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Montag: Smartphonehersteller gegen Indien, Datenschutzpanne bei Lohnabrechnungen
Betriebssysteme von Smartphones sollen in Indien künftig diverse Sicherheitsstandards erfüllen müssen, die den Herstellern überhaupt nicht schmecken. Denn diese befürchten, indischen Behörden damit Geschäftsgeheimnisse wie proprietären Quellcode preisgeben müssen. Die Branche protestiert gegen die indischen Pläne. Hierzulande hat ein mangelhafter Reparaturversuch im Lodas-System zur Fehlzustellung sensibler Mandantendaten bei der Datev geführt und Kunden in Erklärungsnot gebracht. Denn Lohnabrechnungen wurden versehentlich an die falschen Adressaten verschickt, als Datev-Techniker eine Störung im Rechenzentrum beheben wollten. Derweil ist Piraterie beim Virtual-Reality-Headset Meta Quest leicht zugänglich, weitverbreitet und gut organisiert, was insbesondere an der einfach zu nutzenden Plattform „Rookie Sideloader“ liegt. Wir klären, was Entwickler und Meta zu dem Missstand sagen – die wichtigsten Meldungen im kurzen Überblick.
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Indien will Smartphonehersteller zum Einhalten von insgesamt 83 Sicherheitsstandards verpflichten. Die stehen den Geschäftsinteressen der Unternehmen teilweise deutlich entgegen und werden von ihnen vehement abgelehnt. Denn dieser Anforderungskatalog enthält offenbar eine Reihe weitreichender Vorgaben, deren Erfüllung teilweise unrealistisch erscheint. Dazu gehört die Anforderung einer „vollständigen Sicherheitsbewertung“. Denn um diese überprüfen zu können, sollen indische Testlabore Zugriff auf den Quellcode der Smartphones bekommen. Dieser wird von den Herstellern jedoch argwöhnisch gehütet und externen Stellen in aller Regel nicht zugänglich gemacht. Deshalb fordert die Branche, den Vorschlag fallen zu lassen: Indien plant diverse Pflichten für Smartphonehersteller wie Quellcodezugriff.
Der Jahresauftakt verlief für viele Steuerberater und Personalabteilungen turbulenter als erhofft. Was zunächst als vermeintlich einfache technische Störung im Rechenzentrum des Nürnberger IT-Dienstleisters Datev begann, weitete sich innerhalb von 48 Stunden zu einer handfesten Datenschutzpanne aus. Betroffen war mit dem System Lodas eines der Flaggschiffe des Softwarehauses, das „individuelle Lösungen für Ihre Lohnbuchhaltung“ verspricht. Doch jetzt gab es Probleme mit „Probeabrechnungen“ zur Qualitätskontrolle, die wahllos an fremde Mandanten verschickt wurden. Damit gelangten teils sensible Daten in fremde Kanzleien und Firmen. Allerdings seien diese zur Verschwiegenheit verpflichtet, versichert die Datev nach dieser Datenpanne: Wenn die Lohnabrechnung beim Falschen landet.
Das größte VR-Ökosystem steht derzeit an mehreren Fronten unter Druck. Die Verkaufszahlen der Meta Quest sind rückläufig und Nutzer geben deutlich weniger Geld für Spiele aus als noch vor einigen Jahren. Auch das Publikum hat sich gewandelt: Meta Quest wird heute besonders intensiv von Kindern und Jugendlichen genutzt, die kostenlose Multiplayer-Erlebnisse bevorzugen. Studios, die klassische Singleplayer-Spiele entwickeln, haben mit einbrechenden Umsätzen zu kämpfen und sind vielfach von Entlassungen oder Schließungen betroffen. Einer der Gründe ist eine florierende Piraterie-Szene, denn die mit Abstand meistgenutzte Plattform „Rookie Sideloader“ vereinfacht die Verbreitung raubkopierter VR-Spiele: Auf Meta Quest grassiert die Piraterie.
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Die juristische Auseinandersetzung über die dynamische Einbindung von Google Fonts geht in die nächste und entscheidende Runde. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein Verfahren ausgesetzt, um dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) drei zentrale Fragen zur Vorabentscheidung vorzulegen. Der Fall könnte das Ende für ein Geschäftsmodell bedeuten, das in den vergangenen Jahren tausende Webseite-Betreiber in Atem hielt: die systematische Provokation von Datenschutzverstößen zum Zweck massenhafter Abmahnungen. Der EuGH soll entscheiden, ob dynamische IP-Adressen immer personenbezogen sind und Abmahnwillige Datenschutzverstöße gezielt in industriellem Maßstab provozieren dürfen, um abzukassieren bei der Google-Fonts-Abmahnwelle: BGH schickt Grundsatzfragen zu IP-Adressen an den EuGH.
In den vergangenen Tagen haben mehrere Nutzer offenbar unabhängig voneinander Angebote für Valves neue Steam Machine im Onlineshop der großen tschechischen Handelskette Smarty.cz entdeckt. Auffällig daran sind die Preise, die sich im Quelltext der Webseite finden. Inklusive der tschechischen Umsatzsteuer von 21 Prozent kostet das Modell mit 512-GByte-SSD rund 988 Euro, die Version mit 2-TByte-SSD rund 1111 Euro. Der Aufpreis von 123 Euro entspricht den derzeit gängigen Marktpreisen für SSDs, der Rahmen erscheint also realistisch. Ob es sich dabei nur um Platzhalter handelt, wie sie in Onlineshops häufig eingesetzt werden, lässt sich allerdings nicht beurteilen: Erster Händler listet Steam Machine ab knapp 1000 Euro – aber das heißt wenig.
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(fds)
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Top 5: Der beste Handwärmer mit Akku – Wärme auf Knopfdruck ab 10 Euro
Hand- und Taschenwärmer gibt es in unterschiedlichster Form. Wir zeigen die besten elektrischen Modelle aus unseren Tests und geben praktische Tipps für den Kauf.
Bei niedrigen Temperaturen hilft das Zwiebelsystem. Bei Handschuhen funktioniert das allerdings miserabel. Wer seine Hände freihalten oder nicht in dicke Skihandschuhe stecken will, der benötigt eine andere Lösung gegen ständig eisige Finger.
Eine Möglichkeit sind sogenannte Hand- und Taschenwärmer. In der Vergangenheit handelte es sich dabei um echte Taschenöfen, welche mit Feuerzeugbenzin oder Kohlestab betrieben wurden. Die Methode funktioniert noch heute, die Nutzung von fossilen Brennstoffen ist aber weder komfortabel noch zeitgemäß und kann theoretisch sogar gefährlich sein. Moderne Taschenwärmer setzen stattdessen auf ein Thermopad und alternativ auf Akku-Power und Heizdrähte.
Die elektrische Mini-Heizung ist per USB-Kabel wiederaufladbar und verspricht wohltuende Wärme bei Outdoor-Aktivitäten. USB-Handwärmer bekommt man längst nicht nur bei chinesischen Onlinehändlern wie Aliexpress oder Banggood. Auch bei Ebay und Amazon sind zahlreiche Modelle ab 10 Euro erhältlich.
Abgesehen von der einfachen und geruchsfreien Anwendung bietet diese tragbare Variante aber noch weitere Vorteile. So lässt sich der interne Akku anzapfen, um damit etwa das Smartphone zu laden. Zudem ist die Temperatur hier in mehreren Stufen (zwischen 45 und 50 bis 65 Grad) regulierbar. Wer die kompakten Geräte nicht gleichzeitig als Powerbank verwendet, erreicht Akkulaufzeiten von acht Stunden und mehr – je nach Modell und gewählter Wärmestufe.
In der Praxis haben wir für den Ratgeber einige Geräte dieser Kategorie verglichen und dabei wichtige praktische Unterschiede festgestellt. So sind etwa viele der in der Vergangenheit getesteten Geräte mittlerweile nicht mehr verfügbar. Wer im Zweifel Garantieansprüche nutzen will, sollte deshalb besser zu einem der wenigen Markenhersteller wie Ocoopa greifen.
Welches ist der beste elektronische Hand- und Taschenwärmer?
Testsieger ist das Modell Ocoopa UT4 Young für rund 20 Euro. Der UT4 Young überzeugt mit hochwertiger Verarbeitung, ultrakompaktem Format und kurzer Aufheizzeit. Das macht ihn als aus unserer Sicht zum aktuell besten Handwärmer.
Technologiesieger ist der Taschenwärmer von Rorry ab 13 Euro bei Amazon. Den Titel hat das Gerät der USB-Ladestation sowie der Rundumheizung mit vier Stufen zu verdanken.
Preis-Leistungs-Sieger ist der Handwärmer von Easyacc für nur 10 Euro. Die kompakte Taschenheizung im Aluminiumgehäuse heizt schnell und gleichmäßig. Dank integrierter Powerbank-Funktion lässt sich damit auch das Handy aufladen.
Was haben wir bei den Tests festgestellt?
Das Positive vorweg: Die Lieferung klappte immer problemlos und alle Geräte sorgen für angenehme Wärme. Sämtliche Handwärmer haben im Test perfekt funktioniert und sowohl unsere USB-Gadgets geladen als auch unsere Finger gewärmt. Beides gleichzeitig hat ebenfalls funktioniert, ist aber unpraktisch. Im Vergleich zu Handwärmekissen benötigt die Akku-Variante deutlich länger, um auf Temperatur zu kommen. Nach einigen Minuten ist die Wärme dann aber vergleichbar und steht auch deutlich länger zur Verfügung.
Beim Blick auf das üppige Angebot etwa bei Amazon fällt sofort auf, dass es hier einzelne Handwärmer und Handwärmer-Sets gibt. Ein einzelner Taschenwärmer ist zwar besser als keiner, für zwei Hände wollen wir aber lieber auch zwei Wärmequellen. Einzelgeräte für über 30 Euro wären uns im Doppelpack zu teuer.
Bei genauer Betrachtung fallen dann noch weitere Unterschiede auf. Los geht es mit den Ladekabeln. Einige der USB-Taschenöfen verwenden den alten Micro-USB-Port, die Mehrheit setzt inzwischen auf USB-C. Mittlerweile sind auch Modelle mit Ladeschale oder Lade- und Transport-Case verfügbar. Das Laden durch Einsetzen in die Station ist bequem, dauert im Zweifel aber länger oder funktioniert auch gar nicht, wie wir feststellen mussten.
Da die Handwärmer auch bei Schneefall nutzbar sein sollten, finden wir mit einer Schutzhaube abgedeckte USB-Ports am besten, wie beim Modell UT2s von Ocoopa. Leider verfügen nur sehr wenige Handwärmer über verdeckte Anschlüsse. Im Zweifel helfen hier aber günstige Silikon-Stöpsel für USB-Ports zum Nachrüsten.
Einige Handwärmer zeigen den Betriebszustand per Display an, andere nutzen RGB-Beleuchtung. Am häufigsten signalisieren kleine LEDs den Status – das reicht in der Praxis aus.
Wichtiger ist die Platzierung der Bedientaste. Alle Modelle werden per kurzem oder langem Druck auf einen einzelnen Taster gesteuert. Dieser sollte gut erreichbar sein, sich aber nicht versehentlich auslösen – sonst ist der Akku im Ernstfall leer. Zwar bemerkt man ein unbeabsichtigtes Einschalten in der Hosentasche recht schnell, dennoch lohnt es sich, auf eine geschickte Tastenplatzierung zu achten. Besonders praktisch: Bei einigen Split-Geräten ist die Taste erst nach dem Trennen der Hälften zugänglich – eine Fehleingabe in der Tasche ist damit ausgeschlossen.
Bei den Sets zwischen 10 und 40 Euro sind entweder zwei einzelne Handwärmer enthalten oder teilbare Varianten. Die Idee einer kompakten Lösung mit Split-Gerät gefällt uns zu Testbeginn deutlich besser. In der Praxis dreht sich das Bild dann aber schnell. Viele der magnetisch haftenden Handwärmer heizen nämlich meist nur an der Außenseite auf. Hängen die beiden Einzelmodule zusammen, ist das unerheblich. Wer die Geräte aber trennt, hat immer eine ungleichmäßige Wärmeentwicklung. Im Gegenzug ist die geteilte Taschenheizung dann meistens flach und passt bequem in die Handschuhe.
Handwärme-Pads
Ebenfalls empfehlenswert finden wir die bekannteren Handwärme-Pads oder Gel-Heizkissen, die es schon seit einigen Jahren gibt. Letztlich handelt es sich um weiche durchsichtige Beutel mit einem darin enthaltenen Feststoff, einem sogenannten Latentwärmespeicher. Legt man die Beutel in kochendes Wasser, beginnt der Inhalt (vornehmlich Natriumacetat-Trihydrat) zu schmelzen, bis nach einigen Minuten nur noch durchsichtiges Gel und ein rundes Stahlplättchen im Inneren zu sehen sind. Nach dem Abkühlen der Flüssigkeit ist das Wärme-Pad dann sofort einsatzbereit.
Biegt man das Plättchen durch, startet der Prozess und der Inhalt verfestigt sich innerhalb von Sekunden. Die Temperatur des Beutels steigt rapide um etwa 50 Grad und hält diese für 30 bis 40 Minuten. Zwar ist auch nach einer Stunde noch leichte Restwärme vorhanden, für richtig warme Finger ist das aber nicht mehr ausreichend. Hier lohnt es sich, für längere Touren mehrere der kompakten und günstigen Wärmekissen mitzunehmen.
Wieder zu Hause angekommen, reichen 10 Minuten im Wasserbad aus und die Wärme-Pads sind für den nächsten Einsatz bereit. Wer die Beutel pfleglich behandelt, kann sie erfahrungsgemäß für viele Jahre nutzen. Abgesehen von der einfachen Handhabung und der überschaubaren Kosten, überzeugt hier auch der Formfaktor. Kein anderer Handwärmer eignet sich besser als eine unauffällige Wärmequelle im Handschuh. Solche Wärmepads bekommt man bereits für wenige Euro.
Taschenofen mit Benzin oder Kohle
Am ältesten sind kleine aus Metall gefertigte Taschenöfen, welche mit einem schwelenden Holzkohlestäbchen oder einem kleinen Brennkopf und Feuerzeugbenzin betrieben werden.
Im Vergleich der beiden Varianten sehen wir die Kohlestab-Heizer minimal im Vorteil. Hierbei handelt es sich um eine kleine Metalldose, welche mit nicht brennbarem Glasfasermaterial ausgekleidet ist. Im Inneren wird ein glimmendes Holzkohlestäbchen platziert, welches die Dose aufheizt. An besonders kalten Tagen kann man das Stäbchen auf beiden Seiten anzünden, was zwar die Brenndauer halbiert, aber zu höheren Temperaturen führt. Wie herum die Dose gehalten wird, spielt keine Rolle. Die Brenndauer beträgt etwa zwei bis vier Stunden.
Anders ist das bei der Benzin-Variante. Diese ähnelt einem Benzinfeuerzeug. Statt einer offenen Flamme kommt hier aber ein vor sich hin glimmender Brennkopf zum Einsatz. Dieser Brennkopf ist zwar durch eine Abdeckung geschützt, trotzdem muss man diesen Taschenofen immer aufrecht halten. Verschiedene Heizstufen, wie beim Kohlestäbchen, gibt es hier nicht. Dafür ist die Brenndauer dieser Methode mit bis zu 20 Stunden sehr hoch.
Der Vorteil der Old-School-Variante ist die Unabhängigkeit vom Stromnetz, zumindest so lange man ausreichend Verbrauchsmaterial in Form von Benzin, Brennköpfen und Kohlestäbchen vorrätig hat. Von den laufenden Kosten abgesehen finden wir aber zwei weitere Punkte deutlich problematischer. Zum einen besteht ein Geruchsproblem. Zwar riecht beim Nachfüllen nur das Benzin, während der Verbrennung sind aber beide Methoden ungeeignet für empfindliche Nasen. Zum anderen ist da der Sicherheitsaspekt, schließlich hat man kaum Einfluss auf die Temperatur und einfach so ausmachen kann man diese Öfen nicht.
Beim Markenmodell von Zippo findet sich etwa folgender Hinweis:
Einmal gezündet, gibt es keine sichere Möglichkeit, den Heizvorgang zu stoppen. Falls erforderlich, lege den Handwärmer in den mitgelieferten Stoffschutzbeutel und lege ihn auf eine feuerfeste Unterlage, bis der Brennstoff verbraucht ist und der Handwärmer sich kühl anfühlt.
Als kleine Erinnerung: Wir sprechen von bis zu 20 Stunden Brenndauer! Taschenwärmer mit Benzin oder Kohlestab bekommt man für rund 5 Euro.
Fazit
Kalte Tage bedeuten nicht automatisch auch kalte Hände – ein wiederverwendbarer Taschenwärmer schafft bequem Abhilfe. Wer sich nicht gleich die Finger verbrennen will, muss auch nicht zu Kohlestab oder Benzinbrenner greifen. Wärmekissen und elektrische Handwärmer sind günstige, einfache und saubere Wärmequellen für warme Hände unterwegs. Sie sind wiederverwendbar und sowohl für Erwachsene als auch für Kinder geeignet.
Wer ohnehin schon eine Powerbank nutzt, sollte diese einfach gegen eine Variante mit integrierter Heizung tauschen. Doch selbst ohne diese Extrafunktion ist die Akku-Variante unsere Kaufempfehlung. Unser Fazit lautet: günstig, klein, praktisch und wirkungsvoll. Ordentliche magnetische Handwärmer mit Powerbank-Funktion gibt es im Doppelpack schon ab knapp 10 Euro, unser Testsieger kostet rund 20 Euro.
Die Gel-Wärmekissen sind noch schneller auf Temperatur, halten diese aber deutlich kürzer als alle anderen Varianten. Dafür überzeugt der günstige Preis. Wer längere Zeiträume überbrücken will, benötigt dann eben mehrere Kissen. Wer viele Kissen hat, kann diese dann aber auch mit Freunden und Familie teilen – praktisch und empfehlenswert.
Taschenöfen mit Kohlestab oder Benzinbrenner sind aus unserer Sicht primär etwas für Nostalgiker oder Survival-Fans. Zum einen sind da der unangenehme Geruch und das mäßig komfortable Handling und zum anderen sind Brenneinheit oder Kohlestäbchen, anders als Stromanschluss oder heißes Wasser, nicht an jeder Ecke erhältlich.
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ProtectEU: Brüssels digitale Aufrüstung gegen den Terrorismus
Die EU-Kommission hat am Donnerstag mit der Agenda ProtectEU ein Maßnahmenpaket vorgelegt, das die europäische Sicherheitsarchitektur grundlegend modernisieren soll. Im Zentrum steht die Erkenntnis, dass die Grenze zwischen physischer und digitaler Welt bei terroristischen Aktivitäten zunehmend verschwimmt. Die Zahl klassischer Großanschläge ist zwar zurückgegangen. Parallel sieht sich die EU laut der Kommission mit einer neuen Qualität der Bedrohung konfrontiert, bei der Kleinstgruppen und Einzeltäter sich in geschlossenen Foren radikalisieren, Künstliche Intelligenz (KI) zur Planung nutzen und sich über anonyme digitale Kanäle finanzieren.
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Ein Schwerpunkt der neuen Strategie liegt daher auf der Überwachung und Bekämpfung illegaler Inhalte im Netz. Dabei setzt die Kommission auf eine Verzahnung des Digital Services Act (DSA) mit der Verordnung über terroristische Online-Inhalte.
Ziel ist es, die Verbreitung von Propaganda und Rekrutierungsvideos durch automatisierte Verfahren drastisch zu erschweren. Dafür ist etwa eine verstärkte Kooperation mit Online-Dienstleistern im Rahmen des EU-Internetforums vorgesehen. Das bisherige Krisenprotokoll soll ferner in einen umfassenden Online-Reaktionsrahmen überführt werden, um bei akuten Bedrohungen schneller und koordinierter zwischen Behörden und Plattformen zu kommunizieren.
Algorithmen & Co: Die technologische Front
Besorgnis bereitet Sicherheitsbehörden seit Längerem die technische Aufrüstung auf der Täterseite. Die Agenda nennt hier den Missbrauch von 3D-Drucktechnologie zur Herstellung von Schusswaffen sowie den Einsatz von Drohnen. Um einen Vorsprung für staatliche Dienste zu wahren, soll die Sicherheitsforschung im Rahmen von Programmen wie Horizont Europa ausgebaut werden. Dabei legt die Kommission den Fokus auf Früherkennung und Abwehr solcher technologischen Bedrohungen.
Die Rolle von KI erachten die Autoren als zwiespältig: Sie dient ihnen zufolge einerseits als Werkzeug für terroristische Akteure, soll aber andererseits durch verstärkte Investitionen in die europäische Analysekapazität zur Mustererkennung und Bedrohungsanalyse eingesetzt werden.
Ein weiteres Feld ist die Radikalisierung von Minderjährigen über soziale Medien und Gaming-Plattformen. Die EU-Kommission reagiert darauf mit einem neuen Programm zur digitalen Resilienz und der Einrichtung von Zentren zum Wissensaustausch (Knowledge Hubs), um der gezielten Manipulation junger Menschen im Netz entgegenzuwirken. Dabei geht es etwa um das Löschen von Inhalten, aber auch um die Stärkung der kritischen Medienkompetenz und die Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts in digitalen Räumen. Dafür will die Kommission Millionenbeträge bereitstellen.
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Gläserne Finanzströme und Crypto Wars
Um die logistische Basis des Terrors zu treffen, rücken die Finanzströme stärker in den Fokus der Ermittler. Diese werden laut der Agenda vermehrt über Kryptowährungen und moderne Online-Zahlungssysteme abgewickelt. Ein geplantes, europäisches System zum Abruf von Finanzdaten soll künftig sicherstellen, dass Geldflüsse schneller nachverfolgt und die Finanzierung extremistischer Zellen im Keim erstickt werden können. Parallel dazu sollen die Mandate von Europol und Eurojust gestärkt werden, um die Mitgliedstaaten bei der Analyse von Massendaten und der grenzüberschreitenden digitalen Spurensicherung effektiver zu unterstützen.
Auch an den Grenzen setzt die EU verstärkt auf digitale Lösungen und die Ausweitung der Datenerfassung. So erwägt die Kommission, das System zum Austausch von Fluggastdaten auf private Flüge sowie auf den See- und Landverkehr auszuweiten. Gleichzeitig soll der Informationsaustausch über Treffer im Schengener Informationssystem automatisiert und intensiviert werden. Durch die Umsetzung eines Fahrplans für den heftig umstrittenen „rechtmäßigen Zugriff auf Daten“ im Klartext will die Kommission sicherstellen, dass Strafverfolger trotz Verschlüsselung und komplexer Netzstrukturen notwendige Informationen zeitnah erhalten.
Globale Kooperation in einer vernetzten Welt
Da digitale Bedrohungen nicht an den Außengrenzen der EU haltmachen, sieht die Agenda eine Ausweitung der internationalen Zusammenarbeit mit strategischen Partnern vor. Diese umfasst den verbesserten Datenaustausch von Europol mit Drittstaaten sowie die engere Anbindung von Partnerregionen wie dem Westbalkan und dem Mittelmeerraum an europäische Frühwarnsysteme. Nur durch eine global vernetzte Sicherheitsstruktur, die technologisch auf Augenhöhe mit den Akteuren agiert, lässt sich laut der Kommission die Resilienz gegenüber den sich ständig wandelnden Methoden des modernen Extremismus nachhaltig steigern.
ProtectEU markiert so den Versuch, die europäische Sicherheitspolitik durch den Einsatz moderner Technologien weiter aufzurüsten. Besonders herausfordernd wird es sein, diesen Ansatz mit den europäischen Grundrechten und dem Datenschutz in Einklang zu bringen.
(wpl)
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„Keine plausible Klage“: xAI-Klage gegen OpenAI ist vorerst abgewiesen
Ein US-Bundesgericht hat die Klage von Elon Musks KI-Unternehmen xAI gegen den Konkurrenten OpenAI, in der es um den Diebstahl von Geschäftsgeheimnissen geht, vorerst abgewiesen. xAI habe keine Tatsachen vorbringen können, die den Vorwurf stützen, dass OpenAI die ehemaligen xAI-Mitarbeiter zum Diebstahl von Firmengeheimnissen angestiftet habe, heißt es in dem Gerichtsbeschluss. Das Gericht gibt damit OpenAIs Antrag auf Einstellung des Verfahrens vorübergehend statt, lässt xAI aber noch eine Chance bis zum 17. März, die Klageschrift nachzubessern (US District Court Northern California 3:25-CV-08133).
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Vermeintlicher Diebstahl
xAI hatte im September des vergangenen Jahres wegen des vermeintlichen Diebstahls von Geschäftsgeheimnissen Klage gegen OpenAI eingereicht. Demnach sollen ehemalige Angestelle von xAI, die jetzt bei OpenAI arbeiten, Geschäftsgeheimnisse mitgenommen haben. OpenAI weist die Vorwürfe zurück und bezeichnet die Klage als Belästigungskampagne seitens xAI.
Die Vorwürfe in der Anklageschrift richteten sich nicht das Unternehmen OpenAI, sondern individuelle Abgestellte, führt die Richterin aus. xAI behaupte nicht, dass OpenAI ihnen den Diebstahl der Betriebsgeheimnisse aufgetragen hätte. „xAI kann zwar Ansprüche wegen Veruntreuung gegen einige seiner ehemaligen Mitarbeitenden geltend machen, erhebt jedoch keine plausible Klage wegen Veruntreuung gegen OpenAI, das in diesem Fall der einzige Angeklagte ist“, schreibt die Richterin weiter. Die Klage weist sie daher ab.
Neben dem Unternehmen hinter ChatGPT hat xAI auch eine separate Anklage gegen Xuechen Li, einen ehemaligen Mitarbeiter der Firma erhoben, berichtet Reuters. Er habe zugegeben, den gesamten Programmcode von xAI gestohlen zu haben, heiße es in der Anklageschrift. xAI fordere daher eine einstweilige Verfügung gegen Lis Beschäftigung bei OpenAI.
Nicht die erste rechtliche Auseinandersetzung
Anfang 2026 hat Musk OpenAI und dessen Partner Microsoft auf bis zu 134 Milliarden US-Dollar Schadensersatz verklagt, davon allein 109,4 Milliarden von OpenAI. Die Unternehmen hätten durch seine frühere Beteiligung an der ChatGPT-Entwicklung sowie durch von Musk beigesteuertes Risikokapital unrechtmäßige Gewinne erzielt. Die Unternehmen haben die Klage angefochten. Die ersten Anhörungen werden nach Informationen von Reuters im April erwartet.
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Im Vergangenen Jahr hatte xAI unter Berufung auf das Kartellrecht zudem Klage gegen Apple und OpenAI erhoben. Die Unternehmen sollen sich zur Wettbewerbsbehinderung gegen Grok verbündet haben.
(mho)
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