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Top 10: Das beste Foldable-Handy im Test – Tablets für die Hosentasche


Google Pixel 10 Pro Fold im Test: Das erste Foldable-Smartphone mit IP68

Exzellente Kamera, mehr Leistung und Akkulaufzeit sowie kompletter Staubschutz: Das Google Pixel 10 Pro Fold bietet ein starkes Gesamtpaket als Foldable-Smartphone.

VORTEILE

  • IP68
  • Top-Kameras am Tag
  • 7 Jahre Software-Updates
  • praktische KI-Funktionen & Splitscreen
  • hochwertige Verarbeitung

NACHTEILE

  • CPU hinkt hinter Konkurrenz her
  • spürbarer Innenknick
  • Kameras schwächeln bei Dunkelheit
  • teuer

Exzellente Kamera, mehr Leistung und Akkulaufzeit sowie kompletter Staubschutz: Das Google Pixel 10 Pro Fold bietet ein starkes Gesamtpaket als Foldable-Smartphone.

Mit dem Pixel 10 Pro Fold bringt Google ein Foldable, das als erstes seiner Art nach IP68 nicht nur wasser-, sondern auch vollständig staubdicht ist. Die Konkurrenz kommt bislang nur auf IP59 bei Honor oder IP48 bei Samsung. Schon der Vorgänger hat uns mit seinem rutschfesten Formfaktor und der exzellenten Kamera überzeugt, lediglich der Google-SoC lag in puncto Leistung etwas hinter der Konkurrenz zurück.

Design

Optisch hat sich gegenüber dem Pixel 9 Pro Fold kaum etwas getan. Zusammengeklappt ist es mit 11 mm am Gehäuse (15 mm inklusive Kameraelement) etwas dicker als ein gewöhnliches Smartphone – und auch als die schlanke Foldable-Konkurrenz von Samsung und Honor.

Die Abmessungen betragen 155,2 × 76,3 × 10,8 mm im geschlossenen, 155,2 × 150,4 × 5,2 mm im aufgeklappten Zustand. Damit wirkt das Foldable angenehm schlank, ohne ganz an die dünnsten Konkurrenten heranzureichen. Mit 258 g ist es zudem deutlich schwerer als ein typisches Flaggschiff-Smartphone, trägt in der Hosentasche aber dennoch nicht übermäßig auf.

Das Gehäuse besteht aus Metall, die Rückseite aus mattiertem Glas. Die polierte Scharnierseite setzt einen optischen Akzent und bleibt selbst mit der Hülle sichtbar, zeigte im Test aber keine Kratzer.

Google hat das Scharnier überarbeitet und besser gegen Staub und Wasser abgedichtet, weshalb das Pixel 10 Pro Fold nun nach IP68 zertifiziert ist. Das soll die Lebensdauer von Scharnier und Display erhöhen. Im Test arbeitete der Mechanismus unauffällig: kein Knirschen, keine Fremdkörper, ein satter Klappvorgang, der das Display stabil in Position hält. Zwischen den Displayhälften bleibt nahe des Scharniers jedoch ein kleiner Spalt, durch den Schmutz trotz Staubschutz eindringen kann – etwa am Strand ist also weiterhin Vorsicht geboten.

Der robuste Klappmechanismus hat auch Nachteile: Die beiden Hälften ziehen früh und deutlich in ihre Endposition. Nutzt man das Foldable etwa im Zug wie einen Laptop und möchte die obere Hälfte weit nach hinten klappen, öffnet sich das Gerät ab knapp 120 Grad komplett. Zudem ist beim Zusammenklappen etwas Kraft nötig.

Display

Zusammengeklappt bietet das Pixel 10 Pro Fold ein 6,4-Zoll-Display, aufgeklappt sind es üppige 8 Zoll. Die Ecken sind stark abgerundet, zudem wirken die Ränder etwas dicker als etwa bei Honor.

Das Außen-Display misst 6,4 Zoll, löst mit 2364 × 1080 Pixeln bei 406 ppi auf und bietet bis zu 120 Hz Bildwiederholrate. Mangels LTPO-Technologie kann es jedoch nur auf 60 Hz herunterregeln. Der deutlich schmalere Rand zum Scharnier hin sorgt für einen stimmigeren Look und erleichtert die Bedienung im zugeklappten Zustand.

Die Helligkeit liegt laut den Kolleginnen und Kollegen der c’t punktuell bei rund 2300 cd/m² – hell genug, um im Freien gut ablesbar zu sein, wenn auch nicht ganz auf dem Niveau des Pixel 10 Pro. Der Fingerabdrucksensor sitzt im Power-Button und arbeitet unauffällig, unterstützt von einer flotten Gesichtserkennung bei guter Beleuchtung.

Das innere Display misst 8 Zoll und kommt im nahezu quadratischen 1:1-Format. Es löst mit 2152 × 2076 Pixeln bei 370 ppi etwas geringer auf als das Außen-Display, bietet im Alltag aber dennoch ein gestochen scharfes Bild. Typisch für Foldables ist die sicht- und spürbare Falte in der Mitte, inklusive kleiner Erhebung, die beim Wischen leicht stört. Die weiche Schutzschicht neigt zu feinen Einkerbungen, etwa durch Fingernägel – ein bekanntes Foldable-Problem, das man vor dem Kauf einkalkulieren sollte.

Mit bis zu 2600 cd/m² punktuell und rund 1790 cd/m² vollflächig ist das Innen-Display strahlend hell und bleibt auch in der Sonne gut ablesbar. Es erreicht bis zu 120 Hz Bildwiederholrate und kann dank LTPO zur Stromersparnis dynamisch bis auf 1 Hz herunterregeln.

Kamera

Das Pixel 10 Pro Fold übernimmt die Kameraausstattung des Vorgängers: eine 48-Megapixel-Hauptkamera, ein 10,5-Megapixel-Ultraweitwinkel und eine 10,8-Megapixel-Telekamera mit 5-fach optischem Zoom. Beim Ultraweitwinkel ist es damit sogar leicht schwächer aufgestellt als das kleinere Pixel 10.

Die Hauptkamera liefert den typischen Pixel-Look mit hoher Schärfe und vielen Details – auf Augenhöhe mit anderen High-End-Smartphones. Deutlich schwächer ist die Ultraweitwinkelkamera, die weniger Details einfängt.

Die Telekamera liefert bis zur 5-fach-Vergrößerung exzellente Aufnahmen und bleibt auch mit digitaler Unterstützung bei 10-fachem Zoom nahezu verlustfrei bei der Qualität. Bei 20-facher Vergrößerung ist bereits Schluss – den 100-fachen KI-Zoom gibt es nur beim Google Pixel 10 Pro. Bei wenig Licht bauen die Kamera sichtbar ab. Bildrauschen nimmt deutlich zu, Motive wirken teils stark geglättet – besonders bei Ultraweitwinkel und Tele ist das klar zu erkennen.

Die Selfie-Kameras sind mehr als ordentlich, setzen aber keine Maßstäbe. Wer möchte, kann für Selfies im aufgeklappten Zustand die Hauptkamera nutzen und sich dabei auf dem Außen-Display anzeigen lassen. Videos gelingen in ansprechender Qualität mit bis zu 4K bei 60 FPS.

Letztlich bietet das Google Pixel 10 Pro Fold eine der besten Kameras unter den Foldables, kommt aber klar nicht an das Pixel 10 Pro heran – vor allem nicht beim Zoom und bei schlechtem Licht.

Ausstattung

Im Pixel 10 Pro Fold steckt Googles eigener Tensor G5 aus TSMC-3-nm-Fertigung. Er ist deutlich effizienter und 30 bis 50 Prozent schneller als der Vorgänger, bleibt aber in CPU- und Grafikbenchmarks hinter den Top-Chips von Apple und Qualcomm und landet nur im oberen Mittelfeld. Features wie modernes Vulkan und Raytracing fehlen teils.

Die Kollegen der c’t erzielten bei 3DMark Wild Life Extreme einen Wert von rund 3400 Punkten. Das ist an sich solide, liegt aber deutlich unter der Konkurrenz, die weit über 6000 Punkte in dem Test schafft.

Im Alltag merkt man davon eher wenig: Mit 16 GB RAM laufen Apps flott, Multitasking auf dem großen Display funktioniert problemlos, nur sehr anspruchsvolle Spiele bremsen gelegentlich. Positiv: Das Gerät bleibt vergleichsweise kühl und drosselt unter Dauerlast weniger stark als viele Konkurrenzmodelle.

Bei den Schnittstellen ist alles auf Top-Niveau: USB-C 3.2, Wi-Fi 7, 5G, Bluetooth 6.0, NFC und UWB sind an Bord. Die Ortung gelingt präzise per Multiband-GNSS. Die Lautsprecher klingen klar und differenziert, der Fingerabdrucksensor in der Power-Taste reagiert flott.

Software

Das Pixel 10 Pro Fold kommt mit Android 16 und soll sieben Jahre Sicherheitsupdates erhalten. Die Oberfläche ist pures Google-Android mit starkem KI-Fokus und einigen Pixel-Exklusivfunktionen: Live-Übersetzung von Anrufen (per lokalem Sprachmodell), generative Bildbearbeitung in Pixel Studio, KI-gestützte Spam-Abwehr sowie die Möglichkeit, Inhalte per Einkreisen zu suchen. Screenshots werden automatisch analysiert, sodass sich abfotografierte Texte direkt über die Fotos-App finden lassen.

Google nutzt das Klappdesign des Pixel 10 Pro Fold vorwiegend in der Kamera-App gut aus: Selfies mit der Hauptkamera und zusätzliche Vorschaubilder gelingen komfortabel, kleine Tricks wie Kinder-Animationen auf dem Außen-Display sind nette Dreingaben. Zwei Apps lassen sich nebeneinander anzeigen und per Schnellstartleiste bequem öffnen, mehr als zwei Apps sind jedoch nicht möglich und eine stufenlose Aufteilung fehlt. Drag-and-drop etwa von Links zwischen Fenstern funktioniert nicht.

Nur wenige Anwendungen bieten sinnvolle Spezialansichten für den 1:1-Bildschirm, viele wirken eher aufgeblasen – selbst Googles eigene Apps wie Gmail mit ihrem wenig hilfreichen zweispaltigen Layout. Auch Videos profitieren wenig vom großen Display, da breite schwarze Balken einen großen Teil des Bildschirms einnehmen.

Akku

Das Pixel 10 Pro Fold läuft dank größerem 5000-mAh-Akku und effizienterem Chip länger als der Vorgänger, bleibt aber hinter Top-Geräten wie Galaxy Z Fold 7 und iPhone 17 Pro zurück. Im Videotest der Kollegen von der c’t auf dem Innen-Display hält es rund 10 Stunden, beim Youtube-Streaming immerhin 19 Stunden, im Spiele-Dauertest etwa 19,5 Stunden.

Nutzt man vorwiegend das Außen-Display, steigen die Laufzeiten um etwa 10 Prozent. Im Alltag reicht das für einen intensiven Tag, zwei Tage gelingen nur bei sparsamer Nutzung. Per Kabel lädt der Akku in 30 Minuten auf 50 Prozent und in rund 1,5 Stunden komplett auf. Kabellos dauert es länger, bietet dank Qi2 aber eine magnetische Ausrichtung am Ladepuck.

Preis

Die UVP beginnt bei stolzen 1899 Euro für das Modell mit 256 GB. Mit 512 GB sind es 2029 Euro, mit 1 TB sogar 2289 Euro. Mittlerweile bekommt man die Variante mit kleinem Speicher schon ab 1399 Euro. Mit 512 GB sind es rund 1826 Euro. Als Farben gibt es Moonstone (Dunkelgrau) und Jade (Hellgrün). Das Google Pixelsnap Case gibt es ab 50 Euro.

Fazit

Das Google Pixel 10 Pro Fold macht im Vergleich zum Vorgänger keine großen Sprünge, sondern wirkt eher wie eine behutsame Modellpflege. Positiv sind der siebenjährige Software-Support, pures Android mit frühen Updates und vielen KI-Funktionen. Die Verarbeitung ist sehr solide, zudem ist es das erste Foldable mit IP68-Zertifizierung und damit staubdicht – für den Strand empfehlen wir es trotzdem nicht.

Die Kamera überzeugt bei Tageslicht mit guter Qualität und starkem Zoom, bleibt aber hinter dem Pixel 10 Pro zurück: Hybridzoom gibt es nur bis Faktor 20, bei wenig Licht bricht die Bildqualität sichtbar ein. Performance und Akkulaufzeit sind gut, aber nicht herausragend – im Vergleich zu Samsung und Honor gerät das Pixel hier ins Hintertreffen, zumal der Preis hoch angesetzt ist.

Wer aber unbedingt ein Foldable möchte und Fan von purem Android sowie den neuesten Google-Features ist, trifft mit dem Pixel 10 Pro Fold eine gute Wahl. Mehr Details und Testergebnisse sowie weitere Bilder gibt es bei den Kollegen der c’t im Plus-Artikel: Google Pixel 10 Fold im Test – staubfestes Klapp-Smartphone.



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Weniger zahlen bei miesem Handynetz: Staat legt Regeln fest


Bei besonders schlechtem Handynetz können Deutschlands Verbraucherinnen und Verbraucher künftig Tests durchführen, um vorzeitig aus dem Vertrag herauszukommen oder um weniger zu zahlen. Auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur gab die Bundesnetzagentur bekannt, dass sie am Mittwoch eine entsprechende Verfügung publiziert.

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Es geht um das sogenannte Minderungsrecht, das eigentlich schon seit Dezember 2021 gilt. Bislang fehlten aber die dazugehörige Verordnung, um sich auf dieses Recht berufen zu können, und rechtsverbindliche Tests. Das ändert sich nun. Von Montag an können Verbraucher Messungen über eine App durchführen, um die Defizite nachzuweisen.

Bei Mobilfunk-Verträgen steht in den dazugehörigen Produktinformationsblättern, wie hoch der geschätzte Maximalwert der Datenübertragung ist. Liegen „erhebliche, kontinuierliche und regelmäßig wiederkehrende Abweichungen bei der Geschwindigkeit“ zwischen der tatsächlichen und der vom Anbieter angegebenen Leistung vor, so greift der Rechtsanspruch. Jetzt legt die Bundesnetzagentur den Messkatalog fest.

Das sei längst überfällig, monieren Verbraucherschützer. Denn den Entwurf für die Verfügung hatte die Behörde schon im Jahr 2024 gemacht. Dem damaligen Papier zufolge soll die Schwelle auf dem Land bei 10 Prozent liegen: Wer also in einem Dorf wohnt und dort immer wieder weniger als 10 Prozent der vertraglich versprochenen Maximalleistung bekommt, hat Anspruch auf Minderung.

Wie hoch die Preisminderung genau ist, muss jeder mit seinem Provider klären und notfalls vor Gericht ziehen. In Gebieten mit mittlerer Bevölkerungsdichte liegt die Schwelle laut Vorschlag der Netzagentur von 2024 bei 15 Prozent und in Gebieten mit hoher Bevölkerungsdichte bei 25 Prozent. Insgesamt 30 Messungen an fünf verschiedenen Tagen sind nötig, durchgeführt in der Breitbandmessung-App der Bundesnetzagentur. Laut Verfügungsentwurf von 2024 muss diese Schwelle an drei Tagen mindestens einmal erreicht werden – tut sie das nicht, greift der Rechtsanspruch. Wie hoch die finalen Vorgaben sind, klärt sich nun mit der Publikation des Regelwerks.

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Verbraucherschützer sehen das Minderungsrecht grundsätzlich positiv, die 2024 vorgeschlagenen Anforderungen halten sie aber für zu lasch. „Im schlimmsten Fall müssen Mobilfunkanbieter lediglich zehn Prozent der vertraglich vereinbarten Maximalgeschwindigkeit liefern, ohne dass dies Konsequenzen hat“, sagt Felix Flosbach von der Verbraucherzentrale NRW. „Das ist aus Sicht der Verbraucherzentrale NRW kein ausgeglichenes vertragliches Verhältnis mehr zwischen Anbietern und Kunden.“

Im Festnetz gibt es ebenfalls ein Minderungsrecht, die hierfür nötigen Messungen können seit 2022 durchgeführt werden. Die Erfahrungen zeigten, dass die Anbieter meistens am längeren Hebel sitzen, sagt Verbraucherschützer Flosbach. „Minderungsansprüche werden kleingerechnet und es gibt für die Betroffenen keine wirklichen Alternativen.“

Das sei im Mobilfunkbereich anders. „Nach einer aufwendigen Messung können Betroffene nun endlich mindern oder nach Ablauf einer Nachbesserungsfrist kündigen“, sagt Flosbach. „Gerade im Mobilfunkbereich gibt es Netzalternativen, die je nach Standort eine bessere Leistung versprechen.“

Flosbach wertet besonders das Sonderkündigungsrecht als hilfreich für Verbraucher. „Wenn ich einen Handyvertrag unterschreibe und dann feststelle, dass der Provider bei mir daheim auf dem Land nur sehr schlechtes Netz bietet, dann kann ich dank Minderungsrecht schnell wechseln zu einem anderen Handynetz-Anbieter.“

Vertreter der Telekommunikationsbranche bekommen bei dem Thema schlechte Laune. Der politisch beschlossene Minderungsanspruch im Mobilfunk sei „kaum praxistauglich“, moniert der Geschäftsführer des Branchenverbandes VATM, Frederic Ufer. Das Messverfahren sei kompliziert und eher abschreckend.

Es könne die vielen unterschiedlichen Mess-Situationen nie vollständig korrekt dokumentieren, zumal die Ergebnisse durch äußere Umstände verfälscht werden können, moniert Ufer. Die Branche habe erhebliche Zweifel an der Belastbarkeit der Ergebnisse. „Unter dem Strich kann ein gesetzlich verankerter Minderungsanspruch kein praxistaugliches Instrument für mehr Verbraucherschutz sein, sondern er bleibt lediglich ein weiteres bürokratisches Ungetüm.“

Eine Sprecherin der Deutschen Telekom berichtet, ihre Firma erhalte derzeit nur relativ wenige Messprotokolle zu dem bereits geltenden Festnetz-Minderungsanspruch. Jeder Fall werde sorgfältig geprüft.

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(afl)



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Warnung vor Attacken auf 17 Jahre alte Excel-Lücke


Die US-amerikanische Cybersicherheitsbehörde CISA warnt erneut vor derzeit beobachteten Angriffen auf Schwachstellen. Nun haben Angreifer eine offenbar seit 17 Jahren bekannte Sicherheitslücke in Excel sowie eine junge Schwachstelle in Microsofts SharePoint im Visier.

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In der Warnung nennt die CISA lediglich die angegriffenen Schwachstellen. Dass jetzt eine Sicherheitslücke in Microsoft Excel 2000 SP3, 2002 SP3, 2003 SP3 und 2007 SP1 sowie Excel-Viewern, im Kompatibilitätspack für Word-, Excel- und PowerPoint-2007-Dateiformate und in Office 2004 und 2008 für Mac angegriffen wird, überrascht. Microsoft hat sie 2009 mit Updates geschlossen. Sie erlaubt Angreifern, mit manipulierten Excel-Dokumenten Schadcode einzuschleusen – was bereits im Februar 2009 durch den Trojaner Trojan.Mdropper.AC geschah (CVE-2009-0238, CVSS2 9.3, Risiko „hoch“).

Die zweite im Internet angegriffene Sicherheitslücke betrifft Microsofts SharePoint-Server. Unzureichende Eingabeprüfungen ermöglichen unbefugten Angreifern, Spoofing-Angriffe über das Netzwerk auszuführen. Diese Schwachstelle bessert ein Softwareflicken zum April-Patchday von Microsoft aus der Nacht zum Mittwoch aus (CVE-2026-32201, CVSS 6.5, Risiko „mittel“).

Wie es möglich ist, derart alte Sicherheitslücken überhaupt anzugreifen, scheint unverständlich. Schließlich bedeutet das, dass da 17 Jahre alte Systeme laufen, die keine Sicherheitsupdates erhalten. Das scheint jedoch häufiger der Fall zu sein. Am Dienstag dieser Woche warnte die CISA bereits vor Angriffen auf Microsofts Visual Basic für Applications (VBA). Die wurde 2012 bekannt und bereits damals von Angreifern ausgenutzt und steht jetzt ebenfalls erneut auf der Liste von Cyberkriminellen.

IT-Verantwortliche sollten daher dringend sicherstellen, dass die eingesetzte Software auf aktuellem Stand ist.


(dmk)



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US-Routerverbot: Ausnahmegenehmigung für Netgear – ohne Pläne für US-Produktion


Die US-Kommunikationsaufsicht FCC hat Netgear eine Ausnahmegenehmigung vom Routerverbot erteilt, obwohl der US-Hersteller in Asien fertigen lässt und auch keine Pläne vorgelegt hat, daran etwas zu ändern. Laut der Federal Communications Commission hat das Pentagon für eine Reihe der Produkte von Netgear eine bedingte Zulassung erteilt, weshalb die Freigabe erteilt worden sei. Die gilt demnach bis zum 1. Oktober 2027. Sollten keine weiteren Ausnahmen vom eigentlich vollständigen Verkaufsverbot erteilt werden, hätte Netgear damit de facto ein Monopol auf den Verkauf von Routern und Modems in den Vereinigten Staaten.

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Für die Kehrtwende der FCC musste Netgear augenscheinlich keine der ursprünglich geforderten Zugeständnisse machen, die Hintergründe sind aktuell noch unklar. Ende März hatte die FCC völlig unerwartet erklärt, ab sofort keine neuen Router für den Verbrauchermarkt zuzulassen, sofern die nicht in den USA hergestellt sind. Solche Router gibt es aber nicht, weshalb es sich de facto um ein umfassendes Routerverbot gehandelt hat. Bereits genehmigte Routermodelle durften zwar weiterhin verkauft und vorhandene Exemplare weiter genutzt werden. Sie sollen aber nur noch bis zum 1. März 2027 Sicherheitsupdates bekommen. Als Begründung hatte die FCC behauptet, ausländische Verbraucherrouter stellten ein „inakzeptables Risiko für die nationale Sicherheit“ dar.

Zwar hatte die FCC eine Hintertür offengelassen, mögliche Ausnahmegenehmigungen wurden aber an so hohe Auflagen geknüpft, dass sich das nur wenige Hersteller antun dürften. So sollte für jedes Modell ein eigener Antrag erforderlich sein, in dem eine umfangreiche Dokumentierung verlangt wurde. Weder von Netgear noch von der FCC gibt es nun einen Hinweis darauf, dass der US-Hersteller diese Vorgabe erfüllt hat. Gefordert wurde zudem ein „detaillierter, zeitlich verpflichtender Plan zur Etablierung oder Erweiterung der Produktion in den USA“. Öffentlich gibt es einen solchen von Netgear aber nicht, und auch in der obligatorischen Mitteilung an die US-Börsenaufsicht ist davon keine Rede.


(mho)



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