Künstliche Intelligenz
Mac als lokales KI-System: So geht’s
Ein eigener KI-Server klingt zunächst nach einer komplexen Infrastruktur, doch es genügt bereits ein Mac mit Apple-Chip, um moderne Sprachmodelle (LLMs) selbst zu betreiben. Die Vorteile gegenüber KI-Diensten wie ChatGPT, Grok, Copilot, Claude oder Gemini: Ihr eigener Server bearbeitet alle Anfragen lokal – unabhängig vom Internet, externen Anbietern und mit vollständiger Kontrolle über Ihre Daten. Für die komfortable Bedienung eignet sich eine Weboberfläche wie Open WebUI, mit der Sie die Modelle ebenso einfach nutzen können wie kommerzielle Chatbots. Das klappt sogar mit jedem Computer oder Smartphone im lokalen im Netzwerk.
- Der eigene KI-Server lässt sich via Web-Interface im gesamten lokalen Netzwerk nutzen.
- Sie können zahlreiche lokale KI-Modelle wie DeepSeek oder LLaMA installieren.
- Sie haben volle Kontrolle über den Datenschutz und bestimmen selbst, ob Zugriffe auf das Internet erlaubt sind.
Ein eigener KI-Server eröffnet zahlreiche Anwendungsmöglichkeiten im Alltag. Sie können damit Dokumente erstellen, analysieren, übersetzen, zusammenfassen oder sich risikolos an das Thema KI herantasten. Auch Audioaufnahmen kann eine lokale KI transkribieren und damit Inhalte gezielt durchsuchbar oder gehörlosen Menschen zugänglich machen.
Zudem eignet sich die lokale KI hervorragend zur automatischen Textgenerierung. Persönliche E-Mails, Blogbeiträge oder sogar kreative Geschichten entstehen lokal, ohne dass sensible Informationen nach außen gelangen. Künstler, Designer und Musiker erhalten Unterstützung bei Bildbearbeitung, Kompositionen und kreativen Aufgaben. Entwickler können KI-Modelle zudem direkt in lokale Anwendungen integrieren oder Programmierarbeiten beschleunigen.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Mac als lokales KI-System: So geht’s“.
Mit einem heise-Plus-Abo können Sie den ganzen Artikel lesen.
Künstliche Intelligenz
Ruhe, bitte! Wärmepumpen müssen ab 2026 deutlich leiser werden
Die EU reguliert in den Ökodesign-Verordnungen die Emissionen unter anderem von Wärmeerzeugern. Die relevanteste lokale Emission einer Luft-Wasser-Wärmepumpe ist Lärm. Die EU-Verordnung Nr. 813/2013 gibt hier den maximalen Schalldruck am Erzeugungsort nach Leistungsklassen vor (siehe Tabelle). Die deutschen Fördervorgaben sind noch strenger. Bis Ende 2025 gilt noch: Wer Fördergeld will, muss Geräte installieren, die 5 dB leiser sind. Ab 1. Januar 2026 müssen Geräte 10 dB leiser sein als nach EU-Verordnung gefordert, sonst sind sie nicht förderfähig. 10 dB entsprechen in etwa einer Halbierung der Lautstärke. Anlagen ohne Förderung sind nicht betroffen.
Weiterlesen nach der Anzeige
| 0 < n ≤ 6 kW | 65 dBA | 60 dBA | 55 dBA |
| 6 < n ≤ 12 kW | 70 dBA | 65 dBA | 60 dBA |
| 12 < n ≤ 30 kW | 78 dBA | 73 dBA | 68 dBA |
| 30 < n ≤ 70 kW | 88 dBA | 83 dBA | 78 dBA |
Emissionen, Immissionen
Die gesetzlichen Vorgaben für die Förderung sind unabhängig von den Lärmschutzvorschriften und anders aufgebaut. Die Lärmschutzvorschriften gelten weiterhin unverändert. Da sie zum Schutz Dritter existieren, gelten ihre Werte am Ort des Eintreffens, also zum Beispiel am Schlafzimmerfenster der Nachbarn. Es handelt sich also um Immissionswerte. Diese Werte können vorab mit einfachen Entfernungsformeln aus den Emissionen errechnet werden. Bei vielen Herstellern liegen die Schallpegelwerte nach Entfernung zur Vereinfachung auch tabellarisch vor. Im Zweifel präzisiert der Installations-Fachbetrieb per Simulator, ob die Immissionen passen.
Die EU-Verordnung dagegen reguliert den Schall am Entstehungsort, unabhängig vom Lärmschutz. Es geht also um Emissionswerte. Und die nationale deutsche Förderverordnung setzt noch einen obendrauf mit ihrer Vorgabe: Wer Steuergeld will, muss Geräte installieren, die deutlich leiser sind als diese Vorgabe. Wenn Sie also eine besonders günstige Wärmepumpe finden, die in der EU nach Ökodesign-Vorgaben verkauft werden darf, aber aufgrund der Lautstärke nicht förderfähig ist, dürfen Sie dieses Gerät einbauen, erhalten aber keine Förderung dafür.
In der Praxis
Die Ökodesign-Richtlinie gibt es schon über 10 Jahre, die Förderbedingungen standen ebenfalls von Anfang an in der Aktualisierung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die zusammen mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) unter dem damaligen Minister für Wirtschaft und Klimaschutz Robert Habeck erschien („Habecks Heiz-Hammer“ nach Bild-Zeitung). Deshalb gibt es praktisch keine neuen Geräte auf dem deutschen Markt, die diese Vorgaben nicht einhalten.
Weiterlesen nach der Anzeige
In unserer in Kürze erscheinenden Marktübersicht war unter 44 Modellen mit Wärmenennleistung 12 +-1 kW kein Gerät, das die Vorgaben für 2026 nicht einhalten könnte. Das schließt die günstige Midea M thermal mono ein, die in der Leistungsklasse 12 kW inklusive Heizungssteuerungsgerät und 9-kW Zuheizer für faire 6500 Euro angeboten wird. Insofern muss sich niemand wirklich Sorgen machen.
Ausblick 2028
Wider alle Ankündigungen hat die Regierung bisher gar nichts an den Gesetzen rund um die Heizung geändert, sodass Sie bis auf Weiteres am besten davon ausgehen, dass die beschlossenen Regeln bestehen bleiben. Die nächste Verschärfung der Förderregeln kommt 2028. Dann müssen förderfähige Geräte natürliche Kältemittel wie Propan (R290) verwenden. Auch hier sind schon jetzt praktisch alle neu konstruierten Geräte am europäischen Markt auf diese Änderung hin gebaut, sodass wir den letzten Satz aus dem vorigen Absatz Ende 2027 wahrscheinlich einfach copypasten können.
(cgl)
Künstliche Intelligenz
Meta verdient Milliarden mit betrügerischer Werbung
Alleine im vergangenen Jahr soll Meta rund 16 Milliarden US-Dollar dank betrügerischer Werbung eingenommen haben. Meta widerspricht den Zahlen, über die Reuters berichtet. Aber selbst, wenn die Zahlen niedriger liegen – wir alle wissen um reichlich Scam und KI-Müll auf Facebook und Instagram, den wir jeden Tag selbst sehen und erleben können. Es wirkt erstaunlich, dass Metas automatisierte Systeme vieles davon nicht als Betrugsversuche erkennen können (wollen).
Weiterlesen nach der Anzeige
Reuters beruft sich auf interne Dokumente, die ihnen zugespielt worden seien. Es handelt sich um Prognosen für das Jahr 2024. Darin schätzt Meta, dass die verschiedenen Plattformen den Menschen insgesamt rund 15 Milliarden risikoreiche Anzeigen am Tag ausspielen würden. Risikoreich bedeutet, dass es sich um konkrete Betrugsversuche handelt, also Links zu Webseiten mit betrügerischen Absichten, um illegale Glücksspiel-Seiten sowie verbotene Produkte, die verkauft werden – etwa aus dem Bereich Gesundheit.
Ein echter Clou von Meta, wenn der Verdacht besteht, es könne sich um Betrug handeln, wird die Anzeige einfach zunächst teurer. Erst bei einer Betrugs-Wahrscheinlichkeit von mehr als 95 Prozent reagieren die Systeme und sperren die Anzeige.
Wie Meta Betrug und Scam bekämpft
Meta sagt, Reuters gebe eine „selektive Sichtweise“ wieder und verzerre das Vorgehen des Unternehmens gegen Betrug. Ein Sprecher widerspricht zwar nicht der Zahl aus dem vorliegenden Bericht, dass Meta geschätzt hat, rund zehn Prozent der Umsätze aus Betrügereien einzunehmen, aber er sagt auch, die Schätzung sei nur grob gewesen. Die tatsächlichen Einnahmen seien deutlich niedriger gewesen. „Wir bekämpfen Betrug und Scam aggressiv, weil die Nutzer unserer Plattformen solche Inhalte nicht wollen, seriöse Werbekunden sie nicht wollen und wir sie auch nicht wollen“, sagt der Sprecher. Auch das steht bereits ähnlich in dem Bericht, der Reuters vorliegt.
Allerdings fällt immer wieder auf, dass die Systeme dann offensichtlich nicht sonderlich gut funktionieren. Zumindest haben viele Menschen das Gefühl, Facebook bestehe fast nur noch aus ausgedachten Schlagzeilen, dubiosen Anzeigen und Vorschlägen, von denen man nicht versteht, warum man sie bekommt. Gleichwohl muss man auch sagen, dass die Betrüger immer besser werden. Es handelt sich sicherlich oft um eine Art Katz-und-Maus-Spiel. Betrügerische Anzeigen verbergen sich inzwischen oftmals hinter seriös aussehenden, vermeintlichen Artikeln. Webseiten und passende Bilder sind dank KI immer einfacher, realistischer und schneller zu erstellen. Auffällig ist auch, dass betrügerische Anzeigen deutlich häufiger bei Facebook auftauchen als beispielsweise bei Instagram. Möglicherweise liegt das am höheren Durchschnittsalter der Nutzer.
Dabei sagt der Meta-Sprecher gegenüber Reuters auch, dass die Zahl der Meldungen von betrügerischen Anzeigen durch Nutzer in den vergangenen 18 Monaten um 58 Prozent zurückgegangen sei. Im Jahr 2025 habe Meta bereits 134 Millionen betrügerische Anzeigeninhalte entfernt. Dieser Zahl steht freilich keine Aussage über die Gesamtanzahl an Anzeigen gegenüber.
Weiterlesen nach der Anzeige
Reuters berichtet außerdem darüber, dass potenzielle Strafen niedriger ausfallen würden, als die Einnahmen durch betrügerische Anzeigen seien. Zwar gäbe es sowohl in den USA, Großbritannien und mit dem Digital Services Act (DSA) auch in der EU neue Regulierungsvorstöße, nach denen Meta vermehrt verantwortlich für die Inhalte auf den Plattformen gemacht werden könnte. Doch noch hat es nicht mal Strafen gegeben, sondern es wurden lediglich Untersuchungen eingeleitet.
(emw)
Künstliche Intelligenz
Künftig auch Zölle auf in EU importierte Billigwaren?
Müssen Shein, Temu, AliExpress und Co. künftig mehr Zollabgaben auf ihre Sendungen in die EU bezahlen? Bei einem Treffen in Brüssel stimmen Bundesfinanzminister Lars Klingbeil und seine Amtskollegen der EU-Länder heute (ab 10.30 Uhr) darüber ab, ob künftig auch Abgaben für günstige Waren gelten sollen, die bislang oft kostenfrei in die Europäische Union eingeführt werden können. Ob günstige Produkte dadurch teurer werden, dürfte abzuwarten bleiben.
Weiterlesen nach der Anzeige
Mit dem von der Bundesregierung unterstützten Vorstoß soll etwa gegen Wettbewerbsverzerrung und Betrug vorgegangen werden. Es sei ein ganz wichtiges Signal dafür, „dass wir keine Ramschware aus China wollen, dass wir unsere Märkte schützen“, sagte Vizekanzler Klingbeil jüngst.
EU-Kommission schlug Reform für faireren Wettbewerb vor
Das Vorhaben geht auf einen Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Reform der Zollregeln der EU zurück. Dem Willen der Brüsseler Behörde zufolge sollen ab 2028 zahlreiche Waren unter 150 Euro zollpflichtig werden. Damit soll sichergestellt werden, dass alle Händler – unabhängig von ihrem Standort – die gleichen Wettbewerbsbedingungen haben. Bislang muss kein Zoll gezahlt werden, wenn der Warenwert unter 150 Euro liegt.
Lesen Sie auch
Zudem soll mit den neuen Vorgaben Betrug angegangen werden: Laut EU-Kommission wird Schätzungen zufolge bei 65 Prozent der in die EU geschickten Pakete bewusst ein zu niedriger Wert in der Zollanmeldung angegeben, um die Befreiung in Anspruch zu nehmen. Das benachteiligt der Behörde zufolge EU-Unternehmen, die nicht mit den entsprechend niedrigeren Verkaufspreisen konkurrieren können – insbesondere kleine und mittlere Unternehmen.
Außerdem sei die Befreiung für Verkäufer ein Anreiz, größere Bestellungen beim Versand in die EU auf kleinere Pakete aufzuteilen, so die Kommission. Das trage weiter zu ungleichen Wettbewerbsbedingungen für die EU-Unternehmen bei und verursache darüber hinaus unter anderem Verpackungsmüll.
„Erster Baustein“ gegen Paketflut
Weiterlesen nach der Anzeige
Online-Handel hat in den vergangenen Jahren zu einem exponentiellen Anstieg bei Lieferungen kleiner Warenpakete mit geringem Wert in die EU geführt. Laut EU-Kommission waren 2024 täglich rund zwölf Millionen Pakete in der EU angekommen – deutlich mehr als in den beiden Vorjahren. Von der Abgabe dürften Online-Shoppingportale wie auch Amazon oder Etsy sowie E-Commerce-Giganten wie Temu, AliExpress und Shein betroffen sein.
Nach Angaben des Handelsverbandes Deutschland werden täglich etwa 400.000 Pakete von Shein und Temu an deutsche Kunden verschickt. Der Umsatz der beiden Portale in Deutschland lag 2024 demnach zwischen 2,7 und 3,3 Milliarden Euro. Laut HDE kauften im vergangenen Jahr mehr als 14 Millionen Menschen hierzulande bei Temu und Shein ein.
Die Chefin des Verbraucherzentrale Bundesverbands, Ramona Pop, nennt die Abschaffung der Zollfreigrenze einen ersten Baustein, um die Paketflut einzudämmen. „Außerdem müssen Online-Marktplätze grundsätzlich zur Verantwortung gezogen werden, wenn sie unsichere oder gefährliche Produkte vertreiben“, forderte sie weiter. Eine Untersuchung der Stiftung Warentest habe kürzlich wieder gezeigt, dass besonders Produkte im Preissegment unter 150 Euro häufig nicht den EU-Regelungen entsprächen. Auch sei der Start ab dem Jahr 2028 zu spät, mahnte Pop.
Die Abschaffung der 150 Euro-Freigrenze könne den europäischen Binnenmarkt spürbar fairer machen, heißt es vom Mittelstandsverbund. Sie sei ein überfälliger Schritt, sagte Präsident Günter Althaus. „Wer in Europa verkauft, muss sich auch an europäische Regeln halten – egal ob aus Köln oder aus Shenzhen. Damit die Reform ihre Wirkung entfalten kann, müssen die Zollämter personell und digital so ausgestattet werden, dass sie den wachsenden Warenverkehr tatsächlich kontrollieren können“, mahnt er.
Vom Online-Riesen Amazon heißt es, man unterstütze das Ziel, die Fähigkeiten der Zollkontrolle zu stärken, um Betrug und Nichteinhaltung zu bekämpfen und so für fairere Wettbewerbsbedingungen im internationalen Handel zu sorgen. „Wir verpflichten uns, künftig mit der Europäischen Kommission und den Zollbehörden zusammenzuarbeiten, um moderne, effiziente und vereinfachte Zollverfahren für regelkonforme Händler sicherzustellen“, sagte eine Sprecherin auf Anfrage.
Neben der nun beschlossenen Zollpflicht auch für günstige Produkte erwägt die EU-Kommission Berichten zufolge angesichts der rasant steigenden Zahl von Paketen aus Drittstaaten eine Pauschalabgabe von bis zu zwei Euro auf entsprechende Bestellungen.
Konzerne bei Verbrauchern beliebt
Temu ist ein Online-Marktplatz, auf dem zahlreiche Unternehmen verschiedene Waren verkaufen. Das chinesische Unternehmen ist seit Frühjahr 2023 in Deutschland aktiv und sorgt immer wieder mit Minipreisen und hohen Rabatten für Aufsehen. Produkte werden häufig direkt vom Hersteller zum Kunden geliefert. Der in China gegründete und heute in Singapur ansässige Modekonzern Shein ist sowohl Hersteller, Händler als auch Marktplatz.
Die beiden Shoppingportale erfreuen sich bei Verbrauchern großer Beliebtheit. Laut einem aktuellen Ranking des Handelsforschungsinstituts EHI war Shein 2024 bereits der siebtgrößte Onlineshop in Deutschland. Temu belegt bei den Marktplätzen den 4. Rang.
Beide Anbieter sind umstritten. Politiker, Handelsvertreter und Verbraucherschützer monieren unter anderem Produktqualität, mangelnde Kontrollen und unfaire Wettbewerbsbedingungen. Sie fordern eine strengere Regulierung und besseren Schutz beim Online-Einkauf.
In Frankreich geriet Shein zuletzt vermehrt ins Visier der Öffentlichkeit. Nachdem bekannt geworden war, dass bei dem Onlinehändler Sexpuppen mit kindlichem Aussehen angeboten wurden und Waffen vertrieben werden sollen, leitete die französische Regierung vergangene Woche ein Verfahren gegen die Plattform ein. Im Zuge dessen kündigte die Regierung an, am Pariser Flughafen 200.000 Shein-Pakete zu kontrollieren. Shein kündigte an, mit den Behörden zusammenzuarbeiten.
(afl)
-
UX/UI & Webdesignvor 3 MonatenDer ultimative Guide für eine unvergessliche Customer Experience
-
UX/UI & Webdesignvor 3 MonatenAdobe Firefly Boards › PAGE online
-
Apps & Mobile Entwicklungvor 3 MonatenGalaxy Tab S10 Lite: Günstiger Einstieg in Samsungs Premium-Tablets
-
Social Mediavor 3 MonatenRelatable, relevant, viral? Wer heute auf Social Media zum Vorbild wird – und warum das für Marken (k)eine gute Nachricht ist
-
Datenschutz & Sicherheitvor 2 MonatenHarte Zeiten für den demokratischen Rechtsstaat
-
UX/UI & Webdesignvor 4 WochenIllustrierte Reise nach New York City › PAGE online
-
Entwicklung & Codevor 3 MonatenPosit stellt Positron vor: Neue IDE für Data Science mit Python und R
-
Entwicklung & Codevor 2 MonatenEventSourcingDB 1.1 bietet flexiblere Konsistenzsteuerung und signierte Events
