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Revision abgewiesen: Bundesgerichtshof klärt Anforderungen an Preiswerbung


Der BGH hat klare Regeln zu Preiswerbung aufgestellt

Wenn Händler mit einer Preisermäßigung werben, müssen sie dabei für Verbraucher unmissverständlich, klar erkennbar und gut lesbar den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage angeben. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einer Entscheidung betont.

Im konkreten Fall ging es um eine Werbung des Lebensmitteldiscounters Netto. Die Wettbewerbszentrale hatte geklagt, weil sie in der Werbung einen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung sah. Der Discounter hatte in einem Prospekt ein Kaffee-Produkt mit der Aussage beworben, dieses sei um 36 Prozent heruntergesetzt worden. Dabei wurde der aktuelle Preis (4,44 Euro) sowie der Preis der Vorwoche (6,99 Euro) genannt. Die Krux: Erst in einer Fußnote konnte der Verbraucher nachlesen, dass das Produkt in den letzten 30 Tagen schon einmal 4,44 Euro gekostet hatte. 

Nach der Preisangabenverordnung sind Händler, die mit Preisrabatten werben wollen, verpflichtet, dabei immer auch den niedrigsten Preis zu nennen, der innerhalb der letzten 30 Tage für das Produkt verlangt wurde. Juristisch umstritten war lange, wie dieser sogenannte Referenzpreis angegeben werden muss – also ob die Information beispielsweise auch in einer Fußnote reicht. 

Der Europäische Gerichtshof hatte im vergangenen Jahr bereits entschieden, dass sich Werbeaussagen wie ein «Preis-Highlight» auf den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage beziehen und Rabatt-Prozente auch auf dieser Basis berechnet werden müssen. Auch der BGH betonte nun, es reiche nicht, den Referenzpreis in beliebiger Weise anzugeben. Er müsse für den angesprochenen Verbraucher unmissverständlich, klar erkennbar und gut lesbar sein.

BGH verwarf Nettos Revision

Die Werbung des beklagten Discounters werde diesen Anforderungen nicht gerecht und sei daher unzulässig, entschied der erste Zivilsenat in Karlsruhe. Den Verbrauchern werde durch die unzureichende Angabe des Referenzpreises eine wesentliche Information vorenthalten. Der Senat wies die Revision von Netto gegen ein vorheriges Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg zurück. 

Es gibt noch eine zweite Discounter-Kette, die ebenfalls den Namen Netto trägt. Sie ist vor allem im Norden und Osten Deutschlands zu finden und unter anderem an dem Hund im Firmenlogo zu erkennen. Die Klage, um die es am BGH ging, richtet sich aber gegen die größere Einzelhandelskette Netto Marken-Discount mit Sitz im bayerischen Maxhütte-Haidhof bei Regensburg.



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E-Com-Studie von DHL: Jeder zweite Online-Händler setzt bereits auf Künstliche Intelligenz


Das Cover des ersten „E-Commerce Business Reports“ von DHL.

Fast die Hälfte aller E-Commerce-Unternehmen weltweit hat bereits Künstliche Intelligenz-Tools in ihre Abläufe integriert. Das ist das wichtigste Ergebnis der Studie „E-Commerce Business Report“, die der Logistikkonzern DHL erstellt hat. Die Untersuchung zeigt zudem etwa auf, wie stark Social Commerce, der Cross Border E-Commerce und Abos bereits im Einzelhandel verbreitet sind.

Bei B2B-Händlern liegt die KI-Quote laut Studie sogar bei 61 Prozent. Die Unternehmen dieser Branche setzen KI-Anwendungen vorrangig fü

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Weniger Fehlkäufe dank KI: Google erweitert Try-On Feature


Online Shopping wird jetzt noch smarter: Ausgewählte User können via Google neben Kleidung nun auch Schuhe virtuell anprobieren. Und auch die Konkurrenz arbeitet an einem Try-On Feature.

Schon 2023 hat Google ein KI-gestütztes virtuelles Try-On-Tool gelauncht. Dieses bietet den Nutzer:innen die Möglichkeit, besser einzuschätzen, wie Kleidung an ihrem Körpertyp aussehen wird. Damit können auch User, deren Aussehen nicht dem Model auf der Website ähnelt, auf Basis der Try-On-Funktion prüfen, ob sich der Kauf wirklich lohnt. Gerade für Personen, die hauptsächlich online shoppen, kann das Tool ein echter Gamechanger sein. Jetzt erweitert Google die Funktionalität und bringt die Funktion zudem in mehr Länder.

Schuhe anprobieren mit Google – auch in Deutschland?

Gute Nachricht für alle Schuhliebhaber:innen: Ab sofort ist es möglich, mit Googles virtuellem Try-On Feature nicht nur Kleidung, sondern auch Schuhe anzuprobieren. Damit wird die Funktion noch ein Stück praktischer und kann die User vor dem Kauf von Schuhen bewahren, die angezogen weniger überzeugen als auf dem Werbebild. Über den Try-On Button bei der Produktauflistung lässt sich das Tool nach dem Upload eines Ganzkörperfotos direkt einsetzen.

Schuhe anprobieren mit Google virtuellem Try-On Feature
Schuhe anprobieren mit Googles virtuellem Try-On Feature, © Google

Bald können auch Fashion-begeisterte Nutzer:innen in Australien, Kanada und Japan Kleidung sowie Schuhe über Google virtuell anprobieren. In Deutschland ist die Funktion leider noch nicht verfügbar. Gleichwohl ist Googles AI Mode mittlerweile auch hierzulande gestartet und bietet dir kompakte, kontextbezogene Antworten – ergänzt durch Bilder, Karten und weiterführende Quellen.


Endlich, oder doch nicht?!
Googles AI Mode startet in Deutschland

© Google via Canva

Perplexity holt auf

Nicht nur Google, sondern auch die AI Answering Machine Perplexity experimentiert mit einem virtuellen Try-On Feature als Teil des Bestellprozesses. Davon berichtet TestingCatalog News auf Threads.

Viel ist noch nicht über das neue Feature bekannt – lediglich ein als „virtual try on avatar“ betitelter Button weist auf die bislang nicht offiziell verfügbare Funktion hin. Es dürfte sich um ein an Google angelehntes Tool handeln, das die Konkurrenz der beiden Plattformen erneut verschärfen könnte. Erst kürzlich stärkte Perplexity die eigene Marktposition mit einem Update für den KI-Browser Comet, und der kürzlich gelaunchte E-Mail Assistant schreibt neuerdings sogar Mail Drafts für dich.


Perplexity rollt E-Mail Assistant für Gmail und Outlook aus

© Perplexity via Canva





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Neustart unter neuer Konzernchefin Evelyn Palla: Deutsche Bahn bekommt neuen Kommunikations- und Marketingchef


Die neue Bahn-Chefin Evelyn Palla mit Jens-Oliver Voß, ab sofort Leiter Kommunikation & Marketing

Seit 1. Oktober ist Evelyn Palla neue Vorstandschefin bei der Deutschen Bahn. Schon nach wenigen Tagen hat sie ihre erste wichtige Personalentscheidung getroffen: Nicole Mommsen wird als Leiterin Kommunikation und Marketing abgelöst. Den Posten übernimmt Jens-Oliver Voß, der seit 2005 bei der Bahn ist. Das sind die Gründe für den Personalwechsel.

Bei der Deutschen Bahn stehen die Zeichen auf Neustart: Als eine ihrer ersten Amsthandlungen besetzt die neue Konzernchefin Palla die Spitze von Kommu

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