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„Keine plausible Klage“: xAI-Klage gegen OpenAI ist vorerst abgewiesen


Ein US-Bundesgericht hat die Klage von Elon Musks KI-Unternehmen xAI gegen den Konkurrenten OpenAI, in der es um den Diebstahl von Geschäftsgeheimnissen geht, vorerst abgewiesen. xAI habe keine Tatsachen vorbringen können, die den Vorwurf stützen, dass OpenAI die ehemaligen xAI-Mitarbeiter zum Diebstahl von Firmengeheimnissen angestiftet habe, heißt es in dem Gerichtsbeschluss. Das Gericht gibt damit OpenAIs Antrag auf Einstellung des Verfahrens vorübergehend statt, lässt xAI aber noch eine Chance bis zum 17. März, die Klageschrift nachzubessern (US District Court Northern California 3:25-CV-08133).

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xAI hatte im September des vergangenen Jahres wegen des vermeintlichen Diebstahls von Geschäftsgeheimnissen Klage gegen OpenAI eingereicht. Demnach sollen ehemalige Angestelle von xAI, die jetzt bei OpenAI arbeiten, Geschäftsgeheimnisse mitgenommen haben. OpenAI weist die Vorwürfe zurück und bezeichnet die Klage als Belästigungskampagne seitens xAI.

Die Vorwürfe in der Anklageschrift richteten sich nicht das Unternehmen OpenAI, sondern individuelle Abgestellte, führt die Richterin aus. xAI behaupte nicht, dass OpenAI ihnen den Diebstahl der Betriebsgeheimnisse aufgetragen hätte. „xAI kann zwar Ansprüche wegen Veruntreuung gegen einige seiner ehemaligen Mitarbeitenden geltend machen, erhebt jedoch keine plausible Klage wegen Veruntreuung gegen OpenAI, das in diesem Fall der einzige Angeklagte ist“, schreibt die Richterin weiter. Die Klage weist sie daher ab.

Neben dem Unternehmen hinter ChatGPT hat xAI auch eine separate Anklage gegen Xuechen Li, einen ehemaligen Mitarbeiter der Firma erhoben, berichtet Reuters. Er habe zugegeben, den gesamten Programmcode von xAI gestohlen zu haben, heiße es in der Anklageschrift. xAI fordere daher eine einstweilige Verfügung gegen Lis Beschäftigung bei OpenAI.

Anfang 2026 hat Musk OpenAI und dessen Partner Microsoft auf bis zu 134 Milliarden US-Dollar Schadensersatz verklagt, davon allein 109,4 Milliarden von OpenAI. Die Unternehmen hätten durch seine frühere Beteiligung an der ChatGPT-Entwicklung sowie durch von Musk beigesteuertes Risikokapital unrechtmäßige Gewinne erzielt. Die Unternehmen haben die Klage angefochten. Die ersten Anhörungen werden nach Informationen von Reuters im April erwartet.

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Im Vergangenen Jahr hatte xAI unter Berufung auf das Kartellrecht zudem Klage gegen Apple und OpenAI erhoben. Die Unternehmen sollen sich zur Wettbewerbsbehinderung gegen Grok verbündet haben.


(mho)



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US-Routerverbot: Ausnahmegenehmigung für Netgear – ohne Pläne für US-Produktion


Die US-Kommunikationsaufsicht FCC hat Netgear eine Ausnahmegenehmigung vom Routerverbot erteilt, obwohl der US-Hersteller in Asien fertigen lässt und auch keine Pläne vorgelegt hat, daran etwas zu ändern. Laut der Federal Communications Commission hat das Pentagon für eine Reihe der Produkte von Netgear eine bedingte Zulassung erteilt, weshalb die Freigabe erteilt worden sei. Die gilt demnach bis zum 1. Oktober 2027. Sollten keine weiteren Ausnahmen vom eigentlich vollständigen Verkaufsverbot erteilt werden, hätte Netgear damit de facto ein Monopol auf den Verkauf von Routern und Modems in den Vereinigten Staaten.

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Für die Kehrtwende der FCC musste Netgear augenscheinlich keine der ursprünglich geforderten Zugeständnisse machen, die Hintergründe sind aktuell noch unklar. Ende März hatte die FCC völlig unerwartet erklärt, ab sofort keine neuen Router für den Verbrauchermarkt zuzulassen, sofern die nicht in den USA hergestellt sind. Solche Router gibt es aber nicht, weshalb es sich de facto um ein umfassendes Routerverbot gehandelt hat. Bereits genehmigte Routermodelle durften zwar weiterhin verkauft und vorhandene Exemplare weiter genutzt werden. Sie sollen aber nur noch bis zum 1. März 2027 Sicherheitsupdates bekommen. Als Begründung hatte die FCC behauptet, ausländische Verbraucherrouter stellten ein „inakzeptables Risiko für die nationale Sicherheit“ dar.

Zwar hatte die FCC eine Hintertür offengelassen, mögliche Ausnahmegenehmigungen wurden aber an so hohe Auflagen geknüpft, dass sich das nur wenige Hersteller antun dürften. So sollte für jedes Modell ein eigener Antrag erforderlich sein, in dem eine umfangreiche Dokumentierung verlangt wurde. Weder von Netgear noch von der FCC gibt es nun einen Hinweis darauf, dass der US-Hersteller diese Vorgabe erfüllt hat. Gefordert wurde zudem ein „detaillierter, zeitlich verpflichtender Plan zur Etablierung oder Erweiterung der Produktion in den USA“. Öffentlich gibt es einen solchen von Netgear aber nicht, und auch in der obligatorischen Mitteilung an die US-Börsenaufsicht ist davon keine Rede.


(mho)



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Blackmagic Design erweitert immersive 3D-Kamera um Live-Streaming


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Rund ein Jahr nach der Markteinführung der Blackmagic URSA Cine Immersive kündigt das Unternehmen eine neue Version der Stereokamera an. Die URSA Cine Immersive 100G ist kein komplett neues Modell, sondern eine Weiterentwicklung mit Fokus auf die Live-Übertragung hochauflösender 180-Grad-3D-Videos.

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Die in der Ankündigung hervorgehobenen Sensoreigenschaften sind im Kern bereits Teil der ursprünglichen URSA Cine Immersive, die Aufnahmen mit 8160 × 7200 Pixeln pro Auge bei bis zu 90 Bildern pro Sekunde und 16 Blendenstufen Dynamikumfang ermöglicht.

Neu an der URSA Cine Immersive 100G ist die optimierte Live-Infrastruktur: 100G-Ethernet statt 10G-Ethernet sowie der separat erhältliche Blackmagic URSA Live Encoder, ein Prozessormodul, das immersives Live-Video in Apple ProRes komprimiert und als SMPTE-2110-22 IP ausgibt. Dadurch lassen sich die stereoskopischen Bildströme mit hohen Bildraten über eine einzige 100G-Ethernet-Verbindung übertragen, schreibt Blackmagic Design.

Der Hersteller bezeichnet URSA Cine Immersive 100G als erste Kinokamera, die für Live-Produktionen auf Basis von Apple Immersive Video ausgelegt ist, einem immersiven 180-Grad-Videoformat, das eigens für Apple Vision Pro entwickelt wurde. Wie schon das Standardmodell dürfte sich das neue Modell trotz Apple-Fokus auch für die Ausgabe an andere Endgeräte eignen.

Apple und Blackmagic arbeiten im Bereich immersiver Video eng zusammen: Blackmagic liefert die Kamerahardware und Bearbeitungssoftware, Apple stellt mit der Vision Pro die Plattform und Inhalte bereit. Zu den Apple-Produktionen gehören etwa der U-Boot-Kurzfilm „Submerged“ sowie immersive Dokumentationen wie „Wild Life“ und „Elevated“.

Was das neue Modell im Bereich Live-Streaming leistet, demonstrierte Apple Anfang des Jahres mit Live-Übertragungen von Spielen der LA Lakers auf der Apple Vision Pro. Zuschauer konnten die Partien in ausgewählten Regionen als immersives 180-Grad-Erlebnis mit mehreren Perspektiven verfolgen, das sie virtuell direkt ans Spielfeld versetzt.

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Ab Herbst könnten andere Produzenten das Angebot an immersiven Livestreams erweitern: Das 100G-Modell soll im dritten Quartal 2026 erscheinen. Der Preis liegt laut Ankündigung bei 26.495 US-Dollar zuzüglich lokaler Steuern und Abgaben. Das Standardmodell ist im Preis gefallen und kostet nun 24.995 US-Dollar, also 5.000 US-Dollar weniger als zur Markteinführung. Im Webshop werden allerdings abweichende Dollar-Preise für beide Modelle genannt. Der separat erhältliche Blackmagic URSA Live Encoder erscheint im Laufe des Jahres, einen genauen Termin nennt Blackmagic Design nicht. Im Webshop steht ein Preis von 1645 US-Dollar.

Das Unternehmen stellte gleichzeitig auch eine neue Version seiner Videosoftware DaVinci Resolve 21 vor.


(tobe)



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Nutzer können KI-Anfragen bald in Chrome speichern für schnelle erneute Nutzung


Google führt mit „Skills“ eine neue Browser-Funktion für KI-Nutzer in Chrome ein. Anwender können damit oft genutzte KI-Anfragen direkt im Browser speichern, um diese schnell und einfach erneut abzurufen, statt diese nochmals eintippen zu müssen. Damit werden nützliche KI-Befehle in Chrome zu 1-Klick-Tools, wie Google es nennt. Zunächst wird diese Funktion im englischsprachigen Chrome eingeführt, weitere Sprachen dürften folgen.

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Letzten Herbst hatte Google sein KI-Modell Gemini in Chrome integriert, wodurch dieser zum KI-Browser wurde. Auch dies war zunächst auf die USA und englischsprachige Anfragen beschränkt. Damit bekommt Chrome eine Seitenleiste, in der Gemini etwa angewiesen werden kann, Texte zusammenzufassen oder Daten zu vergleichen. Das ist sogar über mehrere Tabs hinweg möglich, denn Gemini weiß, welche Tabs geöffnet sind und hat Zugriff auf diese Inhalte.

Diese Fähigkeit macht sich auch die neue KI-Funktion zunutze, denn eines der von Google genannten Beispiele für Skills ist der Vergleich von Produktdaten beim Shopping in mehreren Tabs. Zudem hätten Tester der Funktion oft nachgefragte KI-Prompts zur Berechnung von Protein-Makronährstoffen in Rezepten und die Suche nach wichtigen Informationen in längeren Dokumenten als Skills abgespeichert, weil sie diese Anfragen oft verwenden würden.

„Bisher bedeutete das Wiederholen einer KI-Aufgabe, etwa die Abfrage von Zutatenaustausch für ein veganes Rezept, dass man dieselbe Eingabeaufforderung auf jeder neuen Seite erneut eingeben musste“, schreibt Chrome-Produktmanagerin Hafsah Ismail im Google-Blogbeitrag. „Um dies zu vereinfachen, führen wir die Funktion Skills in Chrome ein. Damit können Sie Ihre hilfreichsten KI-Abfragen speichern, wiederverwenden und mit einem einzigen Klick ausführen.“

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Die Speicherung von KI-Prompts erfolgt direkt im Chat-Fenster, sodass auch vergangene KI-Anfragen aus dem Verlauf noch zur schnellen Wiederverwendung gespeichert werden können. Um gespeicherte KI-Befehle erneut abzurufen, genügt ein Schrägstrich (/) oder ein Klick auf das Plus-Symbol, so Google. Gespeicherte Skills sollen jederzeit geändert werden können. Wenn Nutzer ihr Google-Konto in Chrome verwenden, werden die gespeicherten KI-Prompts auch auf anderen Systemen abrufbar sein.


Google-Demo von Skills für Gemini in Chrome

Google-Demo von Skills für Gemini in Chrome

(Bild: Google)

Google stellt bereits eine Reihe von Skills zur Verfügung, die Nutzer ausprobieren und auch für eigene Zwecke anpassen können. Dazu gehören KI-Befehle zur Modifizierung von Rezepten durch Vorschläge für proteinreiche Alternativen, zur Hilfe bei der Auswahl von Geschenken, zur Anpassung von Texten auf das Vokabular und Sprachmuster einer Figur oder zur Dramatisierung einer Geschichte, etwa im Stil einer Filmvorschau.

Google verspricht, die für Gemini in Chrome verwendeten Schutzmaßnahmen hinsichtlich Sicherheit und Datenschutz auch für Skills zu nutzen. KI-Anfragen, die zu Aktionen wie einem neuen Kalendereintrag oder dem Versand einer E-Mail führen, lässt sich der Browser deshalb vom Anwender explizit bestätigen.

Skills für Gemini in Chrome wird derzeit in den USA für Nutzer von Windows, Mac und ChromeOS ausgerollt, die als Browser-Sprache US-Englisch eingestellt haben. Zu weiteren Sprachversionen und Ländern macht Google bislang keine Angaben.

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(fds)



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