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Verfassungsbeschwerde gegen Auswertung der Fake-App AN0M unzulässig


Im Zweifel geht das deutsche Bundesverfassungsgericht (BVerfG) davon aus, dass US-Behörden „bei der Gewinnung (von Beweismitteln) die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit und des Menschenrechtsschutzes“ beachten. Daher weist das BVerfG die Beschwerde eines mit US-Rechtshilfe in Deutschland Verurteilten als unzulässig zurück.

Hintergrund des Verfahrens ist die vermeintlich verschlüsselnde App AN0M (auch ANOM), auf die mehr als zehntausend Verdächtige hereingefallen sein sollen. Tatsächlich steckten Strafverfolger aus Australien, den USA und einem nicht bekannten EU-Mitgliedsstaat dahinter. Die Verdächtigen glaubten, einen besonders sicheren Kommunikationsdienst zu nutzen, zahlten dafür Gebühren, gingen aber in die Falle. Ihre Chats wanderten von der App zum dem EU-Mitglied, von dort zum FBI, und dann von dort wieder an europäische Strafverfolger, darunter in Deutschland und auch Österreich.

Auf Grundlage ihm zugeordneten Chats wurde ein Mann vom Landgericht Mannheim wegen Handelns mit Cannabis in nicht geringer Menge zu einer Haftstrafe verurteilt. Durch die heimliche Überwachung und die mangelnde Offenlegung, wer die Chat-Inhalte wie erhoben und ihm zugeordnet hat, erachtete er sich in seinem Recht auf ein faires und rechtsstaatliches Verfahren sowie seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt, und wandte sich an das BVerfG.

Dieses hat nun kurzen Prozess gemacht und die Verfassungsbeschwerde gar nicht erst zur Entscheidung angenommen. Die Eingabe sei nicht schlüssig und schüre keine verfassungsrechtlichen Bedenken hinsichtlich der Verwertung der AN0M-Daten, sagen die drei Richter. Ob der unbekannte EU-Staat durch die Datenweitergabe an das FBI sein eigenes Recht gebrochen hat, sei für ein etwaiges Beweisverbot in Deutschland unerheblich. Entscheidend sei das Verhalten jenes Staates, der Deutschland die Daten gegeben habe, in diesem Fall die USA. Und es gäbe keine Anhaltspunkte dafür, dass die USA „bei der Gewinnung der Beweismittel die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit und des Menschenrechtsschutzes verletzt haben könnten“.

Etwaige Verletzung von US-Recht spiele wiederum keine Rolle, weil es bei der außerhalb der USA erfolgten Überwachung nicht anzuwenden sei. Schließlich weist das Bundesverfassungsgericht noch darauf hin, dass es, auch unabhängig vom konkreten Fall, keine Anhaltspunkte dafür hat, dass die bei AN0M geernteten Daten nach deutschem Verfassungsrecht grundsätzlich einem Beweisverwertungsverbot unterlägen. Das Az. des Beschlusses vom 23. September 2025 lautet 2 BvR 625/25.


(ds)



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Hofer Filmtage zeigen immersive XR-Projekte: „Nährboden für neue Erzählformen“


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Die 59. Internationalen Hofer Filmtage erweitern ihr Programm erneut um Virtual Reality und Augmented Reality. Das Filmfestival setzt dabei gezielt auf immersive Inhalte, um gesellschaftlich relevante Themen wie Umweltschutz, politische Teilung, soziale Ausgrenzung und digitale Identität erfahrbar zu machen.

Unter dem Banner „Place to grow“ will das Festival einen Nährboden für neue Erzählformen schaffen und bietet eine kuratierte Mischung aus nationalen und internationalen Projekten. Gleich drei der insgesamt fünf Einträge debütieren zuvor auf den Filmfestspielen in Venedig.

„Out of Nowhere“ von der österreichischen Filmemacherin Kris Hofmann und Co-Regisseur Andreas Wuthe feierte im August 2025 Premiere bei Venice Immersive, läuft in Hof aber erstmals in Deutschland. Die zehnminütige Virtual-Reality-Erfahrung thematisiert die Folgen extremer Wetterlagen anhand der Erinnerung einer Frau an die österreichische Hochwasserkatastrophe von 2021.

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OUT OF NOWHERE VR

In der 30-minütigen VR-Erzählung „La Petite Souris“, einer französisch-deutsch-belgischen Koproduktion von Nicolas Bourniquel, wird eine aufstiegsorientierte Maus zur tragischen Identifikationsfigur. Die düstere Weihnachtsgeschichte zeigt in satirischer Form, wie sich Ehrgeiz in Isolation verwandeln kann und was passiert, wenn Kreativität in einem durchrationalisierten System keinen Platz mehr findet.

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Venice Immersive 2025 – La triste histoire de la petite souris qui voulait devenir quelqu’un

Emotionaler Mittelpunkt des Programms ist „Eddie and I“ von Maya Shekel. In der 30-minütigen VR-Erfahrung überwinden Nutzer gemeinsam mit dem gehörlosen Ron die Angst vor dem Unbekannten ohne eine gemeinsame Sprache. Das Handtracking der VR-Brille ermöglicht einfache Gebärden und soll erlebbar machen, wie nonverbale Kommunikation Vertrauen aufbauen kann.

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Venice Immersive 2025 – Eddie and I

Das Dorf Mödlareuth an der Grenze zwischen Bayern und Thüringen wurde in der Nachkriegszeit als „kleines Berlin“ bekannt. Die innerdeutsche Grenze verlief mitten durch den Ort und teilte die knapp 50 Einwohner zwischen der amerikanischen und der sowjetischen Besatzungszone auf.

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In „Mödlareuth VR“ führt das Deutsch-Deutsche Museum Besucher durch die Geschichte des geteilten Dorfs. Nach einer filmischen Einführung erleben Besucher eine VR-Führung durch acht historische Ereignisse und Alltagssituationen der Einwohner von Mödlareuth.

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Geschichte wird lebendig: VR-Führung im Deutsch-Deutschen Museum Mödlareuth | Trailer

Mit dem Projekt „Filmpeople AR“ des Leipziger Kollektiv17 ergänzt das Festival sein Programm um eine interaktive Augmented-Reality-Erfahrung. Personen, deren Gesichter bereits im Vorjahr gescannt wurden, begegnen Besuchern nun als digitale Avatare. Diese erzählen in einer AR-Umgebung persönliche Festivalgeschichten und reflektieren die Hofer Filmtage aus unterschiedlichen Perspektiven.

Das Experiment will reale Erfahrungen in den digitalen Raum übertragen und so neue narrative Zugänge schaffen. Die 59. Internationalen Hofer Filmtage finden vom 21. bis 26. Oktober statt. Wer das traditionsreiche Filmfestival online erleben will, hat bis zum 2. November die Gelegenheit dazu.


(joe)



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Oberlandesgericht: Tippen auf E-Zigaretten-Display am Steuer ist verboten


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Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat in letzter Instanz rechtskräftig entschieden, dass die Bedienung einer E-Zigarette mit Touch-Display am Steuer eines Kraftfahrzeugs untersagt ist. Eine solche Berührung fällt laut dem am Mittwoch publik gemachten Beschluss vom 25. September unter das sogenannte Handy-Verbot aus Paragraf 23 Straßenverkehrsordnung (StVO). Diese Entscheidung ist von erheblicher Bedeutung für alle Autofahrer, die derartige elektronische Geräte fürs Vapen während der Fahrt bedienen.

Im konkreten Fall muss ein Kölner Autofahrer, der während der Fahrt die Stärke seiner E-Zigarette auf dem Touch-Display geändert hatte, nun eine Geldbuße von 150 Euro bezahlen (Az.: III-1 ORbs 139/25). Zudem erhält der Raucher einen Punkt in Flensburg.

Polizeibeamte beobachteten den 46-Jährigen im März 2024 auf der Autobahn 59 dabei, wie er Tippbewegungen auf einem Gerät vornahm. Zunächst gingen sie von der rechtswidrigen Nutzung eines Mobiltelefons aus. Die Stadt Siegburg verhängte daraufhin das Bußgeld.

In der Beweisaufnahme vor dem Amtsgericht Siegburg stellte sich zwar heraus, dass der Autofahrer seine E-Zigarette bedient hatte und kein Handy. Trotzdem bestätigten die Richter der ersten Instanz das Bußgeld im Januar 2025 (Az.: 208 OWi 65/24).

Die Rechtsbeschwerde des Klägers vor dem OLG Köln hatte laut einer Mitteilung keinen Erfolg. Die zweite Instanz stellte klar, dass eine E-Zigarette mit Touch-Display ein Gerät mit „Berührungsbildschirm“ im Sinne des Paragrafen 23 StVO ist. Dieses halte zudem Informationen bereit, wenn die veränderte Dampfstärke auf der elektronischen Anzeige signalisiert werde, erklärten die Kölner Richter. Die Bedienung stelle so letztlich eine Hilfsfunktion dar. Diese begründe – ähnlich wie das Ändern der Lautstärke eines Mobiltelefons – ein erhebliches Ablenkungspotenzial für den Fahrzeugführer.

Der Beschluss legt nahe, dass jegliche aktive Nutzung von Geräten mit berührungsaktiven Displays während der Fahrt untersagt ist. Das gilt zumindest, wenn der Fahren eine Hand vom Steuer abziehen muss und die Tätigkeit die Aufmerksamkeit vom Verkehrsgeschehen nimmt.


(mki)



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Salesforce öffnet Slack für externe KI


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Salesforce will den Instant-Messaging-Dienst für Slack als KI-Schnittstelle ausbauen. Das hat sich schon Ende 2024 mit dem Add-on „Slack AI“ sowie dem „AI Workflow Builder“ angekündigt und setzt sich nun in Entwickler-Tools fort. Der Hersteller hat kürzlich zwei Schnittstellen für die Entwicklerplattform von Slack angekündigt: eine Real-Time Search API (RTS API) und einen MCP-Server (Model Context Protocol). Entwickler sollen damit sichere, kontextbezogene KI-Agenten direkt auf den Konversationsdaten in Slack aufbauen können.

Bisher blieben die unstrukturierten Inhalte von Slack-Channels für künstliche Intelligenz weitgehend unzugänglich. Sie enthalten in vielen Unternehmen Diskussionen, Entscheidungen und das Feedback von Kunden. Diese Ressource sollen Large Language Models (LLMs) künftig anzapfen können, um relevantere Antworten auf Kundenfragen geben zu können.

Unternehmen kämpfen, so Salesforce, mit fragmentiert eingesetzter Software: Das Springen zwischen Tools, Kopieren und Einfügen oder Kontextwechsel schmälere die Produktivität. Den Messenger Slack will der Hersteller als zentrale Anlaufstelle ins Spiel bringen, in dem ein Vertriebsmitarbeiter ohne Wechsel in eine andere Anwendung per KI-Agent CRM-Einträge aktualisiert und ein IT-Kollege Supportanfragen löst.

Die RTS API soll KI-Anwendungen sicheren Zugriff auf aktuelle Nachrichten, Dateien und Kanalverläufe in Slack bieten. Dabei hält sie laut Hersteller bestehende Berechtigungen ein. Sie soll auf Anfragen nur die gewünschten Datenfragmente statt massenhaft Downloads liefern. Der MCP-Server, das Gegenstück auf Protokollebene, übersetzt zwischen LLMs und Slack-Datenquellen. Entwickler sollen so generische Agenten bauen können, ohne spezifische Anwendungen intebgrieren und pflegen zu müssen.

Salesforce betont dabei seine Sicherheitsarchitektur für Unternehmen inklusive granularer Zugriffsrechte, Audit-Funktionen und DSGVO-konformer Datenhaltung. Zusätzlich führt der Hersteller „Slack Work Objects“ ein, die externe Daten wie Bilder, Text und Tabellen standardisiert in den Chat integrieren. Die Agentic Developer Tools sollen Entwickler dabei unterstützen, Slack-Anwendungen, KI-Agenten und Workflows effizient und sicher zu bauen, etwa mit vorgefertigten Komponenten für Bedienoberflächen.



Über API und MCP-Server sollen sich KI-Modelle von Drittanbietern in Slack einbinden lassen wie hier von Perplexity.

(Bild: Salesforce)

Salesforce kann schon einige Tools von Drittanbietern wie Google, Anthropic und Dropbox in Slack vorweisen: Anthropic integriert sein Modell Claude in Slack-Channel mit Zugriff auf Suchfunktionen, Datenquellenanbindung und Dokumentenanalyse. Google erweitert mit Agentspace den Zugriff auf Unternehmenswissen und verbindet dies mit Slack-Daten in beide Richtungen. Dropbox integriert die RTS API in sein KI-gestütztes Suchtool Dash. Perplexity kombiniert Websuche mit Teamgesprächen für kontextuelle Antworten. Notion AI durchsucht via Slack-App Konversationen in öffentlichen wie privaten Channels und bindet Ergebnisse ins Notion-Kollaborationssystem ein.

RTS API und der MCP-Server sind zunächst nur in einem geschlossenen Beta-Programm verfügbar. Endkunden sollen Anfang 2026 zugreifen können. Die Slack Work Objects sollen Ende Oktober allen Entwicklern offenstehen.


(akr)



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