Künstliche Intelligenz
Fast alle Quellen erfunden: 10.000 Dollar Strafe für US-Anwalt nach KI-Nutzung
In Kalifornien muss ein Anwalt 10.000 US-Dollar Strafe bezahlen, weil einer seiner Anträge bei Gericht voller falscher Quellenangaben war, die eine KI generiert hatte. Das berichtet das Nachrichtenportal CalMatters und ergänzt, dass es sich um die höchste Strafe handelt, die in dem US-Bundesstaat wegen solch eines Vergehens gegen einen einzelnen Anwalt verhängt wurde. Laut dem Gericht waren 21 von 23 Zitaten, die der Anwalt aufgeführt hat, frei erfunden. Der wiederum habe eingestanden, dass er den generierten Text vor der Einreichung bei Gericht nicht gelesen hatte. ChatGPT habe ihm lediglich seinen Ausgangstext verbessern sollen. Er habe nicht gewusst, dass die Technik Dinge erfinden würde.
KI am Gericht ein immer größeres Problem
Ereignet hat sich der Vorfall laut CalMatters bereits im Sommer 2023, wenige Wochen nachdem die ChatGPT-Firma OpenAI erklärt hat, dass ihr KI-Modell sogar eine juristische Abschlussprüfung bestehen könnte. Der Anwalt habe versichert, dass er seinen Berufungsantrag selbst geschrieben habe, dann aber mithilfe von ChatGPT verbessern wollte. Obwohl ihn das nun ganz schön teuer zu stehen kommt, halte er es für unrealistisch, von Anwälten und Anwältinnen zu erwarten, dass sie keine KI einsetzen. Die Technik sei längst ein wichtiges Werkzeug, bei der Benutzung sollte man aber vorsichtig sein. Die Geldstrafe wurde jetzt wegen eines unseriösen Berufungsantrags, Verstößen gegen die Gerichtsregeln, dem Zitieren falscher Fälle und der Verschwendung von Zeit und Steuergeldern verhängt, zitiert CalMatters.
Der abschließend von einem Berufungsgericht entschiedene Fall ist bei weitem nicht der erste, in dem KI für Probleme vor einem Gericht gesorgt hat. Im Rahmen zweier unterschiedlicher Projekte wurden inzwischen jeweils schon hunderte Vorfälle zusammengetragen, in denen KI-Technik für erfundene Quellenverweise in Gerichtsdokumenten verantwortlich war. Der Rechtsexperte Mark McKenna von der University of California, Los Angeles gibt Universitäten und Anwaltskanzleien eine Mitschuld, denn dort werde man regelrecht bombardiert mit der Aufforderung, KI zu benutzen, ohne richtig darüber nachzudenken, zitiert ihn das Nachrichtenportal. Deshalb meint er, dass das Problem noch schlimmer werden wird, bevor irgendwann eine Besserung eintritt.
(mho)
Künstliche Intelligenz
betterCode() PHP bietet Online-Workshop „KI-Coding-Tools verstehen und meistern“
Die Online-Konferenz betterCode() PHP 2025 am 25. November 2025 beschäftigt sich mit den aktuellen Entwicklungen der Sprache PHP und ihrer praktischen Anwendung. Veranstaltet wird das Event von iX und dpunkt.verlag, in Kooperation mit thePHP.cc.
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Release Manager Volker Dusch zeigt, welche Neuerungen die kommende Version PHP 8.5 bringt und wie sie den Entwicklungsalltag verändern. Arne Blankerts stellt den Caddy Server als europäische Alternative zu Nginx vor, Alexandre Daubois erläutert den Aufbau und die Leistungsfähigkeit von FrankenPHP. Weitere Themen sind Testing und Entwurfsmuster – Sebastian Bergmann zeigt, wie sich mit gezielten Tests sicher in Legacy-Code eingreifen lässt, während Stefan Priebsch erklärt, wie gute Architekturentscheidungen die Wartbarkeit erhöhen. In einer abschließenden Diskussion geht es um den Umgang mit KI‑gestützten Entwicklungswerkzeugen und offene rechtliche Fragen.
Online-Workshop: KI-Tools verstehen

Rainer Stropek ist seit 2008 Mitbegründer und CEO der Firma software architects. Zudem leitet Rainer die österreichische Niederlassung des Beratungs- und Schulungsunternehmens IT-Visions. Er hat zahlreiche Bücher und Artikel über C#, Datenbankentwicklung, Microsoft Azure, XAML und Webentwicklung geschrieben
Zwei Tage später – am 27. November 2025 von 8 bis 12 Uhr – vertieft der neue Online‑Workshop „KI-Coding-Tools verstehen und meistern“ unter Leitung von Rainer Stropek das Thema künstliche Intelligenz in der Programmierpraxis. Teilnehmende lernen, gängige Tool‑Kategorien einzuordnen, Funktionsweisen wie Prompting oder Kontextmanagement zu verstehen und das Model Context Protocol (MCP) in seiner Bedeutung für künftige Entwicklungsumgebungen zu bewerten. Anhand praktischer Beispiele zeigt Stropek, wie sich die Stärken aktueller KI‑Tools im Alltag nutzen und deren Grenzen realistisch einschätzen lassen.
Ein Ticket für den Online-Workshop ist für 399 Euro (zzgl. 19 % MwSt.) über den Ticketshop erhältlich.
Jetzt Ticket sichern!
Tickets für die Konferenz betterCode() PHP 2025 lassen sich für 299 Euro (zzgl. 19 % MwSt.) im Ticketshop erstehen. Informationen zum Workshop, dem detaillierten Konferenzprogramm und zur Anmeldung finden Interessierte auf der Website der betterCode() PHP 2025.
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(mdo)
Künstliche Intelligenz
Windows 11 26H1: Unterstützung für bestimmte Prozessoren
In den Medien gab es bereits Gerüchte, dass Microsoft eine Windows 11 26H1-Version veröffentlichen könnte. Genaueres blieb unklar. Nun hat Microsoft tatsächlich im Windows-Insider-Kanal „Canary“ einen neuen Build veröffentlicht, der diese Versionsnummer mitbringt.
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Das ist offenbar laut Ankündigung von Microsoft auch die augenfälligste Änderung an Windows 11 mit der Build-Nummer 28000. „Mit diesem Build sehen Windows Insider im Canary-Kanal aktualisierte Versionsinformationen unter ‚Einstellungen‘ – ‚System‘ – ‚Info‘ (und winver), auf Windows 11, Version 26H1“, schreibt Microsoft. Das Unternehmen weist deutlich darauf hin, dass es sich nicht um ein Funktionsupdate für Windows 11 25H2 handelt. Die Fassung enthält demnach lediglich Plattform-Anpassungen, um bestimmte Prozessoren (Englisch „Silicon“) zu unterstützen. Kunden müssen keine Maßnahmen ergreifen.
Windows 11 25H2 bleibt Entwicklungsschwerpunkt
Der Build-Zweig 25H2 bleibt der primäre Ort für neue Funktionen, führt Microsoft weiter aus. „Windows 11 erhält weiterhin einen jährlichen Rhythmus für Funktionsupdates bei, mit Releases in der zweiten Hälfte des Kalenderjahrs“, stellt das Unternehmen klar. Eine weitere Erklärung schieben die Autoren nach: „Im Windows-Insider-Programm landen neue ‚Erfahrungen‘ in den Builds im Beta- und Dev-Kanal, während der Canary-Kanal sich auf Plattform-Änderungen fokussiert.“ Das Unternehmen erklärt dazu weiter: „Die Builds, die wir im Canary-Kanal veröffentlichen, spiegeln die neuesten Plattform-Änderungen zu Beginn des Entwicklungszyklus wider und sollten nicht als mit einer bestimmten Windows-Version übereinstimmend angesehen werden.“
Zur Art des erweiterten CPU-Supports schweigt Microsoft sich aus. Gerüchten zufolge soll es etwa um Qualcomms Snapdragon X2 Elite gehen, der ab Anfang 2026 ausgeliefert werden soll. Zu den Funktionen heißt es von Microsoft nur, die Canary-Vorschau bringe „einen kleinen Satz an allgemeinen Verbesserungen und Korrekturen mit, die die allgemeiner ‚Erfahrung‘ für Insider verbessern, die diesen Build auf ihrem Rechner installieren“. Dazu gehört etwa, dass nun Live-Untertitel nicht mehr abstürzen oder das Zugangsdaten-Fenster nicht zugreifbar war, wenn ein Log-in-Versuch in Outlook anstand.
Zuletzt brachten Windows-Insider-Vorschauen etwa eine verbesserte Suche im System und automatische Speicherchecks nach Systemabstürzen mit.
(dmk)
Künstliche Intelligenz
Analyse: Verbraucher haben mit dem Digital Markets Act größere Auswahl
Kaum ein gutes Haar lassen US-Tech-Riesen wie Apple und Google am Digital Markets Acts (DMA) der EU. Auch Nutzer und der Mittelstand gehörten zu den Verlierern, so ihre Einwände. Der Dachverband der europäischen Verbraucherorganisationen, Beuc, bricht dagegen nun eine Lanze für die neuen, seit 2024 geltenden Wettbewerbsregeln. In den vergangenen Jahrzehnten litten Verbraucher ihm zufolge unter missbräuchlichen Praktiken von Big-Tech-Unternehmen wie geschlossenen Ökosystemen (Walled Gardens), der Bindung an bestimmte Dienste (Lock-ins), eingeschränktem Zugang zu Alternativen und höheren Preisen. Der DMA sei entstanden, um diese unfairen Praktiken effektiver anzugehen und von vornherein zu verhindern.
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Das traditionelle Wettbewerbsrecht habe sich auf den schnellen Technologiemärkten als zu langsam und wenig schlagkräftig erwiesen, schreibt Beuc in einem Bericht zu den „ersten Blüten“ der Wettbewerbsverordnung. Kartellverfahren dauerten oft Jahre und der Schaden sei in der Zwischenzeit längst eingetreten. Digitale Märkte seien parallel für das tägliche Leben der Konsumenten essenziell geworden – etwa für den Zugang zu Informationen, den Einkauf von Produkten oder die Kommunikation.
Achtzehn Monate nach Inkrafttreten des DMA ist es laut den Brüsseler Verbraucherschützern noch zu früh für eine abschließende Bilanz: Viele der erfassten Gatekeeper („Torwächter“) hielten sich noch nicht vollumfänglich an die Vorschriften. Dennoch hätten sich bereits konkrete Vorteile für die Verbraucher ergeben. Ein wichtiger Erfolg sei etwa, dass iOS-Nutzer nun einen Auswahlbildschirm erhalten, um ihren Standardbrowser festzulegen. Seit dem Apple-Update 18.2 im Oktober 2024 könnten Nutzer aus einer Liste der meistgeladenen Internet-Navigationswerkzeuge wählen. Darunter seien auch Wettbewerber wie Ecosia, DuckDuckGo, Opera und Brave. Das sei ein bedeutender Fortschritt im Vergleich zur Zeit vor dem DMA, als Nutzer zum vorinstallierten und -eingestellten Safari gedrängt wurden.
Gmail nicht mehr für Android nötig
Ferner könnten Verbraucher auf iOS- und iPadOS-Geräten nun auch Standard-Apps für eine Vielzahl von Kategorien frei wählen, ist der Analyse zu entnehmen. Mit dem Update 18.4 seien Nutzer in der Lage, von Drittanbietern installierte Apps für Navigation, Übersetzung, E-Mail, Anrufe, Messaging, Kamera oder Fotos als Standard festzulegen und sogar vorinstallierte Apple-Apps zu entfernen. Zuvor seien eigene Anwendungen des iPhone-Bauers oder von ihm bevorzugte Drittanbieter-Apps voreingestellt gewesen.
Im Bereich der kontaktlosen Zahlungen auf iPhones sind Verbraucher ebenfalls nicht mehr gezwungen, Apple Pay zu nutzen, lobt Beuc. Alternative Zahlungsdienstleister konnten so seit Anfang 2025 erstmals ihre Dienste für iPhone-Nutzer einführen. Schließlich sei auch der Zwang zur Nutzung von Gmail für die Erstellung eines Google-Kontos etwa für den Einsatz der Mobilplattform Android Geschichte. User könnten nun stattdessen eine E-Mail-Adresse eines Drittanbieters verwenden. Hierzulande untersagte es das Landgericht Mainz Google vor wenigen Monaten ausdrücklich auf DMA-Basis, den eigenen E-Mailservice Gmail bei der Einrichtung eines Android-Smartphones zu bevorzugen.
Die nächsten Stufen für den DMA
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Trotz dieser ersten Erfolge sieht Beuc noch Bereiche, in denen Gatekeeper mutmaßlich gegen den DMA verstoßen. Um die volle Einhaltung des Gesetzes zu gewährleisten, fordert der Verband die EU-Kommission dringend auf, die Durchsetzung der Vorschriften auf die nächste Stufe zu heben. Dies erfordere schnellere Verfahren, ausreichende Ressourcen und die formelle Eröffnung von Untersuchungen in den noch offenen Verdachtsfällen. Dabei soll die Kommission auf eine Kombination aus Dialog und entschiedenen Sanktionen setzen, um eine schnelle Einhaltung zu erzwingen.
Die Verbraucherschützer kritisieren, dass Torwächter unvollständige oder nicht konforme Lösungen einführten, bevor sie eine finale Einigung mit der Kommission erzielten. Das führe zu Frustration bei den Anwendern. Die Brüsseler Regierungsinstitution sollte daher die Befugnis erhalten, die Einführung neuer Compliance-Lösungen einzufrieren, bis sie von Dritten geprüft und freigegeben worden sind. Ferner müssten Gatekeeper verpflichtet werden, die Neutralität ihrer Lösungsansätze zu testen und die Ergebnisse der Kommission und Dritten zugänglich zu machen.
Zudem empfiehlt Beuc, den DMA an neue Technologien anzupassen. Dazu gehöre die Prüfung der Benennung von Cloud-Diensten wie iCloud und OneDrive als zentrale Plattformdienste, da diese oft standardmäßig auf neuen Geräten voreingestellt seien und Lock-in-Effekte erzeugen könnten. Auch Systeme für generative KI wie ChatGPT, Gemini, Meta AI und Copilot sollten als solche wichtigen Services eingestuft werden, möglicherweise unter der Kategorie der virtuellen Assistenten. Dies soll verhindern, dass Gatekeeper ihre bestehenden Dienste missbrauchen, um ihre eigenen Chatbots wettbewerbswidrig zu fördern. Nicht zuletzt unterstützt der Verband die Prüfung von Interoperabilitätsanforderungen für Social-Media-Dienste von Gatekeepern, um Netzwerkeffekte aufzubrechen, die Verbrauchern Wechsel erschweren.
(nen)
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