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„Höhepunkt des Wahnsinns“: Analyse zerpflückt Pläne für Rechenzentren im All


Der Ansturm auf die Entwicklung von Rechenzentren in der Erdumlaufbahn hat einen „Höhepunkt des Wahnsinns“ erreicht und bringt die Gefahr mit sich, dass die teilhabenden Akteure den dringend nötigen Ausbau der Infrastruktur auf der Erde vernachlässigen. Das ist das Fazit einer Analyse von Gartner zu Plänen für „orbitale Rechenzentren“, mit denen sich zuletzt nicht nur Elon Musk hervorgetan hat. Solche Strukturen „sind wirtschaftlich nicht rentabel, können mit terrestrischen Rechenzentren nicht mithalten und bleiben hinter flüssigkeitsgekühlten sowie mit Atomenergie betriebenen Anlagen, die ans Netz angeschlossen sind, zurück“, heißt es darin in eindeutigen Worten. Wer daran arbeite, vergeude nicht nur Geld, sondern Zeit.

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Die Vorstellung, dass man Daten von der Erde ins All sendet, damit sie dort verarbeitet und wieder zur Erde zurückgesendet werden, sei „nicht realisierbar“, weil die Übertragungsraten einen Flaschenhals darstellten, heißt es in der Analyse, die heise online vorliegt. Als weiteres Hindernis werden die hohen Kosten für den Start von Nutzlast ins All aufgeführt. Schließlich fühlt sich Autor Bill Ray bemüßigt, daran zu erinnern, dass im All Vakuum herrsche. Dort gebe es keine Luft, über die Wärme abgeleitet werden kann. Stattdessen sei man auf ineffiziente und langsame Alternativen angewiesen, etwa mithilfe von Ammoniak. Für die Wartung einer derart komplexen Infrastruktur müssten statt Astronauten künftig Ingenieure ins All geschickt werden: „Eine Fähigkeit, die gegenwärtig nicht existiert.“

Während orbitale Rechenzentren aus diesen Gründen unrealistisch seien, bestehe die Gefahr, dass bei der Arbeit daran bessere Alternativen und essenzielle Investitionen vernachlässigt werden, heißt es weiter. Dabei verweist der Autor etwa auf Rechenzentren, die im Wasser versenkt werden. Solche hat beispielsweise Microsoft entwickelt. Auch an abgelegenen Orten wie der Arktis, Island oder in den Wüsten Saudi-Arabiens könnten Rechenzentren ohne allzu hinderliche Genehmigungsprozesse errichtet werden. Sollte jetzt aber die „Blase“ um Rechenzentren im All zu lange anhalten, bestünde die reale Gefahr, dass die terrestrische Infrastruktur nicht umfassend genug ausgebaut wird.

Dass sich aus den Plänen für orbitale Rechenzentren ein neues Wettrennen ins All entwickeln könnte, deutet sich seit einer Weile an. Projekte gibt es unter anderem bei Google und Amazon, am lautesten ist aber einmal mehr Elon Musk. Der behauptet, dass der Erdorbit schon in wenigen Jahren der günstigste Ort für KI-Rechenzentren sein werde. Das sieht man bei Gartner anders. Trotzdem will der Analyst nicht ausschließen, dass er Unrecht hat. Wer Sorge habe, etwas zu verpassen, solle die Kosten für den Transport von Nutzlast ins All im Auge behalten. Aber nur ein signifikanter Preisverfall könnte darauf hindeuten, dass er nicht ganz richtig lag. Die restlichen Probleme blieben würden dann aber. Möglich sei auch, dass die Politik derartige Projekte vorantreibe, „unabhängig von der Rentabilität“.

Selbst wenn orbitale Rechenzentren für die Verarbeitung von terrestrischen Daten nicht effizient genutzt werden könnten, solle man im Blick behalten, ob die Arbeiten daran Innovationen zutage förderten, schreibt der Gartner-Analyst noch. Dabei bezieht er sich auf Technik für die Kommunikation zwischen Satelliten. Auch die Arbeit an Kühlsystemen könnte Erfindungen mit sich bringen. Schließlich erwartet er noch, dass im Zuge der Arbeit innovative Verfahren entwickelt werden, um Rechenaufgaben auf mehrere Satelliten verteilen zu können. Im All selbst dürften auf absehbare Zeit trotzdem nur Rechenaufgaben an Daten erledigt werden, die auch dort gesammelt werden – etwa von Erdbeobachtungssatelliten.

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(mho)



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Weniger zahlen bei miesem Handynetz: Staat legt Regeln fest


Bei besonders schlechtem Handynetz können Deutschlands Verbraucherinnen und Verbraucher künftig Tests durchführen, um vorzeitig aus dem Vertrag herauszukommen oder um weniger zu zahlen. Auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur gab die Bundesnetzagentur bekannt, dass sie am Mittwoch eine entsprechende Verfügung publiziert.

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Es geht um das sogenannte Minderungsrecht, das eigentlich schon seit Dezember 2021 gilt. Bislang fehlten aber die dazugehörige Verordnung, um sich auf dieses Recht berufen zu können, und rechtsverbindliche Tests. Das ändert sich nun. Von Montag an können Verbraucher Messungen über eine App durchführen, um die Defizite nachzuweisen.

Bei Mobilfunk-Verträgen steht in den dazugehörigen Produktinformationsblättern, wie hoch der geschätzte Maximalwert der Datenübertragung ist. Liegen „erhebliche, kontinuierliche und regelmäßig wiederkehrende Abweichungen bei der Geschwindigkeit“ zwischen der tatsächlichen und der vom Anbieter angegebenen Leistung vor, so greift der Rechtsanspruch. Jetzt legt die Bundesnetzagentur den Messkatalog fest.

Das sei längst überfällig, monieren Verbraucherschützer. Denn den Entwurf für die Verfügung hatte die Behörde schon im Jahr 2024 gemacht. Dem damaligen Papier zufolge soll die Schwelle auf dem Land bei 10 Prozent liegen: Wer also in einem Dorf wohnt und dort immer wieder weniger als 10 Prozent der vertraglich versprochenen Maximalleistung bekommt, hat Anspruch auf Minderung.

Wie hoch die Preisminderung genau ist, muss jeder mit seinem Provider klären und notfalls vor Gericht ziehen. In Gebieten mit mittlerer Bevölkerungsdichte liegt die Schwelle laut Vorschlag der Netzagentur von 2024 bei 15 Prozent und in Gebieten mit hoher Bevölkerungsdichte bei 25 Prozent. Insgesamt 30 Messungen an fünf verschiedenen Tagen sind nötig, durchgeführt in der Breitbandmessung-App der Bundesnetzagentur. Laut Verfügungsentwurf von 2024 muss diese Schwelle an drei Tagen mindestens einmal erreicht werden – tut sie das nicht, greift der Rechtsanspruch. Wie hoch die finalen Vorgaben sind, klärt sich nun mit der Publikation des Regelwerks.

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Verbraucherschützer sehen das Minderungsrecht grundsätzlich positiv, die 2024 vorgeschlagenen Anforderungen halten sie aber für zu lasch. „Im schlimmsten Fall müssen Mobilfunkanbieter lediglich zehn Prozent der vertraglich vereinbarten Maximalgeschwindigkeit liefern, ohne dass dies Konsequenzen hat“, sagt Felix Flosbach von der Verbraucherzentrale NRW. „Das ist aus Sicht der Verbraucherzentrale NRW kein ausgeglichenes vertragliches Verhältnis mehr zwischen Anbietern und Kunden.“

Im Festnetz gibt es ebenfalls ein Minderungsrecht, die hierfür nötigen Messungen können seit 2022 durchgeführt werden. Die Erfahrungen zeigten, dass die Anbieter meistens am längeren Hebel sitzen, sagt Verbraucherschützer Flosbach. „Minderungsansprüche werden kleingerechnet und es gibt für die Betroffenen keine wirklichen Alternativen.“

Das sei im Mobilfunkbereich anders. „Nach einer aufwendigen Messung können Betroffene nun endlich mindern oder nach Ablauf einer Nachbesserungsfrist kündigen“, sagt Flosbach. „Gerade im Mobilfunkbereich gibt es Netzalternativen, die je nach Standort eine bessere Leistung versprechen.“

Flosbach wertet besonders das Sonderkündigungsrecht als hilfreich für Verbraucher. „Wenn ich einen Handyvertrag unterschreibe und dann feststelle, dass der Provider bei mir daheim auf dem Land nur sehr schlechtes Netz bietet, dann kann ich dank Minderungsrecht schnell wechseln zu einem anderen Handynetz-Anbieter.“

Vertreter der Telekommunikationsbranche bekommen bei dem Thema schlechte Laune. Der politisch beschlossene Minderungsanspruch im Mobilfunk sei „kaum praxistauglich“, moniert der Geschäftsführer des Branchenverbandes VATM, Frederic Ufer. Das Messverfahren sei kompliziert und eher abschreckend.

Es könne die vielen unterschiedlichen Mess-Situationen nie vollständig korrekt dokumentieren, zumal die Ergebnisse durch äußere Umstände verfälscht werden können, moniert Ufer. Die Branche habe erhebliche Zweifel an der Belastbarkeit der Ergebnisse. „Unter dem Strich kann ein gesetzlich verankerter Minderungsanspruch kein praxistaugliches Instrument für mehr Verbraucherschutz sein, sondern er bleibt lediglich ein weiteres bürokratisches Ungetüm.“

Eine Sprecherin der Deutschen Telekom berichtet, ihre Firma erhalte derzeit nur relativ wenige Messprotokolle zu dem bereits geltenden Festnetz-Minderungsanspruch. Jeder Fall werde sorgfältig geprüft.

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(afl)



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Warnung vor Attacken auf 17 Jahre alte Excel-Lücke


Die US-amerikanische Cybersicherheitsbehörde CISA warnt erneut vor derzeit beobachteten Angriffen auf Schwachstellen. Nun haben Angreifer eine offenbar seit 17 Jahren bekannte Sicherheitslücke in Excel sowie eine junge Schwachstelle in Microsofts SharePoint im Visier.

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In der Warnung nennt die CISA lediglich die angegriffenen Schwachstellen. Dass jetzt eine Sicherheitslücke in Microsoft Excel 2000 SP3, 2002 SP3, 2003 SP3 und 2007 SP1 sowie Excel-Viewern, im Kompatibilitätspack für Word-, Excel- und PowerPoint-2007-Dateiformate und in Office 2004 und 2008 für Mac angegriffen wird, überrascht. Microsoft hat sie 2009 mit Updates geschlossen. Sie erlaubt Angreifern, mit manipulierten Excel-Dokumenten Schadcode einzuschleusen – was bereits im Februar 2009 durch den Trojaner Trojan.Mdropper.AC geschah (CVE-2009-0238, CVSS2 9.3, Risiko „hoch“).

Die zweite im Internet angegriffene Sicherheitslücke betrifft Microsofts SharePoint-Server. Unzureichende Eingabeprüfungen ermöglichen unbefugten Angreifern, Spoofing-Angriffe über das Netzwerk auszuführen. Diese Schwachstelle bessert ein Softwareflicken zum April-Patchday von Microsoft aus der Nacht zum Mittwoch aus (CVE-2026-32201, CVSS 6.5, Risiko „mittel“).

Wie es möglich ist, derart alte Sicherheitslücken überhaupt anzugreifen, scheint unverständlich. Schließlich bedeutet das, dass da 17 Jahre alte Systeme laufen, die keine Sicherheitsupdates erhalten. Das scheint jedoch häufiger der Fall zu sein. Am Dienstag dieser Woche warnte die CISA bereits vor Angriffen auf Microsofts Visual Basic für Applications (VBA). Die wurde 2012 bekannt und bereits damals von Angreifern ausgenutzt und steht jetzt ebenfalls erneut auf der Liste von Cyberkriminellen.

IT-Verantwortliche sollten daher dringend sicherstellen, dass die eingesetzte Software auf aktuellem Stand ist.


(dmk)



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US-Routerverbot: Ausnahmegenehmigung für Netgear – ohne Pläne für US-Produktion


Die US-Kommunikationsaufsicht FCC hat Netgear eine Ausnahmegenehmigung vom Routerverbot erteilt, obwohl der US-Hersteller in Asien fertigen lässt und auch keine Pläne vorgelegt hat, daran etwas zu ändern. Laut der Federal Communications Commission hat das Pentagon für eine Reihe der Produkte von Netgear eine bedingte Zulassung erteilt, weshalb die Freigabe erteilt worden sei. Die gilt demnach bis zum 1. Oktober 2027. Sollten keine weiteren Ausnahmen vom eigentlich vollständigen Verkaufsverbot erteilt werden, hätte Netgear damit de facto ein Monopol auf den Verkauf von Routern und Modems in den Vereinigten Staaten.

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Für die Kehrtwende der FCC musste Netgear augenscheinlich keine der ursprünglich geforderten Zugeständnisse machen, die Hintergründe sind aktuell noch unklar. Ende März hatte die FCC völlig unerwartet erklärt, ab sofort keine neuen Router für den Verbrauchermarkt zuzulassen, sofern die nicht in den USA hergestellt sind. Solche Router gibt es aber nicht, weshalb es sich de facto um ein umfassendes Routerverbot gehandelt hat. Bereits genehmigte Routermodelle durften zwar weiterhin verkauft und vorhandene Exemplare weiter genutzt werden. Sie sollen aber nur noch bis zum 1. März 2027 Sicherheitsupdates bekommen. Als Begründung hatte die FCC behauptet, ausländische Verbraucherrouter stellten ein „inakzeptables Risiko für die nationale Sicherheit“ dar.

Zwar hatte die FCC eine Hintertür offengelassen, mögliche Ausnahmegenehmigungen wurden aber an so hohe Auflagen geknüpft, dass sich das nur wenige Hersteller antun dürften. So sollte für jedes Modell ein eigener Antrag erforderlich sein, in dem eine umfangreiche Dokumentierung verlangt wurde. Weder von Netgear noch von der FCC gibt es nun einen Hinweis darauf, dass der US-Hersteller diese Vorgabe erfüllt hat. Gefordert wurde zudem ein „detaillierter, zeitlich verpflichtender Plan zur Etablierung oder Erweiterung der Produktion in den USA“. Öffentlich gibt es einen solchen von Netgear aber nicht, und auch in der obligatorischen Mitteilung an die US-Börsenaufsicht ist davon keine Rede.


(mho)



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