Künstliche Intelligenz
EU-Vorgabe: Wie das iPhone bald WLAN-Infos teilt – und die Watch beschneidet
Apple bereitet neue Schnittstellen für iOS und iPadOS vor, um die weitreichenden Interoperabilitätsvorgaben der EU-Kommission umzusetzen. Bis Jahresende muss der als Gatekeeper eingestufte Konzern mehrere Komfortfunktionen für andere Hersteller öffnen, die bislang der hauseigenen Hardware vorbehalten blieben. Das wird es – zumindest innerhalb der EU – erstmals möglich machen, die auf dem iPhone bereits gespeicherten WLAN-Zugangsdaten bequem mit einem eigenen Nicht-Apple-Gerät zu teilen, etwa einer Smartwatch, einem Fahrradcomputer oder Smart Glasses.
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In Apples Entwicklerdokumentation zur kommenden iOS-Version 26.2 finden sich erste Spuren, darunter eine neue Berechtigung (Entitlement) für Apps, um auf ein ebenfalls neues WLAN-Infrastruktur-Framework zuzugreifen. Das soll es einer App erlauben, die auf iPhone oder iPad bereits vom Nutzer gespeicherten WLAN-Zugangsdaten an ein „Accessoire“ weiterzugeben – gemeint ist hier wohl die Hardware eines anderen Herstellers. Weitere Details zu dem Framework stehen allerdings noch aus.
iOS muss kompatibler werden
Die Interoperabilitätsvorgaben der EU zwingen Apple letztlich, zentrale Funktionen, die etwa das Zusammenspiel zwischen iPhone und Apple Watch besonders bequem machen, auch für Dritte als Schnittstelle anzubieten. Der Eingriff reicht tief: Bis Ende 2025 muss Apple es etwa anderer, mit dem iPhone gekoppelter Hardware ermöglichen, die iOS-Mitteilungen in vollem Umfang zu empfangen und auch zu beantworten.
Dritt-Geräte müssen zudem – mit Einwilligung des Nutzers – die auf dem iPhone gespeicherten WLAN-Zugangsdaten erhalten, um die Ersteinrichtung zu vereinfachen, wie die EU-Kommission außerdem vorgibt. Die Öffnung solcher Funktionen stelle ein Sicherheits- und Datenschutzproblem dar, warnte Apple in der Vergangenheit mehrfach und versuchte, die Vorgaben zu kippen – bislang vergeblich.
Eingeschränkte WLAN-Infos für die Apple Watch
Um die komplette Historie der auf dem iPhone gespeicherten WLAN-Zugangsdaten nicht für Dritte freigeben zu müssen, hat sich Apple offenbar dazu entschieden, die eigenen Geräte in der EU um genau diese Funktion zu beschneiden: Ab iOS 26.2 und watchOS 26.2 überträgt das iPhone nicht mehr die komplette Liste der WLAN-Zugangsdaten an die Watch, sondern offenbar nur noch Informationen über das aktuelle Netzwerk, wie 9to5Mac berichtet. Die Angaben stammen vermutlich aus einem Apple-Briefing. Eine öffentliche Bestätigung des Konzerns liegt weiterhin nicht vor.
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Wer allein mit der Watch unterwegs ist, muss so an anderen Orten voraussichtlich die Zugangsdaten auf dem kleinen Uhr-Display eintippen, falls eine WLAN-Verbindung gewünscht wird – auch wenn das zu Hause liegende iPhone das jeweilige WLAN bereits kennt.
Beim Einrichten von Fremd-Hardware wie einer Ray-Ban-Brille von Meta teilt das iPhone laut dem Bericht die neuen WLAN-Zugangsdaten mit dem Accessoire, solange beide in direkter Nähe sind. Die WLAN-Historie erhalte der andere Hersteller aber nicht, heißt es weiter. Apple betont, selbst keinen Einblick in die WLAN-Zugangsdaten zu haben: Diese sind lokal auf iPhones gespeichert und sollen bei der Synchronisation über iCloud per Ende-zu-Ende-Verschlüsselung vollständig geschützt bleiben.
(lbe)
Künstliche Intelligenz
Nach tagelangen Protesten: Der Iran geht nach Internetblockade offline
Nach tagelangen Protesten der Bevölkerung gegen das Regime haben iranische Behörden augenscheinlich damit begonnen, das Internet in der Hauptstadt Teheran und weiteren Teilen des Landes zu blockieren. Das berichtet die Organisation Netblocks, die den Netzverkehr und mögliche Sperren weltweit beobachtet. Auch andere öffentlich einsehbare Datenquellen zeigen Verbindungsverluste in die Islamische Republik, die seit Tagen von immer heftiger werdenden Protesten gegen das herrschende Regime erschüttert wird. Netblocks meint, dass die Internetsperre die Berichterstattung aus dem Land und die Kommunikation dort erheblich erschweren dürfte. Es ist zu befürchten, dass die Machthabenden den digitalen Blackout dazu benutzen, noch härter gegen die Demonstrationen vorzugehen.
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Die jüngste Protestwelle hatte vor fast zwei Wochen begonnen. Ausgelöst wurde sie durch einen plötzlichen Wertsturz der Landeswährung Rial inmitten einer schon massiven Wirtschaftskrise. In der Hauptstadt Teheran gingen daraufhin wütende Händler spontan auf die Straße, viele Geschäfte wurden geschlossen. Beobachter hatten darauf hingewiesen, dass auch die Proteste, die vor mehr als 40 Jahren zum Sturz des Schah und zur Errichtung der Islamischen Republik geführt haben, entscheidend durch die wichtigen Basare gestützt wurden. Inzwischen haben sich die Proteste auf andere Landesteile ausgeweitet. Am Donnerstag dieser Woche kursieren in sozialen Netzwerken etwa zahlreiche Videos, die menschenleere Geschäftsstraßen in den kurdischen Gebieten des Iran zeigen.
Die Internetsperren haben am Donnerstag offenbar in der westlichen Provinz Kermanschah begonnen, dort hat Netblocks zuerst Verbindungsabbrüche registriert. Betroffen ist inzwischen laut Berichten, die bei der Nachrichtenagentur dpa eingegangen sind, auch das mobile Internet in ersten Großstädten. Als Grund dafür wurden demnach auch neue Protestaufrufe für Donnerstag und Freitag vermutet, die Reza Pahlavi, der Sohn des 1979 gestürzten Schahs, veröffentlicht hatte. Im Iran liegt die letzte landesweite Internetsperrung gerade einmal rund sieben Monate zurück. Als Israel und die Islamische Republik tagelang Raketen aufeinander abgeschossen haben, hat das Regime in Teheran einen fast vollständigen digitalen Blackout verhängt.
(mho)
Künstliche Intelligenz
EU erhöht den Druck auf Elon Musks X wegen Groks KI-Bildern von Kindern
Die EU geht nach sexualisierten KI-Bildern von Kindern auf der Online-Plattform X einen nächsten Schritt bei Ermittlungen gegen das Unternehmen von Elon Musk. Die Europäische Kommission habe die US-Firma aufgefordert, interne Dokumente zur Künstlichen Intelligenz Grok nicht zu vernichten, sondern bis Ende des Jahres aufzubewahren, sagte ein Sprecher. Es gebe Zweifel daran, ob das Unternehmen sich an europäische Digitalgesetze halte.
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Nutzer von X können den KI-Chatbot Grok bislang dazu auffordern, freizügige Bilder von Menschen zu generieren. Auf der Plattform finden sich etliche Beispiele, bei denen die KI unter normalen Bildern aufgefordert wird, diese zu sexualisieren. Oft kommt Grok der Aufforderung nach.
Dabei wurden auch Grenzen überschritten: An Silvester entschuldigte sich der Chatbot dafür, ein Bild von zwei Mädchen im Teenager-Alter „in sexualisierten Outfits“ erstellt und geteilt zu haben. „Es handelte sich um ein Versagen unserer Sicherheitsvorkehrungen, und ich entschuldige mich für alle dadurch entstandenen Schäden“, ließ der Dienst Grok auf X schreiben. Trotzdem kommt die KI entsprechenden Nutzeranfragen auch Tage nachdem die Öffentlichkeit auf das Verhalten aufmerksam geworden ist, weiterhin nach, das Profil der KI ist noch immer voll von derartigen Bildern.
Mittlerweile sollen X-Nutzer jede Stunde tausende öffentlich zugängliche sexualisierte Deepfakes erstellt haben. Das ergab eine 24-stündige Analyse. Das US-Magazin Wired berichtete außerdem von weitaus verstörenderen sexualisierten Bild- und Videoinhalten auf der Website von Grok. Dort finden sich unter anderem KI-generierte Darstellungen sexualisierter Gewalt oder pornografische Deepfakes von Minderjährigen.
EU verhängte im Dezember Strafe gegen X
Der EU-Kommissionssprecher betonte: „Wir haben beobachtet, wie Grok antisemitische Inhalte und in jüngerer Zeit auch sexuelle Darstellungen von Kindern generiert hat. Das ist illegal. Das ist inakzeptabel.“ Die EU-Kommission hatte von X Ende 2025 Auskünfte zu Grok verlangt und nach eigenen Angaben über die Feiertage eine Antwort erhalten. Diese werde nun analysiert.
Eine Deaktivierung von Grok in der EU zu erwirken, sei nicht das Ziel der EU-Kommission und eher ein letztes Mittel. „Wir sind nicht hier, um den Bürgern zu sagen, welche Plattform sicherer oder besser zu verwenden ist“, sagte der Sprecher.
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Gegen Musks Plattform X laufen auf Grundlage europäischer Digitalgesetze bereits mehrere Untersuchungen und Verfahren. Erst Anfang Dezember hatte die EU gegen Musks Online-Plattform wegen Transparenzmängeln eine Strafe von 120 Millionen Euro verhängt. Der US-Firma könnten weitere Strafen drohen. So haben die europäischen Internetwächter X ebenfalls seit Dezember 2023 im Visier, weil die Plattform im Verdacht steht, nicht genug gegen illegale Inhalte oder Desinformation zu tun.
(rah)
Künstliche Intelligenz
Leistungsschutzrecht boykottiert: französische Geldstrafe für X
Wegen Nichtbefolgung eines Gerichtsurteils muss der Mikroblogging X in Frankreich 170.000 Euro an die Presseagentur Agence France-Press (AFP) zahlen. Denn entgegen früherer Gerichtsentscheidungen hat X Daten über die Nutzung von AFP-Inhalten nicht offengelegt. Hinzu kommen laut Entscheidung des Tribunal de Paris vom Donnerstag 60.000 Euro Verfahrenskosten.
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Dies berichtet die Tageszeitung Le Monde. Hintergrund ist, dass die Betreiberfirma xAI versucht, das europäische Leistungsschutzrecht zu boykottieren. Nicht nur weigert sie sich, mit Verlagen zu verhandeln, sie ignoriert auch Gerichtsurteile. In einem zweiten Verfahren greift das Gericht schon strenger ein: Sollten Nutzungsdaten nicht spätestes am 10. Februar übergeben werden, drohen 60.000 Euro Strafe. Pro Tag.
Das Leistungsschutzrecht hält große digitale Plattformen, die fremde Presseinhalte zum eigenen Vorteil verwerten, dazu an, die Verlage für ihre Inhalte zu bezahlen. Grundsätzlich sollen die Beteiligten entsprechende Verträge aushandeln. xAI verweigert jedoch schon die Aufnahme der Verhandlungen.
Urteil und Berufungsinstanz ignoriert
Daher bestreitet AFP den Gerichtsweg. Zunächst geht es darum, herauszufinden, in welchem Umfang AFP-Inhalte auf X genutzt werden und wie viel Umsatz X damit macht. Davon hängt die Remuneration ab. Im Mai 2024 entschied das Gericht, dass X bestimmte Daten binnen zweier Monate offenlegen muss, darunter die Zahl der Einblendungen sowie Klicks auf Tweets mit AFP-Inhalten, die Zahl anderer Interaktionen (Retweets, Zitierungen, Antworten und „likes”) sowie die in Zusammenhang mit diesen Tweets in Frankreich generierten Werbeumsätze.
Dagegen ging der Online-Dienst in Berufung, verlor aber. Das Berufungsgericht hat die Auflagen im September bestätigt. Dennoch hat X nicht geliefert. Daher hat das Tribunal de Paris nun die Strafe verhängt. Durch seine „Einstellung (…) gefährdet X das demokratische Ziel der Erhaltung freier und vielfältiger Presse”, zitiert Le Monde das Gericht.
Wie viel Geld AFP für das Leistungsschutzrecht selbst zusteht, ist eine zweite Frage. Die Strafe wird darauf nicht angerechnet.
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30.000 Euro pro Tag
Die Groupe Le Monde, Eigentümer der Tageszeitung, sowie Mitbewerber Le Figaro gehen ebenfalls gerichtlich gegen xAIs Boykott des Leistungsschutzrechts vor. Das gleiche Pariser Gericht hat xAI jetzt auferlegt, die Nutzungsdaten bis spätestens 10. Februar zu liefern.
Sollte xAI die Daten nicht fristgerecht offenlegen, drohen 30.000 Euro Geldstrafe pro Verlag und Tag. Die Groupe Le Monde führt das Verfahren nicht nur für die namensgebende Zeitung, sondern auch für die weiteren Presseerzeugnisse des Verlages; er hält unter anderem 51 Prozent an der französischen Version der Huffington Post. Die Konkurrenzzeitungen Les Echos und Le Parisien haben ihre juristischen Anstrengungen zur Durchsetzung ihres Leistungsschutzsrechtes gegen X hingegen letzten Frühling fallenlassen.
(ds)
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