Künstliche Intelligenz
Dobrindt will mehr digitale Ermittlungsbefugnisse: CCC & Co. protestieren massiv
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) bekommt vermehrt Gegenwind zu seinem Referentenentwurf zur „Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse in der Polizeiarbeit“. Ein breites Bündnis fordert in einem offenen Brief vom Freitag den Stopp dieser geplanten Neuauflage des „Sicherheitspakets“. Die Unterzeichner, zu denen etwa der SPD-nahe netzpolitische Verein D64, der Chaos Computer Club (CCC), Amnesty International und AlgorithmWatch gehören, sehen damit die Einführung einer „massenhaften biometrischen Überwachung“ sowie KI-gestützter „Superdatenbanken“ verknüpft.
Der geleakte Entwurf Dobrindts sieht vor, dass Bundeskriminalamt (BKA), Bundespolizei und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge biometrische Daten gesuchter Personen mit dem gesamten öffentlichen Internet abgleichen dürfen, einschließlich sozialer Medien. Das sei Massenüberwachung, monieren die Aktivisten, da dies technisch nur durch die Anlage riesiger Gesichtsdatenbanken aller im Netz abgebildeten Personen möglich wäre. Die KI-Verordnung verbiete solche Praktiken. Zudem entstünde ein Abschreckungseffekt auf die Grundrechtsausübung, da Menschen zögern könnten, Fotos oder Videos online zu teilen. Solch weitgehende Kompetenzen seien auch unverhältnismäßig, da sie auch unverdächtige Bürger träfen.
Dobrindt wolle es Bundespolizei und BKA zudem ermöglichen, automatisiert persönliche Daten aus bisher getrennten Registern zusammenzuführen und zur Analyse weiterzuverarbeiten, heißt es weiter. Die Auswertung durch KI berge „erhebliche Risiken für Grund- und Menschenrechte“. Es drohe ein umfassende Profilbildung von Individuen. Ferner beschränke sich das Instrumentarium nicht auf Tatverdächtige, sondern umfasse „auch Opfer, Zeugen und andere Personen, die zufälligerweise in polizeilichen Datenbanken erfasst sind“.
Jenseits der Grenze zur Verfassungswidrigkeit
Für besonders bedenklich halten die NGOs den potenziellen Einsatz von Palantir für die Big-Data-Analysen. Das US-Unternehmen sei eng verbunden mit dem Trump-Anhänger Peter Thiel. Dieser mache keinen Hehl aus seiner Ansicht, dass Demokratie nicht mit Freiheit vereinbar sei. Die digitale Souveränität Deutschlands sei gefährdet, da die Firma Zugriff auf polizeiliche Daten erhielte und diese potenziell in die USA übermitteln könnte. Der CCC betont dazu, gern „Palantir-Software-Spenden“ für eine Analyse entgegenzunehmen.
Der Innenminister plane mit dem „Unsicherheitspaket“ Maßnahmen, „die in keinem angemessenen Verhältnis zu dem vermuteten Gewinn an Sicherheit stehen“, warnen die Verfasser. Die Bundesregierung müsse Gesetze vorlegen, „die nicht ständig an der Grenze der Verfassungswidrigkeit und des Europarechts – und sogar darüber hinaus – segeln“. Zuvor mahnte schon der Vorstandsvorsitzende des Branchenverbands eco, Oliver Süme: „Eine biometrische Vollerfassung im Netz ist grundrechtswidrig.“ Der Einsatz von KI müsse gesetzlich klar begrenzt, transparent und kontrollierbar bleiben. Ein ähnliches, zu Ampel-Zeiten im Oktober vom Bundestag beschlossenes Gesetzespaket stoppte der Bundesrat postwendend. Der CDU/CSU-Fraktion war die Initiative nicht weit genug gegangen.
(nen)
Künstliche Intelligenz
Buchungsportale: Wenn Kassenpatienten unfreiwillig zu Selbstzahlern werden
Die Bundesregierung hat Probleme bei der Vergabe von Arztterminen über Buchungsportale zur Kenntnis genommen und steht mit den „relevanten Akteuren“ im Austausch. Das geht aus der Antwort des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) auf eine kleine Anfrage der Fraktion der Grünen hervor. Darin heißt es, die Bundesregierung beobachte „die aktuellen Entwicklungen aufmerksam” und sei auch darüber informiert worden, „dass auf privaten Terminbuchungsplattformen gesetzlich versicherten Personen im Buchungsvorgang teilweise Termine für selbstzahlende oder für privat versicherte Personen angeboten werden, obwohl diese Option im Vorfeld mittels einer Filtermaske ausgeschlossen worden sei“.
Den Grünen geht es in ihrer kleinen Anfrage unter anderem um die Filterfunktionen von Buchungsportalen wie Doctolib. Klickten Kassenpatienten an, nur Termine für gesetzlich Versicherte angezeigt zu bekommen, würden ihnen mitunter Termine als Privatsprechstunden oder Selbstzahlerleistungen angezeigt. Für die Anfragesteller bestehe dadurch die Gefahr, dass gesetzlich Versicherte unbeabsichtigt kostenpflichtige Leistungen buchen.
Verbraucherschützer schreiten ein
Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte im April einen Unterlassungsantrag gegen Doctolib wegen verbraucherschutzwidriger Praktiken eingereicht. Gegenstand der Klage war eben jene Filterfunktion für gesetzlich Versicherte. Kritik an der Filterfunktionen ist auch Thema im Marktcheck Arztterminportale der Verbraucherzentrale.
Plant die Regierung Maßnahmen dagegen? Konkrete Maßnahmen kündigt sie in ihrer Antwort zwar nicht an, verweist aber auf eine Möglichkeit zur Regulierung in der im Koalitionsvertrag vorgesehenen Reform der ambulanten Versorgung: Darin soll „die Regulierung von Terminvermittlungsplattformen angesichts der Gewährleistung einer qualifizierten und bedarfsgerechten Patientensteuerung geprüft werden“.
Schnellere Termine für Selbstzahler?
Darüber hinaus wollten die Grünen wissen, ob die Bundesregierung Berichte über eine bevorzugte Terminvergabe an Selbstzahler durch Kassenärzte zur Kenntnis genommen hat und welche Konsequenzen sie daraus ziehen will. „Derzeit liegen der Bundesregierung keine validen Erkenntnisse vor, die ein flächendeckendes Fehlverhalten von Vertragsärztinnen und Vertragsärzten aufzeigen“, schreibt dazu das BMG.
(dgi)
Künstliche Intelligenz
Fintiv verklagt Apple wegen angeblichem Technologie-Diebstahl bei Apple Pay
Erst gibt es Gespräche über eine mögliche Partnerschaft und den Austausch erster Geschäftsgeheimnisse. Dann macht der Interessent plötzlich sein eigenes Ding – mutmaßlich auf Grundlage dessen, was er zuvor in den Gesprächen erfahren hat. Die sprichwörtlich feine englische Art ist das nicht, doch was die Klage der US-amerikanischen Firma Fintiv aus dem Bundesstaat Texas so interessant macht, ist, gegen wen sie sich richtet. Niemand Geringeren als iPhone-Hersteller Apple bezichtigt Fintiv, auf diese Weise Informationen gestohlen zu haben, um den Bezahldienst Apple Pay ins Leben zu rufen. Und Fintiv wirft Apple sogar organisierte Kriminalität vor, da auch namhafte Banken und Zahlungsdienstleister involviert seien.
Fintiv, ein globaler Anbieter digitaler Wallet-Systeme, hat dagegen jetzt Klage vor einem Bundesgericht in den USA eingereicht. Die Vorwürfe gegen Apple gehen auf die Jahre 2011 und 2012 zurück. Damals habe Apple Verschwiegenheitserklärungen unterzeichnet, als der iPhone-Hersteller mit dem später von Fintiv erworbenen Unternehmen CorFire über eine Partnerschaft verhandelte. 2014 wurde dann Apple Pay gestartet. Fintiv erklärte in einer Pressemitteilung, dass Apple hierfür auch wichtige Mitarbeiter abgeworben habe.
Fall erinnert an andere Auseinandersetzungen
Konkret geht es dabei um technische Details zur Secure-Element- und zur NFC-Technologie. Betroffen seien auch Geschäftsgeheimnisse über die Trusted Service Management Platform. Fintiv argumentiert, dem Unternehmen seien dadurch jährliche Einnahmen in zweistelliger Milliardenhöhe entgangen.
Der Fall erinnert an eine andere gerichtliche Auseinandersetzung zwischen dem US-Unternehmen Masimo und Apple. Dort geht es um die Technologie für Blutsauerstoff-Messungen in der Apple Watch. Masimo konnte durchsetzen, dass Apple die Technik in den USA abschalten musste, da anderenfalls ein Importverbot gedroht hätte. Fintiv unterstellt dahinter ein Muster. Neben den beiden Unternehmen sei auch die Firma Valencell, die Technologie für Herzfrequenz-Monitoring entwickelt hat, davon betroffen gewesen. Andererseits hatte Apple in der Vergangenheit auch wiederholt mit Klagen zu kämpfen, bei denen Unternehmen aufgekaufte Patente versilbern wollten.
Apple äußerte sich bislang nicht zu den Anschuldigungen.
(mki)
Künstliche Intelligenz
Microsoft schaltet Funktionen in älteren Office-Versionen ab
Microsoft hat das Ende bestimmter Funktionen in Microsoft Office 365 für diejenigen angekündigt, die veraltete Versionen verwenden. Text transkribieren, diktieren oder vom Programm vorlesen zu lassen, werde dann nicht mehr möglich sein, kündigt der Softwarehersteller in seinem Admin Center an.
Die Vorlesefunktion gibt es in Word, Outlook, PowerPoint und OneNote, Diktieren und Transkribieren sind nur in Word möglich. Ab Ende Januar 2026 geht das alles allerdings nur noch, sofern Microsoft 365 Office mindestens in Version 16.0.18827.20202 oder höher vorhanden ist.
Admins sollten aktualisieren
In Microsoft 365-Umgebungen der Variante Government Community Cloud (GCC), GCC High, und Department of Defense (DoD) werden die besagten Funktionen erst Ende März 2026 die entsprechenden Versionen erfordern. Diese Umgebungen sind allerdings nur für US-Behörden gedacht, DoD steht für das US-Verteidigungsministerium.
Soweit notwendig sollten Administratoren Office 365 in ihrer Organisation auf die benötigte Mindestversion oder höher aktualisieren, rät Microsoft. Nach Ablauf der genannten Fristen sind die Funktionen ansonsten nicht mehr verfügbar. Hintergrund ist demnach die Aktualisierung eines nicht näher genannten Backend-Dienstes, der für die entsprechenden Funktionen notwendig ist.
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