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Aiper Scuba X1 im Test: Poolroboter mit Ladestation und Steuerung per App
Der kompakte Poolroboter Aiper Scuba X1 reinigt mittelgroße Pools mit kraftvoller Bürstentechnik und zuverlässiger Navigation. Wir haben ihn getestet.
Saubere Pools sind das A und O für Badespaß und Hygiene, doch das manuelle Reinigen kostet Zeit und Mühe. Poolroboter wie der Aiper Scuba X1 versprechen hier Abhilfe: Sie sollen selbstständig den Poolboden, die Wände und die Wasserlinie säubern – zuverlässig und gründlich.
Der kompakte Aiper Scuba X1 zielt vorwiegend auf private Poolbesitzer ab, die hier eine unkomplizierte und effiziente Lösung suchen. Mit moderner Navigation und leistungsstarken Bürsten soll er primär in mittelgroßen Pools überzeugen. Wir haben getestet, ob der Aiper Scuba X1 den Anforderungen gerecht wird – und wie einfach er im Alltag wirklich zu handhaben ist. Das Testgerät hat uns der Hersteller zur Verfügung gestellt.
Design & Verarbeitung: Wie sieht der Aiper Scuba X1 aus?
Poolroboter ähneln sich oft stark in ihrem Erscheinungsbild – ähnlich ist es auch bei einem Saugroboter (Bestenliste). Viele Modelle lassen sich auf den ersten Blick kaum voneinander unterscheiden. Das liegt nicht nur an der oft dunklen Farbgebung, sondern auch an ihrer Form. Anders als bei den Haushaltshilfen setzen die Hersteller nicht auf Antriebsräder, sondern auf praktische Kettenantriebe, wie man sie etwa von Baufahrzeugen kennt. Auch der Aiper Scuba X1 macht da keine Ausnahme und nutzt dieses Fortbewegungsprinzip, das ihn sehr wendig macht und besseren Halt verleiht.
Der in Anthrazit und Schwarz gehaltene Scuba X1 setzt auf Elemente in Carbon-Optik, durch die er weniger wuchtig wirkt. Mit elf Kilogramm gehört er zwar noch zu den leichteren Poolrobotern, ein wirkliches Leichtgewicht ist er trotzdem nicht. Das liegt an den vier bürstenlosen Motoren, den 16 Sensoren sowie dem großzügigen Filterkorb, auf den wir später noch genauer eingehen.
Poolroboter Aiper Scuba X1 – Bilder
Die Verarbeitung ist rundum gelungen und steht auch deutlich teureren Modellen in nichts nach. Im Nassbereich ist das auch entscheidend, denn die IPX8-Zertifizierung garantiert dauerhafte Wasserdichtigkeit – nur mit optimaler Verarbeitung ist das möglich.
Wie schon beim Vorgänger, dem Scuba S1, liegt dem Scuba X1 ein praktischer Haken bei, um den Roboter nach getaner Arbeit aus dem Wasser zu holen. Dafür benötigt man allerdings eine passende Stange.
Neu ist die Ladestation, die der Scuba S1 Pro im Vorjahr nicht hatte. Dadurch entfällt der bisherige Ladeanschluss, der gerne mal Probleme bereitet hat. In der Station lädt der Scuba X1 nun drahtlos, wodurch Wasser gut ablaufen kann, während alle Bedienelemente sowie der Filter hinter einer Klappe gut erreichbar bleiben.
Installation: Was richtet man am Aiper Scuba X1 ein?
Die Einrichtung des Aiper Scuba X1 geht denkbar einfach von der Hand – deutlich unkomplizierter als bei Saugrobotern. Grundsätzlich packt man das Gerät aus, schaltet es ein, wählt den Modus und legt los.
Besser funktioniert es natürlich mit der Aiper-App. Sie findet den mechanischen Poolhelfer in wenigen Schritten und verbindet ihn mit dem heimischen WLAN. Die Verbindung funktioniert zwar nicht unter Wasser, aber an Land hilft die App, den Roboter einzustellen, Updates aufzuspielen oder Reinigungsprotokolle einzusehen. Es empfiehlt sich, den X1 vor dem ersten Einsatz komplett zu laden und per App auf den neuesten Stand zu bringen, um optimale Ergebnisse zu erzielen.
Bedienung & Steuerung
Im Gegensatz zum ähnlich bepreisten Dreame Z1 Pro liefert Aiper keine Fernbedienung mit. Die Steuerung unter Wasser ist somit nicht möglich – oder doch? Für rund 290 Euro bietet Aiper die Hydrocomm Pure Kommunikationsboje an. Damit wechselt man während des Betriebs den Modus oder sieht den Akkustand ein. Teurere Varianten sollen künftig auch Wassertemperatur und pH-Wert messen können. Hydrocomm ist zudem die einzige Möglichkeit, den X1 an die Wasseroberfläche zum einfacheren Herausnehmen zu rufen. Ansonsten muss der Haken zum Einsatz kommen.
In der Praxis steuert man den Roboter meist über den Taster auf der Geräteoberseite, der Ein- und Ausschalter ist und mit einfachem Druck den Modus wechselt. Alternativ geht das über die App.
Der Aiper X1 verfügt über vier Reinigungsmodi: Boden, Wand, Wasserlinie und Smart. Letzterer ist eine Komplettreinigung. Zudem gibt es einen Zeitplan für regelmäßige Beckenreinigung. Der Roboter kann so mehrere Tage im Wasser bleiben und reinigt automatisch, bis der Akku leer ist.
Navigation & Reinigung: Wie smart ist der Aiper Scuba X1?
Vier bürstenlose Motoren und 16 Sensoren sorgen für eine ordentliche Reinigung. Vor allem Ultraschallsensoren helfen dabei, Wände und größere Hindernisse zu erkennen. Eine Kamera oder andere visuelle Komponenten fehlen jedoch, weshalb der X1 weder Karten erstellt noch Schmutz erkennt. Er fährt ein festes Programm ab, bei dem man grob zwischen adaptiven Routen und S-Mustern wählen kann.
Trotz der dadurch fehlenden „Intelligenz“ reinigt der Scuba X1 besser als viele smarte Haushaltsroboter. Das liegt auch daran, dass der Pool weniger komplex ist. Im Smart-Modus reinigt er sowohl Boden als auch Wände, wobei er die Kanten mehrfach abfährt.
Die Reinigungsleistung verdankt er nicht nur den Bürstenwalzen, sondern auch der Saugleistung und dem Filtersystem. Der X1 saugt und filtert pro Stunde bis zu 25.200 Liter Wasser, was beachtlich ist (Vorgänger: 15.900 Liter).
Das Filtersystem besteht nun aus nur noch einem Filterkorb, der leicht herausnehmbar ist. Er verwendet Mikro-Mesh-Filter mit 3 Mikrometer Feinheit, die man je nach Bedarf überziehen kann.
Der Filterkorb fasst fünf Liter, was die Gerätegröße beeinflusst. Allerdings gestaltet sich das Entleeren des Filters etwas umständlich, da sich der Boden nicht öffnen lässt und sich kleine Reste schwer entfernen lassen. Andere Hersteller, etwa Dreame mit dem Z1 Pro, lösen das über eine Bodenklappe deutlich praktikabler.
Wie lange hält der Akku des Aiper Scuba X1?
Die Herstellerangabe von rund drei Stunden Akkulaufzeit bestätigt sich im Test. Unterschiedliche Modi erlauben es, den Roboter auch mehrere Tage im Wasser zu lassen, wenn man nur den Boden reinigt. Für die Komplettreinigung sollte man aber mit einer Aufladung nach jedem Durchgang rechnen.
Praxiserfahrung & Alltagstauglichkeit: Was ist uns aufgefallen?
Positiv fällt auf, dass der Aiper Scuba X1 schnell einsatzbereit ist und mit der drahtlosen Ladung über die Station eine praktische Neuerung gegenüber der früheren Kabelladung bietet.
Schade ist jedoch, dass die Rückruf-Funktion zum Rand nur mit dem Hydrocomm-Zubehör möglich ist. Grundsätzlich sollte es kein Problem sein, den Roboter nach der Reinigung einfach an den Rand zu holen. Andere Hersteller lösen das bereits besser.
Preis
Die UVP des Aiper Scuba X1 beträgt 1499 Euro, aktuell gibt es den Poolroboter aber für 999 Euro bei Amazon. Die Hydrocomm Pure Kommunikationsboje kostet 299 Euro.
Fazit
Der Aiper Scuba X1 bietet für seinen Preis eine ordentliche Reinigungsleistung und punktet mit einer einfachen Bedienung sowie der praktischen drahtlosen Ladestation. Navigation und Programmierung sind solide, auch wenn der Poolroboter keine Karte erstellt oder Schmutz gezielt erkennt. Besonders die Filterreinigung gestaltet sich umständlich, was den alltäglichen Einsatz etwas erschwert. Für alle, die einen bezahlbaren Poolroboter für mittelgroße Pools suchen und auf smarte Extras verzichten können, ist der X1 eine klare Empfehlung.
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Elektroautos: Sozialleasing kommt in Frankreich gut an
Leasingraten ab 140 Euro pro Monat und bis zu 7000 Euro Zuschuss sollen Franzosen mit geringem Einkommen die Nutzung von Elektroautos möglich machen. Die Neuauflage des Sozialleasings für E-Autos in Frankreich kommt gut an. Seit Ende September seien bereits 41.500 Verträge abgeschlossen worden, darunter 11.360 von Menschen in Ballungsräumen mit hoher Luftverschmutzung, teilte das Energiewende-Ministerium in Paris mit. Insgesamt sollen über das Leasingmodell 50.000 Fahrzeuge angeboten werden, darüber hinaus gibt es eine Warteliste. Frankreich fördert das Angebot in diesem Jahr mit rund 370 Millionen Euro.
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Bis zu 7000 Euro Zuschuss
Bei dem staatlichen Leasing werden E-Automodelle zu Raten zwischen 140 und 200 Euro pro Monat gefördert. Das Angebot richtete sich an Menschen mit geringem Einkommen, die beruflich auf das Auto angewiesen sind und mindestens 15 km von ihrer Arbeit entfernt leben. Der staatliche Zuschuss pro E-Auto beträgt maximal 7000 Euro. 50.000 Haushalte nutzten das Sozialleasing im ersten Durchgang 2024. Bei der Auswahl der Modelle werden Umweltkriterien zugrunde gelegt, die nicht-europäische und damit etwa chinesische Hersteller von E-Autos praktisch ausschließen.
Ideen zur Förderung in Deutschland
In Deutschland plant die schwarz-rote Koalition ebenfalls eine Förderung von Elektroautos für bestimmte Einkommensklassen. Nach Vorschlägen aus der SPD-Fraktion soll sie eine Kaufprämie von mindestens 3000 Euro und ein Leasing-Angebot umfassen. Autohersteller ebenfalls mindestens 3000 Euro pro Auto als Rabatt beisteuern. Elektroautos sollen demnach von 2026 bis 2029 mit einer Kaufprämie für Menschen mit kleinem bis mittleren Einkommen gefördert werden. Zusätzlich fordert die SPD, ab 2027 ein Leasingprogramm mit sozialer Komponente einzuführen. Dazu soll eine geringe Leasingrate und eine spätere Kaufoption für europäische E-Fahrzeuge gehören, die bestimmte Umweltanforderungen erfüllen. Aus der Fraktion von CDU/CSU gibt es noch keinen Vorschlag.
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(mfz)
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Volkswagen: Der Konzern macht Verluste
Der Volkswagen-Konzern hat die schwierige Lage in der Branche und bei seiner Sportwagenmarke Porsche AG im dritten Quartal voll zu spüren bekommen. Unter dem Strich stand ein Verlust von 1,07 Milliarden Euro, wie das Dax-Unternehmen in Wolfsburg mitteilte. Ein Jahr zuvor hatte Volkswagen nach Steuern noch einen Gewinn von 1,56 Milliarden Euro erzielt.
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Volkswagen hatte bereits im September die eigenen Prognosen gesenkt und dabei mitgeteilt, der Umbau bei Porsche belaste den Konzern mit 5,1 Milliarden Euro, unter anderem wegen einer Abschreibung auf den Firmenwert von Porsche. Dabei lief es im dritten Quartal im Tagesgeschäft bei Volkswagen sogar etwas besser, der Umsatz kletterte unerwartet um 2,3 Prozent auf 80,3 Milliarden Euro. Auch beim Mittelzufluss aus dem Fahrzeuggeschäft, also ohne Finanzdienstleistungen gerechnet, blieb mit 3,15 Milliarden Euro Netto-Cashflow etwas mehr übrig. Den im September gesenkten Jahresausblick bestätigte das Management.
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(mfz)
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Patientenakten: Arzt-Patientenverhältnis wegen Abrechnungsdilemma unter Druck
Seit Patienten in ihrer elektronischen Patientenakte lesen können, welche Diagnosen Ärzte bei ihnen verschlüsselt haben, hagelt es Kritik. Häufig heißt es: Viele dieser Diagnosen seien übertrieben oder frei erfunden. Ärzte würden bestimmte Diagnosen aus Abrechnungsgründen eintragen. Dieser Vorwurf wiegt schwer. Wie kann ich einem Arzt noch vertrauen, der mir Krankheiten andichtet, die ich gar nicht habe? Es geht häufig um sogenannte F‑Diagnosen, das sind psychische Zustände und Krankheiten. Wer eine solche F‑Diagnose bekommt, muss mit Nachteilen rechnen, beispielsweise bei einer Verbeamtung oder beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung.
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Dr. Karen v. Mücke, Fachärztin für Innere Medizin, niedergelassene Hausärztin und Diabetologin in München.
(Bild: Photogenika )
Wenn ein Arzt die Zusatzbezeichnung „psychosomatische Grundversorgung“ erworben hat, darf er bei psychosomatischen Krankheitsbildern zum Beispiel für ein 15‑minütiges Gespräch die Ziffer 35100 abrechnen, aktuell für 32,92 Euro gemäß Abrechnungsgrundlage für Vertragsärzte, dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab.
Psychosomatische Diagnosen sind häufig
Mindestens 20 Prozent der Patienten in einer Hausarztpraxis leiden an körperlichen Beschwerden, für die es keine ausreichende organische Erklärung gibt. Typische Beispiele sind Reizdarm, Erschöpfung oder unspezifische Rückenschmerzen. In vielen Fällen finden diagnostische oder therapeutische Gespräche statt, die entsprechend abgerechnet werden. Damit eine solche Abrechnung möglich ist, muss eine passende – häufig psychosomatische – Diagnose verschlüsselt werden. Das ist dann keine Erfindung von Diagnosen, sondern eine systembedingte Voraussetzung für die Leistungsabrechnung.
Manche Diagnosen haben mehrere Bedeutungen
Eine junge Patientin wollte in die private Krankenkasse wechseln und ließ sich ihre Abrechnungsdaten von der gesetzlichen Krankenkasse schicken. Sie kam verärgert zu mir, weil dort die Diagnose „somatoforme Störung“ zu finden war. Wegen Zähneknirschen hatte sie in einer herausfordernden beruflichen Situation eine Aufbiss-Schiene bekommen. Ich hatte „Zähneknirschen“ als Diagnose verschlüsselt, bei der Kasse kam „somatoforme Störung“ an. In meiner Arztsoftware werden bei der Diagnoseverschlüsselung Kurztexte angezeigt. Tatsächlich können bei bestimmten ICD-Codes unterschiedliche Diagnosen hinterlegt sein.
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Bei der Abrechnung passieren Fehler
Mir ist es schon passiert, dass ich eine psychosomatische Störung nicht als Akutdiagnose, sondern versehentlich als Dauerdiagnose verschlüsselt habe. Die wird dann automatisch in die Folgequartale übernommen. Ich habe in dem Fall die gesetzliche Krankenkasse angeschrieben und um Löschung der fehlerhaften Dauerdiagnose gebeten, damit die Patientin keine Nachteile erleidet. Von der Kasse habe ich darauf niemals eine Rückmeldung bekommen.
Schwerwiegende Diagnosen bringen mehr Geld
Vor einigen Jahren kam eine Mitarbeiterin einer Krankenkasse zu mir in die Praxis. Sie bot Unterstützung bei der Diagnoseverschlüsselung an und hatte gleich passende Listen dabei. Je kränker der Patient ist, desto mehr Geld erhält die Kasse durch den sogenannten Risikostrukturausgleich (Morbi‑RSA), der die Ausgaben zwischen den Krankenkassen nach der Krankheitslast ihrer Versicherten verteilt (§ 266 SGB V). Der Morbi-RSA wurde laut Ärzteblatt auch von den Krankenkassen kritisiert. Aufgrund des Morbi-RSA haben Kassen ein Interesse daran, dass möglichst alle Krankheiten des Patienten erfasst werden – was in der Praxis leicht zum sogenannten „Upcoding“ führen kann. Solche Vorfälle sind dokumentiert und wurden in Aufsichtsprüfungen (PDF) als Einzelfälle erkannt, systematische Manipulationen ließen sich jedoch nicht nachweisen.
Auch die Arztsoftware schlägt ergänzende Diagnosen vor. Wenn man diese bestätigt, ohne sie genau zu prüfen, macht man Patienten möglicherweise kränker, als sie sind.
Psychosomatische Diagnosen können Patienten schaden
Dass Ärztinnen und Ärzte massenhaft bewusst falsche Diagnosen angeben, um sich zu bereichern, ist unwahrscheinlich. Häufig wird jedoch systembedingt kodiert: Um bestimmte Medikamente oder Therapien verordnen zu können, ist eine spezifische Diagnose Voraussetzung. So darf eine große Packung Säureblocker nur „auf Kasse“ verschrieben werden, wenn die Diagnose „Refluxkrankheit“ gestellt wird – nicht aber bei bloßem „Sodbrennen“. Und ein Antidepressivum darf nur bei entsprechender F‑Diagnose verordnet werden. Dieses Vorgehen verfälscht die Daten, ist medizinisch aber oft sinnvoll und legitim.
Ein finanzieller Vorteil entsteht bei der Abrechnung psychosomatischer Gespräche, weil diese besser vergütet werden. Das ist ein Dilemma: Psychische Erkrankungen und psychosomatische Beschwerden sind häufig. Die Verschlüsselung der entsprechenden Diagnosen ist nötig, um die psychosomatische Gesprächsziffer abrechnen zu können. Der Patient erleidet dadurch aber möglicherweise Nachteile.
Besondere Fälle
Ein besonderer Fall sind Patienten mit ME/CFS, einer schweren, chronischen neuroimmunologischen Multisystemerkrankung, die oft durch Infektionen wie Covid-19 ausgelöst wird. In schweren Fällen werden junge Menschen bettlägerig, sind licht- und geräuschempfindlich und nicht mehr belastbar. Die oft vergebenen psychosomatischen Diagnosen werden ihnen nicht gerecht, auch wenn die Krankheit die Psyche beeinflussen kann. Erst seit Kurzem gibt es für diese Patienten spezielle Diagnose- und Abrechnungsziffern.
Ungenaue Diagnosen
Diagnose- und Abrechnungsdaten aus Praxen sind nicht als reine Forschungsdaten geeignet, weil sie starken Verzerrungen unterliegen. Manchmal gibt es gar keine passende Diagnose, manchmal wird eine schwächere verwendet – zum Beispiel bekommt die junge Lehrerin mit einer depressiven Episode nur die Diagnose „Erschöpfung“, um ihre Verbeamtung nicht zu gefährden. Andererseits sind Ärztinnen gezwungen, bei ausgeprägten Schlafstörungen eine „depressive Episode“ zu verschlüsseln, weil sonst kein schlafanstoßendes Antidepressivum verordnet werden darf.
Die Kassen erhoffen sich, dass Patienten durch Einsicht in ihre elektronische Patientenakte falsche Abrechnungen entdecken und melden. Sie möchten dadurch leichter Abrechnungsbetrug von Ärzten aufdecken. Patienten sind in der Regel jedoch nicht in der Lage, komplizierte Abrechnungen zu prüfen, und es ist auch nicht ihre Aufgabe. Das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient ist nachhaltig zerstört, sobald der Patient seinen Arzt bei der Kasse meldet, weil er vermeintlich falsche Diagnosen oder eine falsche Abrechnung gefunden hat – auch wenn der Vorwurf vielleicht gar nicht zutrifft.
Gesellschaftlicher Wandel ist nötig
Das Problem ist nicht die Abrechnung der entsprechenden Diagnosen und Gesprächsziffern, sondern das gesellschaftliche Stigma: Patienten erleiden noch immer Nachteile durch psychosomatische oder psychiatrische Diagnosen. Diese Beschwerden müssen aus der Tabuzone herausgeführt werden. Sie sollten weder bei der Verbeamtung noch beim Wechsel in die private Krankenversicherung oder beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu Nachteilen führen.
Bestimmte Diagnose- und Abrechnungsziffern werden in Arztpraxen also vergeben, weil es medizinisch oder abrechnungstechnisch erforderlich ist – etwa, um ein Medikament verschreiben oder eine Leistung abrechnen zu können. Das führt zu systembedingten Verzerrungen, die nichts mit absichtlicher Falschdiagnostik zu tun haben.
Umfassende Nutzung der Diagnose- und Abrechnungsdaten geplant
Diagnosen und Abrechnungsdaten werden quartalsweise von den Ärzten an die Kassenärztliche Vereinigung übermittelt, von dort an die gesetzlichen Krankenkassen weitergegeben und in das Forschungsdatenzentrum (FDZ) eingespeist, wo sie pseudonymisiert vorliegen. Daten aus der elektronischen Patientenakte (ePA) sollen künftig ebenfalls einfließen. Damit soll eine bessere Nutzbarkeit der Daten zu Forschungszwecken und statistischen Auswertungen geschaffen werden. Unter anderem die Daten sämtlicher Privatpatienten fehlen im FDZ. Dadurch sind die Daten strukturell selektiv. Sie eignen sich für bestimmte Versorgungs- oder Trendanalysen, aber nicht für sozial-epidemiologische Gesamtbewertungen.
(mack)
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