Künstliche Intelligenz
Bloomwell-Gründer: Cannabis-Pläne sind „Rückschritt in die analoge Steinzeit“
Die Debatte um strengere Regeln für den Handel mit medizinischem Cannabis sorgt für Unruhe bei Anbietern und Patienten. Damit sollen Verschreibung und Abgabe von medizinischem Cannabis deutlich strenger geregelt werden – dabei hatte der ehemalige Gesundheitsminister Karl Lauterbach die Gesetzesänderung erst kürzlich auf den Weg gebracht.
Dadurch, dass die Änderungen wieder rückgängig gemacht werden sollen, wächst die Sorge vor massiven Einschnitten bei der Versorgung – insbesondere durch mögliche Beschränkungen der Telemedizin und des Apothekenversands bei Plattformbetreibern und Patienten. Das geht aus dem von der Plattform Bloomwell veröffentlichten Cannabis-Barometer hervor, für das rund 2500 Patienten befragt wurden.

Dr. Julian Wichmann
(Bild: Bloomwell)
Der Geschäftsführer der Bloomwell GmbH, Dr. med. Julian Wichmann, warnt vor einem gesundheitspolitischen Rückschritt. Im Interview erklärt er, warum die geplanten Änderungen aus seiner Sicht nicht nur medizinisch unsinnig sind, sondern auch den Weg zu einer wirksamen Therapie abschneiden könnten. Das Unternehmen will auch mittels datenbasierten Forschungsaktivitäten zur Entstigmatisierung von Cannabis in der Medizin beitragen.
Warum ärgern Sie sich über den Referentenentwurf (PDF) zum medizinischen Cannabis?
„Ärgern“ ist vielleicht das falsche Wort – wir sind eher besorgt. Denn der aktuelle Vorschlag stellt in unseren Augen tatsächlich einen großen Rückschritt dar, und zwar in die analoge Steinzeit. Vor allem geschieht das nicht im Sinne der Patienten – der vorliegende Entwurf trägt weder zu ihrer Sicherheit bei, noch gewährleistet er eine zuverlässige Arzneimittelversorgung. Im Gegenteil torpediert er diese Ziele.
Was genau bereitet Ihnen Sorgen?
Wir bekommen bereits vermehrt Anfragen von Patienten, die sich fragen, ob sie in Zukunft überhaupt noch eine Cannabisbehandlung in Deutschland erhalten können. Viele haben durch diese Therapieform entscheidend an Lebensqualität gewonnen – und das steht jetzt auf dem Spiel. Der Entwurf ist aus unserer Sicht übertrieben und basiert auf unbelegten Behauptungen. Es wird etwa von Missbrauch und Gesundheitsgefahren wie Sucht gesprochen – doch für medizinisches Cannabis gibt es dafür keinerlei wissenschaftliche Grundlage.
Die angeführten Zahlen sind eher wirtschaftlicher Natur – etwa, dass Cannabisimporte stärker zugenommen haben als Verschreibungen bei Kassenärzten. Der Rückschluss, dass es deshalb Missbrauch geben müsse, ist nicht nachvollziehbar. In der Realität ist es so, dass in der kassenärztlichen Versorgung medizinisches Cannabis nur eine sehr kleine Rolle spielt. Der Großteil der Patienten befindet sich im Selbstzahlerbereich.
Auch erste Ergebnisse der vom Bund selbst in Auftrag gegebenen Evaluationen zeigen nichts dergleichen. Es gibt keine Hinweise auf Suchtproblematiken, keine auffälligen Zahlen im Straßenverkehr oder in Suchtkliniken. Im Gegenteil: Die Erfahrungen sind überwiegend positiv.
Gibt es wissenschaftliche Erkenntnisse, die den Nutzen von medizinischem Cannabis belegen?
Ja, zum Beispiel aus den USA. Dort zeigen Studien, dass mit der Zugänglichkeit von medizinischem Cannabis der Einsatz von Opioiden und Schlafmitteln deutlich zurückgeht – teils um 70 bis 80 Prozent. Und das sind Medikamente, bei denen ein Missbrauch in Deutschland längst belegt ist. Geschätzte zwei Millionen Menschen sind allein abhängig von Schlafmitteln. Cannabis hingegen wird verteufelt, obwohl es dafür keine Belege gibt. Basierend auf unseren Real-World-Daten haben auch Wissenschaftler von zwei angesehenen deutschen Universitäten zur Wirkung von medizinischem Cannabis geforscht und die vielversprechenden Ergebnisse in Fachzeitschriften publiziert. Die Evidenzlage hat sich in den letzten Jahren extrem verbessert. Gerade die ausbleibenden oder nur leichten Nebenwirkungen sind oft Anlass für einen Therapieversuch.
Was halten Sie dem Referentenentwurf konkret entgegen?
Ursprünglich war geplant, die Evaluationen abzuwarten und auf deren Basis Entscheidungen zu treffen. Jetzt wird ein Schritt vorgezogen, ohne dass Zahlen vorliegen. Das ist gesundheitspolitisch nicht nachvollziehbar. Es wird medizinisches Cannabis mit illegalem Straßen-Cannabis gleichgesetzt – obwohl es sich um zwei völlig verschiedene Produkte handelt. In der medizinischen Versorgung haben wir pharmazeutisch reine Produkte, eine kontrollierte Abgabe, Altersverifikation, ärztliche Ansprechpartner – im Schwarzmarkt nichts davon.
Kritiker führen auch Missbrauchspotenziale im Online-Medikamentenhandel an. So ist es möglich, über Telemedizin-Anbieter Medikamente unter Angabe falscher Daten zu erhalten. Versendet werden diese dann von niederländischen Versandapotheken mit Briefkastenadressen.
Theoretisch gibt es in jeder Form der Medikamentenvergabe ein Missbrauchsrisiko – auch bei niedergelassenen Ärzten. Wichtig ist deshalb, dass Anbieter verantwortungsvoll arbeiten. Wir zum Beispiel arbeiten nur mit deutschen Apotheken, haben digitale Identitätsprüfungen mit Ausweis und bieten regelmäßige Videosprechstunden und auch vor Ort Sprechstunden an. Missbrauchsfälle wie der von Ihnen geschilderte – mit gefälschten Angaben bei niederländischen Anbietern – sind bei uns ausgeschlossen.
Welche Konsequenzen hätte der Referentenentwurf Ihrer Ansicht nach?
Der Entwurf würde nicht nur den Zugang für Ärzte und Patienten massiv einschränken, sondern sogar Apotheken verbieten, Cannabis zu verschicken. Dabei hat sich gerade dieses Modell bewährt. Cannabis ist ein Naturprodukt, das besondere Handhabung und Erfahrung sowie kurze Lagerzeiten erfordert – dafür braucht es spezialisierte Apotheken. Der Versand ist essenziell, um eine flächendeckende, qualitativ hochwertige Versorgung sicherzustellen. Eine Analyse unsererseits hat gezeigt, dass bei der Hälfte der Cannabis-Patientinnen die nächste auf Cannabis spezialisierte Apotheke weiter als zehn Kilometer entfernt ist. In einigen ländlichen Regionen dürften es über hundert Kilometer sein. So etwas kann man Patienten, teils schwer erkrankt, mit eingeschränkter Mobilität, nicht zumuten.
Welche Rolle spielt dabei die Digitalisierung?
Medizinisches Cannabis ist ein Paradebeispiel für digitale Versorgung. Patientengespräche finden oft per Videosprechstunde statt. Patienten und Ärzte haben online komplette Transparenz über Preise und Verfügbarkeit. Sogar psychotherapeutische Behandlungen werden mittlerweile vollständig online durchgeführt – warum soll das bei Cannabis plötzlich nicht gelten? Zudem findet man kaum Hausärzte, die mit Cannabis arbeiten. Der Entwurf würde Patienten in eine Odyssee zwingen – oder in den Schwarzmarkt treiben.
Gibt es dazu Zahlen?
Ja. In einer Umfrage mit etwa 2.500 Teilnehmern würden über 40 Prozent bei Beschränkung der legalen telemedizinischen Versorgung auf illegales Cannabis zurückgreifen. Aber auch die übrigen 60 Prozent hätten keinen telemedizinischen Zugang wie in der bisherigen Form. Das heißt also im Gegenzug, dass der Großteil der Patienten ohne Behandlung wäre – mit allen gesundheitlichen und gesellschaftlichen Folgen für beide Gruppen.
Wird medizinisches Cannabis denn von den Krankenkassen übernommen?
In unserem Modell nicht, weil es bislang kein Interesse seitens der Krankenkassen gab, hier Verträge zu schließen. Ich persönlich habe unzählige Gespräche geführt. Dabei wäre das technisch längst möglich. Es fehlt schlicht der Wille. Die kassenärztliche Versorgung existiert, wie man an den auch vom BMG zitierten Zahlen sieht, spielt sie jedoch eine untergeordnete Rolle.
Arbeiten Sie mit Versandapotheken im Ausland zusammen?
Nein, das ist bei Cannabis gar nicht erlaubt. Es darf nur innerhalb Deutschlands verschickt werden, weshalb wir ausschließlich mit spezialisierten deutschen Apotheken kooperieren. Diese haben über Jahre Know-how und viele Arbeitsplätze aufgebaut.
Konsumieren Sie selbst medizinisches oder anderes Cannabis?
Nein, ich bin weder Patient noch Konsument. Zum Glück habe ich keine chronischen Erkrankungen. Aber ich habe mit vielen Patienten gesprochen, die dank Cannabis ein neues Leben führen können – etwa Menschen mit ADHS, die von Ritalin wegkommen. Das ist beeindruckend.
(mack)
Künstliche Intelligenz
Berliner Stadtparlament lehnt Gesetzentwurf „Berlin autofrei“ ab
Die Initiative für den „Volksentscheid Berlin autofrei“ ist mit ihrem Anliegen im Abgeordnetenhaus abgeblitzt. Das Parlament lehnte es ab, einen Gesetzentwurf des Bündnisses für ein weitreichendes Autoverbot in der Innenstadt zu beschließen. Die Initiative hatte für diesen Fall bereits angekündigt, im Zuge eines Volksbegehrens im Januar eine Unterschriftensammlung zu starten, mit dem Ziel, danach alle Bürger bei einem Volksentscheid über das Gesetz abstimmen zu lassen.
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Private Autofahrten bis zu zwölfmal im Jahr
Nach den Plänen der Initiative sollen nach einer Übergangszeit von vier Jahren fast alle Straßen innerhalb des S-Bahn-Rings mit Ausnahme der Bundesstraßen zu „autoreduzierten Straßen“ erklärt werden. Private Autofahrten sollen pro Person nur bis zu zwölfmal im Jahr möglich sein. Ausnahmen soll es unter anderem für Menschen mit Behinderung, Polizei, Rettungsdienst, Feuerwehr, Müllabfuhr, Taxen sowie Wirtschafts- und Lieferverkehr geben.
(fpi)
Künstliche Intelligenz
Weckerprobleme: So geht es in iOS 26.1 zum alten System zurück
Wer sein iPhone auf iOS 26.1 aktualisiert hat, wird am frühen Morgen (oder beim Setzen anderer zeitgesteuerter Signalisierungen) mit einer neuen Funktion konfrontiert: Statt den Wecker mittels schlichtem Knopfdruck deaktivieren zu können, muss man nun eine Wischgeste vollführen. Die Idee hinter diesem „Slide to Stop“: Verschlafene Nutzer sollen den Wecker nicht – wie das angeblich zuvor passiert sein soll – versehentlich abdrehen können. Nur die Schlummern-Funktion ist wie gewohnt über einen einfachen Klick erreichbar. Allerdings gibt es eine Möglichkeit, das Verhalten rückgängig zu machen.
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Wischgeste kehrt zurück
Apple hatte zuvor schon länger am Alarm-Design geschraubt: Mit iOS 26 gab es zwei gleich große Knöpfe für „Schlummern“ und das Beenden des Alarms. Zwar war der Beenden-Knopf dunkel eingefärbt und somit zumindest gefühlt auch im müden Zustand schwer(er) zu treffen, doch scheint es immer wieder Fälle gegeben zu haben, in denen Nutzer statt zu schlummern den Wecker ganz deaktivierten. In iOS 18 hatte Apple eine andere Lösung: Der Schlummern-Knopf war mittig groß untergebracht, die Wecker-Deaktivierung hingegen klein ganz unten.
Warum es überhaupt zu der Designänderung kam, ist unbekannt. Jedenfalls gab es nun in iOS 26.1die erwähnte Änderung: Die alte Wischgeste, mit der man bislang sein iPhone entsperren konnte („Slide to Unlock“), kehrte für den Wecker zurück. Aber auch das scheint einigen Usern nicht ganz zu schmecken, da ihnen am frühen Morgen womöglich die notwendige Koordinationsfähigkeit fehlt. Auch Menschen mit Behinderung und/oder Mobilitätseinschränkungen freuen sich womöglich nicht über das neue Design.
Drücken statt Schieben
Apple ermöglicht im Rahmen der Weckereinstellungen keine Änderungen der neuen Funktion. Stattdessen hat der iPhone-Hersteller die Deaktivierung gut versteckt – und sie greift zudem nicht nur für den Wecker. Wer die Wischgeste loswerden möchte, begibt sich zunächst in die Systemeinstellungen und dort in den Bereich „Bedienungshilfen“. Hier sucht man den zweiten Hauptbereich „Physisch und motorisch“ und geht auf „Tippen“. Dann ganz nach unten scrollen: Hier muss dann „Einzeltippaktionen bevorzugen“ aktiviert werden.
Damit wird sichergestellt, dass „für die Bedienoberfläche ein einzelnes Tippen anstelle einer Schiebeaktion erforderlich ist“, so Apple. Resultat ist das alte Verhalten aus iOS 26: Man sieht, wenn der Wecker läutet, wieder zwei große Knöpfe: „Schlummern“ und „Stopp“. Einziger Unterschied: Der Stopp-Knopf ist dunkler und damit etwa schlechter zu treffen. Zu bedenken bleibt auch, dass alle Schiebeaktionen künftig zu Knöpfen werden.
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(bsc)
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Europäischer SFS-Award 2025 geht an VLC-Entwickler Jean-Baptiste Kempf
Am Freitag dieser Woche hat die Free Software Foundation Europe (FSFE) zusammen mit der Linux User Group Bolzano-Bozen-Bulsan (LUGBZ) den europäischen SFS-Award 2025 an den VLC-Entwickler Jean-Baptise Kempf verliehen. Die Verleihung findet im Rahmen der SFSCON 2025 (South Tyrol Free Software Conference) im italienischen Bozen statt.
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Die Vereinigung der Open-Source-Freunde will Kempf für seine herausragenden und anhaltenden Beiträge zur Freien-Software-Bewegung und langjährige Arbeit am VLC-Projekt ehren. VLC sei 1996 als Studentenprojekt gestartet und habe sich zum All-in-one-Mediaplayer entwickelt, der nahezu alles mühelos abspielt. Ursprünglich sei VLC ein einfacher Netzwerk-Streaming-Client gewesen und sei zu einem mächtigen Universal-Mediaplayer gewachsen, der „sich weiterhin entwickelt und beeindruckt“.
FSFE-Präsident Matthias Kirschner erklärte während der Verleihungszeremonie: „Für viele Menschen mit nicht-freien Betriebssystemen war das der erste Kontakt mit freier Software, die sie installiert haben. Für viele Menschen, die freie Software nutzen, ersparte es das Installieren und Starten von proprietären Betriebssystemen“.
Startschuss als Student
Jean-Baptiste Kempf sei als Student zu dem Projekt dazugestoßen, und als es aufgrund der Abschlüsse der Originalentwickler zu sterben drohte, nahm er die Zügel in die Hand, erörtert die FSFE. „Zusammen mit anderen Hauptentwicklern hat er VLC in den unverzichtbaren Media-Player verwandelt, auf den wir uns heute verlassen“. Über die Jahre ist Kempf nicht nur Präsident der VideoLAN-Non-profit-Organisation geworden, sondern der leitende Entwickler von VLC.
Jean-Baptiste Kempf erklärte dazu: „Ich fühle mich extrem geehrt, den europäischen SFS-Award zu erhalten. Die Free-Software-Multimedia-Community ist eine ziemliche Nische und unbekannt, aber wir arbeiten hart, sodass Video-Inhalte frei sein können, und wiedergegeben und verarbeitet werden können. Die Arbeit, die in der und rund um die VideoLAN-Community geleistet wurde, ist trotz ihrer geringen Ressourcen enorm. Ich möchte den VideoLAN- und FFmpeg-Teams danken, die ihre Zeit den Projekten vermacht haben – oftmals mit geringer Anerkennung“.
Der europäische SFS-Award will Menschen Anerkennung verschaffen, die mit ihrer Arbeit einen signifikanten und nachhaltigen Beitrag zum Fortschritt freier Software in Europa leisten. Ursprünglich in Südtirol durch die LUGBZ ins Leben gerufen, wird der Award seit 2023 zusammen mit der FSFE vergeben. In den vergangenen Jahren ging der europäische SFS-Award an Frank Karlitschek von Nextcloud (2023) und an den 2023 verstorbenen Erfinder und Hauptautor des Vim-Editors Bram Moolenar (2024).
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(dmk)
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