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Vorsicht, Kunde! – Paket kommt nicht an


Pakete gehen mitunter verloren, dann ist in den meisten Fällen zunächst der Paketdienst gefragt, zuweilen auch der Versender. Rechtsanwalt Niklas Mühleis klärt über die Rechte von Sender und Empfänger und die Pflichten des Transportdienstleisters auf: Wer kann einen Nachforschungsantrag stellen, wie lange hat der Paketdienstleister Zeit, auf eine Verlustmeldung zu reagieren und wer haftet bei Verlusten?

Bei einem missglückten Versand hängt die Haftung vom sogenannten Gefahrübergang ab. Verkaufen Unternehmen eine Ware an private Verbraucher, sind sie bis zur Zustellung der Ware für die Sendung zuständig. Bei Geschäften zwischen Privatleuten endet die Haftung des Versenders dagegen mit Übergabe des Pakets an den Versanddienstleister, dem sogenannten Gefahrübergang.

Der Versender in dem im c’t-Podcast behandelten Fall hatte sein Paket aufgrund einer Überlänge zusätzlich versichert. Ob eine solche Zusatzversicherung beim Verlust zuständig ist, hängt von den in den AGB festgehaltenen Bedingungen ab – beim zufälligen Untergang einer Sache, etwa bei höherer Gewalt, ist die Haftung meist ausgeschlossen. Standardmäßig sind Pakete beim Versand ohnehin bis 500 Euro versichert, allerdings gibt es hier einige Konditionen, die eine Schadensbegleichung ausschließen.

„Wenn ich eine spezielle Transportversicherung abschließe, kann es sein, dass ich bessere Konditionen bekomme.“ (Urs Mansmann)

c’t-Redakteur Urs Mansmann rät dringend, die zu versendende Ware sicher zu verpacken, da sie beim Transport auch mal rauer behandelt wird. War sie nicht ausreichend verpackt, ist der Transportdienstleister aus der Haftung. Außerdem empfiehlt er, sich Sendungen an einen Paketshop schicken zu lassen, statt nach Hause, oder aber eine Abstellgenehmigung an einem sicheren Platz am Haus zu erteilen. c’t-Redakteurin Ulrike Kuhlmann weist darauf hin, dass im Fall einer Abstellgenehmigung Pakete nicht mehr versichert sind, sobald der Lieferdienst sie am vereinbarten Ort (vermeintlich) abgelegt hat oder sie aus (vermeintlich) sicheren Ablageort gestohlen wurden.

Geht ein Paket verloren, sollten Betroffene einen Nachforschungsantrag stellen und in diesem alle nötigen Fakten zum verschickten Inhalt nennen, also was ist drin, welchen Wert hat die Ware, wann sie verschickt wurde und mit welcher Liefernummer quittiert. Zusätzlich sollten sie sämtliche Belege anhängen, eine angemessene Frist setzen und gegebenenfalls Schadensersatz geltend machen, rät Rechtsanwalt Mühleis.

Als Frist hält Mühleis zwei Wochen für ausreichend, etwaige Schadensersatzansprüche ergeben sich aus Paragraf 823 Absatz 1 BGB. Darin heißt es „Wer vorsätzlich oder fahrlässig das … Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“

Wie man beim Paketdienst effektiv sein Recht einfordert, welche Fristen beim Paketversand angemessen sind und was es mit der Bring-, Hol- und Schickschuld zwischen Sender und Empfänger auf sich hat, klären die drei in der aktuellen Episode des c’t-Verbraucherschutz-Podcasts „Vorsicht, Kunde!“.

Sämtliche Episoden des Verbraucherschutz-Podcasts sowie die darin behandelten Fälle finden Sie unter ct.de/Vorsicht-Kunde. Wir freuen uns über Anregungen, Lob und Kritik zum c’t-Podcast „Vorsicht, Kunde!“ in den Kommentaren.

Hier können Sie den c’t-Artikel zu dem im Podcast behandelten Streitfall nachlesen:

Der Fall Andreas K.: Lange Reaktionszeiten bei DPD

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(uk)





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Gerücht: Apple bringt Ende 2026 ein MacBook Pro mit Touchbedienung


Künftige MacBook-Modelle sollen erstmals einen Touchscreen bekommen. Das behauptet der Analyst Ming-Chi Kuo, der seine Quellen in der Zulieferkette von Apple in Asien hat. Als erstes Gerät soll nach seinen Angaben ein MacBook Pro mit OLED-Display die Möglichkeit zur Bedienung mit dem Finger erhalten, das Apple Ende 2026 veröffentlichen wolle.

Spekulationen über eine Touchbedienung für das MacBook reichen bis in das Jahr 2023 zurück. Schon damals wurde die Verbindung zur Einführung von OLED hergestellt. Die Diskussionen, ob das eine sinnvolle oder nötige Erweiterung ist, reichen sogar noch länger zurück. Im Jahr 2016 hatte Apple die Touch Bar eingeführt, ein Zusatzdisplay über der Tastatur, das zumindest anstelle der Funktionstasten per Software erzeugte Kontrollen ermöglichte. Das Konzept stieß aber nicht auf große Gegenliebe und wurde schließlich eingestellt.

Der Optimismus der Beobachter, die trotzdem einen Touchscreen erwarten, gründet vor allem auf den Entwicklungen in der Software. Mac und iPad haben sich in den vergangenen Jahren immer stärker einander angenähert. Aktuell ist mit iPadOS 26 eine fortschrittlichere Fensterverwaltung eingeführt worden. Auch die Mac-Menüleiste hält auf dem Tablet Einzug und der zunächst einer Touchfläche ähnelnde Mauszeiger wurde durch eine klassische, dem Mac entsprechende Grafik ersetzt.

Kuo vermutet, dass die Grenze zum iPad weiter verschwimmt. Apples Beobachtungen des iPad-Nutzerverhaltens hätten gezeigt, dass Touch-Bedienelemente in bestimmten Szenarien sowohl die Produktivität als auch das gesamte Nutzererlebnis verbessern könnten. Allerdings gibt auch Kritiker einer solchen Idee. Sie fürchten, dass die Bedienung sehr unergonomisch werden könnte.

In seinem X-Post geht Kuo auch auf das angeblich geplante günstigere MacBook ein, das mit einem iPhone-Prozessor betrieben werden soll. Dieses Gerät werde noch in diesem Jahr in die Massenproduktion gehen, schreibt er. Ein Touch-Panel soll es allerdings nicht erhalten. Apples mittelfristige Planung sehe jedoch vor, dass die zweite Generation mit Touch-Unterstützung ausgestattet sein könnte. Zumindest sei dies im Gespräch. Mit dieser wird aber erst im Jahr 2027 gerechnet.


(mki)



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WorldExpo 2025: Durchsichtige Solarzellen, Natrium-Akkus und CO₂-Speicher


Die Weltausstellung hat zum Ziel, ein Labor für das Leben der Zukunft zu sein. Ein wichtiger Aspekt sind Energiesysteme, denn auch in der Zukunft braucht die Menschheit Strom. Japan, das bis zum Solarboom in Deutschland und später in China Weltmarktführer bei Sonnenenergie war, stellt in Osaka eine neue Generation von Solarzellen vor.

Es handelt sich um Perowskit-Solarzellen, mit denen Japans Industrie hofft, die heutige Weltmarktführerschaft chinesischer Hersteller zu brechen. Im Gegensatz zu bisherigen Solarzellen aus Silizium sind diese neuen Zellen nicht nur flexibel und leichter, sondern haben auch einen höheren Leistungsgrad. Je nach verwendeter Technik lässt sich sogar ihre Lichtdurchlässigkeit einstellen. Und japanische Hersteller sehen sich als Pionier.

Die Technik basiert auf einem Mineral, das nach dem Mineralogen Graf Lew Alexejewitsch von Perowski benannt wurde. Es war jedoch der japanische Wissenschaftler Tsutomu Miyasaka, der 2006 die fotovoltaischen Eigenschaften von Perowskit entdeckte.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „WorldExpo 2025: Durchsichtige Solarzellen, Natrium-Akkus und CO₂-Speicher“.
Mit einem heise-Plus-Abo können Sie den ganzen Artikel lesen.



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Einbahnstraße China? Was sich für EU-Firmen ändern muss


Handelsstreit, harter Wettbewerb, unfaire Behandlung: Für europäische Firmen in China muss sich aus Sicht der EU-Handelskammer in den kommenden Jahren einiges ändern. Die Volksrepublik exportiere mit unverminderter Geschwindigkeit, aber importiere wenig, sagte Präsident Jens Eskelund in Peking. Wächst das Ungleichgewicht weiter, verwandelt sich der Handel aus Sicht der EU-Kammer in eine „Einbahnstraße“.

Chinas Handelspartner könnten sich fragen: „Was haben wir wirklich davon“, so Eskelund. Die Interessenvertretung in China von mehr als 1.600 Mitgliedsfirmen aus der EU fordert deshalb in einem Positionspapier Veränderungen.

Den Anlass liefert der 15. Fünfjahresplan, den die kommunistische Partei im Oktober beim „Vierten Plenum“ diskutiert. Im März 2026 soll der Volkskongress diesen Plan dann für die Zeit bis 2030 absegnen.

Chinas Handelsüberschuss könnte laut der EU-Kammer weitere Länder reagieren lassen. „Ich denke, was wir im Fall der USA gesehen haben, ist eine Situation, in der das Ungleichgewicht derart anwuchs, dass eine Reaktion dadurch erzwungen wurde“, sagte Eskelund. Folgen wie der eskalierte Zollstreit hätten für chinesische und ausländische Firmen in China „noch nie dagewesene Unsicherheiten“ geschaffen, so der Bericht.

Die Kammer fordert, dass China für beide Seiten Vorteile im Handel zulässt. Peking solle von Exportkontrollen wie bei seltenen Erden absehen, die vielen europäischen Firmen Liefersorgen einbrachten, wo sich nun aber Besserung andeutet. Außerdem sollen bei öffentlichen Ausschreibungen nicht nur chinesische Produkte bevorzugt werden.

Was die Lage zuspitzt: China produziert mehr, als das eigene Land aufnehmen kann. Bei Elektroautos oder Lieferdiensten tobt deshalb ein derart heftiger Verdrängungswettbewerb, dass sich Peking bereits zu Wort meldete. Hinzu kommt die hohe Verschuldung der Lokalregierungen und der mangelnde Fokus auf Sektoren wie der Dienstleistungsbranche. Peking sollte diese Probleme lösen und obendrein die soziale Sicherheit verbessern, erklärte die Kammer.

Demnach machen sich EU-Firmen seit Jahren Sorgen um Chinas verlangsamtes Wirtschaftswachstum. Zudem scheinen die Chinesen wegen Kosten für soziale Absicherung ihr Geld zusammenzuhalten.

Die EU-Kammer pocht darauf, dass Marktmechanismen entscheiden, wo investiert wird. Bislang bevorzugt der Staat seine Konzerne – zulasten der Privatwirtschaft, die laut Eskelund eigentlich effizienter wirtschaftet. Würde es im staatlich dominierten Gesundheitswesen mehr Konkurrenz mit ausländischen Privatfirmen geben, könnten so Patienten von besserer Versorgung und neuer Technologie profitieren, nannte er als Beispiel.


(aki)



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