Künstliche Intelligenz
Audi vervielfacht Gewinn – mit eher schwachen Zahlen
Audi hat seinen Gewinn im dritten Quartal vervielfacht. Die VW-Tochter steigerte das Nachsteuerergebnis auf Gruppenebene auf 718 Millionen Euro und damit auf das 2,6-Fache des Vorjahreswertes. Das deutliche Plus liegt allerdings vor allem am extrem schwachen Vergleichsquartal.
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Damals hatte Audi – unter anderem wegen der Kosten für eine Werksschließung in Brüssel – einen Absturz um fast vier Fünftel vermelden müssen. Alle Zahlen betrachten dabei Audi als Gruppe – also inklusive der Marken Bentley, Lamborghini und Ducati.
Vergleicht man die aktuellen Zahlen mit den 1,2 Milliarden Euro Gewinn im dritten Quartal 2023, sehen sie nicht mehr so gut aus. Sie liegen vielmehr in einer ähnlichen Dimension wie die schwachen ersten beiden Quartale des laufenden Jahres. Auch für das Gesamtjahr ist das Management inzwischen pessimistischer und hat die Prognose für die Rendite deutlich gesenkt.
US-Zölle kosten bis Jahresende 1,3 Milliarden
Audi leidet unter anderem unter dem schwierigen Markt in China mit einem extrem harten Wettbewerb, aber auch unter den US-Zöllen. Sie treffen die Ingolstädter hart, weil sie – anders als beispielsweise BMW – nicht über ein eigenes Werk in den USA verfügen.
In den ersten drei Quartalen haben die Zölle Audi laut Finanzvorstand Jürgen Rittersberger 850 Millionen Euro gekostet, bis zum Jahresende rechnet er mit 1,3 Milliarden. Auf lange Sicht könnte sich die Konstellation aber ändern, bis Jahresende soll die Entscheidung darüber fallen, ob Audi in den USA eine eigene Produktion aufbaut.
(nen)
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c’t-Webinar: MCP verstehen und KI-Agenten im Alltag nutzen
Stellen Sie sich vor, Sie beauftragen eine KI mit der Planung Ihres Traumurlaubs – und der Computer kümmert sich um alles: bucht das Hotel, organisiert die Anreise, reserviert den Tisch im Lieblingsrestaurant. Was heute noch nach Science-Fiction klingt, könnte schon bald Alltag sein.
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Das Model Context Protocol (MCP) schafft die technische Grundlage dafür. Es verbindet große Sprachmodelle direkt mit Anwendungen und Diensten – und macht sie so handlungsfähig. KI-Agenten können damit eigenständig Aufgaben übernehmen, Daten abrufen oder Systeme steuern.
Agentische KI im Praxiseinsatz
Im Webinar „MCP verstehen: So arbeiten KI-Agenten für Sie“ erfahren Sie, was hinter dem Begriff steckt und wie sich MCP praktisch nutzen lässt. Die c’t-Redakteure Jan Mahn, Jo Bager und Sylvester Tremmel erklären, wie MCP funktioniert und was es in der Praxis leistet. Sie zeigen an konkreten Beispielen, wie agentische KI schon heute die Arbeit mit Computern verändert – und wo Vorsicht geboten ist.
Praxiswissen für Anwender und Entwickler
Entwickler lernen, wie sie ihre Anwendungen an KI anbinden. Die Referenten zeigen dazu konkrete Programmierbeispiele mit echten Datenquellen. Dabei geht es auch um heikle Themen: Welche Risiken entstehen, wenn KI Zugriff auf Systeme und Daten erhält? Wie lassen sich Sicherheitslücken vermeiden und Datenschutz gewährleisten? Die Referenten geben praxisnahe Tipps, wie sich MCP sicher, effizient und verantwortungsvoll einsetzen lässt.
Nach dem Webinar wissen Sie, wie agentische KI funktioniert – und wo sie Ihren Alltag oder Ihre Arbeit wirklich erleichtern kann. Technische Vorkenntnisse sind nicht nötig, Erfahrung mit Sprachmodellen wie ChatGPT oder Claude ist hilfreich.
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- Termin: 27. November 2025
- Uhrzeit: 15:00 bis 18:00 Uhr
- Preis: 69,00 Euro
Zur Teilnahme benötigen Sie lediglich einen aktuellen Browser. Weitere Informationen zum Webinar sowie Details zur Anmeldung finden Sie auf der Website von heise academy.
(abr)
Künstliche Intelligenz
heise+ Update vom 31. Oktober 2025: Lesetipps fürs Wochenende
Liebe Leserinnen, liebe Leser,
manchmal fühlt sich die IT-Welt an wie aus einem Science-Fiction-Roman. Die Rechenleistung von Quantencomputern ist so gewaltig, dass sie eine existenzielle Gefahr für unsere gesamte digitale Sicherheit darstellen. Was heute noch als unknackbar gilt, könnte in Zukunft in wenigen Stunden geknackt werden. Meine Kollegin Dr. Sabrina Patsch beleuchtet in ihrem Hintergrundartikel, welche Bedrohung von Quantencomputern für unsere moderne Verschlüsselung ausgeht und warum schon jetzt über die Kryptografie von morgen nachgedacht werden muss.
Aber es muss ja nicht gleich immer so abstrakt sein. Man kann sich dem Thema Programmieren auch ganz spielerisch nähern. Wenn Sie oder Ihr Nachwuchs schon immer einmal in die Welt des Programmierens eintauchen wollten, ohne sich durch trockene Lehrbücher zu quälen, habe ich einen Tipp für Sie. Finden Sie heraus, wie Sie mit speziellen Computerspielen spielerisch Programmierlogik und sogar echte Code-Kenntnisse erwerben können.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „heise+ Update vom 31. Oktober 2025: Lesetipps fürs Wochenende“.
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Künstliche Intelligenz
Datenschutz: Bundesregierung will kleine Änderungen mit großer Wirkung
In Brüssel wird derzeit unter Hochdruck am sogenannten Digital-Omnibus-Gesetz gearbeitet: Viele kleinere Änderungen an Rechtsakten sollen die Regulierung etwas aufräumen und die Wirtschaft von unnötigen Pflichten entlasten. Was die Bundesregierung im Rahmen dieses Prozesses von der EU-Kommission beim Datenschutz will, hat das Bundesinnenministerium als Wünsche der Bundesregierung nach Brüssel übermittelt. Vor allem zwei Änderungsideen könnten große Auswirkungen haben.
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So schlägt die Bundesregierung unter anderem vor, dass der „Erwägungsgrund 40“ noch einmal deutlicher formuliert wird: Alle Rechtsgrundlagen für eine zulässige Datenverarbeitung sollen demnach noch einmal ausdrücklich gleichrangig nebeneinander stehen. Das gilt für die Einwilligung des Betroffenen ebenso wie – und das ist der in der Praxis relevanteste Teil – das sogenannte „berechtigte Interesse“, das zahlreiche Anbieter sehr gerne nutzen, um Daten zu erfassen. Im Papier aus dem Bundesinnenministerium heißt es dazu, dass das in der DSGVO eigentlich bereits so angelegt sei — aber Aufsichtsbehörden und Gerichte hätten der Einwilligung in der Realität Vorrang vor den anderen Begründungen in Artikel 6 der Datenschutzgrundverordnung eingeräumt. Dass diese klein wirkende Änderungsidee in der Praxis durchaus massive Folgen haben könnte, dessen ist sich das Innenministerium bewusst — und will genau das erreichen.
Sonntag soll Data-Breach-Notification-frei sein
Etwas überraschend ist, dass das Bundesinnenministerium, das neben dem Datenschutz auch für die Cybersicherheit verantwortlich zeichnet, die Meldepflichten bei entfleuchten Daten, sogenannten Data Breaches, ändern möchte: Insbesondere an Wochenenden sei die harte 72-Stunden-Frist „problematisch“, heißt es im BMI-Papier. Daher will Berlin lieber „3 Arbeitstage“ in der Datenschutzgrundverordnung hinterlegen, was nach deutschem Recht nur den Sonntag ausnimmt, da der Samstag ein regulärer Werktag ist.
Außerdem sollen die Aufsichtsbehörden zu einem technischen Meldeweg für die „Data Breach Notifications“ verpflichtet werden. Dies – und auch, dass die teils überlappenden Meldepflichten zwischen DSGVO und NIS2-Richtlinie harmonisiert werden sollten – dürfte auf allgemeine Zustimmung und wenig Widerstand stoßen.
Pseudonymisierung und Anonymisierung sollen genauer spezifiziert werden
Der zweite potenziell sehr weitreichende Änderungsvorschlag verbirgt sich in den weiteren Ideen, die das BMI nach Brüssel geschickt hat. Diese sollen wohl nicht mehr in das wie erwähnt Digital-Omnibus genannte Artikelgesetz, aber doch in dieser Legislaturperiode angegangen werden. In einem Vorschlag zur Änderung von Artikel 4 der DSGVO geht es ans Eingemachte: Um die Frage, inwieweit Pseudonymisierung und Anonymisierung genauer ausspezifiziert werden sollen.
Hier schlägt die Bundesregierung zwei Wege vor, klarzustellen, dass anonyme Daten als von der Datenschutzgrundverordnung ausgenommen gelten und keine personenbezogenen Daten darstellen. Was tautologisch klingt, hat dabei große Relevanz: Immer wieder ist umstritten, was Anonymisierung im Sinne der Datenschutzgrundverordnung überhaupt meint. Auch der Europäische Gerichtshof hatte in seiner verbindlichen Auslegung der DSGVO bereits eine „relative Anonymisierung“ ins Spiel gebracht, bei der eine Deanonymisierung unter Zuhilfenahme weiterer, dem Verarbeiter aber nicht zur Verfügung stehenden Daten zumindest theoretisch möglich wäre.
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Garantieerklärung für Datenschutzeinhaltung in Lieferkette?
Weitere Wünsche aus der Bundesregierung betreffen vor allem – aus Regierungssicht – potenziell missbräuchliche Auskunftsersuchen, allgemeine Erwägungen zur Frage eines weiter abgestuften Risikomodells für Datenverarbeitungen und eine neue Verpflichtung für Hersteller und Lieferanten, dass sie beim Datenschutz europäisches Recht einhalten.
Hier will das BMI also eine neue Verpflichtung einführen, analog zur KI-Verordnung und dem Cyber Resilience Act. Zur KI-Verordnung hatte die Regierung in einem zweiten Papier bereits umfangreich ihre Wünsche kundgetan.
(nen)
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