Künstliche Intelligenz
Verfassungsbeschwerde gegen Auswertung der Fake-App AN0M unzulässig
Im Zweifel geht das deutsche Bundesverfassungsgericht (BVerfG) davon aus, dass US-Behörden „bei der Gewinnung (von Beweismitteln) die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit und des Menschenrechtsschutzes“ beachten. Daher weist das BVerfG die Beschwerde eines mit US-Rechtshilfe in Deutschland Verurteilten als unzulässig zurück.
Hintergrund des Verfahrens ist die vermeintlich verschlüsselnde App AN0M (auch ANOM), auf die mehr als zehntausend Verdächtige hereingefallen sein sollen. Tatsächlich steckten Strafverfolger aus Australien, den USA und einem nicht bekannten EU-Mitgliedsstaat dahinter. Die Verdächtigen glaubten, einen besonders sicheren Kommunikationsdienst zu nutzen, zahlten dafür Gebühren, gingen aber in die Falle. Ihre Chats wanderten von der App zum dem EU-Mitglied, von dort zum FBI, und dann von dort wieder an europäische Strafverfolger, darunter in Deutschland und auch Österreich.
Auf Grundlage ihm zugeordneten Chats wurde ein Mann vom Landgericht Mannheim wegen Handelns mit Cannabis in nicht geringer Menge zu einer Haftstrafe verurteilt. Durch die heimliche Überwachung und die mangelnde Offenlegung, wer die Chat-Inhalte wie erhoben und ihm zugeordnet hat, erachtete er sich in seinem Recht auf ein faires und rechtsstaatliches Verfahren sowie seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt, und wandte sich an das BVerfG.
Nicht zur Entscheidung angenommen
Dieses hat nun kurzen Prozess gemacht und die Verfassungsbeschwerde gar nicht erst zur Entscheidung angenommen. Die Eingabe sei nicht schlüssig und schüre keine verfassungsrechtlichen Bedenken hinsichtlich der Verwertung der AN0M-Daten, sagen die drei Richter. Ob der unbekannte EU-Staat durch die Datenweitergabe an das FBI sein eigenes Recht gebrochen hat, sei für ein etwaiges Beweisverbot in Deutschland unerheblich. Entscheidend sei das Verhalten jenes Staates, der Deutschland die Daten gegeben habe, in diesem Fall die USA. Und es gäbe keine Anhaltspunkte dafür, dass die USA „bei der Gewinnung der Beweismittel die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit und des Menschenrechtsschutzes verletzt haben könnten“.
Etwaige Verletzung von US-Recht spiele wiederum keine Rolle, weil es bei der außerhalb der USA erfolgten Überwachung nicht anzuwenden sei. Schließlich weist das Bundesverfassungsgericht noch darauf hin, dass es, auch unabhängig vom konkreten Fall, keine Anhaltspunkte dafür hat, dass die bei AN0M geernteten Daten nach deutschem Verfassungsrecht grundsätzlich einem Beweisverwertungsverbot unterlägen. Das Az. des Beschlusses vom 23. September 2025 lautet 2 BvR 625/25.
(ds)
Künstliche Intelligenz
Huawei erweitert Cloud-Kapazität in Europa und hat neue Speicher-Modelle
Auf seiner europäischen Hausmesse in Madrid hat Huawei eine weitere Verfügbarkeitszone für die Cloud in Europa angekündigt. Diese soll Anfang 2026 in Irland zur Verfügung stehen. Genauere Zahlen sind noch nicht bekannt. Huawei verrät aber, dass die Rechenkapazität in Europa um den Faktor fünf wächst. Huawei hat bereits zwei Verfügbarkeitszonen in Dublin.
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Damit schließt Irland mit der Region Türkei auf. Dort gibt es bereits drei Verfügbarkeitszonen. In der Region Irland erhöht sich damit die Verfügbarkeit der Cloud. Laut Huawei soll diese im Bereich Datenspeicher und -banken zehnmal größer sein. Außerdem soll die hauseigene Plattform für KI-Agenten namens Versatile dort laufen. Diese hatte Huawei im September 2025 auf der globalen Hausmesse in Shanghai an den Start gebracht.
Huawei legt beim Storage nach
Weitere Neuigkeiten gibt es im Bereich Datenspeicher. Mit OceanStor Pacific 9926 gibt es nun ein vollständig auf SSD (NVMe) ausgelegtes hoch skalierbares Produkt mit extrem hoher Dichte. Das Gehäuse ist zwei sogenannte Höheneinheiten groß und kann bis zu 36 Laufwerke aufnehmen. Ausgehend von circa 60 TByte pro Datenträger ergeben sich damit 2 PByte.
Das ist ungefähr das Achtfache dessen, was mit herkömmlichen Festplatten möglich ist. Zu den Software-Funktionen zählen unter anderem elastisches Erasure Coding (Elastic EC), Smart-Tiering, SmartCache, SmartCompression, WORM (Write Once, Read Many), Geo-Replication sowie Multi-Tenant-Support und das S3-Objekt-Speicherprotokoll.
Wiederherstellung dreimal so schnell
Huawei hat dabei das Elastic EC auf SSDs mit hoher Kapazität optimiert. Im Labortests ließen sich damit 1 TByte an Daten innerhalb von 10 Minuten wiederherstellen. Mit herkömmlichen Systemen dauert dies normalerweise circa eine halbe Stunde – also dreimal so lang. OceanStor Pacific 9926 verfügt über die folgenden Schnittstellen und Protokolle: 25GE/100GE/200GE TCP/IP, 25GE/100GE/200GE TCP/RoCE und 100/200/400 Gb/s InfiniBand. Diese stehen sowohl für die Anbindung von Computern als auch für andere Datenspeicher zur Verfügung. Letzteres ist auch als Storage-Interconnect bekannt.
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Auch bei den Produkten Oceandisk 1800 und 1610 hat Huawei nachgelegt. Ersteres kommt mit speziellen Prozessoren, den DPUs (Data Processing Units). Analog zu GPUs im Grafikbereich sind diese auf den Anwendungsfall Datenmanagement optimiert. Der Anwendungsfall sind Rechenzentren, wo die Rechner über keine eingebauten Festplatten verfügen. Stattdessen speichern sie die Daten auf den Produkten der Oceandisk-Familie. Bei der Version 1800 hat Huawei die Bandbreite verdreifacht. Diese ist nun 160 GByte/s. Das eingebaute Überwachungssystem soll mögliche Festplattenausfälle bis zu 14 Tage vor dem tatsächlichen Ereignis „erahnen“.
Oceandisk 1610 ist eher für HPC (High Performance Computing) und Berechnungen im Bereich Künstliche Intelligenz (KI) gedacht. Es liefert bis zu 5.2 Millionen IOPS und ist mit Dateisystemen wie Lustre, GPFS und BeeGFS kompatibel. Oceandisk 1610 ist wie OceanStor Pacific 9926 zwei Höheneinheiten groß und kann bis zu 36 Datenträger aufnehmen. Die maximal Bandbreite ist mit 175 Gbyte/s sogar höher als die von Oceandisk 1800.
(axk)
Künstliche Intelligenz
Sam Altman: ChatGPT macht weniger Gedankenstriche
In den letzten Monaten waren in KI-generierten Texten, wie Schulaufsätzen, E-Mails, Kundenservice-Chats, Werbetexten oder Online-Posts, vermehrt Gedankenstriche aufgetaucht. Diese sind im englischen Sprachraum eher unüblich und ließen erkennen, dass die Texte von der KI geschrieben wurden. Das wiederum war den vermeintlichen Autoren oft gar nicht recht und vielleicht auch peinlich.
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Offenbar kamen Chatbots nicht um die häufige Verwendung der Gedankenstriche herum, selbst wenn man es ihnen im Prompt angewiesen hatte. Das Problem war OpenAI zwar bekannt, aber unverständlich, und sie konnten es bisher nicht lösen. Nun hat der OpenAI-CEO Sam Altman in einem Beitrag auf der Platform X gemeldet, dass man der Lösung näher gekommen sei. Er schreibt: „Wenn man ChatGPT in benutzerdefinierten Anweisungen vorgibt, keine Gedankenstriche zu verwenden, funktioniert es endlich wie gewünscht.“

Das Unternehmen bestätigt dies auch in einem Beitrag auf Threads: „Es ist wahr, ChatGPT ist nun besser darin, Gedankenstriche nicht zu nutzen – sofern Du es in den benutzerspezifischen Anweisungen explizit vorgibst.“ Der Gedankenstrich wird so nicht standardmäßig vollständig aus der Ausgabe entfernt, man hat aber zumindest mehr Kontrolle über seine Häufigkeit. Dann folgt ein witziger Screenshot, in dem gezeigt wird, wie ChatGPT 5 zu einer Entschuldigung gezwungen wird. Die fällt allerdings recht ambivalent aus. „Der Gedankenstrich kann immer noch sehr elegant sein. Geschmackvoll. Gelegentlich. In speziellen Fällen.“

(jes)
Künstliche Intelligenz
Internetfreiheit im freien Fall: Deutschland verliert in globalem Vergleich
Der weltweite Rückgang der Internetfreiheit setzt sich das 15. Jahr in Folge fort. Treiber sind die Unterdrückung von Massenprotesten, eine zunehmende Zensur und Bedrohungen der Meinungsfreiheit. Das geht aus dem Bericht „Freedom on the Net 2025“ der zivilgesellschaftlichen US-Organisation Freedom House hervor. Das Internet wird demnach heute stärker kontrolliert und manipuliert als je zuvor.
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Die Bedingungen für Online-Rechte verschlechterten sich in 27 der untersuchten Länder, während nur 17 Verbesserungen verzeichnen konnten. Besonders bemerkenswert: Selbst unter den als „frei“ eingestuften Ländern nahm die Internetfreiheit ab. Hier erlitt Deutschland, zusammen mit den USA, einen signifikanten Rückgang um drei Zähler auf der 100-Punkte-Skala. Es folgt damit in der Negativbewertung auf Georgien, das mit minus vier Punkten den größten Einbruch in dieser Kategorie hinnehmen muss.
Als wesentlichen Faktor für Deutschlands unschönes Abschneiden führen die Autoren strafrechtliche Verfolgungen von Personen an, die Memes über Politiker erstellten. Dabei hätten sich Gesetze gegen Beleidigung und Hassrede ausgewirkt. Parallel dazu habe sich „die Selbstzensur in der Bevölkerung“ verstärkt, heißt es. Diese Entwicklung sei auf mehrere Ursachen zurückzuführen: Einschüchterungen von Journalisten durch rechtsextreme Akteure, professionelle und rechtliche Repressalien gegen Kritiker der israelischen Regierung im Netz sowie die generelle Besorgnis über die Zunahme von antisemitischen und antimuslimischen Hass-Postings. Letztere hätten auch zu Bedrohungen und Gewalt gegen jüdische und muslimische Menschen in der Offline-Welt geführt.
Als weiteren beunruhigenden Vorfall identifizieren die Forscher Cyberangriffe auf die CDU vor den Europawahlen im Juni 2024, die Akteuren mit Verbindungen zum russischen Staat zugeschrieben werden.
Druck nicht nur in autoritären Regimen
Global gesehen nutzen autoritäre Regime die Kontrolle über Online-Informationen laut der Analyse zunehmend als zentrales Instrument zur Festigung ihrer Macht. Länder wie Ägypten, Pakistan, Russland, die Türkei und Venezuela, die in den vergangenen Jahren die extremsten Rückgänge der Internetfreiheit verzeichneten, intensivierten ihre Überwachung des digitalen Raums als direkte Reaktion auf Herausforderungen ihrer Herrschaft.
Die Manipulation des Online-Raums hat den Verfassern zufolge insgesamt einen neuen Höhepunkt erreicht: Behörden förderten verstärkt und gezielt bevorzugte Narrative und verzerrten so den öffentlichen Diskurs. Freedom House beklagt, dass die Internetfreiheit vor einer entscheidenden Wende stehe. Einflussfaktoren seien Entwicklungen wie die steigenden staatlichen Investitionen in KI, der Ausbau satellitengestützter Internetverbindungen und die zunehmenden Kampfansagen an die Online-Anonymität. Diese Prozesse beeinflussten die grundlegenden Rechte der Menschen tiefgreifend.
Ein besonderes Augenmerk liegt auf dem Ende der Anonymität im Netz, da immer mehr Regierungen weltweit hier Einschränkungen erlassen. Dies erfolgt etwa durch die Limitierung des Zugriffs auf Dienste, die private Kommunikation gewährleisten, und die verpflichtende Nutzung von Identitätsprüfungsverfahren als Bedingung für den Zugang zu bestimmten Online-Räumen wie den gängigsten Social-Media-Plattformen.
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Das Ende der Anonymität?
Online-Anonymität galt lange als wichtiger Schutzwall für freie Meinungsäußerung. Sie war vor allem in autoritären Gesellschaften nützlich, wo Bürger andernfalls Vergeltung für politische Äußerungen, ihren Glauben oder ihre Identität befürchten müssten. Die neuen Einschränkungen stellten daher eine direkte Bedrohung auch für die Online-Privatsphäre und den Zugang zu Informationen dar, monieren die Verfasser. Sie könnten das globale Internet weiter fragmentieren.
Im Berichtszeitraum haben Regierungen aus dem gesamten Spektrum Werkzeuge eingeschränkt, die dem Datenschutz dienen, ist eine weitere Erkenntnis. Myanmar, Russland und Venezuela blockierten im Sommer 2024 die verschlüsselte Messaging-Plattform Signal. Selbst in Demokratien wie Großbritannien versuchte die Regierung, Apple dazu zu zwingen, seine Ende-zu-Ende-Verschlüsselungsstandards zu untergraben. Insgesamt waren Nutzer in 17 Ländern zwischen Januar 2020 und März 2025 von Blockaden durchgängig verschlüsselter Kommunikationsplattformen betroffen.
Eine weitere Methode zum Aushöhlen der Anonymität sind Gesetze zur obligatorischen Identitätsprüfung für Online-Beiträge, kritisiert die NGO. Auch Demokratien führten Vorschriften zur Altersverifizierung etwa im Namen des Kinderschutzes ein oder erwögen dies, was die Online-Kommunikation grundsätzlich verändere. Solche Vorgaben könnten Nutzer dazu zwingen, behördliche Ausweise hochzuladen oder sich einer Alterskontrolle zu unterziehen, die etwa automatisierte Gesichtserkennung verwendet. Solche Systeme seien anfällig für Missbrauch. Selbst in Ländern mit strengen Datenschutzgesetzen könnten Sicherheitslücken zum Verlust von Ausweisdokumenten oder Biometriedaten führen.
Der Negativtrend kann laut Freedom House nur gestoppt werden, wenn Regierungen und der Privatsektor sich verstärkt für den Schutz der Internetfreiheit einsetzen. Die jährliche Studie bewertet anhand einer standardisierten Methodik und 21 Indikatoren die Internetfreiheit in 72 Ländern, die 89 Prozent der weltweiten Internetnutzer repräsentieren. Sie deckt in der aktuellen Ausgabe Entwicklungen zwischen Juni 2024 und Mai 2025 ab. Die NGO erhält traditionell einen Großteil ihrer Mittel vom US-Außenministerium. Diese Zuschüsse sollen aber nicht für die Berichterstellung verwendet werden.
(nen)
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