP sicher, effizient und verantwortungsvoll einsetzen lässt.

Nach dem Webinar wissen Sie, wie agentische KI funktioniert – und wo sie Ihren Alltag oder Ihre Arbeit wirklich erleichtern kann. Technische Vorkenntnisse sind nicht nötig, Erfahrung mit Sprachmodellen wie ChatGPT oder Claude ist hilfreich.

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  • Termin: 27. November 2025
  • Uhrzeit: 15:00 bis 18:00 Uhr
  • Preis: 69,00 Euro

Zur Teilnahme benötigen Sie lediglich einen aktuellen Browser. Weitere Informationen zum Webinar sowie Details zur Anmeldung finden Sie auf der Website von heise academy.


(abr)



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