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Aiper Scuba X1 im Test: Poolroboter mit Ladestation und Steuerung per App
Der kompakte Poolroboter Aiper Scuba X1 reinigt mittelgroße Pools mit kraftvoller Bürstentechnik und zuverlässiger Navigation. Wir haben ihn getestet.
Saubere Pools sind das A und O für Badespaß und Hygiene, doch das manuelle Reinigen kostet Zeit und Mühe. Poolroboter wie der Aiper Scuba X1 versprechen hier Abhilfe: Sie sollen selbstständig den Poolboden, die Wände und die Wasserlinie säubern – zuverlässig und gründlich.
Der kompakte Aiper Scuba X1 zielt vorwiegend auf private Poolbesitzer ab, die hier eine unkomplizierte und effiziente Lösung suchen. Mit moderner Navigation und leistungsstarken Bürsten soll er primär in mittelgroßen Pools überzeugen. Wir haben getestet, ob der Aiper Scuba X1 den Anforderungen gerecht wird – und wie einfach er im Alltag wirklich zu handhaben ist. Das Testgerät hat uns der Hersteller zur Verfügung gestellt.
Design & Verarbeitung: Wie sieht der Aiper Scuba X1 aus?
Poolroboter ähneln sich oft stark in ihrem Erscheinungsbild – ähnlich ist es auch bei einem Saugroboter (Bestenliste). Viele Modelle lassen sich auf den ersten Blick kaum voneinander unterscheiden. Das liegt nicht nur an der oft dunklen Farbgebung, sondern auch an ihrer Form. Anders als bei den Haushaltshilfen setzen die Hersteller nicht auf Antriebsräder, sondern auf praktische Kettenantriebe, wie man sie etwa von Baufahrzeugen kennt. Auch der Aiper Scuba X1 macht da keine Ausnahme und nutzt dieses Fortbewegungsprinzip, das ihn sehr wendig macht und besseren Halt verleiht.
Der in Anthrazit und Schwarz gehaltene Scuba X1 setzt auf Elemente in Carbon-Optik, durch die er weniger wuchtig wirkt. Mit elf Kilogramm gehört er zwar noch zu den leichteren Poolrobotern, ein wirkliches Leichtgewicht ist er trotzdem nicht. Das liegt an den vier bürstenlosen Motoren, den 16 Sensoren sowie dem großzügigen Filterkorb, auf den wir später noch genauer eingehen.
Poolroboter Aiper Scuba X1 – Bilder
Die Verarbeitung ist rundum gelungen und steht auch deutlich teureren Modellen in nichts nach. Im Nassbereich ist das auch entscheidend, denn die IPX8-Zertifizierung garantiert dauerhafte Wasserdichtigkeit – nur mit optimaler Verarbeitung ist das möglich.
Wie schon beim Vorgänger, dem Scuba S1, liegt dem Scuba X1 ein praktischer Haken bei, um den Roboter nach getaner Arbeit aus dem Wasser zu holen. Dafür benötigt man allerdings eine passende Stange.
Neu ist die Ladestation, die der Scuba S1 Pro im Vorjahr nicht hatte. Dadurch entfällt der bisherige Ladeanschluss, der gerne mal Probleme bereitet hat. In der Station lädt der Scuba X1 nun drahtlos, wodurch Wasser gut ablaufen kann, während alle Bedienelemente sowie der Filter hinter einer Klappe gut erreichbar bleiben.
Installation: Was richtet man am Aiper Scuba X1 ein?
Die Einrichtung des Aiper Scuba X1 geht denkbar einfach von der Hand – deutlich unkomplizierter als bei Saugrobotern. Grundsätzlich packt man das Gerät aus, schaltet es ein, wählt den Modus und legt los.
Besser funktioniert es natürlich mit der Aiper-App. Sie findet den mechanischen Poolhelfer in wenigen Schritten und verbindet ihn mit dem heimischen WLAN. Die Verbindung funktioniert zwar nicht unter Wasser, aber an Land hilft die App, den Roboter einzustellen, Updates aufzuspielen oder Reinigungsprotokolle einzusehen. Es empfiehlt sich, den X1 vor dem ersten Einsatz komplett zu laden und per App auf den neuesten Stand zu bringen, um optimale Ergebnisse zu erzielen.
Bedienung & Steuerung
Im Gegensatz zum ähnlich bepreisten Dreame Z1 Pro liefert Aiper keine Fernbedienung mit. Die Steuerung unter Wasser ist somit nicht möglich – oder doch? Für rund 290 Euro bietet Aiper die Hydrocomm Pure Kommunikationsboje an. Damit wechselt man während des Betriebs den Modus oder sieht den Akkustand ein. Teurere Varianten sollen künftig auch Wassertemperatur und pH-Wert messen können. Hydrocomm ist zudem die einzige Möglichkeit, den X1 an die Wasseroberfläche zum einfacheren Herausnehmen zu rufen. Ansonsten muss der Haken zum Einsatz kommen.
In der Praxis steuert man den Roboter meist über den Taster auf der Geräteoberseite, der Ein- und Ausschalter ist und mit einfachem Druck den Modus wechselt. Alternativ geht das über die App.
Der Aiper X1 verfügt über vier Reinigungsmodi: Boden, Wand, Wasserlinie und Smart. Letzterer ist eine Komplettreinigung. Zudem gibt es einen Zeitplan für regelmäßige Beckenreinigung. Der Roboter kann so mehrere Tage im Wasser bleiben und reinigt automatisch, bis der Akku leer ist.
Navigation & Reinigung: Wie smart ist der Aiper Scuba X1?
Vier bürstenlose Motoren und 16 Sensoren sorgen für eine ordentliche Reinigung. Vor allem Ultraschallsensoren helfen dabei, Wände und größere Hindernisse zu erkennen. Eine Kamera oder andere visuelle Komponenten fehlen jedoch, weshalb der X1 weder Karten erstellt noch Schmutz erkennt. Er fährt ein festes Programm ab, bei dem man grob zwischen adaptiven Routen und S-Mustern wählen kann.
Trotz der dadurch fehlenden „Intelligenz“ reinigt der Scuba X1 besser als viele smarte Haushaltsroboter. Das liegt auch daran, dass der Pool weniger komplex ist. Im Smart-Modus reinigt er sowohl Boden als auch Wände, wobei er die Kanten mehrfach abfährt.
Die Reinigungsleistung verdankt er nicht nur den Bürstenwalzen, sondern auch der Saugleistung und dem Filtersystem. Der X1 saugt und filtert pro Stunde bis zu 25.200 Liter Wasser, was beachtlich ist (Vorgänger: 15.900 Liter).
Das Filtersystem besteht nun aus nur noch einem Filterkorb, der leicht herausnehmbar ist. Er verwendet Mikro-Mesh-Filter mit 3 Mikrometer Feinheit, die man je nach Bedarf überziehen kann.
Der Filterkorb fasst fünf Liter, was die Gerätegröße beeinflusst. Allerdings gestaltet sich das Entleeren des Filters etwas umständlich, da sich der Boden nicht öffnen lässt und sich kleine Reste schwer entfernen lassen. Andere Hersteller, etwa Dreame mit dem Z1 Pro, lösen das über eine Bodenklappe deutlich praktikabler.
Wie lange hält der Akku des Aiper Scuba X1?
Die Herstellerangabe von rund drei Stunden Akkulaufzeit bestätigt sich im Test. Unterschiedliche Modi erlauben es, den Roboter auch mehrere Tage im Wasser zu lassen, wenn man nur den Boden reinigt. Für die Komplettreinigung sollte man aber mit einer Aufladung nach jedem Durchgang rechnen.
Praxiserfahrung & Alltagstauglichkeit: Was ist uns aufgefallen?
Positiv fällt auf, dass der Aiper Scuba X1 schnell einsatzbereit ist und mit der drahtlosen Ladung über die Station eine praktische Neuerung gegenüber der früheren Kabelladung bietet.
Schade ist jedoch, dass die Rückruf-Funktion zum Rand nur mit dem Hydrocomm-Zubehör möglich ist. Grundsätzlich sollte es kein Problem sein, den Roboter nach der Reinigung einfach an den Rand zu holen. Andere Hersteller lösen das bereits besser.
Preis
Die UVP des Aiper Scuba X1 beträgt 1499 Euro, aktuell gibt es den Poolroboter aber für 999 Euro bei Amazon. Die Hydrocomm Pure Kommunikationsboje kostet 299 Euro.
Fazit
Der Aiper Scuba X1 bietet für seinen Preis eine ordentliche Reinigungsleistung und punktet mit einer einfachen Bedienung sowie der praktischen drahtlosen Ladestation. Navigation und Programmierung sind solide, auch wenn der Poolroboter keine Karte erstellt oder Schmutz gezielt erkennt. Besonders die Filterreinigung gestaltet sich umständlich, was den alltäglichen Einsatz etwas erschwert. Für alle, die einen bezahlbaren Poolroboter für mittelgroße Pools suchen und auf smarte Extras verzichten können, ist der X1 eine klare Empfehlung.
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Tödlicher Titanic-Tauchgang: Vernichtender Untersuchungsbericht | heise online
„The company was economically very stressed and as a result, (they) were making decisions that compromised safety.“ Zu Deutsch etwa: „Die Firma war finanziell schwer angeschlagen und daher haben sie Entscheidungen getroffen, die die Sicherheit beeinträchtigten.“ So zitiert der aktuelle Untersuchungsbericht des US Coast Guard Marine Board of Investigation (MBI) auf Seite 237 einen ehemaligen Mitarbeiter der US-Firma Oceangate. Sie baute das Tauchboot Titan. Bei einer Besichtigungsfahrt zum Wrack der Titanic am 18. Juni 2023 implodierte Titan, alle fünf Personen an Bord waren sofort tot.
Das Unglück, bei dem auch Firmenchef Stockton Rush ums Leben kam, war vermeidbar; das macht der über 300 Seiten dicke Bericht deutlich. Er lässt kein gutes Haar am Management der Firma. Diplomatischer formuliert sind die Feststellungen der Unzulänglichkeiten bei Behörden und Gesetzgeber, die das verantwortungslose Vorgehen Oceangates zugelassen haben.
„Ab einem gewissen Punkt ist Sicherheit nur noch Verschwendung.“ So zitiert eine Klage der Familie eines Opfers den Mitgründer und Chef Oceangates, Stockton Rush. Er ist selbst eines der fünf Todesopfer.
Whistleblower ignoriert
Beispielhaft für die mangelnde Sicherheitskultur ist der Fall des 2016 bis 2018 tätigen Betriebsleiters (Director of Marine Operations for Oceangate). Er machte firmenintern wiederholt auf Sicherheitsprobleme aufmerksam, was auf Feindseligkeit des Managements stieß. Am 18. 1. 2018 stellte er für die erste Karbonfaser-Hülle des Tauchboots (damals noch Cyclops II genannt) einen Quality Inspection Control Report aus. Die Inspektion fiel in mehr als zwei Dutzend Punkten negativ aus – bei nur neun erledigten Problemen.
Das kam bei Firmenchef Stockton Rush gar nicht gut an. Er und weitere Manager baten den Betriebsleiter schon am nächsten Tag zu einem Gespräch, das auch aufgenommen wurde. Aus der nun veröffentlichten Abschrift geht hervor, dass Stockton wusste, dass das von Boeing als abgelaufene Ware günstig eingekaufte Material von schlechter Qualität war. Gleich zu Beginn des mehr als zweistündigen Gespräches wird Stockton in folgender Form zitiert: „Ich werde kein Geld dafür verschwenden, Boeing dieses Stück Scheiße testen zu lassen. Ich weiß, dass es Mist ist … Am Ende des Tages muss ich damit tauchen.“
Stockton bestätigt die Aussage grundsätzlich, nicht aber die konkrete Formulierung „Stück Scheiße“, und meint, ein akustisches Warnsystem würde rechtzeitig vor Probleme warnen. Es folgt eine lange, hitzige Diskussion über Sicherheitsmängel, die das Management weitgehend zur Seite wischt. Wenige Tage später wird der Betriebsleiter gefeuert. Dabei verbietet ein US-Bundesgesetz namens Seaman’s Protection Act ausdrücklich solche Rache an Mitarbeitern in der Marinebranche, die auf Sicherheitsprobleme hinweisen.
Racheklage wirkt
Der geschasste Betriebsleiter alarmiert die US-Arbeitssicherheitsbehörde OSHA; diese versucht, den Whistleblower-Bericht an die US-Küstenwache per E-Mail weiterzuleiten. Doch diese Nachricht kommt nie an. Die OSHA selbst hat nicht genügend Mitarbeiter, sodass es einen erheblichen Rückstau unbearbeiteter Whistleblower-Berichte gibt.
Als Rache für die Anzeige verklagt Oceangate seinen ehemaligen Betriebsleiter wegen angeblicher Verstöße gegen Immaterialgüterrecht. Das alarmiert den zuständige OSHA-Mitarbeiter, weil solche Unterdrückungsklagen (SLAP) erstens ein schlechtes Zeichen und zweitens in den meisten US-Staaten unzulässig sind. Doch die Klage wirkt: Nach fast elf Monaten ohne Fortschritte in der behördlichen Untersuchung, zieht der Betriebsleiter seinen Anzeige zurück, weil er und seine Frau den psychischen Druck nicht mehr aushalten. Die Anzeige wird nie untersucht, weder von der OSHA noch von der Küstenwache.
Die damals durchgefallen Karbonfaserhülle wird später so stark beschädigt, dass Oceangate eine neue herstellt. Diese wird zur Todesfalle, auch für Firmenchef Rush selbst.
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Schlaganfall-Reha mit Hightech: Deutsches Neuroimplantat erstmals eingesetzt
Mithilfe eines Hirnimplantats aus deutscher Entwicklung testet die amerikanische University of Washington School of Medicine ein Verfahren, das Schlaganfallpatienten mehr Bewegungsfähigkeit zurückgeben soll. Ende Juli haben Ärzte die vom Freiburger Unternehmen Cortec entwickelte Hirn-Computer-Schnittstelle (kurz BCI, Brain-computer interface) erstmals bei einem Menschen eingesetzt. Der Patient ist ein 52-jähriger Mann, der laut Universität nach mehreren Schlaganfällen einseitig starke Bewegungseinschränkungen in Arm und Bein hat.
Das Implantat-System mit der Bezeichnnung „Brain Interchange“ soll die motorischen Funktionen der oberen Gliedmaßen von Schlaganfallpatienten unterstützen, indem es die Entstehung neuer Verknüpfungen im Gehirn fördert. Dazu soll das Implantat elektrische Impulse senden, während ein Patient gezielte Übungen ausführt. Die Forscher versprechen sich davon einen größeren Heilungseffekt der Rehabilitationsmaßnahmen.
Wie die Forscher erläutern, sind Teile der Hirnrinde für die bewusste Muskelbewegung zuständig. Sterben Areale infolge einer Sauerstoffunterversorgung durch einen Schlaganfall ab, kann das bis zum Verlust der Bewegungsfähigkeit bestimmter Körperteile führen. Haben jedoch ausreichend große Hirnbereiche den Schlaganfall überstanden und sind in Verbindung zu anderen Arealen geblieben, können sie die bestehenden Verbindungen stärken und neue bilden.
Implantat unterstützt Physiotherapie
Rehabilitationsübungen regen das Gehirn an, das beschädigte Netzwerk zu reparieren, auch indem gesunde Regionen des Gehirns Aufgaben des Bewegungsapparates übernehmen. Hier soll das Implantat unterstützen: Während der Patient bestimmte Bewegungen ausführt, regt das Gerät mit elektrischen Impulsen die Neuronen an, gemeinsam elektrische Signale zu senden. Dieses gemeinsame Feuern der Neuronen soll die Verbindungen zwischen den überlebenden Regionen stärken.
Das Timing ist bei der Methode entscheidend, erklärt Neurochirurg Jeffrey Ojemann von der Universität Washington. „Wir möchten die Neuronen aktivieren, wenn das Gehirn gerade etwas tut, das man verbessern möchte.“
Das Implantat besteht aus zwei dünnen Silikonfolien, in die Elektroden eingebettet sind. Ärzte platzieren die Folien auf der Oberfläche des Gehirns über dem vom Schlaganfall betroffenen Bereich. Das implantierte System soll kontinuierlich die Gehirnaktivität aufzeichnen, die Signale interpretieren und in Echtzeit gezielt elektrische Impulse abgeben, um die Lernfähigkeit des Gehirns zu fördern. Laut Cortec kommuniziert das Implantat während der Physiotherapie drahtlos mit einem Laborcomputer.
Die Universität plant, in der ersten Studie vier Patienten auf diese Weise zu behandeln. In einer Folge-Studie sollen es acht sein. Cortec prognostiziert, dass sich ihre Brain-Interchange-Technologie an verschiedene neurologische Erkrankungen anpassen lässt.
(dgi)
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Jede Wohnung einzeln? Kampf um „Vollausbaurecht“ für Glasfaser
Glasfaser-Verleger dürfen derzeit Wohnungen in Deutschland nur anschließen, wenn Eigentümer respektive Mieter zustimmen. Das macht die Sache doppelt ineffizient. Erstens müssen die Verleger für jeden Vertragsabschluss neu ausrücken, zweitens wird die Vernetzung selbst im Mehrparteiengebäude ineffizient. Bundesdigitalminister Karsten Wildberger (CDU) überlegt, ein „Recht auf Vollausbau“ zu schaffen, wie es bei Stromleitungen üblich ist. Damit hat er sich zwischen viele Stühle gesetzt.
Die Wohnungswirtschaft läuft zusammen mit dem Breitbandverband Anga, der traditionell viele Kabelnetzbetreiber wie Vodafone vertritt, Sturm gegen die Überlegung. Grundsätzlich positiv äußert sich jetzt der Verband der Anbieter im Digital- und Telekommunikationsmarkt (VATM), bei dem neben Vodafone auch Anbieter wie Deutsche Glasfaser, Deutsche Giganetz oder DNS:Net und andere Konkurrenten der Deutschen Telekom Mitglied sind.
Das Digitalministerium erwägt laut Eckpunkten von Mitte Juli, ein Recht auf Anschluss aller Wohnungen eines Mehrfamilienhauses zu schaffen, anstatt lauter Einzelinstallationen, um „effizienten Ausbau gebäudeinterner Netze zu ermöglichen“. „Denkbare Voraussetzungen“ sollen etwa sein, dass das ausbauwillige Unternehmen schon mindestens einen Endkundenvertrag geschlossen hat. Zudem könnte die Zustimmung des Gebäudeeigentümers erforderlich sein, wenn Wohnungen angeschlossen werden, für die noch kein Vertrag besteht. Der Ausbau sollte zudem möglichst binnen neun Monaten abgeschlossen sein.
VATM angetan
Ein Vollausbaurecht für Netzbetreiber unter klar definierten Voraussetzungen könnte „einen wichtigen Beitrag leisten, um die Glasfaserversorgung bis in die Wohnungen nachhaltig zu beschleunigen“, sagt der VATM in einem Positionspapier zum Glasfaserausbau der Gebäude-Netze (Ebene 4). Nach aktueller Rechtslage gibt ein Endkundenvertrag dem Netzbetreiber das Recht zum sogenannten Wohnungsstich in die jeweilige Wohnung, aber sonst nirgends.
Das gebührenfrei auch gleich beim Nachbarn vorzunehmen, damit der später einfacher auf Glasfaser upgraden kann, würde ermöglichen „die Inhaus-Verkabelung vorausschauend und gebäudeweit umzusetzen“. Alle Wohnungen auf einmal anzuschließen, brächte auch Vorteile für Mieter und Eigentümer: „Mehrfachanfahrten entfallen, die Lärmbelastung im Gebäude wird reduziert und Eingriffe in die Bausubstanz können auf ein Minimum beschränkt werden.“
Intakte Kooperationen nicht gefährden
Diese potenziellen Vorteile eines Vollausbaurechts und die damit mögliche „Signalwirkung“ müssten aber „durch wettbewerbssichernde Maßnahmen flankiert“ und eingeschränkt werden, um „bestehende und funktionierende Kooperationsmodelle“ nicht zu unterlaufen, heißt es beim VATM. So könnte etwa erst eine verbindliche Pflicht vorgesehen werden, einen ernsthaften Einigungsversuch mit dem Gebäudeeigentümer zu unternehmen. Es gelte also zunächst, einen „kooperativen Weg zu suchen“. Flankierend nötig seien Informationskampagnen, administrative Erleichterungen, gezielter Bürokratieabbau sowie mehr Transparenz der Telekom bei der Kupfer-Glas-Migration.
VATM-Geschäftsführer Frederic Ufer begrüßt ausdrücklich, dass Wildberger den Netzausbau in den großen Mehrfamilienhäusern in den Fokus rücke: „Der Glasfaserausbau muss als gesamtwirtschaftliches Projekt verstanden werden – mit dem Ziel“, allen Mietern Zugang zu moderner digitaler Infrastruktur zu erlauben. Aktuell stocke die Glasfaserversorgung in Häusern, wenn private Eigentümer oder Gemeinschaften den Ausbau nicht mittrügen. Dies zeige eine aktuelle Marktanalyse. Langwierige Abstimmungsprozesse, Probleme bei der Zuständigkeit, fehlendes technisches Wissen oder rechtliche Unsicherheiten verzögerten zeitgemäßes Handeln.
Anga & Co: Alles OK, Regulierung unnötig
Die Immobilienverbände Haus & Grund, GdW und BFW sowie der Anga sehen hingegen „kein Problem, das einer gesetzgeberischen Intervention bedürfte“. Zusätzliche Regulierung von Inhaus-Netzen in Form von Mitnutzungsrechten und erweiterter Duldungspflicht für Gebäudeeigentümer „würde den Ausbau nicht fördern, sondern vielmehr Investitionen hemmen oder sogar verhindern“, halten sie in einem heise online vorliegenden Brief an Digitalstaatssekretär Markus Richter dagegen. Kommunikation und Verhandlung auf Augenhöhe zwischen den verschiedenen Parteien stellten angemessene Lösungen im Einzelfall sicher.
(ds)
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