Connect with us

Künstliche Intelligenz

BGH: Mobilfunker darf Kundendaten der Schufa geben


Deutsche Mobilfunkanbieter dürfen sogenannte Positivdaten über ihre Kunden an Bonitätsbewerter wie die Schufa weitergeben. Im Gegensatz zur Rechtsansicht der deutschen Datenschutzkonferenz ist die ausdrückliche Zustimmung der Kunden nicht erforderlich. Denn die Datenweitergabe erfolgt zum Zweck der Betrugsvorbeugung, was von der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gedeckt ist. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen Vodafone angestrengten Verfahren entschieden. Auch parallele Verfahren gegen die Deutsche Telekom und Telefónica Germany sind mit gleichem Ergebnis erledigt.

Weiterlesen nach der Anzeige

Positivdaten informieren primär darüber, welches Unternehmen mit wem wie viele Verträge geschlossen hat. Sie sind von Negativdaten zu unterscheiden, die über Vertragsbrüche, insbesondere unbezahlte Rechnungen, Auskunft geben. Die Verbraucherzentrale NRW hielt es für rechtswidrig, dass Positivdaten von Kunden, die alles richtig und korrekt machen, ungefragt an die Schufa wandern. Unverbindliche Stellungnahmen der Datenschutzkonferenz (Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder, DSK) aus dem Jahr 2021 stützten diese Auslegung der DSGVO.

Die Gerichte haben an der Weitergabe der Positivdaten jedoch nichts auszusetzen. Nach Landgericht und Oberlandesgericht hat auch der Bundesgerichtshof (BGH) für Vodafone entschieden (Az. VI ZR 431/24). „Die Übermittlung personenbezogener Positivdaten (hier: zum Identitätsabgleich erforderliche Stammdaten der Verbraucher sowie die Information, dass ein Vertragsverhältnis mit diesen begründet oder beendet wurde) seitens eines Mobilfunkdiensteanbieters an eine Wirtschaftsauskunftei kann gemäß Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. f DSGVO durch das Interesse an einer Betrugsprävention gerechtfertigt sein“, lautet der Tenor des BGH.

Die genannte DSGVO-Passage verlangt eine Abwägung der Interessen zwischen Datenverarbeiter und Betroffenem. Daher gilt die BGH-Entscheidung auch nicht generell für alle Branchen oder Vertragsarten. Vodafone hat im Verfahren darlegen können, dass es Betrüger gibt, die binnen kürzester Zeit zahlreiche Mobilfunkverträge abschließen, um an die Smartphones zu gelangen; dann verschwinden diese „Kunden“.

Gegen diese Betrugsmasche hilft die Datenweitergabe an die Schufa tatsächlich, weil die Schufa die Daten von allen namhaften Anbietern sammelt und im Zuge des Datenschutzaustausches auch verrät, wie viele solche Verträge für den selben Kunden bereits registriert sind. Daher überwiegt das Interesse der Betroffenen an Geheimhaltung ihrer Vertragsabschlüsse nicht dem Interesse der Mobilfunker, sich vor teurem Betrug zu schützen. Zudem weist der BGH darauf hin, dass die Betrugsprävention auch im Interesse der Kunden sei: Mehr Betrug bedeutete höhere Preise.

Weiterlesen nach der Anzeige

Gleichzeitig widerspricht der BGH der Rechtsansicht der DSK nicht grundsätzlich. So wie die DSK verlangt auch der BGH die Abwägung der Interessen. Die DSK habe allerdings „den besonderen Zweck der Betrugsprävention nicht (einbezogen), jedenfalls nicht ausdrücklich“.

Schon das Oberlandesgericht hat den Fall der Mobilfunker, die teure Hardware vorfinanzieren, von Energieversorgern unterschieden, die lediglich keine sparefrohen Kunden wollen, die häufig den Anbieter wechseln. In letzterem Fall gibt es kein hohes Schadensrisiko, das die Datenweitergabe rechtfertigt, bei den Handyfinanzierern aber schon. Das beeinflusst die Interessenabwägung maßgeblich. Das BGH-Erkenntnis öffnet also keinesfalls alle Datenschleusen Richtung Bontitätsbewertern.

Was die Schufa mit den Daten sonst macht, steht auf einem anderen Blatt. Damit hatte sich der BGH ausdrücklich nicht zu befassen. Im konkreten Verfahren ging es um den Antrag der Verbraucherzentrale NRW auf eine Unterlassungsverfügung gegen Vodafone, nicht um eine Prüfung der Gebarung der Schufa.


(ds)



Source link

Künstliche Intelligenz

Chipträger-Knappheit: Mangel bei Prozessoren und Grafikkarten droht


Materialien für Chipträger, auch Packages genannt, könnten im Jahr 2026 knapp werden. Im Fokus aktueller Berichte steht der japanische Zulieferer Nitto Boseki alias Nittobo, der sogenanntes T-Glas herstellt: Glasgewebe, das so dünn ist, dass es sich wie eine Folie aufwickeln lässt. Aber auch das organische Material von Ajinomoto stellt einen potenziellen Flaschenhals dar.

Weiterlesen nach der Anzeige

Analysten bestätigen gemäß dem Wall Street Journal das Offensichtliche: PC-Hardware steht am Ende der Nahrungskette und dürfte damit am ehesten von Engpässen betroffen sein. Branchenriesen wie Nvidia haben das meiste Geld, um verfügbare Träger aufzukaufen. Ihr Fokus liegt auf KI-Beschleunigern mit hohen Margen. Auch Serverprozessoren benötigen immer größere Träger.

Die generelle Verfügbarkeit wäre potenziell auch das größere Problem als etwaige Preissteigerungen. Es stehen zwar Erhöhungen um 25 Prozent im Raum, was allerdings auch nur Cent-Beträge oder wenige Euro ausmachen würde.

Chiphersteller und -verarbeiter verwenden Nittobos sogenanntes T-Glas zur Stabilisierung des Trägers. Es hat einen niedrigen thermischen Ausdehnungskoeffizienten und verhindert so, dass sich die Träger unter Chips verbiegen oder reißen. Die Anforderungen sind hoch, da sich zum Beispiel eine GPU innerhalb kurzer Zeit von Raumtemperatur auf 100 °C erhitzen kann.


Rolle mit Glasfolie auf grauem Boden

Rolle mit Glasfolie auf grauem Boden

Nittobo Glasgewebe alias T-Glas.

(Bild: Nittobo)

Der zweite große Zulieferer ist die ebenfalls japanische Firma Ajinomoto. Eigentlich handelt es sich um ein Lebensmittelunternehmen, das als Nebenprodukt seiner Gewürzsoßen jedoch den sogenannten Ajinomoto Build-up-Film (ABF) herstellt. Trägerhersteller laminieren den ABF und häufig T-Glas auf, um daraus stabile Platten mit integrierten Kupferleitungen herzustellen. Bei modernen Desktop-Prozessoren laufen an die 2000 Leitungen durch einen Träger, bei Serverchips ein Vielfaches mehr.

Alle Prozessoren, Grafikchips, programmierbaren Logikchips (FPGAs) und Spezialschaltungen (ASICs) benötigen einen Träger als Brücke zwischen Halbleiterchip und Platine. Dazu zählen auch sämtliche KI-Beschleuniger.

Weiterlesen nach der Anzeige


Nahaufnahme eines Prozessorträgers von der Seite

Nahaufnahme eines Prozessorträgers von der Seite

Nahaufnahme eines Prozessorträgers von der Seite: Die grüne Platine besteht aus zahlreichen auflaminierten Schichten.

(Bild: heise medien)

Zahlreiche Medien berichten, dass Nittobo mit seinem Glasgewebe einen Marktanteil von etwa 90 Prozent haben soll. Ajinomoto soll mit seinem ABF noch höher liegen.

Das Wall Street Journal zitiert Nittobo-Aussagen, wonach neue Produktionslinien die Lücke zwischen Angebot und „rapide steigender Nachfrage“ nicht schließen können. Apple-Mitarbeiter sind laut der Nachrichtenagentur Nikkei Asia schon im Herbst 2025 nach Japan gereist, um sich Kontingente bei Nittobo zu sichern. Qualcomm soll das Gleiche beim kleinen Konkurrenten Unitika versucht haben.

Digitimes aus Taiwan berichtete Anfang Februar 2026, dass der mit Asus verbandelte Trägerhersteller Kinsus zunehmend mehr Geld investiert, um sich ABF zu sichern. Das Material war zur Corona-Chipkrise im Jahr 2021 schon knapp. Damals wurden Probleme bis mindestens 2026 prognostiziert, sollte die Nachfrage hoch bleiben oder erneut hochschießen.

Die japanischen Firmen haben vor allem weitgehende Monopole, weil es sich traditionell um Billigprodukte mit niedriger Marge handelt. Nittobo etwa hatte zuletzt einen Quartalsumsatz von umgerechnet knapp 165 Millionen Euro und einen Betriebsgewinn von 30 Millionen Euro.

Das erforderliche Spezialwissen macht es anderen Herstellern schwer, die Materialien zu imitieren. Unter anderem Intel forscht schon seit vielen Jahren an Trägern komplett aus Glas, die aber noch nicht marktreif sind. Anlegern ist die Abhängigkeit offenbar schon länger bekannt: Nittobos Börsenwert hat sich seit dem Sommer 2025 verdreifacht.


(mma)



Source link

Weiterlesen

Künstliche Intelligenz

Smart Glasses: Kreuzfahrtunternehmen schränkt Nutzung an Bord ein


Die Kreuzfahrtgesellschaft Royal Caribbean hat im Q&A-Bereich seiner US-amerikanischen Website die Liste der Gegenstände, die man nicht an Bord seiner Schiffe bringen darf, ohne Ankündigung um einen Punkt erweitert. Neben etwa Drogen, Waffen, Feuerwerk und Alkohol sind dort nun auch Smart Glasses aufgeführt. Zwar verbietet das Unternehmen deren Einsatz an dieser Stelle nicht komplett, schränkt die Benutzung aber ein. So heißt es in dem betreffenden Abschnitt wörtlich (Übersetzung von heise online):

Weiterlesen nach der Anzeige

„Smart“-Brillen verschiedener Hersteller, die Video- und Audioaufnahmen machen können, dürfen in bestimmten Bereichen an Bord des Schiffes nicht verwendet werden, darunter (aber nicht nur) öffentliche Toiletten, Bereiche für Jugendprogramme, medizinische Bereiche sowie das Casino.

Diese Formulierung schließt demnach die populäre Ray-Ban Meta ebenso ein wie etwa die Rokid Glasses, da sich mit beiden Video- und Audioaufnahmen anfertigen lassen.

Royal Caribbean weist auf der Website auch ausdrücklich darauf hin, dass es keinen Unterschied macht, ob die smarte Brille als Sonnenbrille eingesetzt wird oder ob sie Korrekturgläser enthält. Für letzteren Fall empfiehlt das Unternehmen, eine zusätzliche „dumme“ Fassung mit passenden Korrekturgläsern mitzubringen.



Auf seiner US-Website listet Royal Caribbean nun smarte Brillen als Gegenstände auf, die man an Bord seiner Schiffe nur eingeschränkt benutzen darf. Wer Korrekturgläser benötigt, soll eine „dumme“ Zweitbrille mitbringen.

Interessant dürfte werden, wenn Passagiere mit Smart Glasses an Bord kommen, die nur Audioaufnahmen, aber keine Videoaufnahmen erlauben und deshalb eventuell nicht auf Anhieb als smarte Modelle zu identifizieren sind. Am leichtesten lassen sich die Brillen über die eingebauten Kameras erkennen.



Laut eines Reddit-Users handelt es sich hierbei um den Screenshot der Royal-Caribbean-App, die darauf hinweisen soll, dass Smart Glasses an Bord komplett verboten sind.

(Bild: Reddit / catlovingcryptofella)

Einige kleinere Hersteller wollen zudem smarte Brillen anbieten, bei denen die integrierte Kamera nur für eine Objekterkennung genutzt werden soll, ohne Aufnahmen zu speichern. Solche Modelle dürften weitere Diskussionen auslösen.

Weiterlesen nach der Anzeige

Ein Nutzer hat darüber hinaus auf Reddit einen Screenshot der Royal-Caribbean-App gepostet, wonach diese darauf aufmerksam macht, dass Smart Glasses generell nicht an Bord gebracht werden dürften.

Auf der Q&A-Seite von Royal Caribbean, die sich an Kunden aus Deutschland richtet, sind Smart Glasses noch nicht unter den verbotenen Gegenständen aufgeführt. Eine Antwort auf eine Anfrage von heise online, ob Royal Caribbean die Angaben hier noch entsprechend erweitert oder etwa Kreuzfahrten in Europa von der Regelung ausnimmt, steht bislang noch aus.


(nij)



Source link

Weiterlesen

Künstliche Intelligenz

Open Compute: Neue Hardware-Konzepte für KI-Rechenzentren


Um dieser Entwicklung Rechnung zu tragen, muss sich die Art und Weise, wie Rechenzentrums-Hardware entwickelt und produziert wird, grundlegend ändern. Dabei konzentriert sich das OCP auf folgende vier Bereiche:

– Stromversorgung: Bei der Entwicklung und Nutzung von KI-Modellen kommen in der Regel spezialisierte KI-Beschleuniger wie AMD Instinct GPUs zum Einsatz. Sie benötigen deutlich mehr Strom als Serverprozessoren. Während Server-CPUs wie die AMD EPYC 9005-Serie eine elektrische Leistungsaufnahme von 125 W bis 500 W aufweisen, sind es bei GPUs bis zu 1.400 W. Die Anschlussleistung pro Rack im Rechenzentrum steigt dadurch von 10 bis 20 kW auf über 100 kW. Künftig könnte sie sogar bis zu einem MW betragen.

– Kühlung: Aufgrund der erhöhten Leistungsdichte müssen KI-Racks in der Regel flüssigkeitsgekühlt werden. Das OCP-Teilprojekt „Coolant Distribution Unit“ (CDU) befasst sich mit der Integration von Flüssigkeitskühlsystemen in bestehende und neue Rechenzentren. Die Teilnehmer entwickeln Lösungen, Leitfäden und Referenzdesigns, die die Integration von CDUs erleichtern und verbessern sollen.

– Statik und Platzbedarf: Hochleistungsfähige KI-Systeme sind deutlich größer und schwerer als traditionelle Rechen- oder Speicher-Racks. Sie sind daher oft nicht mehr zum herkömmlichen Rechenzentrumsdesign kompatibel. Das OCP will deshalb wichtige Parameter wie Gangbreiten, Rack-Abmessungen und Bodentragfähigkeit standardisieren, um kostspielige Nachrüstungen in neuen Rechenzentren zu vermeiden. Langfristig sollen so vollständig kompatible Racks entstehen, die beliebig austauschbar sind.

– Überwachung und Steuerung: KI-Rechenzentren bestehen aus hochgradig vernetzten Hochleistungskomponenten. Schon kleine Störungen, unbemerkte Sicherheitslücken oder Konfigurationsfehler können zu gravierenden Systemausfällen führen. Die Überwachung und Steuerung der komplexen Infrastrukturen stellt IT-Verantwortliche daher vor große Herausforderungen. Das OCP will deshalb Standardprotokolle für die Übermittlung und Auswertung von Telemetriedaten entwickeln, die das Management von KI-Rechenzentren erleichtern und verbessern. Langfristig sollen autonome Steuerungssysteme zum Einsatz kommen, die eigenständig alle Systeme verwalten, deren Leistung optimieren und Probleme selbständig beheben können.



Source link

Weiterlesen

Beliebt