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Weniger zahlen bei miesem Handynetz: Staat legt Regeln fest
Bei besonders schlechtem Handynetz können Deutschlands Verbraucherinnen und Verbraucher künftig Tests durchführen, um vorzeitig aus dem Vertrag herauszukommen oder um weniger zu zahlen. Auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur gab die Bundesnetzagentur bekannt, dass sie am Mittwoch eine entsprechende Verfügung publiziert.
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Es geht um das sogenannte Minderungsrecht, das eigentlich schon seit Dezember 2021 gilt. Bislang fehlten aber die dazugehörige Verordnung, um sich auf dieses Recht berufen zu können, und rechtsverbindliche Tests. Das ändert sich nun. Von Montag an können Verbraucher Messungen über eine App durchführen, um die Defizite nachzuweisen.
Bei Mobilfunk-Verträgen steht in den dazugehörigen Produktinformationsblättern, wie hoch der geschätzte Maximalwert der Datenübertragung ist. Liegen „erhebliche, kontinuierliche und regelmäßig wiederkehrende Abweichungen bei der Geschwindigkeit“ zwischen der tatsächlichen und der vom Anbieter angegebenen Leistung vor, so greift der Rechtsanspruch. Jetzt legt die Bundesnetzagentur den Messkatalog fest.
Nach zwei Jahren macht die Netzagentur ernst
Das sei längst überfällig, monieren Verbraucherschützer. Denn den Entwurf für die Verfügung hatte die Behörde schon im Jahr 2024 gemacht. Dem damaligen Papier zufolge soll die Schwelle auf dem Land bei 10 Prozent liegen: Wer also in einem Dorf wohnt und dort immer wieder weniger als 10 Prozent der vertraglich versprochenen Maximalleistung bekommt, hat Anspruch auf Minderung.
Wie hoch die Preisminderung genau ist, muss jeder mit seinem Provider klären und notfalls vor Gericht ziehen. In Gebieten mit mittlerer Bevölkerungsdichte liegt die Schwelle laut Vorschlag der Netzagentur von 2024 bei 15 Prozent und in Gebieten mit hoher Bevölkerungsdichte bei 25 Prozent. Insgesamt 30 Messungen an fünf verschiedenen Tagen sind nötig, durchgeführt in der Breitbandmessung-App der Bundesnetzagentur. Laut Verfügungsentwurf von 2024 muss diese Schwelle an drei Tagen mindestens einmal erreicht werden – tut sie das nicht, greift der Rechtsanspruch. Wie hoch die finalen Vorgaben sind, klärt sich nun mit der Publikation des Regelwerks.
Kritik von Verbraucherschützern
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Verbraucherschützer sehen das Minderungsrecht grundsätzlich positiv, die 2024 vorgeschlagenen Anforderungen halten sie aber für zu lasch. „Im schlimmsten Fall müssen Mobilfunkanbieter lediglich zehn Prozent der vertraglich vereinbarten Maximalgeschwindigkeit liefern, ohne dass dies Konsequenzen hat“, sagt Felix Flosbach von der Verbraucherzentrale NRW. „Das ist aus Sicht der Verbraucherzentrale NRW kein ausgeglichenes vertragliches Verhältnis mehr zwischen Anbietern und Kunden.“
Im Festnetz gibt es ebenfalls ein Minderungsrecht, die hierfür nötigen Messungen können seit 2022 durchgeführt werden. Die Erfahrungen zeigten, dass die Anbieter meistens am längeren Hebel sitzen, sagt Verbraucherschützer Flosbach. „Minderungsansprüche werden kleingerechnet und es gibt für die Betroffenen keine wirklichen Alternativen.“
Das sei im Mobilfunkbereich anders. „Nach einer aufwendigen Messung können Betroffene nun endlich mindern oder nach Ablauf einer Nachbesserungsfrist kündigen“, sagt Flosbach. „Gerade im Mobilfunkbereich gibt es Netzalternativen, die je nach Standort eine bessere Leistung versprechen.“
Flosbach wertet besonders das Sonderkündigungsrecht als hilfreich für Verbraucher. „Wenn ich einen Handyvertrag unterschreibe und dann feststelle, dass der Provider bei mir daheim auf dem Land nur sehr schlechtes Netz bietet, dann kann ich dank Minderungsrecht schnell wechseln zu einem anderen Handynetz-Anbieter.“
Branchenvertreter schütteln den Kopf
Vertreter der Telekommunikationsbranche bekommen bei dem Thema schlechte Laune. Der politisch beschlossene Minderungsanspruch im Mobilfunk sei „kaum praxistauglich“, moniert der Geschäftsführer des Branchenverbandes VATM, Frederic Ufer. Das Messverfahren sei kompliziert und eher abschreckend.
Es könne die vielen unterschiedlichen Mess-Situationen nie vollständig korrekt dokumentieren, zumal die Ergebnisse durch äußere Umstände verfälscht werden können, moniert Ufer. Die Branche habe erhebliche Zweifel an der Belastbarkeit der Ergebnisse. „Unter dem Strich kann ein gesetzlich verankerter Minderungsanspruch kein praxistaugliches Instrument für mehr Verbraucherschutz sein, sondern er bleibt lediglich ein weiteres bürokratisches Ungetüm.“
Eine Sprecherin der Deutschen Telekom berichtet, ihre Firma erhalte derzeit nur relativ wenige Messprotokolle zu dem bereits geltenden Festnetz-Minderungsanspruch. Jeder Fall werde sorgfältig geprüft.
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(afl)
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Meta Ray-Ban Display: Erste Entwickler-Apps zeigen breites Spektrum
Meta hat seine ersten Smart Glasses mit Display Mitte Mai für Entwickler geöffnet. Sogenannte Web Apps haben sich seither als besonders beliebt bei Entwicklern erwiesen. Das sind Mini-Anwendungen auf Basis von HTML, CSS und JavaScript, die sich im Browser entwickeln, testen und anschließend per URL auf der Brille starten lassen. Die Steuerung erfolgt über das Meta Neural Band und Touchflächen an der Brille.
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Derzeit sind diese Werkzeuge auf eine Developer Preview beschränkt. Einen App Store oder offiziellen Vertriebsweg für Anwendungen gibt es noch nicht. Entwickler teilen ihre Experimente in einem von Meta eingerichteten Entwickler-Subreddit, auf LinkedIn und in sozialen Medien.
Dort zeigt sich bereits die Vielfalt der Web Apps, die seit der Veröffentlichung der Entwicklerwerkzeuge entstanden sind. Die Anwendungen reichen von einfachen Spielen über praktischen Alltagshelfern bis zu experimentellen Apps für Tiktok, Reddit und YouTube.
Ein breites Spektrum
Zu den ersten, entwicklerseitigen Videospieladaptierungen gehören Klassiker wie „Snake“, „Breakout“ und „Tetris“, aber auch eine Portierung des Ego-Shooters „Doom“. Andere Entwickler experimentieren mit Spielkonzepten, die speziell auf die Möglichkeiten der Brille zugeschnitten sind. So steuern Nutzer in „Arrow Beats“ ein Rhythmusspiel per Wischgeste, während sie in „Head Dodge“ durch Kopfbewegungen Hindernissen ausweichen.
Ein Entwickler hat eine gamifizierte Lauf-App entwickelt, mit der Nutzer auf Basis früherer Strava-Läufe gegen sich selbst antreten können (siehe LinkedIn). Die Idee erinnert an sogenannte Ghost Runs, wie sie von Fitness-Apps und Sportuhren bekannt sind, aber verlagert den Streckenverlauf und Gegneranzeige direkt ins Sichtfeld. Ebenfalls im Fitness-Kontext angesiedelt ist eine Tachometer-App, die in Echtzeit Geschwindigkeit, Strecke und Lauf- oder Fahrzeit anzeigt.
Auch Steuerungs-Apps gehören zu den ersten Experimenten: Eine Anwendung erlaubt das Steuern von Smart-Home-Geräten direkt über die Brille, eine weitere kann kompatible Fahrzeuge entriegeln sowie Informationen wie Batteriestand oder Innenraumtemperatur anzeigen. Einem Entwickler ist es zudem gelungen, den Open-Source-Roboter Reachy Mini über die Brille zu steuern (siehe X).
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Neben naheliegenden Alltagshelfern wie einer Rezept-App mit Schritt-für-Schritt-Anleitungen und einer To-do-Liste für Erinnerungen finden sich auch reine Informations-Apps. Dazu zählen Anwendungen, die Sportergebnisse oder Kryptowährungskurse direkt im Sichtfeld anzeigen. Auch erste inoffizielle Apps für YouTube, Tiktok, Reddit, Twitch und Discord gibt es bereits. Der Funktionsumfang ist teils noch eingeschränkt, zeigt aber, dass sich auch komplexere Online-Dienste auf das kleine Display der Brille übertragen lassen.
Ein Vorgeschmack auf vollwertige AR-Brillen
Die Beispiele unterstreichen, dass ein Display die Einsatzmöglichkeiten smarter Brillen deutlich erweitern kann. Auch wenn die Anzeige, wie im Falle der Meta Ray-Ban Display, nur ein Sichtfeld von rund 20 Grad abdeckt und ausschließlich für das rechte Auge sichtbar ist.
Smart Glasses mit integrierter Anzeige stecken in einer frühen Entwicklungsphase, sind deutlich teurer als displaylose Modelle und entsprechend weit vom Massenmarkt entfernt. Dennoch wird bei Meta und anderen Unternehmen bereits an der nächsten Ausbaustufe gearbeitet: vollwertigen AR-Brillen mit weitem Sichtfeld, 3D-Darstellung und räumlichem Verständnis der Umgebung, die über die bloße Einblendung von Informationen hinausgehen könnten.
Meta Ray-Ban Display ist wegen Lieferengpässe derzeit nur in den USA erhältlich. Einer Einführung in Europa stehen zudem EU-Vorgaben für Batterien und KI-Funktionen entgegen. Noch ist unklar, wann die Smart Glasses hier erscheinen werden.
(tobe)
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Schmaler Gaming-PC Asus ROG NUC 16 Edition 20 mit GeForce RTX 5090
Der taiwanische Hersteller Asus packt die Mobilversion der leistungsstärksten Gaming-Grafikkarte GeForce RTX 5090 in den Spiele-PC ROG NUC 16 Edition 20. Hinzu kommt Intels 24-Kern-Prozessor Core Ultra 9 290HX Plus. Der gesamte PC ist lediglich 5,6 Zentimeter schmal. Anlass für die Sonderedition ist das 20-jährige Jubiläum der Marke Republic of Gamers (ROG) auf der IT-Messe Computex. 2006 startete der Hersteller sie mit dem AM2-Mainboard Crosshair samt nForce-590-SLI-Chipsatz für Athlon-64-Prozessoren.
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Im ROG NUC 16 steckte bis dato maximal eine GeForce RTX 5080, nun gibt es ihn auch mit der RTX 5090 und 24 statt 16 GByte Grafikspeicher und 10.496 anstelle von 7680 Shader-Kernen. Wegen des kompakten Gehäuses ist der Platz für den Kühler begrenzt, weshalb Asus die mobile Variante mit geringerem thermischen Budget einbaut.

Im ROG NUC 16 verteilen sich die Komponenten wegen der geringen Abmessungen auf beiden Seiten der Hauptplatine.
(Bild: Christian Hirsch / heise medien)
Starker Mobilprozessor
Auch bei der CPU setzt Asus auf Mobiltechnik: Im ROG NUC 16 Edition 20 ist der Arrow-Lake-Chip Core Ultra 9 290HX Plus mit 24 Kernen eingelötet, davon sind acht Performance- und 16 Effizienzkerne. Zur weiteren Ausstattung zählen zwei DDR5-6400-CSODIMMs mit je 32 GByte Speicherkapazität, eine M.2-SSD mit 2 TByte und PCI-Express-5.0-Schnittstelle, Wi-Fi 7 sowie Windows 11. Der Preis des kompakten Gaming-PCs wird vermutlich deutlich über 5000 Euro liegen. In Deutschland wird er wegen des laufenden Patentstreits mit Nokia vorerst nicht erhältlich sein. Bei großem Interesse wäre aber ein Kauf im EU-Ausland möglich.
(chh)
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G7-Gipfel in Paris: Gemeinsame Front für den Jugendschutz im Internet
Die Digitalminister der G7-Staaten haben sich bei ihrem Treffen in Paris am Freitag auf ein gemeinsames Vorgehen verständigt, um Kinder und Jugendliche im digitalen Raum besser zu schützen. Die Vereinbarung umfasst sieben Kernprinzipien. Es ist das erste Mal, dass sich die G7-Gruppe auf einen derart konkreten, kollektiven Ansatz für die Online-Sicherheit von Minderjährigen geeinigt hat. Ziel ist es, Betreiber von Online-Plattformen und digitalen Diensten weltweit stärker in die Pflicht zu nehmen und den Jugendschutz direkt in die Technik sowie die Dienste einzubauen.
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Lösungen zur Altersüberprüfung
Im Zentrum der Pariser Vereinbarung steht die Abkehr von der Praxis, die Verantwortung für die Sicherheit im Netz Eltern und Lehrkräften zu überlassen. Stattdessen fordern die Minister einen „Safety by Design“-Ansatz. Digitale Angebote müssen demnach von vornherein so konzipiert sein, dass sie die Privatsphäre und die psychische Gesundheit von Minderjährigen wahren.
Das soll auch robuste und datenschutzfreundliche Lösungen zur Altersüberprüfung einschließen, um den Zugriff auf jugendgefährdende Inhalte effektiv zu unterbinden. Die Industriestaaten müssten hier aber einen ziemlichen Spagat bewältigen: Laut einer Studie für das EU-Parlament ist Altersverifikation im Internet zwar nötig, in Demokratien aber gar nicht machbar.
Zudem sollen Empfehlungsalgorithmen so angepasst werden, dass sie eine übermäßige und potenziell süchtig machende Nutzung der Plattformen minimieren. Ein weiterer Fokus liegt auf der Bekämpfung von KI-generiertem sexuellem Missbrauchsmaterial und der unbefugten Verbreitung intimer Bilder.
EU-Regeln als globales Vorbild
Die EU-Kommission sieht mit der Übereinkunft ihren Kurs bestätigt. Die G7-Prinzipien spiegeln ihr zufolge in weiten Teilen bestehende europäische Regelwerke wie den Digital Services Act (DSA) und die KI-Verordnung wider. Um den Jugendschutz auch international konsequent durchzusetzen, arbeitet die EU bereits an einer App und kooperiert mit außereuropäischen Aufsichtsbehörden wie der britischen Ofcom und dem australischen E-Safety-Beauftragten.
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Trotz der Einigkeit beim Jugendschutz offenbarten die Verhandlungen Differenzen. Keine gemeinsame Linie fanden die G7-Staaten beim immensen Energie- und Ressourcenverbrauch durch KI. Die Minister räumten in ihrer Abschlusserklärung zwar ein, dass der Boom von KI-Anwendungen und der damit verknüpfte Ausbau von Rechenzentren die Stromnetze massiv belasteten. Gegenmaßnahmen scheiterten indes vor allem an der Haltung der USA, wo die größten KI-Konzerne ansässig sind.
Kritik von der Uno
UN-Menschenrechtskommissar Volker Türk mahnte anlässlich des G7-Treffens, dass pauschale Social-Media-Verbote oder reine Altersbarrieren zu kurz griffen. Sie seien technisch leicht zu umgehen. Er forderte stattdessen ein striktes Verbot von kommerziellem Microtargeting, das auf den Datenprofilen von Kindern basiert. Die Minister verständigten sich in Paris ferner auf eine Initiative zur Unterstützung kleinerer Unternehmen beim Einführen von KI-Systemen. Sie wollen zudem die Erkennbarkeit von KI-generierten Falschinformationen im Netz verbessern.
(vbr)
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