Künstliche Intelligenz
Vorsicht, Kunde! – Paket kommt nicht an
Pakete gehen mitunter verloren, dann ist in den meisten Fällen zunächst der Paketdienst gefragt, zuweilen auch der Versender. Rechtsanwalt Niklas Mühleis klärt über die Rechte von Sender und Empfänger und die Pflichten des Transportdienstleisters auf: Wer kann einen Nachforschungsantrag stellen, wie lange hat der Paketdienstleister Zeit, auf eine Verlustmeldung zu reagieren und wer haftet bei Verlusten?
Bei einem missglückten Versand hängt die Haftung vom sogenannten Gefahrübergang ab. Verkaufen Unternehmen eine Ware an private Verbraucher, sind sie bis zur Zustellung der Ware für die Sendung zuständig. Bei Geschäften zwischen Privatleuten endet die Haftung des Versenders dagegen mit Übergabe des Pakets an den Versanddienstleister, dem sogenannten Gefahrübergang.
Der Versender in dem im c’t-Podcast behandelten Fall hatte sein Paket aufgrund einer Überlänge zusätzlich versichert. Ob eine solche Zusatzversicherung beim Verlust zuständig ist, hängt von den in den AGB festgehaltenen Bedingungen ab – beim zufälligen Untergang einer Sache, etwa bei höherer Gewalt, ist die Haftung meist ausgeschlossen. Standardmäßig sind Pakete beim Versand ohnehin bis 500 Euro versichert, allerdings gibt es hier einige Konditionen, die eine Schadensbegleichung ausschließen.
„Wenn ich eine spezielle Transportversicherung abschließe, kann es sein, dass ich bessere Konditionen bekomme.“ (Urs Mansmann)
Abstellgenehmigung
c’t-Redakteur Urs Mansmann rät dringend, die zu versendende Ware sicher zu verpacken, da sie beim Transport auch mal rauer behandelt wird. War sie nicht ausreichend verpackt, ist der Transportdienstleister aus der Haftung. Außerdem empfiehlt er, sich Sendungen an einen Paketshop schicken zu lassen, statt nach Hause, oder aber eine Abstellgenehmigung an einem sicheren Platz am Haus zu erteilen. c’t-Redakteurin Ulrike Kuhlmann weist darauf hin, dass im Fall einer Abstellgenehmigung Pakete nicht mehr versichert sind, sobald der Lieferdienst sie am vereinbarten Ort (vermeintlich) abgelegt hat oder sie aus (vermeintlich) sicheren Ablageort gestohlen wurden.
Geht ein Paket verloren, sollten Betroffene einen Nachforschungsantrag stellen und in diesem alle nötigen Fakten zum verschickten Inhalt nennen, also was ist drin, welchen Wert hat die Ware, wann sie verschickt wurde und mit welcher Liefernummer quittiert. Zusätzlich sollten sie sämtliche Belege anhängen, eine angemessene Frist setzen und gegebenenfalls Schadensersatz geltend machen, rät Rechtsanwalt Mühleis.
Als Frist hält Mühleis zwei Wochen für ausreichend, etwaige Schadensersatzansprüche ergeben sich aus Paragraf 823 Absatz 1 BGB. Darin heißt es „Wer vorsätzlich oder fahrlässig das … Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“
Wie man beim Paketdienst effektiv sein Recht einfordert, welche Fristen beim Paketversand angemessen sind und was es mit der Bring-, Hol- und Schickschuld zwischen Sender und Empfänger auf sich hat, klären die drei in der aktuellen Episode des c’t-Verbraucherschutz-Podcasts „Vorsicht, Kunde!“.
Sämtliche Episoden des Verbraucherschutz-Podcasts sowie die darin behandelten Fälle finden Sie unter ct.de/Vorsicht-Kunde. Wir freuen uns über Anregungen, Lob und Kritik zum c’t-Podcast „Vorsicht, Kunde!“ in den Kommentaren.
Hier können Sie den c’t-Artikel zu dem im Podcast behandelten Streitfall nachlesen:
Der Fall Andreas K.: Lange Reaktionszeiten bei DPD
Das c’t Magazin gibt es am Kiosk, im Browser und in der c’t-App für iOS und Android. Unsere c’t-Artikel finden Sie auch im digitalen Abo heise+. Wenn Sie dieses Angebot bisher nicht kennen, können Sie jetzt günstig reinschnuppern und uns damit unterstützen. Unter heiseplus.de/podcast bekommen Sie drei Monate heise+ zum Sonderpreis. Haben Sie Lust, weitere heise-Podcasts zu hören? Sie finden sie auf der Podcast-Seite.
c’t erreichen Sie online und auf vielen Social-Media-Kanälen
► c’t Magazin
► c’t bei WhatsApp
► c’t auf Mastodon
► c’t auf Instagram
► c’t auf Facebook
► c’t auf X/Twitter
► c’t auf Bluesky
► c’t auf Papier: überall wo es Zeitschriften gibt!

Alle 14 Tage präsentiert Ihnen Deutschlands größte IT-Redaktion aktuelle Tipps, kritische Berichte, aufwendige Tests und tiefgehende Reportagen zu IT-Sicherheit & Datenschutz, Hardware, Software- und App-Entwicklungen, Smart Home und vielem mehr. Unabhängiger Journalismus ist bei c’t das A und O.
(uk)
Künstliche Intelligenz
Nach dem iPad Pro: Apple bereitet OLED-Screens für weitere Macs und iPads vor
Schon seit Jahren gibt es immer wieder ernst zu nehmende Gerüchte, dass Apple von der traditionellen LCD-Technik auf OLED-Screens auch für Geräte mit großem Bildschirm wechseln wird. Im iPhone wird der stromsparende Displaytyp mit guter Farbausbeute bereits seit dem iPhone X von 2017 verbaut, doch erst mit dem iPad Pro M4 im vergangenen Jahr nutzt der Hersteller OLEDs mit 11 und 13 Zoll. Nun soll sich der Trend in den kommenden Monaten bis Jahren mit weiteren Modellen fortsetzen – sowohl bei Tablets als auch portablen Macs, darunter auch günstigere Varianten.
Weiterlesen nach der Anzeige
OLED überall – für mehr Geld
Bislang galt nur als ausgemacht, dass ein Redesign des MacBook Pro mit OLEDs fest eingeplant ist, aktuell wird damit frühestens im Herbst 2026 gerechnet. Bloomberg-Reporter Mark Gurman, üblicherweise gut informiert, schrieb jetzt aber in dieser Woche, dass es feste Pläne auch für MacBook Air, iPad Air und sogar iPad mini gibt. Das wäre eine neue Entwicklung. Aus Nutzersicht hätte das zwar einige Vorteile, wie man an den positiven Kritiken für das iPad Pro M4 und nun das iPad Pro M5 feststellen kann. Doch gleichzeitig könnte sich der Preis erhöhen – allein bei einem iPad mini angeblich um 100 US-Dollar.
Bessere Farbdarstellung und höhere Kontraste soll angeblich als erstes besagtes Kompakt-Tablet (Display-Größe aktuell 8,3 Zoll) erhalten. Es könnte bereits Anfang nächsten Jahres erscheinen – angeblich auch erstmals wasserresistent und mit neuer Lautsprechertechnik (Vibration-based Speakers). Aber dabei bleibt es nicht. Das iPad Air soll in der übernächsten Generation ebenfalls auf OLED umsteigen, heißt es – wobei die für das Frühjahr geplante Neuauflage zunächst bei LCD bleibt und vor allem schnellere Chips bringt.
iPhones ganz ohne LCD
Das MacBook Pro bleibt wiederum erster OLED-Mac. Doch ein MacBook Air soll folgen. Um ausreichend Abstand zwischen den Baureihen zu haben, sieht Gurman diese Veränderung aber nicht vor 2028. Im Frühjahr 2026 ist demnach nur ein Prozessor-Upgrade (dann auf den M5) vorgesehen.
Beim iPhone hat Apple den OLED-Umstieg längst hinter sich. Mit Einführung des iPhone 16e, das das SE 3 abgelöst hat, ist kein LCD-Modell mehr auf dem Markt. Andere Formen der OLED-Technik wie Micro-OLEDs nutzt Apple bislang nur in Spezialanwendungen wie der teuren Vision Pro. Die Quantenpunkt-Technologie setzt Apple indes als Hintergrundbeleuchtung seit dem MacBook Pro M4 ein, behauptet ein Displayexperte.
Weiterlesen nach der Anzeige
(bsc)
Künstliche Intelligenz
Nextcloud, Proton & Co: Neue Allianz für digitale Souveränität
Weiterlesen nach der Anzeige
Führende europäische Technologieunternehmen haben die EuroStack Initiative Foundation gegründet, um die digitale Souveränität Europas durch koordinierte Industrieaktionen voranzutreiben. Zu den Gründungsmitgliedern gehören unter anderem Frank Karlitschek von Nextcloud, Andy Yen von Proton, Achim Weiss von IONOS sowie Vertreter von Ecosia und weiteren Unternehmen. Die Stiftung wird von der Wirtschaftswissenschaftlerin Cristina Caffarra geleitet.
Die Foundation reagiert auf die wachsende Abhängigkeit Europas von außereuropäischen Technologieanbietern. Wie die Initiative in der Ankündigung ihrer Gründung angibt, unterstützen mittlerweile über 300 CEOs den Anfang des Jahres gestarteten EuroStack. Die Gründer betonen, dass Regulierung allein nicht ausreiche – Europa müsse eigene technologische Infrastruktur aufbauen und koordinieren.
Drei Säulen: Einkauf, Verkauf und Finanzierung
Die Stiftung konzentriert sich auf drei Kernbereiche: „Buy European“ soll die öffentliche Beschaffung digitaler Technologien stärker auf europäische Anbieter ausrichten und gegen „Sovereignty-Washing“ vorgehen. „Sell European“ zielt auf die technische Integration bestehender europäischer Lösungen zu einem interoperablen Stack ab. Der dritte Pfeiler „Fund European“ soll private und öffentliche Investitionen in digital souveräne Technologien katalysieren.
Ein offizielles Side-Event zum französisch-deutschen Gipfel zur digitalen Souveränität findet am 17. November in Berlin statt. Die Foundation will in den kommenden Wochen ihr Governance-Modell entwickeln und Arbeitsgruppen für technische Integration und Beschaffung einrichten. Die Initiative versteht sich als langfristiges Projekt, um europäische digitale Souveränität von der Theorie in die Praxis zu überführen.
Die Ankündigung der Gründung der EuroStack Initiative Foundation liegt iX vor. Wir aktualisieren die Meldung, sobald sie öffentlich zur Verfügung steht.
Weiterlesen nach der Anzeige

Wie können Unternehmen und Behörden ihre IT aus den Abhängigkeiten von US-Hyperscalern, amerikanischen oder chinesischen KI-Anbietern und Softwareherstellern lösen? Das diskutieren Fachleute aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft am 11. und 12. November auf dem IT Summit by heise in München. Vorträge und Speaker finden Sie im Programm des IT Summit. Am ersten Konferenztag findet zudem ein kostenloser Workshop statt, der zeigt, wie Open-Source-Lösungen zur digitalen Souveränität und Cybersicherheit beitragen können. Buchen Sie jetzt Ihr Ticket.
Gleichzeitig hat die EU ein neues Bewertungssystem, das sogenannte Cloud Sovereignty Framework, vorgestellt, mit dem Cloud-Dienste künftig nach einheitlichen Souveränitätskriterien bewertet werden sollen. Das Framework umfasst acht konkrete Ziele, die Aspekte wie Datenkontrolle, Schutz vor fremdem Rechtszugriff, Lieferkettentransparenz und technologische Unabhängigkeit abdecken. Cloud-Anbieter müssen mit dem SEAL-Bewertungssystem nachweisen, dass ihre Dienste diesen Kriterien entsprechen, wobei sowohl technische als auch organisatorische Nachweise erforderlich sind. Sofort gab es am Cloud Sovereignty Framework allerdings scharfe Kritik: Es würde Verwirrung stiften und gar US-Anbieter bevorzugen.
(fo)
Künstliche Intelligenz
Tansania weiter komplett offline, Ausgangssperre in Daressalam
Auch einen Tag nachdem zeitgleich zu landesweiten Wahlen in Tansania das Internet weitestgehend blockiert wurde, ist das Land noch immer offline. Das geht aus Daten von Cloudflare hervor, laut denen der Internet-Traffic dort bei weniger als einem Prozent des Werts aus der Vorwoche liegt. Laut Medienberichten waren während der Wahl und nach Schließung der Wahllokale am Mittwoch Proteste in verschiedenen Städten ausgebrochen, in der Millionenmetropole Daressalam wurde laut dem Auswärtigen Amt eine Ausgangssperre verhängt. Menschen wird geraten, an einem sicheren Ort zu bleiben und diese zu befolgen. Die US-Botschaft hat eine Sicherheitswarnung veröffentlicht und spricht von landesweiten Demonstrationen sowie Straßensperrungen.
Weiterlesen nach der Anzeige
Opposition von Wahl ausgeschlossen
Die Internetsperre hatte am Mittwoch Stunden vor der Schließung der Wahllokale begonnen. Etwa 38 Millionen Wahlberechtigte waren zu Präsidentschafts- und Parlamentswahlen aufgerufen, vorher hatte es massive Vorwürfe von Menschenrechtsorganisationen gegeben. Auch weil die beiden aussichtsreichsten Gegenkandidaten von der Wahl ausgeschlossen wurden, galt die Wiederwahl von Präsidentin Samia Suluhu Hassan (65) für eine zweite Amtszeit als sicher. Ihre Regierungspartei CCM (Chama Cha Mapinduzi), die seit der Unabhängigkeit des ostafrikanischen Landes ununterbrochen an der Macht ist, dürfte auch im Parlament ihre übergroße absolute Mehrheit verteidigen.
Politisch gilt Tansania als eines der stabileren Länder in der Region Ostafrika, das im Vergleich zu Nachbarländern weniger von Konflikten betroffen ist, erklärt die Nachrichtenagentur dpa. Die Wirtschaft hat sich in den vergangenen Jahren robust entwickelt. Trotzdem gibt es eine große Kluft zwischen Arm und Reich. Die seit 2021 regierende Präsidentin hat nach ihrer Amtsübernahme eine politische Öffnung versprochen. Jedoch kommt es in dem Land mit rund 70 Millionen Einwohnern nach Angaben von Menschenrechtsorganisationen weiterhin zu politisch motivierten Festnahmen. Die bislang größte Oppositionspartei im Parlament durfte nicht an den Wahlen teilnehmen, dem Vorsitzenden wird Landesverrat vorgeworfen. Eine offizielle Begründung für die Internetblockade gibt es nicht.
Update
30.10.2025,
16:09
Uhr
Dodoma ist die Hauptstadt Tansanias, die falsche Angabe wurde korrigiert.
(mho)
-
UX/UI & Webdesignvor 2 MonatenDer ultimative Guide für eine unvergessliche Customer Experience
-
UX/UI & Webdesignvor 2 MonatenAdobe Firefly Boards › PAGE online
-
Social Mediavor 2 MonatenRelatable, relevant, viral? Wer heute auf Social Media zum Vorbild wird – und warum das für Marken (k)eine gute Nachricht ist
-
UX/UI & Webdesignvor 2 WochenIllustrierte Reise nach New York City › PAGE online
-
Entwicklung & Codevor 2 MonatenPosit stellt Positron vor: Neue IDE für Data Science mit Python und R
-
Entwicklung & Codevor 2 MonatenEventSourcingDB 1.1 bietet flexiblere Konsistenzsteuerung und signierte Events
-
Apps & Mobile Entwicklungvor 2 MonatenGalaxy Tab S10 Lite: Günstiger Einstieg in Samsungs Premium-Tablets
-
UX/UI & Webdesignvor 2 MonatenFake It Untlil You Make It? Trifft diese Kampagne den Nerv der Zeit? › PAGE online
