Künstliche Intelligenz
Soziale Netze werden versuchen, Unter-16-jährige Australier auszuschließen
„Age bans won’t work“, verweist Tiktok auf Experteneinschätzungen. „Rechtliche Altersgrenzen werden nicht funktionieren.“ Dennoch wird der chinesische Videodienst das im Eilverfahren beschlossene australische Soziale-Netze-Verbot für alle Unter-16-Jährigen nach bestem Bemühen, wie vorgeschrieben, ab 10. Dezember umsetzen. Das hat eine Vertreterin am Dienstag (Ortszeit) bei einer Anhörung im Senat Australiens betont. Sie verwies allerdings darauf, dass das Verbot Kinder in Ecken des Internet drängen werde, wo überhaupt keine Regeln eingehalten würden.
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Auch Vertreterinnen Meta Platforms und Snaps, das den Messaging-Dienst Snapchat betreibt, gelobten, sich um Einhaltung der von ihnen abgelehnten Vorschriften bemühen zu werden. Snap vertritt den Standpunkt, laut Gesetzestext vom Verbot ausgenommen zu sein. Das Gesetz enthält eine Ausnahme für Dienste, die ausschließlich oder primär für Sprachverbindungen, Videotelefonate und/oder Messaging genutzt werden. Und australische Snapchat-Nutzer würden 75 Prozent der Nutzungszeit genau diese Teile des Angebots nutzen. Außerdem könnten Nutzer nicht ungefragt mit andere Nutzern kommunizieren, das sei erst nach beidseitiger Zustimmung möglich. Überdies könnten Erziehungsberechtigte Einblick in die Nutzung ihrer Kinder nehmen.
Doch die Datenschutzbehörde und der Esafety Commissioner Australiens haben Snap die Anwendung dieser Ausnahmebestimmung verweigert. Snap fühlt sich im Vergleich zu Whatsapp, Facebook Messenger und iMessage ungerecht behandelt, wird sich der Entscheidung aber beugen.
Meta Platforms unterstrich, dass Australiens Altersgrenze von 16 Jahre weltweit einzigartig sei. Die Systeme des Konzerns seien darauf trainiert, Unter-13-Jährige sowie Unter-18-Jährige auszumachen. Meta werde versuchen, fortan Australische 14- und 15-Jährige auszumachen, doch sei dies notwendigerweise weniger zuverlässig. Überhaupt setze Meta auf „age assurance“ nicht unbedingt auf „age verficiation“; letzteres verlange den Bezug auf ein amtlich festgestelltes Geburtsdatum, also in der Regel amtliche Ausweise. Konkret setze Meta auf den externen Dienstleister Yoti, der Nutzer vor die Wahl stellt, einen Ausweis vorzulegen oder ein Video von sich selbst hochzuladen, anhand dessen das Alter geschätzt wird. Diese Daten erhält Meta aber nicht, sie verbleiben bei Yoti.
Junge Nutzer können Konten einfrieren
Wie die Umsetzung des Verbots aus Nutzersicht aussehen wird, ist im Detail ungeklärt und könnte sich zwischen den drei Anbietern in Details unterscheiden. Grundsätzlich soll es auf die Wahl zwischen Kontolöschung und Kontodeaktivierung hinauslaufen. Letzteres erlaubt spätere Reaktivierung. Hinzu kommen bei Snap und Tiktok Angebote zum Download eines Archivs beziehungsweise der eigenen Inhalte.
Snap betonte, einen „humanen Zugang“ zu suchen. Gerade für Nutzer, die zum Stichtag 10. Dezember 2025 kurz vor ihrem 16. Geburtstag stehen, wäre es schmerzhaft, würde ihr Konto zwangsweise gelöscht. Anwender, die irrtümlich für 15 oder jünger gehalten werden, könnten sich durch Vorlage eines amtlichen Ausweises freibeweisen.
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Insgesamt dürften in Australien größenordnungsmäßig 1,5 Millionen Konten betroffen sein. Meta erwartet, zirka 150.000 Facebook-Konten und doppelt so viele Instagram-Zugänge zu deaktivieren. Tiktok zählt nach eigenen Angaben rund 200.000 australische Konten, deren Altersangabe 13 bis 15 Jahre ist. Bei Snap sind es 440.000. Wie Meta setzt auch Snap auf automatisierte Systeme, die das Nutzerverhalten analysieren und versuchen, Konten mit fälschlich höheren Altersangaben zu finden und zu deaktivieren.
Ein Senator wollte bei der Anhörung von den drei Datenkonzernen wissen, wie australische Behörden das Kinderverbot durchsetzen sollen, wenn Erziehungsberechtigte ihren eigenen Kindern dabei helfen, das Verbot zu umgehen. Dabei gestand er ein, dass das nicht Problem der Anbieter sei. Eine wirkliche Antwort hat er nicht erhalten.
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Inquiry „Internet Search Engine Services Online Safety Code“
by the Australian Senate Environment and Communications References Committee
(ds)
Künstliche Intelligenz
Hinweise auf iPad-Versionen von Pixelmator Pro, Motion und MainStage
Apple arbeitet offenbar an iPad-Versionen weiterer Pro-Apps. Der Entwickler Aaron Perris hat im App Store vier bislang ungenutzte App-IDs entdeckt, die auf kommende iPad-Versionen von Pixelmator Pro, Compressor, Motion und MainStage hindeuten. Dies gab er auf auf X (ehemals Twitter) bekannt.
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Die entdeckten IDs sind eindeutige Identifikationsnummern, die Apple für jede App im App Store vergibt. Entwickler können diese IDs bereits vor der Veröffentlichung einer App registrieren. Die gefundenen IDs sind bislang keinen veröffentlichten Apps zugeordnet, tragen aber Bezeichnungen, die auf die genannten Anwendungen hindeuten.
Bei den Anwendungen, die Perris entdeckt haben könnte, handelt es sich um Kreativ-Tools: Pixelmator Pro ist eine Bildbearbeitungssoftware, die Apple im vergangenen Jahr übernommen hat. Motion dient der Erstellung von Animationen und Effekten für Final Cut Pro. Compressor ist Apples Werkzeug für die Video-Transkodierung. Und MainStage richtet sich an Live-Musiker und ermöglicht den Einsatz virtueller Instrumente auf der Bühne.
Timing passt zu M5-iPads und iPadOS 26.1
Der Zeitpunkt der Entdeckung scheint kein Zufall zu sein: Apple hat erst vor wenigen Tagen die neuen iPad Pro Modelle mit M5-Chip vorgestellt. Die gestiegene Rechenleistung der M5-Generation könnte die technische Grundlage für Desktop-Anwendungen auf dem Tablet schaffen. Zudem steht mit iPadOS 26.1 in Kürze ein größeres System-Update an, das neue Funktionen und Verbesserungen bringen soll.
Pixelmator Pro als besonderer Fall
Besonders interessant ist die mögliche iPad-Version von Pixelmator Pro. Für das iPad existieren bereits die Apps Pixelmator und Photomator, die allerdings einen anderen Funktionsumfang als die Mac-Version Pixelmator Pro bieten. Die Desktop-Variante richtet sich stärker an professionelle Anwender und bietet erweiterte Werkzeuge für Bildbearbeitung und Compositing.
Nach der Übernahme von Pixelmator durch Apple im vergangenen Jahr wurde bereits spekuliert, dass die Software enger in Apples Ökosystem integriert werden könnte.
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Motion könnte Final Cut Pro ergänzen
Auch Motion wäre eine logische Ergänzung für das iPad: Apple hat bereits Final Cut Pro für das iPad veröffentlicht. Motion ist eng mit Final Cut Pro verzahnt und wird auf dem Mac zum Erstellen von Titeln, Übergängen und Effekten verwendet. Eine iPad-Version würde die Videoproduktion auf dem Tablet komplettieren.
Die technischen Voraussetzungen für solche Desktop-Apps sind mit den M5-iPads gegeben. Die neuen Modelle verfügen über bis zu 16 GByte Arbeitsspeicher und bieten damit genug Ressourcen für anspruchsvolle Anwendungen. Ob und wann Apple die Apps tatsächlich veröffentlicht, ist allerdings noch unklar. Die bloße Existenz von App-IDs ist kein Beweis für eine baldige Veröffentlichung, deutet aber auf Entwicklungsarbeit hin.
(mki)
Künstliche Intelligenz
Glasfaser: Digitalminister bringt alle an einen Tisch
Bundesdigitalminister Karsten Wildberger (CDU) erklärt den Netzausbau zur „Chefsache“ und will ihn in Abstimmung mit den beteiligten Interessengruppen beschleunigen. Vertreter von Unternehmen, Bundesländern und Kommunen sowie der Bundesnetzagentur verständigten sich bei einem Treffen mit dem Minister am Dienstag auf einen Fahrplan, der im ersten Quartal 2026 in eine gemeinsame Absichtsklärung für den Infrastrukturausbau münden soll.
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„Wir haben bereits mit der Novelle des Telekommunikationsgesetzes und gezielten Förderprogrammen den Netzausbau deutlich beschleunigt. Und wir wollen jetzt noch einmal richtig zulegen“, erklärt Wildberger. „Dafür bringen wir alle Akteure an einen Tisch und starten einen kontinuierlichen Austausch mit verbindlichen Zielen. Ich werde persönlich dafür sorgen, dass der Ausbau Chefsache bleibt und wir gemeinsam große Sprünge nach vorn machen.“
Regelmäßige Treffen
Die Treffen mit allen Beteiligten sollen nun regelmäßig stattfinden und in eine gemeinsame Absichtserklärung münden, die laut BMDS „konkret messbare Ziele“ für den Infrastrukturausbau setzt. Der Bundesverband Breitbandkommunikation (Breko) sieht allerdings keinen dringenden Bedarf für ein „zusätzliches, aufwändiges Monitoring des Ausbaufortschritts“ und verweist auf seine jährliche Marktanalyse, die „bereits belastbare Zahlen für den Glasfaserausbau“ liefere.
Bei dem Treffen am Dienstag im Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) ging es den Angaben zufolge unter anderem um das derzeit strittigste Thema der Branche: die Migration der Kupferanschlussnetze auf Glasfaser. Die geplante Absichtserklärung sollte sich daher auch „in erster Linie mit dem geregelten Übergang von DSL- auf Glasfasernetze beschäftigen“, fordert Breko-Vizepräsident Karsten Kluge.
Auch für den Verband der Anbieter im Digital- und Telekommunikationsmarkt (VATM) ist die Kupfer-Glas-Migration der „Lackmustest“ für das neue Digitalministerium und die Regulierungsbehörde Bundesnetzagentur. Der VATM fordert ein klares Bekenntnis zum Wettbewerb. „Mehr Leistung, mehr Produkte und mehr Anbieter, die im Wettbewerb um die Kundinnen und Kunden stehen“, gibt VATM-Vize Wolfram Rinner als Losung aus. „Das Ministerium hat sich erfreulicherweise sehr intensiv mit der Bedeutung des Wettbewerbs und einer diskriminierungsfreien Kupfer-Glas-Migration beschäftigt. Das gilt es, effektiv zu nutzen.“
„Wichtiger Schritt“
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Grundsätzlich begrüßen Branchenvertreter Wildbergers Vorstoß. Das sei „ein wichtiger Schritt, um Staat, Wirtschaft und Kommunen zu vereinen“, sagt Frank Rosenberger, CEO von 1&1 Versatel. Hemmnisse für Ausbau und Wettbewerb müssten konsequent beseitigt werden. „Die Bundesnetzagentur muss den Wettbewerb aktiv schützen, damit Deutschland ein wirklich zukunftsfähiges Glasfasernetz bekommt, denn das ist die Grundlage für Sicherheit und Digitalisierung in allen wirtschaftlichen und privaten Bereichen.“
Breko-Vize Kluge lobt den Tatendrang des Ministers. „Dass er alle am Glasfaser- und Mobilfunkausbau beteiligten Akteure aus Bund, Ländern, Kommunen, Regulierung und Wirtschaft an einen Tisch bringt, um sich gemeinsam auf gezielte Maßnahmen zur Stärkung des Netzausbaus zu verständigen, zeigt, dass er die Dringlichkeit der Situation erkannt hat.“
Der VATM sieht in dem Vorstoß eine Chance, verlorenes Terrain gutzumachen. „Wir haben beim Glasfaserausbau wichtige Jahre durch eine dysfunktionale Breitbandförderung, unzureichende Regulierung und Reibungsverluste auf den föderalen Ebenen verloren“, sagt Rinner. „Nun müssen endlich alle Akteure an einem Strang ziehen, um den Rückstand bei der Digitalisierung aufzuholen.“
(vbr)
Künstliche Intelligenz
EU-Deadline naht: Wie iPhones kompatibler werden müssen
Bis zum Jahresende muss Apple die Grundlagen für ein kompatibleres iPhone schaffen. Dem Hersteller bleiben noch gut zwei Monate Zeit, um erste Interoperabilitätsvorgaben der EU-Kommission in iOS umzusetzen. Das Betriebssystem fällt als sogenannter „Core Platform Service“ eines als Gatekeeper eingestuften Unternehmens unter die schärferen Wettbewerbsregeln des Gesetzes über digitale Märkte (Digital Markets Act – DMA). Hier sind die Regulierer zudem in der Lage, haarklein zu definieren, welche Schritte erforderlich sind.
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Konkret geht es um die Öffnung der bislang stark eingeschränkten iPhone-Kommunikation mit Geräten anderer Hersteller wie Smartwatches und Kopfhörer. Letztere sollen künftig funktional zu Apples Hardware wie Apple Watch und AirPods aufschließen können.
Was Apple bis Ende 2025 umsetzen muss
Bis Ende 2025 muss Apple deshalb gleich in mehreren Bereichen für bessere Kompatibilität sorgen, wie die EU-Kommission in dem Zeitplan ihrer ursprünglichen Entscheidung vorgibt. Dazu gehören die bislang auf Apple-Hardware begrenzten iOS-Mitteilungen, die Bereitstellung von WLAN-Zugangsdaten, die Hintergrundfähigkeiten von Apps und ein bequemeres Pairing von Accessoires. Obendrein muss Apple es noch im laufenden Jahr erlauben, Zahlungsinformationen über den NFC-Controller auf andere Hardware zu übertragen, um zum Beispiel anschließend mit einer Smartwatch kontaktlos bezahlen zu können.
Der weitreichende Zugriff auf iOS-Mitteilungen ist bislang der Apple Watch vorbehalten. Dritt-Hersteller bleiben hier ausgesperrt. Bis Ende 2025 muss Apple nun eine erste Beta liefern, mit der die Mitteilungen – nach Einwilligung des Nutzers – auch auf einer Smartwatch einer anderen Marke landen können und sich dort auch beantworten lassen.
Hersteller wie Garmin, Pebble & Co. sind dann in der Lage, eine solche erweiterte Funktionalität in ihre Begleit-Apps zu integrieren. Solche Apps müssen künftig außerdem im Hintergrund zuverlässig ihren Dienst verrichten können, um etwa Daten mit der Smartwatch auszutauschen – etwa nach einer App-Zwangsbeendingung oder der temporären Deaktivierung von Bluetooth im Kontrollzentrum.
Zugang zu WLAN-Daten und bequemes Pairing
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Zum Jahresende sollen Dritt-Geräte obendrein Zugriff auf die in iOS gespeicherten WLAN-Zugangsdaten erhalten, um sich damit selbst bequem anmelden zu können – ganz so wie es die Apple Watch längst macht.
Auch den von AirPods bekannten, simplen Pairingprozess allein durch Annäherung der In-Ears an ein iPhone muss Apple als Beta bis Ende 2025 für Dritte öffnen. Eine der Interoperabilitätsvorgaben hat Apple bereits umgesetzt, nämlich den Support für WLAN-Direktverbindungen über den Standard Wi-Fi Aware. Im Unterschied zu anderen Öffnungsschritten, die Apple bewusst auf die EU begrenzt, ist Wi-Fi Aware global verfügbar. Das soll plattformübergreifende Alternativen zu AirDrop erlauben. Die tiefe Systemintegration für solche Dateiübertragung muss Apple aber erst bis Mitte 2026 bereitstellen – und limitiert diese per Geosperre möglicherweise wieder auf EU-Mitgliedsstaaten.
Diese Neuerungen müssten demnach bereits in iOS 26.1 – derzeit noch in der Testphase – und die kommende Beta von iOS 26.2 einfließen. Erste Spuren etwa für eine Erweiterung der Mitteilungsfunktion wurden im Code des Systems bereits gesichtet, eine richtige Dokumentation steht aber noch aus.
Apple läuft gegen die Änderungen seit längerem Sturm – insbesondere die Öffnung von Mitteilungen sowie die Freigabe von WLAN-Zugangsdaten. Damit ist der Konzern bislang allerdings nicht weitergekommen: Das Berufungsverfahren beim Gericht der Europäischen Union (EuG) läuft noch, die von Apple außerdem geforderten Ausnahmeregelungen wies die Kommission im August zurück. Der Konzern ging daraufhin dazu über, das Wettbewerbsgesetz direkt anzugreifen, der DMA müsse gekippt oder zumindest weitreichend überarbeitet werden. Apple setzt außerdem verstärkt darauf, die Einführung neuer iOS-Funktionen in der EU aufzuschieben.
(lbe)
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