Künstliche Intelligenz
Keine Außerirdischen: NASA zeigt Bilder von 3I/ATLAS
Nein, das ist kein außerirdisches Raumschiff: Die US-Raumfahrtbehörde National Aeronautics and Space Administration (NASA) hat neue Bilder des Himmelskörpers 3I/ATLAS veröffentlicht. Die NASA hat auch nichts verschwiegen, sie hat lediglich wegen des Shutdowns nicht gearbeitet.
Weiterlesen nach der Anzeige
Nach dem Ende der Haushaltssperre hat die NASA auf einer Pressekonferenz eine Reihe Bilder des Kometen vorgestellt. Die Beobachtungskampagne umfasse das ganze Sonnensystem, teilte die NASA mit. Bisher hätten zwölf Sonden Bilder von 3I/ATLAS auf seinem Weg durch das Sonnensystem aufgenommen. Weitere würden folgen.

NASA/JPL-Caltech/University of Arizona
)
Die Bilder, welche die NASA vorgestellt hat, stammen unter anderen von den Sonden Solar Terrestrial Relations Observatory (STEREO) und Solar and Heliospheric Observatory (SOHO), die den Kometen beobachteten, als er von der Erde aus gesehen hinter Sonne verschwand. Die Bilder aus der kürzesten Distanz nahmen die Sonden Mars Reconnaissance Orbiter (MRO) und Mars Atmosphere and Volatile Evolution (MAVEN) auf. Der Komet passierte sie in einer Entfernung von 30 Millionen Kilometern. Selbst der Rover Perseverance beobachtete 3I/ATLAS.
Einblicke in fremde Welten
„Durch die Beobachtung des Kometen von so vielen Orten aus hat die NASA die Möglichkeit, mehr darüber zu erfahren, wie sich 3I/ATLAS von den Kometen unseres Sonnensystems unterscheidet, und Wissenschaftlern neue Einblicke zu geben, wie sich anderer Systeme von unserem eigenen unterscheiden“, teilte die Raumfahrtbehörde mit.
3I/ATLAS wurde Anfang Juli entdeckt und ist erst der dritte bekannte Himmelskörper, der aus dem interstellaren Raum in unser Sonnensystem gekommen ist. Dafür steht „3I“, „ATLAS“, eine Abkürzung für Asteroid Terrestrial-impact Last Alert System, ist ein automatisches Frühwarnsystem für Asteroiden. Dazu gehören mehrere Observatorien, die den Himmelskörper entdeckten.
Seither gab es eine Reihe weiterer Sichtungen, unter anderem Anfang Oktober von der Europäischen Raumfahrtagentur ESA, deren Sonde Trace Gas Orbiter den Kometen vom Marsorbit aus beobachtete. Auch das chinesische Pendant, die China National Space Administration (CSNA), veröffentlichte Bilder. Von der NASA hingegen kam eine ganze Zeit lang nichts.
Weiterlesen nach der Anzeige
Schweif oder kein Schweif?
Das veranlasste einige, darunter der Harvard-Astronom Avi Loeb, zu Spekulationen, 3I/ATLAS sei ein außerirdisches Raumschiff und die NASA verheimliche das. Ein Grund dafür war, dass auf ersten Aufnahmen kein Schweif zu sehen war. Bilder davon hat die NASA-Sonde Polarimeter to Unify the Corona and Heliosphere (PUNCH) geliefert.
„Dieses Objekt ist ein Komet“, betonte der stellvertretende NASA-Direktor Amit Kshatrya laut dem US-Onlinemagazin Ars Technica. „Es sieht aus wie ein Komet, verhält sich wie ein Komet, alle Hinweise deuten darauf hin, dass es ein Komet ist.“ Der triviale Grund, dass die NASA so lange nichts von 3I/ATLAS veröffentlicht hat, war, dass sie den Betrieb wegen der Haushaltssperre weitgehend einstellte. Das hat die Behörde nun auf der Pressekonferenz nachgeholt.
Der Erde am nahesten wird 3I/ATLAS am 19. Dezember kommen. Er wird sich uns bis auf etwas mehr als 273 Millionen Kilometer nähern – das ist knapp die doppelte Entfernung der Erde zur Sonne.
(wpl)
Künstliche Intelligenz
ChatGPT in der Schule: Auch Nutzung ohne explizites Verbot ist Täuschung
In einem Beschluss vom 15. Dezember hat das Verwaltungsgericht Hamburg klargestellt, dass der Einsatz von KI-Instrumenten wie ChatGPT, Gemini oder Claude bei unbenannten Hausarbeiten und Leistungsnachweisen als Täuschungsversuch gewertet werden kann (Az.: 2 E 8786/25). Die Richter wiesen damit den Eilantrag eines Neuntklässlers ab, der gegen die Bewertung eines Lesetagebuchs mit der Note 6 geklagt hatte.
Weiterlesen nach der Anzeige
In dem Fall sollte der Schüler eines Hamburger Gymnasiums im Fach Englisch eine Zusammenfassung eines im Englischunterricht gelesenen Buchs verfassen. Die Aufgabe durfte teils zu Hause erfüllt werden. Nach der Abgabe fiel der Fachlehrerin aber eine Diskrepanz auf: Während das Lesetagebuch eine außergewöhnlich gute Grammatik und Ausdrucksweise aufwies, lieferte der Schüler in einer unter Aufsicht geschriebenen Klassenarbeit zum selben Thema nur eine ausreichende Leistung ab.
Auf Nachfrage räumte der Betroffene dem Beschluss zufolge ein, ChatGPT zum Erstellen des „Reading Log“ genutzt zu haben. Die Schule bewertete die Arbeit daraufhin als Täuschungsversuch mit „ungenügend“. Der Vater des Jungen wehrte sich gerichtlich dagegen. Er brachte etwa vor, dass es keine klaren, schriftlich fixierten Regeln zur KI-Nutzung an der Lehranstalt gegeben habe.
Das Verwaltungsgericht folgte dem aber nicht. Die 2. Kammer unterstreicht, dass für schulische Leistungen grundsätzlich das Gebot der Eigenständigkeit gelte. Wer ein Hilfsmittel nutze, das diese Vorgabe maßgeblich beeinflusse, müsse sich dies vorab genehmigen lassen. Da ChatGPT zentrale Prüfungsaspekte wie Satzbau, Wortwahl und Grammatik übernehme, sei der Einsatz mit der Hilfe eines Dritten oder dem Abschreiben vergleichbar.
Signalwirkung für den Schulalltag
Die Richter stellten zugleich klar, dass ein Täuschungsversuch auch dann vorliegt, wenn kein explizites KI-Verbot ausgesprochen wurde. Die Anweisung, die Aufgabe mit eigenen Worten zu bearbeiten („use your own words“), reiche aus, um die Verwendung generativer KI auszuschließen. Für eine bewusste Täuschungshandlung genüge zudem der „bedingte Vorsatz“. Der Schüler musste es also lediglich für möglich halten und billigend in Kauf nehmen, dass sein Handeln unzulässig war.
Die Kammer hebt hervor: „In der achten Klasse darf zudem davon ausgegangen werden, dass auch vehement vorgetragene Auffassungen der Eltern – hier zur angeblich ‚rechtskonformen‘ Nutzung künstlicher Intelligenz in schulischen Prüfungen – kritisch hinterfragt und nicht ohne Rückfrage bei den Lehrkräften oder anderer Quellen für richtig gehalten werden.“
Weiterlesen nach der Anzeige
Der Beschluss dürfte weitreichende Folgen für Schulen und Universitäten haben. Lehrkräfte, die bei auffälligen Leistungssteigerungen die Zuhilfenahme eines KI-Systems wittern und einschreiten, können sich damit weitgehend auf der sicheren Seite fühlen. Die Beweislast liegt zwar bei der Schule. Ein Geständnis nach Konfrontation mit einem begründeten Verdacht stellt aber eine ausreichende Grundlage für Sanktionen dar. Schüler und Eltern sollten sich bewusst machen, dass im Zweifel jede Form der KI-Unterstützung anzeige- und genehmigungspflichtig ist, sofern es um einen Teil der bewerteten Leistung geht. Das gilt etwa auch, wenn ein KI-System „bloß“ Formulierungen verbessern helfen soll.
(nen)
Künstliche Intelligenz
Fitnessarmbänder ohne Display | c’t uplink
Das Fitnessarmband Whoop erlebt seit Jahren einen regelrechten Hype. Es trackt Körperdaten und generiert daraus detaillierte Auswertungen über die eigene Fitness und gibt Hilfestellung, wie man die Leistung verbessern kann. Neben ambitionierten Sportlern nutzen es mittlerweile auch Menschen, die einfach nur gesünder leben wollen. Viele davon bevorzugen darüber hinaus den Tragekomfort des Stoffbandes und das dezente Aussehen des Trackers. Die Kehrseite: Das Whoop ist kein Schnäppchen. Im kleinsten Abo werden pro Jahr mindestens 199 Euro fällig, das Rundum-Paket kostet 399 Euro.
Weiterlesen nach der Anzeige

Den wöchentlichen c’t-Podcast c’t uplink gibt es …
Das ruft die Konkurrenz auf den Plan. Amazfit und Polar haben mittlerweile mit dem Helio Strap für 100 Euro beziehungsweise dem Loop für 180 Euro ebenfalls Fitness-Tracker ohne Display herausgebracht. Sie zeichnen ebenfalls alle wichtigen Körperdaten auf und liefern in ihren Apps ganz ohne Abo verschiedene Auswertungen. In der heutigen Ausgabe von c’t uplink sprechen wir darüber, ob Amazfit und Polar mit einer einmaligen Anschaffung genauso tiefe und detaillierte Einblicke bieten, welche Empfehlungen sie abgeben und ob sie als günstige Alternative taugen.
Zu Gast im Studio: Nico Jurran
Host: Stefan Porteck
Produktion: Tobias Reimer
► Unsere Test der Fitnessarmbänder lesen Sie bei heise+
► sowie in c’t 25/2025
In unserem WhatsApp-Kanal sortieren Torsten und Jan aus der Chefredaktion das Geschehen in der IT-Welt, fassen das Wichtigste zusammen und werfen einen Blick auf das, was unsere Kollegen gerade so vorbereiten.
Weiterlesen nach der Anzeige
► c’t Magazin
► c’t auf Mastodon
► c’t auf Instagram
► c’t auf Facebook
► c’t auf Bluesky
► c’t auf Threads
► c’t auf Papier: überall, wo es Zeitschriften gibt!
(spo)
Künstliche Intelligenz
TB5-Zubehör: Kabel mit zwei Metern, Dock im Mac-mini-Design
Satechi und Other World Computing (OWC) haben frisches Thunderbolt-5-Zubehör im Angebot, das sich für MacBook Pro (ab M4 Pro), Mac mini (ab M4 Pro) und Mac Studio (M4 Max / M3 Ultra) eignet. OWC liefert ein neues, besonders langes Kabel und Satechi ein Dock in einem besonderen Look.
Weiterlesen nach der Anzeige
OWC: Preis wie Apple – bei doppelter Länge
Die schlicht Thunderbolt 5 (USB-C) Cable genannte Strippe von OWC ist nun auch in einer Länge von zwei Metern erhältlich – nach Varianten mit 30 cm, 80 cm und einem Meter. Das Kabel enthält die notwendige aktive Verstärkung, um sowohl Strom (maximal 240 Watt) als auch Daten (bis zu 120 Gb/s bei TB5 in einer Richtung, 80 Gb/s bidirektional) zu übermitteln.
Das Kabel gibt es nur in schwarzer Farbe, als Preis wurden knapp 80 US-Dollar genannt (ohne Sales-Tax). Die Auslieferung beginnt in einem Monat in den Vereinigten Staaten, wann Europa dran ist, ist bisher ebenso unklar wie der Euro-Preis. OWC lässt sich aber üblicherweise bei der Internationalisierung nicht viel Zeit. Zum Vergleich: Apple bietet sein eigenes TB5-Kabel („Pro Cable“) nur mit maximal einem Meter an – für 80 Euro.
Satechi: NVMe-SSD, diverse Ports
Das Thunderbolt 5 CubeDock sieht von weitem aus wie ein Mac mini, ahmt dessen Formfaktor nach. Das Gerät kommt Ende März für 400 US-Dollar (ohne Sales-Tax, Euro-Preis: unbekannt) in den Handel und kombiniert diverse Anschlüsse auf der Vorder- und Rückseite mit einem Einschub für eine NVMe-M.2-SSD (2230/2242/2260/2280) auf der Unterseite. So lassen sich bis zu 8 TByte extern anbinden, mit einem Durchsatz von theoretisch bis zu 6000 MByte pro Sekunde.
Sonst sind drei TB5-Downstream-Ports für verschiedene Display-Konfigurationen, zusätzliche USB-C- und USB-A-Strom- und Datenports, SD/microSD-Leser, 2,5G-Ethernet sowie 3,5 mm Audio (Input/Output) dabei. Aktuell sind drei Displays unter macOS aber (noch) nicht möglich – ob Apple dies ändert, bleibt unklar. Ein Netzteil (180 Watt) ist leider – wie bei solchen Docks üblich – notwendig. Darüber lässt sich dann mit bis zu 140 Watt aufladen, etwa ein MacBook Pro.
Weiterlesen nach der Anzeige
(bsc)
-
UX/UI & Webdesignvor 3 MonatenIllustrierte Reise nach New York City › PAGE online
-
Künstliche Intelligenzvor 3 MonatenAus Softwarefehlern lernen – Teil 3: Eine Marssonde gerät außer Kontrolle
-
Künstliche Intelligenzvor 3 Monaten
Top 10: Die beste kabellose Überwachungskamera im Test
-
UX/UI & Webdesignvor 3 MonatenSK Rapid Wien erneuert visuelle Identität
-
Entwicklung & Codevor 2 MonatenKommandozeile adé: Praktische, grafische Git-Verwaltung für den Mac
-
Künstliche Intelligenzvor 3 MonatenNeue PC-Spiele im November 2025: „Anno 117: Pax Romana“
-
Künstliche Intelligenzvor 3 MonatenDonnerstag: Deutsches Flugtaxi-Start-up am Ende, KI-Rechenzentren mit ARM-Chips
-
UX/UI & Webdesignvor 3 MonatenArndt Benedikt rebranded GreatVita › PAGE online
