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„Total Victory“: Gericht weist Google-Berufung im Epic-Rechtsstreit zurück
Tim Sweeney freut es: „Total victory“, tweetet der Epic-Chef nach der jüngsten Entscheidung des The Ninth Circuit Court of Appeals, der in der Nacht zum Freitag deutscher Zeit Googles Berufung im App-Store-Streit abgewiesen hat.
Im Dezember 2023 hatte ein Geschworenengericht Epic in allen Punkten recht gegeben, nachdem das Unternehmen hinter „Fortnite“ und der Unreal Engine Google vor Gericht das Ausnutzen seines Android-Monopols und geschäftsfeindliche Praktiken vorgeworfen hatte. Einige Monate später legte Richter James Donato die Konsequenzen dieses Urteils fest: Google muss seinen Play Store für alternative Stores öffnen. Zudem müssen standardmäßig alle Apps auch in alternativen Stores verfügbar sein, solange die Entwickler das nicht aktiv ausschlagen.
Gegen das Urteil ging Google Ende 2024 in Berufung. Auch deshalb wurden die Bestimmungen aus Donatos Urteil bislang nicht vollzogen. Diese Aussetzung soll nach dem Urteil des Appeals Courts ein Ende haben, bestätigte eine Epic-Sprecherin dem Technikmagazin The Verge. Demnach könnte sich der Play Store in naher Zukunft massiv ändern.
Google will erneut in Berufung gehen
„Diese Entscheidung wird die Sicherheit der Nutzer signifikant verletzen“, schreibt Google in einem Statement an The Verge. Zudem untergrabe die Entscheidung die Innovation auf der Android-Plattform und verringere Entscheidungsmöglichkeiten für Nutzer. Google will daher erneut gegen das Urteil vorgehen – dann wäre voraussichtlich der Supreme Court, der oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten, am Zug.
Epic hatte Google und Apple 2020 verklagt. Während die Klage gegen Apple weitgehend verloren ging, feierte das Tech-Unternehmen gegen Google größere Erfolge. US-Richter kritisierten vor allem milliardenschwere Absprachen mit Geräteherstellern wie Samsung. Google habe sie am Umsatz der Play-Store-Verkäufe beteiligt. Im Gegenzug mussten sich die Hersteller bereit erklären, dem Play Store auf ihren Geräten den Vorzug zu geben.
Seit dem vergangenen Sommer gibt es einen eigenen Epic-Store auch für Android-Geräte. Bislang musste man ihn allerdings als APK installieren, außerdem war das App-Angebot überschaubar. Das könnte sich bald ändern: Epic-Chef Tim Sweeney hat bereits angekündigt, den Epic Games Store nun auch über den Play Store vertreiben zu wollen.
Update
02.08.2025,
14:23
Uhr
Das Berufungsgericht hat am Freitag die Bestimmungen aus dem Urteil gegen Google doch noch ausgesetzt, weil der Konzern weiterhin dagegen vorgehen will. Mit der Gewährung des Antrags von Google auf eine administrative Aussetzung hat der Konzern nun bis zum 8. August Zeit, um beim Gericht zu beantragen, die Bestimmungen auch für die Dauer eines Gangs vor das nächsthöhere Berufungsgericht auszusetzen.
(dahe)
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Tödlicher Titanic-Tauchgang: Vernichtender Untersuchungsbericht | heise online
„The company was economically very stressed and as a result, (they) were making decisions that compromised safety.“ Zu Deutsch etwa: „Die Firma war finanziell schwer angeschlagen und daher haben sie Entscheidungen getroffen, die die Sicherheit beeinträchtigten.“ So zitiert der aktuelle Untersuchungsbericht des US Coast Guard Marine Board of Investigation (MBI) auf Seite 237 einen ehemaligen Mitarbeiter der US-Firma Oceangate. Sie baute das Tauchboot Titan. Bei einer Besichtigungsfahrt zum Wrack der Titanic am 18. Juni 2023 implodierte Titan, alle fünf Personen an Bord waren sofort tot.
Das Unglück, bei dem auch Firmenchef Stockton Rush ums Leben kam, war vermeidbar; das macht der über 300 Seiten dicke Bericht deutlich. Er lässt kein gutes Haar am Management der Firma. Diplomatischer formuliert sind die Feststellungen der Unzulänglichkeiten bei Behörden und Gesetzgeber, die das verantwortungslose Vorgehen Oceangates zugelassen haben.
„Ab einem gewissen Punkt ist Sicherheit nur noch Verschwendung.“ So zitiert eine Klage der Familie eines Opfers den Mitgründer und Chef Oceangates, Stockton Rush. Er ist selbst eines der fünf Todesopfer.
Whistleblower ignoriert
Beispielhaft für die mangelnde Sicherheitskultur ist der Fall des 2016 bis 2018 tätigen Betriebsleiters (Director of Marine Operations for Oceangate). Er machte firmenintern wiederholt auf Sicherheitsprobleme aufmerksam, was auf Feindseligkeit des Managements stieß. Am 18. 1. 2018 stellte er für die erste Karbonfaser-Hülle des Tauchboots (damals noch Cyclops II genannt) einen Quality Inspection Control Report aus. Die Inspektion fiel in mehr als zwei Dutzend Punkten negativ aus – bei nur neun erledigten Problemen.
Das kam bei Firmenchef Stockton Rush gar nicht gut an. Er und weitere Manager baten den Betriebsleiter schon am nächsten Tag zu einem Gespräch, das auch aufgenommen wurde. Aus der nun veröffentlichten Abschrift geht hervor, dass Stockton wusste, dass das von Boeing als abgelaufene Ware günstig eingekaufte Material von schlechter Qualität war. Gleich zu Beginn des mehr als zweistündigen Gespräches wird Stockton in folgender Form zitiert: „Ich werde kein Geld dafür verschwenden, Boeing dieses Stück Scheiße testen zu lassen. Ich weiß, dass es Mist ist … Am Ende des Tages muss ich damit tauchen.“
Stockton bestätigt die Aussage grundsätzlich, nicht aber die konkrete Formulierung „Stück Scheiße“, und meint, ein akustisches Warnsystem würde rechtzeitig vor Probleme warnen. Es folgt eine lange, hitzige Diskussion über Sicherheitsmängel, die das Management weitgehend zur Seite wischt. Wenige Tage später wird der Betriebsleiter gefeuert. Dabei verbietet ein US-Bundesgesetz namens Seaman’s Protection Act ausdrücklich solche Rache an Mitarbeitern in der Marinebranche, die auf Sicherheitsprobleme hinweisen.
Racheklage wirkt
Der geschasste Betriebsleiter alarmiert die US-Arbeitssicherheitsbehörde OSHA; diese versucht, den Whistleblower-Bericht an die US-Küstenwache per E-Mail weiterzuleiten. Doch diese Nachricht kommt nie an. Die OSHA selbst hat nicht genügend Mitarbeiter, sodass es einen erheblichen Rückstau unbearbeiteter Whistleblower-Berichte gibt.
Als Rache für die Anzeige verklagt Oceangate seinen ehemaligen Betriebsleiter wegen angeblicher Verstöße gegen Immaterialgüterrecht. Das alarmiert den zuständige OSHA-Mitarbeiter, weil solche Unterdrückungsklagen (SLAP) erstens ein schlechtes Zeichen und zweitens in den meisten US-Staaten unzulässig sind. Doch die Klage wirkt: Nach fast elf Monaten ohne Fortschritte in der behördlichen Untersuchung, zieht der Betriebsleiter seinen Anzeige zurück, weil er und seine Frau den psychischen Druck nicht mehr aushalten. Die Anzeige wird nie untersucht, weder von der OSHA noch von der Küstenwache.
Die damals durchgefallen Karbonfaserhülle wird später so stark beschädigt, dass Oceangate eine neue herstellt. Diese wird zur Todesfalle, auch für Firmenchef Rush selbst.
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Schlaganfall-Reha mit Hightech: Deutsches Neuroimplantat erstmals eingesetzt
Mithilfe eines Hirnimplantats aus deutscher Entwicklung testet die amerikanische University of Washington School of Medicine ein Verfahren, das Schlaganfallpatienten mehr Bewegungsfähigkeit zurückgeben soll. Ende Juli haben Ärzte die vom Freiburger Unternehmen Cortec entwickelte Hirn-Computer-Schnittstelle (kurz BCI, Brain-computer interface) erstmals bei einem Menschen eingesetzt. Der Patient ist ein 52-jähriger Mann, der laut Universität nach mehreren Schlaganfällen einseitig starke Bewegungseinschränkungen in Arm und Bein hat.
Das Implantat-System mit der Bezeichnnung „Brain Interchange“ soll die motorischen Funktionen der oberen Gliedmaßen von Schlaganfallpatienten unterstützen, indem es die Entstehung neuer Verknüpfungen im Gehirn fördert. Dazu soll das Implantat elektrische Impulse senden, während ein Patient gezielte Übungen ausführt. Die Forscher versprechen sich davon einen größeren Heilungseffekt der Rehabilitationsmaßnahmen.
Wie die Forscher erläutern, sind Teile der Hirnrinde für die bewusste Muskelbewegung zuständig. Sterben Areale infolge einer Sauerstoffunterversorgung durch einen Schlaganfall ab, kann das bis zum Verlust der Bewegungsfähigkeit bestimmter Körperteile führen. Haben jedoch ausreichend große Hirnbereiche den Schlaganfall überstanden und sind in Verbindung zu anderen Arealen geblieben, können sie die bestehenden Verbindungen stärken und neue bilden.
Implantat unterstützt Physiotherapie
Rehabilitationsübungen regen das Gehirn an, das beschädigte Netzwerk zu reparieren, auch indem gesunde Regionen des Gehirns Aufgaben des Bewegungsapparates übernehmen. Hier soll das Implantat unterstützen: Während der Patient bestimmte Bewegungen ausführt, regt das Gerät mit elektrischen Impulsen die Neuronen an, gemeinsam elektrische Signale zu senden. Dieses gemeinsame Feuern der Neuronen soll die Verbindungen zwischen den überlebenden Regionen stärken.
Das Timing ist bei der Methode entscheidend, erklärt Neurochirurg Jeffrey Ojemann von der Universität Washington. „Wir möchten die Neuronen aktivieren, wenn das Gehirn gerade etwas tut, das man verbessern möchte.“
Das Implantat besteht aus zwei dünnen Silikonfolien, in die Elektroden eingebettet sind. Ärzte platzieren die Folien auf der Oberfläche des Gehirns über dem vom Schlaganfall betroffenen Bereich. Das implantierte System soll kontinuierlich die Gehirnaktivität aufzeichnen, die Signale interpretieren und in Echtzeit gezielt elektrische Impulse abgeben, um die Lernfähigkeit des Gehirns zu fördern. Laut Cortec kommuniziert das Implantat während der Physiotherapie drahtlos mit einem Laborcomputer.
Die Universität plant, in der ersten Studie vier Patienten auf diese Weise zu behandeln. In einer Folge-Studie sollen es acht sein. Cortec prognostiziert, dass sich ihre Brain-Interchange-Technologie an verschiedene neurologische Erkrankungen anpassen lässt.
(dgi)
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Jede Wohnung einzeln? Kampf um „Vollausbaurecht“ für Glasfaser
Glasfaser-Verleger dürfen derzeit Wohnungen in Deutschland nur anschließen, wenn Eigentümer respektive Mieter zustimmen. Das macht die Sache doppelt ineffizient. Erstens müssen die Verleger für jeden Vertragsabschluss neu ausrücken, zweitens wird die Vernetzung selbst im Mehrparteiengebäude ineffizient. Bundesdigitalminister Karsten Wildberger (CDU) überlegt, ein „Recht auf Vollausbau“ zu schaffen, wie es bei Stromleitungen üblich ist. Damit hat er sich zwischen viele Stühle gesetzt.
Die Wohnungswirtschaft läuft zusammen mit dem Breitbandverband Anga, der traditionell viele Kabelnetzbetreiber wie Vodafone vertritt, Sturm gegen die Überlegung. Grundsätzlich positiv äußert sich jetzt der Verband der Anbieter im Digital- und Telekommunikationsmarkt (VATM), bei dem neben Vodafone auch Anbieter wie Deutsche Glasfaser, Deutsche Giganetz oder DNS:Net und andere Konkurrenten der Deutschen Telekom Mitglied sind.
Das Digitalministerium erwägt laut Eckpunkten von Mitte Juli, ein Recht auf Anschluss aller Wohnungen eines Mehrfamilienhauses zu schaffen, anstatt lauter Einzelinstallationen, um „effizienten Ausbau gebäudeinterner Netze zu ermöglichen“. „Denkbare Voraussetzungen“ sollen etwa sein, dass das ausbauwillige Unternehmen schon mindestens einen Endkundenvertrag geschlossen hat. Zudem könnte die Zustimmung des Gebäudeeigentümers erforderlich sein, wenn Wohnungen angeschlossen werden, für die noch kein Vertrag besteht. Der Ausbau sollte zudem möglichst binnen neun Monaten abgeschlossen sein.
VATM angetan
Ein Vollausbaurecht für Netzbetreiber unter klar definierten Voraussetzungen könnte „einen wichtigen Beitrag leisten, um die Glasfaserversorgung bis in die Wohnungen nachhaltig zu beschleunigen“, sagt der VATM in einem Positionspapier zum Glasfaserausbau der Gebäude-Netze (Ebene 4). Nach aktueller Rechtslage gibt ein Endkundenvertrag dem Netzbetreiber das Recht zum sogenannten Wohnungsstich in die jeweilige Wohnung, aber sonst nirgends.
Das gebührenfrei auch gleich beim Nachbarn vorzunehmen, damit der später einfacher auf Glasfaser upgraden kann, würde ermöglichen „die Inhaus-Verkabelung vorausschauend und gebäudeweit umzusetzen“. Alle Wohnungen auf einmal anzuschließen, brächte auch Vorteile für Mieter und Eigentümer: „Mehrfachanfahrten entfallen, die Lärmbelastung im Gebäude wird reduziert und Eingriffe in die Bausubstanz können auf ein Minimum beschränkt werden.“
Intakte Kooperationen nicht gefährden
Diese potenziellen Vorteile eines Vollausbaurechts und die damit mögliche „Signalwirkung“ müssten aber „durch wettbewerbssichernde Maßnahmen flankiert“ und eingeschränkt werden, um „bestehende und funktionierende Kooperationsmodelle“ nicht zu unterlaufen, heißt es beim VATM. So könnte etwa erst eine verbindliche Pflicht vorgesehen werden, einen ernsthaften Einigungsversuch mit dem Gebäudeeigentümer zu unternehmen. Es gelte also zunächst, einen „kooperativen Weg zu suchen“. Flankierend nötig seien Informationskampagnen, administrative Erleichterungen, gezielter Bürokratieabbau sowie mehr Transparenz der Telekom bei der Kupfer-Glas-Migration.
VATM-Geschäftsführer Frederic Ufer begrüßt ausdrücklich, dass Wildberger den Netzausbau in den großen Mehrfamilienhäusern in den Fokus rücke: „Der Glasfaserausbau muss als gesamtwirtschaftliches Projekt verstanden werden – mit dem Ziel“, allen Mietern Zugang zu moderner digitaler Infrastruktur zu erlauben. Aktuell stocke die Glasfaserversorgung in Häusern, wenn private Eigentümer oder Gemeinschaften den Ausbau nicht mittrügen. Dies zeige eine aktuelle Marktanalyse. Langwierige Abstimmungsprozesse, Probleme bei der Zuständigkeit, fehlendes technisches Wissen oder rechtliche Unsicherheiten verzögerten zeitgemäßes Handeln.
Anga & Co: Alles OK, Regulierung unnötig
Die Immobilienverbände Haus & Grund, GdW und BFW sowie der Anga sehen hingegen „kein Problem, das einer gesetzgeberischen Intervention bedürfte“. Zusätzliche Regulierung von Inhaus-Netzen in Form von Mitnutzungsrechten und erweiterter Duldungspflicht für Gebäudeeigentümer „würde den Ausbau nicht fördern, sondern vielmehr Investitionen hemmen oder sogar verhindern“, halten sie in einem heise online vorliegenden Brief an Digitalstaatssekretär Markus Richter dagegen. Kommunikation und Verhandlung auf Augenhöhe zwischen den verschiedenen Parteien stellten angemessene Lösungen im Einzelfall sicher.
(ds)
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