Künstliche Intelligenz
Bitcoin-Coup nach Jahren enthüllt: Heute 14,5 Milliarden US-Dollar wert
Ein jetzt enthüllter Bitcoin-Diebstahl stellt in seinem Ausmaß alles bisher Dagewesene in den Schatten: 127.426 Bitcoins sollen Cyberkriminelle von einem chinesischen Mining-Pool entwendet haben – das entspricht mittlerweile einem Wert von 14,5 Milliarden US-Dollar. Das Besondere an dem Fall: Er ereignete sich bereits vor fast fünf Jahren, erst jetzt machte das Blockchain-Analyseportal Arkham Intelligence ihn bekannt.
Betroffen ist der chinesische Bitcoin-Mining-Pool LuBian, der seine Aktivitäten bereits im Frühjahr 2021 einstellte. In solchen Pools können Bitcoin-Miner ihre Rechenkapazitäten zusammenschließen, um gemeinsam Bitcoin zu schürfen und die Erträge untereinander aufzuteilen. LuBian zählte einst zu den größten Pools am Markt: Bis zu sechs Prozent der globalen Hashrate entfielen auf den Pool, der laut Arkham neben China auch im Iran ansässig war.
Massenhaft Bitcoins erbeutet
Doch am 28. Dezember 2020 geschah nach Arkhams Darstellung ein beispielloser Angriff auf LuBians Bitcoin-Bestände. Unbekannten Angreifern gelang es demnach, massenhaft Transaktionen von LuBians Wallets an ihre eigenen durchzuführen. Auf der Webseite von Arkham Intelligence sind die Transaktionen noch nachvollziehbar. Dass es sich um einen Cyberangriff handelte, wurde allerdings erst jetzt öffentlich bekannt. Warum das so ist, geht aus dem Report von Arkham nicht hervor.
In Form dutzender Transaktionen ist zu sehen, wie massenhaft Bitcoins unrechtmäßig ihren Besitzer wechseln. Arkham spricht von 90 Prozent von LuBians Bitcoin-Vermögen, die in diesem Moment erbeutet wurden. Am 29. Dezember schlugen die Akteure gleich wieder zu: Sie stahlen noch einmal rund 154 Bitcoins, was damals 4,18 Millionen US-Dollar entsprach.
Eine erste größere und sichtbare Reaktion auf das Desaster zeigte LuBian am 31. Dezember 2020: Da verschoben die Betreiber 11.886 Bitcoins in ein Recovery Wallet, welche sie noch heute halten. Das entspricht inzwischen einem Wert von rund 1,3 Milliarden US-Dollar.
Verzweifelte Kontaktversuche
Möglich machte den Milliardencoup offenbar eine schwache Verschlüsselung, welche die Cyberkriminellen knackten. Laut Arkham nutzte LuBian zur Generierung privater Schlüssel lediglich eine 32-Bit-Entropie. Moderne Sicherheitsstandards verwenden mindestens 128 Bit.
In den Tagen nach dem Klau tätigte LuBian 1516 Transaktionen mit sehr geringen Bitcoin-Beträgen an die Wallets der Angreifer, um mit OP_RETURN-Notizen eine Kontaktaufnahme zu versuchen. Diese Notizen lassen sich bei einer Transaktion in der Blockchain hinterlegen und werden dauerhaft gespeichert. Häufig werden sie zum Beispiel als Zeitstempel genutzt. LuBian versuchte stattdessen, die Krypto-Diebe zum Verhandeln per E-Mail zu bewegen. Was jedoch erfolglos blieb.
Im Frühjahr 2021 stellte LuBian seine Mining-Aktivitäten dann komplett ein. LuBian oder die Angreifer haben sich selbst nie zu dem Vorfall geäußert. Was bleibt, ist ein Diebstahl, dessen Umfang jedes gekannte Maß überschreitet und der erst Jahre später bekannt wird. Der Schaden betrug nach dem damaligen Bitcoin-Kurs mit 3,5 Milliarden US-Dollar fast das Dreifache und nach heutigem Kurs mit 14,5 Milliarden US-Dollar fast das Zehnfache des zuvor größten bekannten Diebstahls, welcher die Kryptobörse Bybit im Frühjahr 2025 traf. Dabei wurden Bitcoins im Wert von 1,3 Milliarden US-Dollar entwendet. Dass sich bereits rund viereinhalb Jahre zuvor ein viel drastischerer Fall ereignete und bis jetzt unbekannt blieb, zeigt: Auch wenn Bitcoin-Transaktionen öffentlich sichtbar sind, kann es äußerst komplex sein, die wirklichen Vorgänge dahinter nachzuvollziehen.
(nen)
Künstliche Intelligenz
EU-Ranking: Deutschland schneidet bei digitaler Verwaltung weiter desaströs ab
Die Digitalisierung der Verwaltung gehörte zu den Prioriäten der Ampelregierung, doch im EU-Vergleich hinkt Deutschland nach wie vor hinterher: In einem aktuellen Ranking landet die Bundesrepublik in Sachen E-Government nur auf Rang 21 von 27 – vor Bulgarien, Frankreich, Zypern, der Slowakei, Italien und Rumänien.
Erstellt wurde die Rangliste vom Digitalverband Bitkom auf Basis von EU-Daten. „Unter der Ampelregierung ist Deutschland digital zurückgefallen“, kommentierte Bitkom-Präsident Ralf Wintergerst die Zahlen. Bei der Digitalisierung der Verwaltung reiche es nicht aus, wenn der Bund seine Hausaufgaben macht, ergänzte er. „Etwa 90 Prozent aller Verwaltungsaktivitäten sind bei den Ländern und vor allem den Städten und Gemeinden angesiedelt.“ Der Bund müsse daher mehr unterstützen und bessere Angebote machen.
Kaum vorausgefüllte Formulare
In das E-Government-Ranking fließen mehrere Indikatoren des europäischen Digital Economy and Society Index (DESI) ein. Dazu zählen unter anderem der Anteil der E-Government-Nutzer, das Angebot an digitalen Verwaltungsleistungen sowie der Anteil vorausgefüllter Formulare (wobei Deutschland als Vorletzter besonders schlecht abschneidet).
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Die Daten werden von der EU-Kommission erhoben und veröffentlicht. Da die Kommission seit 2023 keine übergreifenden Rankings aus den Indikatoren mehr bildet, tut dies nun der Digitalverband Bitkom. „Dieser Index war als wichtigster Maßstab zum digitalen Fortschritt der EU-Länder international sehr anerkannt, auch wenn seine Ergebnisse nicht allen gefielen“, sagte Wintergerst.
Unternehmen im EU-Vergleich weiter vorn
In den anderen Bereichen des Rankings landet Deutschland deutlich weiter vorne: im Bereich „Digitale Transformation von Unternehmen“ auf Platz 8, bei „Digitalen Kompetenzen“ auf Platz 15 und bei der Qualität der digitalen Infrastruktur auf Platz 9, bei deren Nutzung allerdings nur auf Rang 19. „Rund 78 Prozent verfügen über die Möglichkeit eines Gigabit-Anschlusses mit mindestens 1000 Mbit/s. Allerdings haben nur 6 Prozent der Haushalte einen solchen Anschluss gebucht, das sind 16 Prozentpunkte weniger als im EU-Durchschnitt“, kommentierte Wintergerst.
(cwo)
Künstliche Intelligenz
Gericht: Gastwirt muss sich bei Bewertungen auch mal abservieren lassen
Über Geschmack zu streiten, bringt auch vor Gericht nicht immer Erfolg. Dies musste die Inhaberin eines Berliner Restaurants jetzt herausfinden. Die Gastronomin wollte gegen eine schlechte Bewertung auf einer Online-Plattform vorgehen. Ein Gast hatte unter anderem geschrieben, das Essen sei „gar nicht meins“ und das „Salz-Pfeffer-Verhältnis“ habe überhaupt nicht gepasst. Die Erzürnte wollte das Portal, auf der diese Einschätzung eines Dritten zusammen mit wenig Punkten in Form von Sternen erschien, gerichtlich zum Löschen dieser empfundenen Schmach zwingen.
Das Landgericht Berlin II wies den Antrag der Restaurantbetreiberin mit Beschluss vom 7. August zurück und lehnte es ab, die geforderte einstweilige Verfügung zu erlassen (Az.: 27 O 262/25 eV). Es geht laut einem Bericht der Neue Juristische Wochenschrift (NJW) etwa davon aus, dass die negative Bewertung das Persönlichkeitsrecht der Restaurantbetreiberin nicht wesentlich verletzt. Die Richter sagten demnach, dass das Einstufen von Restaurants online mittlerweile ein „Alltagsphänomen“ sei und die meisten „Kritiken“ dieser Art auf dem persönlichen Geschmack basierten.
Das Gericht betont der NJW zufolge, dass eine Sterne-Bewertung im Internet eher eine subjektive Meinung ist und keine nachprüfbare Tatsachenbehauptung. Das Sprichwort „Über Geschmack lässt sich nicht streiten“ gelte hier also. Vernünftige Nutzer wüssten, dass eine solche inhaltliche Bewertung lediglich eine persönliche Empfindung wiedergebe und nicht bedeute, dass das Essen objektiv schlecht war.
Meldeweg nach dem DSA nicht eingehalten
Die Richter fühlten sich für diesen Fall auch gar nicht zuständig. Die Gastronomin hatte den Streitwert mit 5000 Euro angegeben. Diese Summe stufte das Landgericht als nicht nachvollziehbar ein. Seiner Ansicht nach müssen bei solchen Vorgängen konkrete wirtschaftliche Nachteile nachgewiesen werden, was hier offenbar nicht möglich gewesen sei. Bei einem geringeren Streitwert sei das Amtsgericht zuständig, sodass der Antrag auch aus diesem Grund keine Berechtigung habe.
Weiter monierte die zuständige Kammer, dass sich die Antragstellerin nicht an die korrekten Abläufe gehalten habe. Um eine Löschung zu erreichen, hätte sie laut dem Beschluss das offizielle Meldeverfahren der Plattform nutzen müssen, das im Rahmen des Digital Services Act (DSA) der EU vorgeschrieben ist. Der Hinweis auf das Verfahren im Impressum oder in einem Drei-Punkte-Menü in unmittelbarer Nähe zur Bewertung genüge dabei den Anforderungen an Benutzerfreundlichkeit und Zugänglichkeit nach dem Plattformgesetz. Die Restaurantchefin hatte aber nur eine einfache, formlose Nachricht geschickt. Solange die Plattform die Beschwerde nicht über den offiziellen Weg erhalten und so davon Kenntnis erlangt hat, kann sie dem Gericht zufolge auch nicht haftbar gemacht werden.
(mki)
Künstliche Intelligenz
Per Update: Moto Tag erhält Ultrabreitband-Support
Motorola hat sein Moto Tag vor über einem Jahr vorgestellt – damals schon mit dem Versprechen, dass es auch Ultrabreitband-Support (UWB) für die präzisere Suche unterstützt. Jetzt zieht die Funktion in das Tracking-Gadget ein, wie 9to5 Google berichtet. Die Verteilung scheint jedoch häppchenweise vonstatten zu gehen.
Moto Tags erhalten lang erwartetes Update
Jahre nachdem Apple seinen AirTag mit präziser Ortung mittels Ultrabreitbandchip eingeführt hat, schickt Google sich durch Motorola an, eine Lösung für Android anzubieten. Auch wenn der Moto Tag schon im vergangenen Jahr eingeführt wurde und mit Googles „Mein Gerät Finden“-Netzwerk genutzt werden konnte, hatte Google Unterstützung für UWB erst im Mai im Zuge der Google I/O Entwicklerkonferenz bestätigt.
Seit der Konferenz sind mittlerweile Monate vergangen, und Motorola hatte im Juni damit begonnen, ein entsprechendes Update für eine kleine Nutzergruppe zu verteilen. Jedoch scheint die Software erst jetzt eine breite Nutzergruppe zu erreichen, wobei das notwendige App-Update einem Moto Tag in der Redaktion bisher nicht angeboten wird.
Laut 9to5 Google verteilt Motorola eine neue Version der Moto-Tag-App mit der Nummer 01.00.073.14. Nach dem Einspielen des Updates wird Nutzern eine neue Firmware mit der Version 2.0.104 (von 2.0.69) für den Moto Tag angeboten. Dieses Update enthält laut Changelog „UWB-Update“ und „Verbesserung der Batterieüberwachung“.
Sofern der Moto Tag das Update erhalten hat, soll es möglich sein, den kleinen Tracker präziser als nur mit Bluetooth mit der „Mein Gerät finden-„App zu orten. Dafür ist allerdings auch ein kompatibles Smartphone erforderlich. Neben Googles Pixel-Modellen 6 bis 9 Pro unterstützen auch zahlreiche Galaxy-S-Modelle der Ultra- und Plus-Reihe die Funktion.
Weitere Mein-Gerät-finden-Funktionen in Arbeit
Jenseits des UWB-Supports arbeitet Google an weiteren Verbesserungen für das „Mein Gerät finden“-Netzwerk, das im Mai in Find Hub umgetauft wurde. Im Laufe der kommenden Monate soll unter anderem Satellitenkonnektivität integriert werden sowie die Möglichkeit, den Standort des Bluetooth-Tags mit einigen Fluggesellschaften zu teilen.
Hier eifert Google Apple nach: Apple hat schon erste Partnerschaften mit zahlreichen Fluggesellschaften weltweit geschlossen, und die Funktion in AirTags integriert. Derweil bereitet Apple angeblich den Launch der zweiten AirTag-Generation vor.
(afl)
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